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Warum kann ich meinen Dienst-Computer nicht bei den Online-Auswahltests von EPSO nutzen?

Viele von uns nutzen ihren Dienst-Computer auch außerhalb der Arbeit, zum Beispiel um persönliche E-Mails abzurufen, Flugtickets zu buchen, persönliche Termine zu machen, im Internet zu surfen usw. Warum also nicht auch die Online-Auswahltests von EPSO [1] auf einem Dienst-Computer ablegen? Diese Frage dürften sich einige Bewerber*innen stellen.

Bei diesen Tests ist es erforderlich, dass ein Dritter – ein externer Dienstleister – die Kontrolle über den Computer übernimmt, während die Prüfung abgelegt wird. Das soll die Bewerber*innen unter anderem davon abhalten, das Internet zu nutzen oder Anwendungen außerhalb der Testumgebung laufen zu lassen.

In der digitalen Infrastruktur der EU-Institutionen, für die EPSO tätig ist, gibt es mehrere IT-Sicherheitsebenen für Dienst-Computer und -Laptops. Dazu zählen Firewalls und andere Arten von Zugangsbeschränkungen.

Zur Durchführung von Online-Auswahltests auf einem Dienst-Computer müssten eine Reihe von Sicherheitskontrollen von einem Administrator mit entsprechenden Rechten deaktiviert, gelockert oder geändert werden. Dies gilt natürlich auch für Computer, die die EU-Institutionen (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der EU usw.), für die EPSO tätig ist, ihrem Personal zur Verfügung stellen.

Zum Beispiel könnte es nötig sein, die Firewall-Regeln oder lokale Rechte auf Ihrem Computer und in den Windows-Registry-Einstellungen zu ändern.

All diese Änderungen können bekannte und unbekannte, möglicherweise schwerwiegende Risiken für den Arbeitgeber nach sich ziehen.

Verständlicherweise ist den EU-Institutionen, für die EPSO tätig ist, wie auch anderen Arbeitgebern daran gelegen, die Risiken für ihre digitale Infrastruktur möglichst gering zu halten.

Sie müssen die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität ihrer IT-Systeme und der von ihnen übermittelten Daten gewährleisten, wie in der nachstehenden Pyramide dargestellt.

Dreieck

Ob ein Bewerber seinen EPSO-Test mit seinem Dienst-Computer ablegen darf, entscheidet die jeweilige Institution, für die EPSO den Test durchführt, oder andere zuständige Akteure auf Arbeitgeberseite. EPSO kann diese Entscheidung nicht an ihrer Stelle treffen.

Wir verstehen, dass dies manchen Bewerberinnen und Bewerbern Unannehmlichkeiten bereiten kann, die eigentlich ihren Dienst-Computer für die EPSO-Tests nutzen wollten.

Erfahrungsgemäß lässt sich jedoch meistens eine angemessene Lösung finden (z. B. Nutzung des eigenen oder von Freunden geliehenen Computers).

Weitere Informationen über EPSO und unsere Auswahlverfahren finden Sie auf unserer Website, z. B. in den Fragen und Antworten (FAQs):

Fragen und Antworten | EU Careers (europa.eu).

 

Öffentlichkeitsarbeit und Außenbeziehungen, 5. September 2023


[1] Online-Tests werden von einem Menschen oder einem automatischen System verwaltet und überwacht. Bei den EPSO-Tests werden die Bewerber*innen dahin gehend kontrolliert, ob sie die Sicherheitsvorkehrungen einhalten und keine unzulässigen Hilfsmittel verwenden, um den Test abzulegen.