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Petition an das Europäische Parlament

Privatpersonen und Organisationen in der EU können zu einem Politikbereich oder einer Rechtsvorschrift der EU eine Petition beim Europäischen Parlament einreichen. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Petition erstellen und einreichen.

Gründe für eine Petition

Sie können das Europäische Parlament mit einem konkreten Problem befassen oder sich über die Anwendung des EU-Rechts beschweren. Dies wird als Petition bezeichnet.

Das Europäische Parlament wird den Fall prüfen und Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen.

Wer kann eine Petition einreichen?

  • alle EU-Bürger/innen
  • alle Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land
  • Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Hauptsitz in einem EU-Land

Ihre Petition muss einen Tätigkeitsbereich der EU betreffen.

Sie können als Einzelperson oder als Gruppe eine Petition einreichen. Es gibt keine Mindestanzahl von Unterschriften.

Eine Petition erstellen oder unterzeichnen

Prüfen Sie vorab, ob zu Ihrem Problem nicht schon eine Petition eingereicht wurde.

Möglichkeiten zum Einreichen Ihrer Petition:

  1. Online

Registrieren Sie sich auf dem Petitionsportal und folgen Sie den Anweisungen.

2. Per Post

Sie können Ihre Petition auch per Post zusenden. Es gibt kein Formular auszufüllen. Machen Sie aber auf jeden Fall folgende Angaben:

  • Name
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Unterschrift

 

Senden Sie Ihre Petition an:

Vorsitz des Petitionsausschusses

Postanschrift: Europäisches Parlament, 1047 Brüssel, Belgien