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Agriculture and rural development

Übersicht

Die Europäische Union ist mit rund 50 % der Gesamterzeugung der weltweit größte Produzent von Rübenzucker. Dieser macht jedoch nur 20 % der weltweiten Zuckerproduktion aus, während die übrigen 80 % aus Zuckerrohr hergestellt werden.

Zuckerrüben werden vor allem in der Nordhälfte Europas angebaut, wo das Klima dafür günstiger ist. Am wettbewerbsfähigsten sind die Anbaugebiete in Nordfrankreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen. Außerdem gibt es in der EU große Raffinerien, in denen eingeführter Rohrohrzucker verarbeitet wird.

EU-Zuckerpolitik

Zucker ist Teil der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zwischen den EU-Ländern. Diese hat mehrere Funktionen wie die Bereitstellung eines Sicherheitsnetzes für Agrarmärkte, die Zusammenarbeit im Rahmen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden und die Festlegung von Mindestqualitätsanforderungen.

Zuckerrübenanbauer können Einkommensstützung in Form von weitgehend entkoppelten Direktzahlungen erhalten. Außerdem können die EU-Länder bestimmten Sektoren, die sich in Schwierigkeiten befinden, eine fakultative gekoppelte Stützung gewähren. Das gilt auch für den Anbau von Zuckerrüben und Zuckerrohr. Elf EU-Länder haben beschlossen, diese fakultative gekoppelte Stützung für den Anbau von Zuckerrüben zu gewähren.

Die EU-Politik für den Zuckermarkt konzentriert sich auf zwei Hauptbereiche: Marktmaßnahmen und handelspolitische Maßnahmen.

Marktmaßnahmen in der EU

Die EU kann den Zuckersektor durch spezifische Marktmaßnahmen unterstützen, insbesondere durch Beihilfen für die private Lagerhaltung, Maßnahmen gegen Marktstörungen und Maßnahmen zur Lösung spezifischer Probleme.

Beihilfen für die private Lagerhaltung werden unter Berücksichtigung der festgestellten durchschnittlichen Marktpreise in der Union, der Referenzschwellenwerte und der Produktionskosten gewährt. Die Europäische Kommission kann solche Beihilfen gewähren, wenn eine besonders schwierige Marktlage oder wirtschaftliche Entwicklung erhebliche negative Auswirkungen auf die Margen des Sektors hat. Durch die Lagerhaltung wird eine bestimmte Zuckermenge für einen bestimmten Zeitraum vom Markt ferngehalten. In den Bestimmungen über die GMO sind weitere Stützungsmaßnahmen bei Marktstörungen vorgesehen, zum Beispiel bei einem heftigen Preisanstieg oder Preisverfall.

Handel mit Ländern außerhalb der EU

Für die Handelspolitik ist allein die Europäische Union zuständig – einzelne EU-Mitglieder können nicht über Handelsfragen entscheiden oder internationale Handelsabkommen abschließen. Überdies wird der internationale Handel auch von der Welthandelsorganisation geregelt.

Als wichtiger Einführer von Rohrzucker gibt die EU Entwicklungsländern im Rahmen des Abkommens „Alles außer Waffen“ und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Staaten Afrikas, des karibischen und des pazifischen Raums zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Weiterführende Informationen

Handelspolitik

Welthandelsorganisation

Abkommen „Alles außer Waffen“

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für Zucker umfasst auch Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Quoten, Einfuhren und Ausfuhren sowie andere geltende Vorschriften für den Zuckersektor.

Grundverordnung

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Wichtigste Durchführungsvorschriften für Zucker

Übermittlung von Informationen und Unterlagen an die Kommission

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1183 der Kommission

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission

Einfuhren

Delegierte Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission mit Vorschriften für die Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten, für die eine Lizenzregelung gilt

Ausfuhren

Verordnung (EG) Nr. 951/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen für den Handel mit Drittländern im Zuckersektor

Zuckerqualität

Richtlinie 2001/111/EG des Rates über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung

Weiterführende Informationen

Liste der geltenden Zuckervorschriften

Marktbeobachtung

Die Europäische Marktbeobachtungsstelle für Zucker liefert vielfältige Daten und Informationen über Zucker, unter anderem zu Bilanzen, zur Marktlage und zu den kurz- und mittelfristigen Perspektiven, und die Berichte über die Sitzungen der Marktbeobachtungsstelle für Zucker.

Ausschüsse

Damit die Kommission ihre Aufgabe der Annahme von Durchführungsrechtsakten unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen kann, stehen der Kommission verschiedene Ausschüsse zur Seite, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt.

Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte tritt regelmäßig zusammen, um über Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, Erzeugung und Handel in der EU und mit Drittländern zu diskutieren.

Hochrangige Gruppe

Am 19. November 2018 kündigte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ die Einsetzung einer hochrangigen Expertengruppe für Zucker an.

Diese Gruppe hatte den Auftrag,

  1. die aktuelle Marktlage sowie die Bedenken der EU-Länder und der Interessenträger in Bezug auf den EU-Zuckermarkt zu erörtern;
  2. mögliche Lösungen und politische Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Eignung zur Lösung der festgestellten Probleme auszuloten und zu bewerten.

Den Vorsitz der hochrangigen Gruppe, in der alle EU-Länder vertreten waren, führte der Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Zwischen Januar und Juni 2019 hielt die Gruppe drei Sitzungen ab.

Sitzungen

  • 29. JANUAR 2019
High level group meeting on sugar – January 2019
  • 19. MÄRZ 2019
High level group meeting on sugar – March 2019
  • 12. JUNI 2019
High level group meeting on sugar – June 2019

Abschlussbericht

In dem Bericht werden die Arbeiten der hochrangigen Gruppe zusammengefasst, die wichtigsten festgestellten Probleme herausgestellt, die wichtigsten Standpunkte der EU-Länder kurz dargestellt, mögliche Lösungen bewertet und eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, die dem Sektor kurz- und mittelfristig helfen könnten. Der Abschlussbericht wurde auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ vom 15. Juli 2019 erörtert.

  • 5. JULI 2019
High level group on sugar – final report

Dokumente

 

  • 29. JANUAR 2019
Factsheet: The end of EU sugar production quotas

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