Die Bewertung der LE-Programme, damit verbundene Bewertungsaufgaben und die Anforderungen an die Berichterstattung sind im Rechtsrahmen der EU auf unterschiedlichen Ebenen dargelegt.
In den Basisrechtsakten sind die grundlegenden Anforderungen an die Bewertung der politischen Interventionen der EU in Form von operationellen Programmen erfasst. Bei der Bewertung der LE-Programme sind obligatorisch drei wesentliche Rechtsgrundlagen zu beachten.
Auf EU-Ebene: Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ESIF):
Auf der Ebene der Gemeinsamen Agrarpolitik: Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über den Rahmen für die Begleitung und Bewertung der gesamten GAP:
Auf Ebene der zweiten Säule der GAP: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungssystem:
In den Durchführungsrechtsakten sind die Bestimmungen zur konkreten Durchführung der oben genannten Verordnungen dargelegt. Dies sind die wichtigsten Durchführungsrechtsakte im Kontext der Bewertung der LE-Programme:
In der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 808/2014 sind die Elemente des Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystems für die ländliche Entwicklung spezifiziert:
In der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 834/2014 sind die Indikatoren zur Abschätzung der erzielten Erfolge, Wirkungen und Effizienz der GAP dargelegt und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Informationen an die Kommission zum Zweck der Begleitung und Bewertung spezifiziert.