Wahr oder falsch: Mythen und Fakten über die Auswahlverfahren von EPSO
Informationen über EPSO-Auswahlverfahren aus inoffiziellen Quellen kursieren in großer Zahl auf vielen Social-Media-Kanälen. Einige davon mögen wahr sein, andere dagegen sind falsch. Es ist wichtig, zwischen Mythen und Fakten zu unterscheiden. Diese Seite soll potenziellen Bewerber*innen dabei helfen, das eine klar vom anderen zu trennen, um etwaige Zweifel auszuräumen.
Ich habe reichlich Berufserfahrung und Fachkompetenz vorzuweisen. Für eine Festanstellung als EU-Beamtin oder EU-Beamter muss ich mich dennoch gegen Zehntausende von anderen Bewerber*innen behaupten.
Tatsächlich können einige Auswahlverfahren wie das sogenannte AD5-Auswahlverfahren für Generalisten, aber auch Auswahlverfahren in Fachbereichen wie Wirtschaft, Recht und Finanzen, Zehntausende von Bürger*innen aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten anziehen. Bei stärker fachgebundenen Auswahlverfahren mag die Zahl der Bewerber*innen aufgrund der geforderten Jahre an Berufserfahrung zwar geringer sein, doch wird sie immer noch in die Tausende gehen. Dies sollte potenzielle Bewerber*innen jedoch nicht abschrecken. Der Schlüssel für gute Ergebnisse liegt in einer guten Vorbereitung. Daher finden Sie auf unserer Website wichtige Ressourcen, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen können:
• Allgemeine und besondere Zulassungsvoraussetzungen
• Auswahlverfahren
• EPSO-Tests
• IT- und technische Anforderungen für Online-Tests mit dem neuen EPSO-Auftragnehmer
• Die „Dos & Don’ts“ in EPSO-Tests
• Empfehlungen des EPSO-Personals
• Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bewerber*innen, die bereits für die EU-Institutionen arbeiten, haben bessere Chancen, ein Auswahlverfahren zu bestehen.
Im Statut der Beamten der Europäischen Union ist der Rechtsrahmen für die Durchführung unserer Auswahlverfahren eindeutig festgelegt. Die Auswahlverfahren stehen allen EU-Bürger*innen offen, und es wird nicht zwischen internen Bewerber*innen (also Personen, die bereits für den öffentlichen Dienst der EU arbeiten) und externen Bewerber*innen unterschieden, da jede Vorzugsbehandlung interner Bewerber*innen eine eindeutige Ungleichbehandlung darstellen würde. Darüber hinaus werden EPSO-Tests anonym abgenommen.
Alle Bewerber*innen legen gleichwertige Tests ab, und für alle Bewerber*innen gelten dieselben Zulassungskriterien. Auch wenn den Teilnehmenden eines Auswahlverfahrens nicht dieselben Fragen gestellt werden, ist der Schwierigkeitsgrad der Einzelprüfungen identisch, womit Gleichbehandlung gewährleistet ist. Die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit von Multiple-Choice-Tests wurden durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. Zudem hat der Gerichtshof bekräftigt, dass diese Tests dem Grundsatz der fairen und gleichen Behandlung entsprechen.
Erfahren Sie mehr über die Gleichbehandlungspolitik von EPSO.
EPSO setzt Online-Tests zum logischen Denken (sprachlogisches Denken, Zahlenverständnis und abstraktes Denken) ein, um die Zahl der Bewerber*innen gering zu halten.
Mit den Online-Tests zum logischen Denken (sprachlogisches Denken, Zahlenverständnis und abstraktes Denken) sollen die Bewerber*innen auf essenzielle logische Denkfähigkeiten geprüft werden. Es geht nicht darum, die Zahl der Teilnehmenden zu senken. Diese auf der Grundlage anerkannter Forschungsarbeiten entwickelten Tests besitzen (im Vergleich zu rein wissensbasierten Prüfungen) die höchste prognostische Aussagekraft zur Einschätzung der künftigen Arbeitsleistung der Bewerber*innen. Gleichzeitig ist es EPSO durch die Online-Tests möglich, eine erhebliche Zahl von Bewerber*innen effizient zu testen: Online-Tests sind flexibler, angepasst an die heutige digitalisierte Welt, „grüner“, unabhängig vom Aufenthaltsort und damit für die große Mehrheit der Bewerber*innen leichter zugänglich.
Ich habe beim Test zum sprachlogischen Denken eine niedrige Punktzahl erzielt, obwohl ich ihn in meiner Muttersprache abgelegt habe.
Der Test zum sprachlogischen Denken ist kein Sprachtest. Somit ist eine niedrige Punktzahl nicht mit fehlenden Kenntnissen in der betreffenden Sprache gleichzusetzen, sondern erlaubt lediglich Rückschlüsse auf das sprachlogische Denkvermögen. Tests zum logischen Denkvermögen sind bei der Bewertung der Bewerber*innen von ausschlaggebender Bedeutung, da die tägliche Arbeit der EU-Beamtinnen und -Beamten in hohem Maße von ihrer Fähigkeit abhängt, logisch zu denken und komplexe Informationen zu verstehen. Der Schwierigkeitsgrad der Multiple-Choice-Tests wird vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Auswahlverfahrens festgelegt und kann sich somit von Auswahlverfahren zu Auswahlverfahren unterscheiden. Daher lassen sich die in unterschiedlichen Auswahlverfahren erreichten Punktzahlen nicht miteinander vergleichen.
Die Qualität der Übersetzung der Testfragen ist in einigen Sprachen besser als in anderen.
Sämtliche Testfragen werden von professionellen Übersetzer*innen in den EU-Institutionen übersetzt und vor Freigabe einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. Die Testfragen der Multiple-Choice-Tests werden regelmäßig (Sprache für Sprache, Frage für Frage usw.) Qualitätskontrollen unterzogen, um etwaige Probleme zu ermitteln und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Von Bewerber*innen beanstandete Testfragen werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Sollten sie tatsächlich mit Fehlern behaftet sein, werden sie bei allen betroffenen Bewerber*innen neutralisiert und aus dem Fragenkatalog für künftige Tests gestrichen. Tatsächlich ist die Zahl der Multiple-Choice-Fragen, die bisher gestrichen werden mussten, äußerst niedrig und bewegt sich zwischen 0,09 % und 0,33 % der insgesamt im EPSO-Fragenkatalog vorgehaltenen Multiple-Choice-Fragen.
Auf der Seite EPSO-Tests finden Sie Probetests in verschiedenen Sprachen für die verschiedenen Profile.
Erfahren Sie mehr über die Neutralisierung beanstandeter Testfragen.
Meine bei den Multiple-Choice-Tests erreichten Punktzahlen unterscheiden sich von einem Auswahlverfahren zum anderen!
Das ist normal. Der Schwierigkeitsgrad der Multiple-Choice-Tests wird vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Auswahlverfahrens festgelegt und kann sich somit von einem Auswahlverfahren zum anderen unterscheiden. Daher lassen sich die in unterschiedlichen Auswahlverfahren erreichten Punktzahlen nicht miteinander vergleichen. Auch wenn manche Fragen sich ähneln oder unter Umständen sogar wiederholen mögen, unterhält EPSO mit einem Bestand von über 80 000 Fragen laut Expertenmeinungen weltweit die größte Datenbank ihrer Art, sodass es gut sein kann, dass die in unterschiedlichen Auswahlverfahren erreichten Punktzahlen voneinander abweichen.