Entsprechend der Änderung des Aufrufs zur Interessenbekundung gilt Folgendes:
Bewerber*innen, die eine als begründet eingestufte technische Beschwerde eingereicht und die Tests zum logischen Denken bestanden haben, werden mittels eines Schreibens in ihrem EPSO-Konto direkt über ihre Testergebnisse informiert. In diesem Schreiben wird den Bewerber*innen zudem mitgeteilt, dass sie keine weitere Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung ihrer technischen Beschwerde erhalten werden.
Bewerber*innen, die eine als begründet eingestufte technische Beschwerde eingereicht und die Tests zum logischen Denken nicht bestanden haben, erhalten eine Antwort, in der sie aufgefordert werden, die Tests zum logischen Denken in einer der nächsten Testperioden erneut abzulegen.