Übersicht
Die Europäische Union ist mit rund 50 % der Gesamterzeugung der weltweit größte Produzent von Rübenzucker. Dieser macht jedoch nur 20 % der weltweiten Zuckerproduktion aus, während die übrigen 80 % aus Zuckerrohr hergestellt werden.
Zuckerrüben werden vor allem in der Nordhälfte Europas angebaut, wo das Klima dafür günstiger ist. Am wettbewerbsfähigsten sind die Anbaugebiete in Nordfrankreich, Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen. Außerdem gibt es in der EU große Raffinerien, in denen eingeführter Rohrohrzucker verarbeitet wird.
EU-Zuckerpolitik
Zucker ist Teil der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) zwischen den EU-Ländern. Diese hat mehrere Funktionen wie die Bereitstellung eines Sicherheitsnetzes für Agrarmärkte, die Zusammenarbeit im Rahmen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden und die Festlegung von Mindestqualitätsanforderungen.
Zuckerrübenanbauer können Einkommensstützung in Form von weitgehend entkoppelten Direktzahlungen erhalten. Außerdem können die EU-Länder bestimmten Sektoren, die sich in Schwierigkeiten befinden, eine fakultative gekoppelte Stützung gewähren. Das gilt auch für den Anbau von Zuckerrüben und Zuckerrohr. Elf EU-Länder haben beschlossen, diese fakultative gekoppelte Stützung für den Anbau von Zuckerrüben zu gewähren.
Die EU-Politik für den Zuckermarkt konzentriert sich auf zwei Hauptbereiche: Marktmaßnahmen und handelspolitische Maßnahmen.
Marktmaßnahmen in der EU
Die EU kann den Zuckersektor durch spezifische Marktmaßnahmen unterstützen, insbesondere durch Beihilfen für die private Lagerhaltung, Maßnahmen gegen Marktstörungen und Maßnahmen zur Lösung spezifischer Probleme.
Beihilfen für die private Lagerhaltung werden unter Berücksichtigung der festgestellten durchschnittlichen Marktpreise in der Union, der Referenzschwellenwerte und der Produktionskosten gewährt. Die Europäische Kommission kann solche Beihilfen gewähren, wenn eine besonders schwierige Marktlage oder wirtschaftliche Entwicklung erhebliche negative Auswirkungen auf die Margen des Sektors hat. Durch die Lagerhaltung wird eine bestimmte Zuckermenge für einen bestimmten Zeitraum vom Markt ferngehalten. In den Bestimmungen über die GMO sind weitere Stützungsmaßnahmen bei Marktstörungen vorgesehen, zum Beispiel bei einem heftigen Preisanstieg oder Preisverfall.
Handel mit Ländern außerhalb der EU
Für die Handelspolitik ist allein die Europäische Union zuständig – einzelne EU-Mitglieder können nicht über Handelsfragen entscheiden oder internationale Handelsabkommen abschließen. Überdies wird der internationale Handel auch von der Welthandelsorganisation geregelt.
Als wichtiger Einführer von Rohrzucker gibt die EU Entwicklungsländern im Rahmen des Abkommens „Alles außer Waffen“ und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Staaten Afrikas, des karibischen und des pazifischen Raums zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt.
Weiterführende Informationen
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für Zucker umfasst auch Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Quoten, Einfuhren und Ausfuhren sowie andere geltende Vorschriften für den Zuckersektor.
Grundverordnung
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wichtigste Durchführungsvorschriften für Zucker
Übermittlung von Informationen und Unterlagen an die Kommission
Delegierte Verordnung (EU) 2017/1183 der Kommission
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission
Einfuhren
Delegierte Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission mit Vorschriften für die Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten, für die eine Lizenzregelung gilt
Ausfuhren
Verordnung (EG) Nr. 951/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen für den Handel mit Drittländern im Zuckersektor
Zuckerqualität
Richtlinie 2001/111/EG des Rates über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung
Weiterführende Informationen
Liste der geltenden Zuckervorschriften
Marktbeobachtung
Die Europäische Marktbeobachtungsstelle für Zucker liefert vielfältige Daten und Informationen über Zucker, unter anderem zu Bilanzen, zur Marktlage und zu den kurz- und mittelfristigen Perspektiven, und die Berichte über die Sitzungen der Marktbeobachtungsstelle für Zucker.
Ausschüsse
Damit die Kommission ihre Aufgabe der Annahme von Durchführungsrechtsakten unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen kann, stehen der Kommission verschiedene Ausschüsse zur Seite, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt.
Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte tritt regelmäßig zusammen, um über Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, Erzeugung und Handel in der EU und mit Drittländern zu diskutieren.
Hochrangige Gruppe
Am 19. November 2018 kündigte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ die Einsetzung einer hochrangigen Expertengruppe für Zucker an.
Diese Gruppe hatte den Auftrag,
- die aktuelle Marktlage sowie die Bedenken der EU-Länder und der Interessenträger in Bezug auf den EU-Zuckermarkt zu erörtern;
- mögliche Lösungen und politische Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Eignung zur Lösung der festgestellten Probleme auszuloten und zu bewerten.
Den Vorsitz der hochrangigen Gruppe, in der alle EU-Länder vertreten waren, führte der Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Zwischen Januar und Juni 2019 hielt die Gruppe drei Sitzungen ab.
Sitzungen
- 29. JANUAR 2019
- 19. MÄRZ 2019
- 12. JUNI 2019
Abschlussbericht
In dem Bericht werden die Arbeiten der hochrangigen Gruppe zusammengefasst, die wichtigsten festgestellten Probleme herausgestellt, die wichtigsten Standpunkte der EU-Länder kurz dargestellt, mögliche Lösungen bewertet und eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, die dem Sektor kurz- und mittelfristig helfen könnten. Der Abschlussbericht wurde auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ vom 15. Juli 2019 erörtert.
- 5. JULI 2019