SeiteninhalteSeiteninhalte Kodex für gute VerwaltungspraxisDie Europäische Kommission ist den Grundsätzen der Dienstleistungsorientierung, Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Transparenz verpflichtet. Diese Grundsätze spiegeln sich im Kodex für gute Verwaltungspraxis wider, der von der Kommission am 13. September 2000 angenommen wurde.Der Kodex informiert die Öffentlichkeit darüber, welche Verhaltensstandards beim Kontakt mit der Kommission erwartet werden können.Er legt die Leitlinien für das administrative Verhalten der Kommissionsdienststellen fest:RechtmäßigkeitDiskriminierungsverbot und GleichbehandlungVerhältnismäßigkeit (ergriffene Maßnahmen sollten in angemessenem Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen)Einheitlichkeit.Der Kodex für gute Verwaltungspraxis im WortlautBeschwerdeverfahrenWenn Sie der Meinung sind, dass die Kommission beim Kontakt mit der Öffentlichkeit gegen ihren Kodex für gute Verwaltungspraxis verstoßen hat, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Europäische Kommission prüft die Beschwerde und antwortet Ihnen.So reichen Sie eine Beschwerde einSie können eine Beschwerde per Post oder über dieses Online-Formular einreichen.Das Beschwerdeformular kann elektronisch oder in Papierform übermittelt werden. Wenn Sie lieber eine Papierfassung einreichen möchten, drucken Sie das Formular bitte im RTF-Format aus und senden Sie es an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, das es an die entsprechende Dienststelle weiterleitet:Generalsekretariat der Europäischen KommissionReferat C.2 – Ethik, gute Verwaltung & Beziehungen zum Europäischen BürgerbeauftragtenB-1049 BrüsselBelgienBearbeitung Ihrer BeschwerdeDie zuständige Generaldirektion oder Dienststelle prüft Ihre Beschwerde inhaltlich und meldet sich innerhalb von zwei Monaten schriftlich bei Ihnen.Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie ab Erhalt derselben einen Monat Zeit, um den Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin der Kommission um eine Überprüfung des Ergebnisses Ihrer Beschwerde zu ersuchen. Diese(r) beantwortet Ihr Überprüfungsersuchen innerhalb eines Monats.Weitere BeschwerdewegeSie können eine Beschwerde auch direkt bei der Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Praktische Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Europäischen Bürgerbeauftragten.