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Bewertung von Rechtsvorschriften

Bei einer Bewertung wird die Leistung einer EU-Maßnahme, also einer Rechtsvorschrift, einer Strategie oder eines Programms untersucht. Bei einer Eignungsprüfung werden mehrere miteinander verbundene Maßnahmen bewertet.

Warum führt die Kommission Bewertungen durch?

Die Kommission bewertet, ob bestimmte Rechtsvorschriften, Strategien und Ausgabenprogramme ihren Zweck erfüllen und bei möglichst geringem Kostenaufwand die gewünschten Änderungen für die europäischen Bürger/-innen und Unternehmen gebracht haben.

Anhand der Ergebnisse kann die Kommission entscheiden, ob EU-Maßnahmen aufrechterhalten oder geändert werden sollen.

Better regulation: why and how
REFIT – einfacheres und kostensparenderes EU-Recht

Bewertung oder Eignungsprüfung

Bei einer Bewertung werden einzelne Rechtsvorschriften, Strategien oder Ausgabenprogramme der EU auf Folgendes untersucht:

  • Wirksamkeit (ob die EU-Maßnahme ihre Ziele erreicht hat)
  • Effizienz (Kosten-Nutzen-Analyse)
  • Relevanz (ob sie den Bedürfnissen der Interessenträger entspricht)
  • Kohärenz (wie gut das Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen läuft)
  • EU-Mehrwert (welchen zusätzlichen Nutzen Maßnahmen auf EU-Ebene bieten)

Einer Eignungsprüfung werden mehrere miteinander verbundene Maßnahmen unterzogen. Dabei wird untersucht, wie sich Rechtsvorschriften, Strategien und Programme gegenseitig beeinflussen, welche Unstimmigkeiten oder Synergien dabei auftreten und welche Wirkung sie gemeinsam entfalten.

Planung der Bewertungen

Bewertungen werden auf mehrere Jahre hinaus geplant.

Planung der Bewertungen

Beitrag der Öffentlichkeit

Jeder kann sich zu den geplanten Bewertungen und Eignungsprüfungen äußern und an öffentlichen Konsultationen zu laufenden Bewertungen teilnehmen.

Beitrag zur Rechtsetzung

Qualitätssicherung

Die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung (2015) und das entsprechende Instrumentarium geben gemeinsame Qualitätsstandards für die Bewertung von Maßnahmen durch die Kommission vor.

Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung – Leitlinien für die Bewertung: Kapitel 6
Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung – Bewertungen und Eignungsprüfungen: Kapitel 6

Der Ausschuss für Regulierungskontrolle prüft die Qualität umfangreicherer Bewertungen und Eignungsprüfungen und erstellt Gutachten.

Ausschuss für Regulierungskontrolle

Bewertungsergebnisse

Die wichtigsten Ergebnisse der Bewertungen werden in Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen zusammengefasst und auf EUR-Lex veröffentlicht. Sehr oft stützen sie sich auf Bewertungsberichte von externen Auftragnehmern der Kommission. Diese finden sich auf EU Bookshop.