Zulassungsverfahren

Phase II: Empfehlung für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

Die Phase II dauert etwa ein bis eineinhalb Jahre und umfasst folgende Schritte:

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Priorisierung

Die ECHA bewertet in regelmäßigen Abständen die Stoffe auf der Liste der infrage kommenden Stoffe, um zu bestimmen, welche Stoffe vorrangig in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden sollten.

Diese Priorisierung stützt sich in erster Linie auf die Angaben in den Registrierungsdossiers über Verwendungen und Mengen des Stoffes im Rahmen der Zulassung. Dabei werden gegebenenfalls auch Informationen, die während der Konsultation zu SVHC eingingen, oder etwaige Informationen aus anderen Quellen berücksichtigt.

Vorrang erhalten Stoffe mit:

Weitere für die Empfehlung relevante Aspekte können berücksichtigt werden.

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Entwurf der Empfehlung

Auf der Grundlage der Priorisierung wird in dem Entwurf der Empfehlung eine Reihe von Stoffen vorgeschlagen. Der Entwurf der Empfehlung enthält folgende Informationen für jeden Stoff:

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Konsultation

Der Entwurf der Empfehlung der ECHA wird zur Konsultation vorgelegt, die in der Regel einmal alle ein bis eineinhalb Jahre über einen Zeitraum von drei Monaten stattfindet.

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Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten (MSC)

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten legt der ECHA unter Berücksichtigung der Kommentare, die während der Konsultation eingegangen sind, eine Stellungnahme zum Entwurf der Empfehlung vor.

Empfehlung und Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

Die ECHA schließt ihre Empfehlung ab, wobei sie in der endgültigen Fassung die während der Konsultation eingegangenen Kommentare berücksichtigt. Anschließend übermittelt die ECHA die Empfehlung an die Europäische Kommission.

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