Inhalt
Die Kernaufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind:
- Kindeswohlgefährdungen abwenden
- Schutz und Hilfe für erwachsene Personen organisieren
- Eigene Vorsorge (Vorsorgeaufträge, Patiententenverfügung, gesetzliche Vertretungsrechte) beurteilen
- Beistandspersonen beaufsichtigen
- Pflegeplätze beaufsichtigen
Ab 1. Januar 2024 werden «Handlungsfähigkeitszeugnisse» nur noch von der KESB ausgestellt. Details finden Sie hier: Aktuelles
Zusätzliche Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).
Erreichbarkeit über die Festtage
Die KESB ist über die Festtage vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Während dieser Zeit können Sie die KESB in dringenden Fällen, in denen sofortiger Handlungsbedarf besteht, via Notrufzentrale der Kantonspolizei unter +41 71 343 66 66 erreichen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder erreichbar.
Erreichbarkeit
Die Büros der KESB befinden sich im östlichen Teil des Gutenberg-Zentrums. Vom Erdgeschoss führt eine Rolltreppe oder der Lift auf der Westseite in den ersten Stock. Von dort (am Ende der Rolltreppe links) ist die KESB mit dem Lift erreichbar (Empfang im 3. Stock).