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5. Regelung zu Situationen höherer Gewalt

 flooded house

Treten Situationen höherer Gewalt oder unvorhergesehene Umstände ein, die außerhalb der Kontrolle der Bewerber*innen liegen und eine Teilnahme an Tests/Prüfungen verhindern, müssen die Bewerber*innen sich umgehend an EPSO wenden, und zwar ab dem Tag des Eingangs des Einladungsschreibens im EPSO-Konto und vor Ablauf der in der betreffenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder der Aufforderung zur Interessenbekundung festgelegten Beschwerdefrist.

Die Bewerber*innen müssen ihre Bewerbernummer und alle wesentlichen Dokumente übermitteln, etwa ärztliche Atteste, Nachweise von Diensteanbietern über Strom- und Internetausfälle, Todesbescheinigungen von Familienangehörigen usw. Die Dokumente sollten den Tag des Tests/der Prüfung abdecken.

Störereignisse, die sich der Kontrolle von EPSO oder des Testanbieters entziehen, wie Naturkatastrophen, weitverbreitete Internetausfälle, Serverausfälle oder andere Ereignisse höherer Gewalt, die mehrere Bewerber*innen gleichzeitig betreffen, werden berücksichtigt, und es werden die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergriffen.

Falls Bewerber*innen nachweislich aufgrund ihres Gesundheitszustands (Unfall und/oder Krankenhausaufenthalt) nicht in der Lage sind, innerhalb der oben genannten Frist ein Attest vorzulegen, sollten sie dieses Attest so rasch wie möglich vorlegen. Das Attest muss sich auf den Tag des Tests/der Prüfung und den Zeitraum zwischen dem Ende der Beschwerdefrist und dem Datum der Ausstellung des Attests erstrecken.

Es sei darauf hingewiesen, dass berufliche Verpflichtungen (Sitzung, Konferenz, Geschäftsreise) NICHT als außergewöhnliche Umstände oder als Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Bewerber*innen liegen, betrachtet werden. Dieser Grundsatz gilt entsprechend auch für Reisepläne aus privaten oder beruflichen Gründen, die einer Teilnahme von Bewerber*innen am Test/an der Prüfung entgegenstehen könnten.

Beschwerden von Bewerber*innen werden beim zuständigen Bewertungsgremium (Referat für EPSO-Tests und/oder Prüfungsausschuss) eingereicht, das über weitere Maßnahmen entscheidet.