SeiteninhalteSeiteninhalte Hintergrund Seit 2010 veröffentlicht die Europäische Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung der Charta. Im Zuge der Strategie für eine verstärkte Anwendung der EU-Grundrechtecharta 2020 konzentriert sich der Bericht seither auf verschiedene Themenbereiche von strategischer Bedeutung, die durch EU-Recht geregelt sind. Die Berichte geben einen Überblick über die Erfolge und Herausforderungen in dem gewählten Politikbereich.Sie regen die relevanten Interessengruppen, wie die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, den Rat und die Zivilgesellschaft, zu einem Meinungsaustausch über das gewählte Thema an. Bericht 2024 über die Anwendung der Charta Zum BerichtIm Mittelpunkt stehen in diesem Jahr die EU-Mittel für die Förderung, den Schutz und die Durchsetzung der Grundrechte in der gesamten EU. Während des gesamten Mandats 2019–2024 hat die Kommission ihre Bemühungen verstärkt, Mittel für Initiativen bereitzustellen, die die Werte der EU stärken und die Grundrechte schützen, unter anderem durch die Verwaltung der erheblich aufgestockten Haushaltsmittel für das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV). Die Kommission hat zudem eine zielübergreifende grundlegende Voraussetzung für die wirksame Anwendung und Umsetzung der Charta eingeführt, damit sichergestellt ist, dass die EU-Mittel im Einklang mit der Charta ausgegeben werden. Im Bericht über die Charta wird das Engagement der EU für die Förderung und den Schutz der Grundrechte durch gezielte und sektorspezifische Finanzierung hervorgehoben. Insbesondere im Rahmen des CERV-Programms wurden gezielt Projekte und Organisationen zur Förderung der EU-Werte und Grundrechte finanziert. Die Anwendung der Grundrechte wurde auch durch EU-Mittel aus sektoralen Finanzierungsprogrammen wie den Programmen „Justiz“, „Digitales Europa“, „Erasmus+“ und „Horizont Europa“ gefördert. Auch die Aufbau- und Resilienzfazilität hat zur Finanzierung von Initiativen im Bereich der Grundrechte beigetragen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Anwendung der zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzung für die wirksame Anwendung der Charta. Der Bericht, einschließlich seines Anhangs, enthält Beispiele für bewährte Verfahren bei EU-finanzierten Projekten zur Anwendung der Charta in verschiedenen Politikbereichen. Im Bericht über die Charta geht es ferner um die Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten, internationalen privaten und öffentlichen Gebern, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen und Bürgerbeauftragten ergriffen wurden, um die konkrete Anwendung von Grundrechten im Förderbereich zu unterstützen. Es wird anerkannt, dass mehrere Mitgliedstaaten gezielte Zuschussregelungen für Projekte eingeführt haben, um die Anwendung der Grundrechte zu fördern.Es wird festgestellt, dass die EU und andere Geber trotz des bestehenden Entwicklungsbedarfs Mechanismen entwickelt haben, um das Feedback der Begünstigten bei der Gestaltung und Durchführung ihrer Finanzierungsprogramme zu berücksichtigen, und dass weitere Bemühungen zur Abstimmung der Maßnahmen unternommen werden. Die EU und andere Geber spiegeln mit ihrer Finanzierung vor allem die Besorgnis über die Verengung des zivilgesellschaftlichen Raums wider, wobei zivilgesellschaftliche Organisationen nach wie vor die zentralen Finanzierungsempfänger sind.Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit, Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für potenzielle Begünstigte bereitzustellen, dass die Mittel die Begünstigten auf regionaler und lokaler Ebene erreichen und dass Mittelkürzungen nicht die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft und der Grundrechtsorganisationen für einen offenen, demokratischen Diskurs einschränken. Der Jahresbericht 2024 in allen EU-SprachenAnhang zum Bericht Gezielte Konsultationen Der Bericht stützt sich auf die qualitative Bewertung der Rückmeldungen aus den Konsultationen und anderer Quellen durch die Kommission. Beiträge wurden von den Mitgliedstaaten, Charta-Kontaktstellen, internationalen öffentlichen und privaten Gebern, dem Europäischen Netzwerk von Nationalen Menschenrechtsorganisationen und dem Europäischen Netz für Gleichbehandlungsstellen und ihren Mitgliedern geleistet. Er stützt sich auch auf die Ergebnisse einer Online-Konsultation von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die über die Plattform der Agentur für Grundrechte (FRA) durchgeführt wurde, sowie auf Beiträge zu anderen Berichten der Kommission, z. B. zu den Berichten über die Rechtsstaatlichkeit.Jahresbericht 2024 – FRA Zusammenfassung der Konsultation von zivilgesellschaftlichen Organisationen zur finanziellen Förderung der Grundrechte Frühere Berichte Jahresbericht 2023 über die Anwendung der Charta ‑ wirksamer Rechtsschutz und Zugang zur JustizJahresbericht 2022 über die Anwendung der Charta – ein vitaler zivilgesellschaftlicher Raum für die Wahrung der Grundrechte in der EUJahresbericht 2021 über die Anwendung der Charta – Schutz der Grundrechte im digitalen ZeitalterEs wurde im Jahr 2019 kein Jahresbericht veröffentlicht. Stattdessen nahm die Kommission ihre Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU an.Die folgenden Berichte über die Anwendung der EU-Grundrechtecharta wurden im Rahmen der früheren Strategie der Kommission zur wirksamen Umsetzung der Charta durch die Europäische Union veröffentlicht:Jahresbericht 2018 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2017 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2016 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2015 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2014 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2013 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2012 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2011 über die Anwendung der ChartaJahresbericht 2010 über die Anwendung der Charta