Diese Informationen gibt es auch auf: Ukrainisch | українська | Russisch | русский Informationen zu Unterbringung und Wohnraum Behörden oder karitative Einrichtungen stellen unmittelbar Notunterkünfte zur Verfügung. Gemäß der Richtlinie über vorübergehenden Schutz haben Flüchtlinge Anrecht auf eine angemessene Unterbringung oder Wohnraum. Mittelfristig wird das öffentliche Aufnahmesystem mit Privatunterkünften ergänzt. Die Kommission wirddie Mitgliedstaaten weiterhin beim Ausbau ihres Aufnahmesystems unterstützeneine neue „Safe Homes“-Initiative auf den Weg bringen, um lokale, regionale und nationale Initiativen ebenso wie private fortzusetzen und auszubauenDer Europäische Fonds für regionale Entwicklung hilft bei der Bereitstellung von Sozialwohnungen für Familien und Einzelpersonen und deckt die Kosten für den Ankauf bzw. die Sanierung von Unterkünften. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds können auch Investitionen in Gemeinschaftsunterkünfte gefördert werden, insbesondere für Personen mit besonderen Bedürfnissen und Behinderung, Kinder und ältere Menschen. Weitere praktische InformationenVor der Abreise aus der UkraineWeiterreise in der EUUngefährdete Fortbewegung innerhalb der EUKontakte und Reiseinformationen nach EU-LändernIhre Rechte in der EUSchutz von KindernBildungsangebotGesundheitsversorgungZugang zum Arbeitsmarkt Auf dem Laufenden bleiben und mitredenTelegramXFacebookInstagramLinkedInAndere soziale Medien Links zum Thema EU-Förderung für Privat-Initiativen zur Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen