Die Europäische Union unterstützt und ergänzt die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen Inklusion und des Sozialschutzes.
Dies umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, zur Modernisierung der Sozialschutzsysteme und zur Förderung der sozialen Inklusion bestimmter Gruppen, darunter Kinder, Menschen mit Behinderungen und Obdachlose.
Politischer Rahmen
Europäische Säule sozialer Rechte
In der europäischen Säule sozialer Rechte sind 20 Grundsätze und Rechte aufgeführt, die für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind. Die Säule ist der Leuchtturm, der der Union den Weg zu einem starken sozialen Europa des 21. Jahrhunderts weist, das fair und inklusiv ist und viele Chancen bietet.
Die für den Sozialschutz und die soziale Inklusion bedeutendsten Grundsätze sind im dritten Kapitel der Säule dargelegt.
Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte
Der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte münzt die Grundsätze der Säule in konkrete Maßnahmen zugunsten der Bürger/innen um.
Der Aktionsplan enthält drei Zielvorgaben für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Erwachsenenbildung und Armutsbekämpfung, die auf der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum aufbauen. Bei dem Ziel 2030 zur Armutsbekämpfung geht es darum, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu verringern (davon mindestens 5 Millionen Kinder).
In der gemeinsamen Erklärung von Porto zum sozialen Engagement von Mai 2021 haben sich die Präsidentin der Europäischen Kommission, der Präsident des Europäischen Parlaments, der portugiesische Premierminister, der zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz im Rat der EU innehatte, die europäischen Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft zu den drei Kernzielen für 2030 verpflichtet. Die Ziele wurden ferner im Juni 2021 vom Europäischen Rat begrüßt.
Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wurde auch eine Reihe von Initiativen angekündigt, die die Umsetzung der Grundsätze der Säule flankieren sollen.
Im Zusammenhang mit dem Sozialschutz und der sozialen Inklusion sind u. a. folgende Initiativen zu nennen:
- der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder,
- der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Mindesteinkommen,
- die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit,
- ein EU-Bericht zum Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, eine Initiative zur Langzeitpflege,
- die Einsetzung einer hochrangigen Expertengruppe zur Zukunft des Wohlfahrtsstaats,
- ein Leitfaden über die Verwendung von Ex-ante-Bewertungen der Verteilungswirkungen.
Politische Überwachung und Koordinierung
Sozialpolitisches Scoreboard
Um die Umsetzung der Säule zu überwachen, hat die Europäische Kommission Anfang 2021 ein aktualisiertes sozialpolitisches Scoreboard vorgelegt, das von den Beschäftigungs- und Sozialminister(inne)n der Europäischen Union im Juni 2021 gebilligt wurde.
Das Scoreboard beruht auf der Struktur der Säule sozialer Rechte und enthält einen speziellen Indikatorensatz für den Bereich soziale Inklusion und Sozialschutz. Zu den Leitindikatoren gehört die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen – der Indikator, der für das Ziel 2030 zur Armutsbekämpfung verwendet wird.
Europäisches Semester
Das Europäische Semester ist ein bewährter Rahmen für die Koordinierung von Reformen und Investitionen in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales. Seit 2018 werden die Grundsätze der Säule über den gesamten Zyklus des Europäischen Semesters hinweg durchgängig berücksichtigt.
Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht und die Länderberichte enthalten spezielle Analysen der sozialen Lage in der EU und den Mitgliedstaaten. In den länderspezifischen Empfehlungen werden Herausforderungen aufgezeigt, denen sich die einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik gegenübersehen, und entsprechende Lösungsansätze dargelegt.
Ausschuss für Sozialschutz
Die Kommission arbeitet mit den EU-Ländern im Ausschuss für Sozialschutz zusammen. Dabei kommt die offene Methode der Koordinierung (OMK) in den Bereichen soziale Inklusion, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sowie Renten und Pensionen zum Einsatz (soziale OMK).
Die soziale OMK ist ein freiwilliges Verfahren für die politische Zusammenarbeit. Es werden gemeinsame Ziele vereinbart, und die Fortschritte beim Erreichen dieser Ziele werden anhand gemeinsamer Indikatoren gemessen. Die beteiligten Akteure – beispielsweise die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft – werden eng in die Zusammenarbeit einbezogen.
Finanzierung
Die Umsetzung der politischen Reformen wird durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds unterstützt, insbesondere durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und die Aufbau- und Resilienzfazilität.