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2. Arten von Beschwerden

EPSO erkennt zwei unterschiedliche Kategorien von Rückmeldungen von Bewerber*innen an: Technische Beschwerden und aufgabenspezifische Beschwerden (Item Specific Complaints, ISC).


2.1.1. Technische Beschwerden

Technische Beschwerden beziehen sich auf Probleme oder Hindernisse, mit denen Bewerber*innen während der Online-Testsitzung konfrontiert sind. Dazu gehören:

  • Störungen der Plattform oder Systemfehler, wenn z. B. nicht auf die Benutzeroberfläche des Tests/der Prüfung zugegriffen werden kann oder es nicht möglich ist, in der Benutzeroberfläche zu navigieren;
  • Softwarefehler wie Einfrieren der Benutzeroberfläche des Tests/der Prüfung oder Funktionsstörungen von Tools innerhalb der Testumgebung;
  • Konnektivitätsprobleme wie plötzliche Verbindungstrennung während der Testsitzung oder fehlende Möglichkeit, Testdateien zu synchronisieren und/oder auf den Server hochzuladen;
  • sonstige technische Probleme, die die Fähigkeit der Bewerber*innen, ihre Tests/Prüfungen zu absolvieren, erheblich beeinträchtigen.


Technische Beschwerden können nicht mit Hardwareproblemen von Bewerber*innen begründet werden. Die Anforderungen an die Hardware sind in den Anweisungen enthalten, die den Bewerber*innen zur Verfügung gestellt werden, und die Einhaltung dieser Anforderungen liegt in ihrer alleinigen Verantwortung.


2.1.2. Aufgabenspezifische Beschwerden (ISC)

Sind Bewerber*innen der Auffassung, dass sie berechtigte Gründe zu der Annahme haben, dass ein Fehler in einer oder mehreren Fragen des Multiple-Choice-Tests ihnen die korrekte Beantwortung erschwert hat, können sie um eine Überprüfung der betreffenden Frage(n) ersuchen. Bei aufgabenspezifischen Beschwerden (ISC)1 geht es nicht um technische Probleme, sondern um Bedenken der Bewerber*innen im Zusammenhang mit bestimmten Inhalten des Tests/der Prüfung, etwa in Bezug auf Fragen und damit zusammenhängende Abbildungen.
Gründe für aufgabenspezifische Beschwerden können sein:

  • Sprachliche Fehler wie Grammatikfehler oder unklare Formulierungen von Fragen;
  • ungenauer oder mehrdeutiger Inhalt einer Frage, was bei den Bewerber*innen zu Missverständnissen oder Fehlinterpretationen führt;
  • Probleme bei Abbildungen, etwa wenn Abbildungen fehlerhaft sind oder nicht zur Frage passen.


Bitte beachten Sie, dass EPSO keine unbegründeten oder unspezifischen Anfragen prüfen kann, z. B. Ersuchen um Überprüfung aller Fragen oder Beschwerden zu angeblich mangelhaften Übersetzungen.