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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Gesetz über digitale Dienste: Kommission sammelt Nutzernummern der Plattform und konsultiert ihre Überwachungs- und Untersuchungsverfahren

Heute ist die im Gesetz über digitale Dienste (DSA) festgelegte Frist für alle Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen (mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen), ihre Nutzernummern erstmals in der EU zu veröffentlichen.

Sie müssen dies ab jetzt mindestens einmal alle sechs Monate tun. Die Kommission hat kürzlich unverbindliche Leitlinien in allen EU-Sprachen veröffentlicht, um Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Dienste fallen, dabei zu helfen, diese Anforderung zu erfüllen.   

Mit dieser Anforderung soll festgestellt werden, ob Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sein können, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Nutzer erreichen. Für diese großen Plattformen und Suchmaschinen gelten zusätzliche Verpflichtungen, wie z. B. eine Risikobewertung und entsprechende Risikominderungsmaßnahmen, die hier hervorgehoben werden. 

Darüber hinaus leitet die Kommission eine öffentliche Konsultation zu den Verfahren zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste ein. Die Konsultation dauert einen Monat, d. h. bis zum 16. März 2023, und wird dazu beitragen, die endgültigen Durchsetzungsvorschriften der Kommission zu gestalten.

Das Gesetz über digitale Dienste, das am 16. November 2022 in Kraft trat, schafft eine beispiellose öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der gesamten Union, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Damit wird der Kommission die Befugnis übertragen, Verfahrensvorschriften für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zu erlassen. Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zielt darauf ab, wirksame Verfahren im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu gewährleisten und Rechtssicherheit in Bezug auf Verfahrensrechte und -pflichten für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Dazu gehören das Recht der Parteien auf Anhörung und auf Akteneinsicht, aber auch die Überwachungsmaßnahmen der Kommission, die sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Plattformen anweisen kann, Zugang zu ihren Datenbanken und Algorithmen zu gewähren und Erläuterungen dazu zu gewähren.

Weitere Informationen zum Gesetz über digitale Dienste