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Kodex für gute Verwaltungspraxis und Beschwerden

Der Kodex stellt sicher, dass die Grundsätze guter Verwaltungspraxis im alltäglichen Dienstbetrieb befolgt werden und dass die Kommission hochwertige Dienstleistungen für die Europäische Öffentlichkeit erbringt. Beschwerden über Verstöße gegen den Kodex können an die Kommission (siehe unten) oder die Europäische Bürgerbeauftragte gerichtet werden.

Kodex für gute Verwaltungspraxis

Die Europäische Kommission ist den Grundsätzen der Dienstleistungsorientierung, Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Transparenz verpflichtet. Diese Grundsätze spiegeln sich im Kodex für gute Verwaltungspraxis wider, der von der Kommission am 13. September 2000 angenommen wurde.

Der Kodex informiert die Öffentlichkeit darüber, welche Verhaltensstandards beim Kontakt mit der Kommission erwartet werden können.

Er legt die Leitlinien für das administrative Verhalten der Kommissionsdienststellen fest:

  • Rechtmäßigkeit
  • Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung
  • Verhältnismäßigkeit (ergriffene Maßnahmen sollten in angemessenem Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen)
  • Einheitlichkeit.

Der Kodex für gute Verwaltungspraxis im Wortlaut

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kommission beim Kontakt mit der Öffentlichkeit gegen ihren Kodex für gute Verwaltungspraxis verstoßen hat, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Europäische Kommission prüft die Beschwerde und antwortet Ihnen.

So reichen Sie eine Beschwerde ein

Sie können eine Beschwerde per Post oder über dieses Online-Formular einreichen.

Das Beschwerdeformular kann elektronisch oder in Papierform übermittelt werden. Wenn Sie lieber eine Papierfassung einreichen möchten, drucken Sie das Formular bitte im RTF-Format aus und senden Sie es an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, das es an die entsprechende Dienststelle weiterleitet:

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Referat C.2 – Ethik, gute Verwaltung & Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten

B-1049 Brüssel

Belgien

Bearbeitung Ihrer Beschwerde

Die zuständige Generaldirektion oder Dienststelle prüft Ihre Beschwerde inhaltlich und meldet sich innerhalb von zwei Monaten schriftlich bei Ihnen.

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie ab Erhalt derselben einen Monat Zeit, um den Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin der Kommission um eine Überprüfung des Ergebnisses Ihrer Beschwerde zu ersuchen. Diese(r) beantwortet Ihr Überprüfungsersuchen innerhalb eines Monats.

Weitere Beschwerdewege

Sie können eine Beschwerde auch direkt bei der Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Praktische Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Europäischen Bürgerbeauftragten.