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Haushalt

Maßnahmen der Kommission

Der Haushaltsplan der Europäischen Union wird durch den mehrjährigen Finanzrahmen bestimmt. Er wird jährlich vom Europäischen Parlament und vom Rat (den Minister(inne)n der Mitgliedstaaten) auf der Grundlage von Kommissionsvorschlägen verabschiedet. Die Generaldirektion Haushalt ist für seine Verwaltung zuständig.

Ziele

  • Sicherung der erforderlichen Mittel zur Umsetzung der EU-Politik auf der Grundlage einer wirksamen Finanzplanung
  • Aufnahme von Mitteln auf den Kapitalmärkten im Namen der EU zur Finanzierung der Erholung im Rahmen des Instruments NextGenerationEU
  • Umsetzung von Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan
  • Verwaltung des ordnungspolitischen Rahmens für den Haushalt
  • Erstellung der Jahresabschlüsse der EU-Organe
  • Förderung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung innerhalb der Kommission
  • Berichterstattung über die Durchführung des Haushalts und Koordinierung des Entlastungsverfahrens von der Vorbereitung bis zu den Folgemaßnahmen der Entlastungsempfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates

Zentrale Initiativen