Ukraine-Fazilitätfür Erholung, Wiederaufbau und Heranführung an die EU Was ist die Ukraine-Fazilität? Die EU richtet zur Unterstützung der Ukraine bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung ein neues Finanzierungsinstrument für 2024–2027 ein. Über diese Ukraine-Fazilität wird sie dem Land in diesem Zeitraum regelmäßig und verlässlich Hilfe in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR zukommen lassen. Damit bekräftigt sie ihre Entschlossenheit, der Ukraine im anhaltenden Angriffskrieg Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zur Seite zu stehen. Sowohl in diesem Krieg als auch danach wird Europa der Ukraine Tag für Tag zur Seite stehen. Europa hält Wort. Wir werden unserem tapferen Partner, der anstrebt, ein Mitglied unserer Union zu werden, weiter die dringend benötigten Finanzmittel bereitstellen und ihm so Planungssicherheit ermöglichen. Ziele der Fazilität Unterstützung bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung der UkraineUnterstützung der Ukraine bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs, damit die öffentliche Verwaltung kontinuierlich ihre Leistungen erbringen kannMobilisierung von Investitionen in die ukrainische Privatwirtschaft für eine schnelle Erholung und den WiederaufbauUnterstützung der Ukraine bei der Durchführung erforderlicher Reformen auf ihrem Weg zum EU-BeitrittUnterstützung der ukrainischen Gesellschaft bei der Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Kriegs Wie funktioniert die Fazilität? Die Fazilität ist in drei Säulen gegliedert: Säule 1: Direkte finanzielle Unterstützung für die Ukraine Die ukrainische Regierung wird einen Plan mit ihren Vorstellungen für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes sowie für die Reformen, die sie im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses durchführen will, ausarbeiten.Wenn die EU die in diesem Plan genannten Bedingungen als erfüllt ansieht, wird sie die Ukraine im Zeitraum 2024 bis 2027 mit mehr als 38 Mrd. EUR in Form von Darlehen (bis zu 33 Mrd. EUR) und Finanzhilfen unterstützen.Säule 2: Ein spezifischer Investitionsrahmen für die UkraineMit der Fazilität wird ein spezifischer Rahmen zur Aufstockung der Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine geschaffen. Zu diesem Zweck wird es den Investoren ermöglicht, EU-Haushaltsgarantien und eine Mischung aus Finanzhilfen und Darlehen öffentlicher und privater Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, wodurch Investitionen in der Ukraine attraktiver werden. Der Investitionsrahmen für die Ukraine ist mit Garantien und Finanzhilfen in Höhe von 9,3 Mrd. EUR ausgestattet und dürfte in den nächsten Jahren für bis zu 40 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen sorgen.Säule 3: Beitrittshilfe Mit der Fazilität werden neue Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine bei der Angleichung an das EU-Recht und bei der Durchführung der für den EU-Beitritt erforderlichen Reformen eingeführt. Den Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen wird technische Hilfe bereitgestellt. Wie wird die Unterstützung finanziert? Zur Finanzierung der Darlehen für die Ukraine wird die Europäische Union bis Ende 2027 auf dem Finanzmarkt bis zu 33 Mrd. EUR aufnehmen, indem sie im Rahmen der einheitlichen Finanzierungsstrategie EU-Anleihen ausgibt. Finanzhilfen werden aus dem EU-Jahreshaushalt im Rahmen eines neuen Sonderinstruments, der „Ukrainereserve“, finanziert. Dieses Instrument wird jedes Jahr im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens eingesetzt, um den Fortschritten der Ukraine bei der Durchführung von Reformen und dem Einsatz von Investitionen Rechnung zu tragen. Was sind die Bedingungen für die Unterstützung? Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Ukraine ihr Wiederaufbau- und Reformprogramm umsetzt und Folgendes gewährleistet:die Aufrechterhaltung wirksamer demokratischer Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören Sobald die Kommission feststellt, dass die Bedingungen erfüllt sind, werden die Zahlungen an die Ukraine nach einem festen Zeitplan quartalsweise erfolgen. Solange die Konditionen der Fazilität noch geklärt werden, kann die EU der Ukraine in einem begrenzten Zeitraum bereits jetzt mit einer unmittelbaren Unterstützung von bis zu 1,5 Mrd. EUR im Monat helfen. Die Europäische Kommission und die Ukraine müssen die finanziellen Interessen der EU schützen, indem sie Betrug, Korruption und Interessenkonflikte bekämpfen. Ein gesonderter Prüfungsausschuss wird die Kommission unterstützen, indem er regelmäßig über die Mittel Bericht erstattet, die zur Verwirklichung der Ziele der Fazilität ausgegeben werden. Zudem kann der Europäische Rat jedes Jahr auf der Grundlage eines Berichts der Kommission eine Debatte über die Umsetzung der Fazilität führen. Erforderlichenfalls wird der Europäische Rat die Kommission zudem auffordern, im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts einen Vorschlag für eine Überprüfung der Fazilität vorzulegen. Ein regelmäßiger Dialog über die Ukraine-Fazilität mit dem Europäischen Parlament wird ebenfalls mindestens alle vier Monate stattfinden. Zeitleiste 18. Dezember 2024Die Kommission zahlt im Rahmen der zweiten regulären Zahlung aus der Ukraine-Fazilität fast 4,1 Mrd. EUR an die Ukraine aus. Damit beläuft sich die bereits aus der Ukraine-Fazilität geleistete Unterstützung auf insgesamt 16,1 Mrd. EUR.13. August 2024Die Kommission zahlt im Rahmen der ersten regulären Zahlung aus der Ukraine-Fazilität fast 4,2 Mrd. EUR an die Ukraine aus.28. Juni 2024Die Kommission zahlt der Ukraine weitere 1,9 Mrd. EUR an Vorfinanzierungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität aus, wodurch sich die bisherige Vorfinanzierung insgesamt auf 7,9 Mrd. EUR beläuft.11. Juni 2024Die EU unterzeichnet neue Garantievereinbarungen zur Unterstützung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine. Diese wurden auf der Wiederaufbau-Konferenz für die Ukraine 2024 in Berlin angekündigt, umfassen Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von 1,4 Mrd. EUR und sind die ersten, die innerhalb des Investitionsrahmens der Fazilität unterzeichnet wurden. 24. April 2024Die Kommission zahlt im Rahmen der Ukraine-Fazilität die zweite Tranche der außerordentlichen Brückenfinanzierung in Höhe von 1,5 Mrd. EUR an die Ukraine aus.18. April 2024Die EU richtet den Investitionsrahmen für die Ukraine ein, um Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau des Landes anzukurbeln.15. April 2024Die Kommission billigt den Ukraine-Plan, die umfassende Reform- und Investitionsstrategie der Ukraine für die nächsten vier Jahre. 20. März 2024Die Kommission zahlt der Ukraine im Rahmen der Fazilität 4,5 Mrd. EUR als erste Tranche der Brückenfinanzierung aus.3 weitere Einträge anzeigen6. Februar 2024Das Europäische Parlament und der Rat erzielen eine politische Einigung über die Ukraine-Fazilität, die von der Kommission erstmals im Juni 2023 vorgeschlagen wurde. Links zum Thema Pressemitteilung: Politische Einigung über die Ukraine-FazilitätErholung und Wiederaufbau der UkraineDie Ukraine und die EU