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Document 52017IP0297
European Parliament non-legislative resolution of 5 July 2017 on the draft Council decision on the conclusion, on behalf of the European Union, of the Political Dialogue and Cooperation Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and the Republic of Cuba, of the other part (12502/2016 — C8-0517/2016 — 2016/0298(NLE) — 2017/2036(INI))
Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits (12502/2016 — C8-0517/2016 — 2016/0298(NLE) — 2017/2036(INI))
Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits (12502/2016 — C8-0517/2016 — 2016/0298(NLE) — 2017/2036(INI))
ABl. C 334 vom 19.9.2018, p. 99–105
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 334/99 |
P8_TA(2017)0297
Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba (Entschließung)
Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits (12502/2016 — C8-0517/2016 — 2016/0298(NLE) — 2017/2036(INI))
(2018/C 334/10)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis darauf, dass die EU und Kuba im Jahr 1988 diplomatische Beziehungen aufgenommen haben, |
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unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12502/2016), |
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unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit („Political Dialogue and Cooperation Agreement“ — PDCA) zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits (12504/2016), |
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unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 und 209 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0517/2016), |
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gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und insbesondere Titel V zum auswärtigen Handeln der Union, |
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gestützt auf den AEUV und insbesondere auf den Fünften Teil, Titel I–III und V, |
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unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 96/697/CFSP vom 2. Dezember 1996, den der Rat auf der Grundlage von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union zu Kuba festgelegt hat (1), |
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unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2016/2233 des Rates vom 6. Dezember 2016 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 96/697/GASP zu Kuba (2), |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 zur Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2009 mit dem Titel: „Die Europäische Union und Lateinamerika: Global Players und Partner“ (COM(2009)0495), |
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unter Hinweis auf die auf den bislang abgehaltenen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union abgegebenen Erklärungen und insbesondere auf die auf dem zweiten Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) vom 10./11. Juni 2015 in Brüssel abgegebene Erklärung zum Thema „Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger“, in dessen Rahmen die politische Erklärung mit dem Titel „Eine Partnerschaft für die nächste Generation“ verabschiedet wurde, |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2012 zur Gemeinsamen Strategie EU-Karibik, |
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unter Hinweis auf den Auftritt des Sonderbeauftragten für Menschenrechte in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments vom 12. Oktober 2016 zur Erläuterung der Ergebnisse des Menschenrechtsdialogs zwischen Kuba und der EU, |
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unter Hinweis auf die Berichte zivilgesellschaftlicher Organisationen in Kuba, |
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unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 5. Juli 2017 (3) zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates, |
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kuba, insbesondere die Entschließungen vom 17. November 2004 zu Kuba (4), vom 2. Februar 2006 zur Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung (5), vom 21. Juni 2007 zu Kuba (6) und vom 11. März 2010 zur Lage der Gefangenen aus Gesinnungsgründen in Kuba (7), |
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unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere internationale Menschenrechtsverträge und -instrumente, |
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gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0233/2017), |
A. |
in der Erwägung, dass tiefgreifende historische, wirtschaftliche und kulturelle Bindungen zwischen Europa und Kuba bestehen; |
B. |
in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik vielfältig und thematisch breit gefächert sind; |
C. |
in der Erwägung, dass die EU Beziehungen zur Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) unterhält; in der Erwägung, dass die CELAC die Möglichkeit begrüßt, dass die Beziehungen zwischen der EU und Kuba ausgeweitet werden; |
D. |
in der Erwägung, dass Kuba das einzige Land in Lateinamerika und der Karibik war, mit dem die EU kein wie auch immer gestaltetes Abkommen unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass 20 ihrer Mitgliedstaaten verschiedene Arten von bilateralen Abkommen unterzeichnet haben und gute Beziehungen zu der Insel unterhalten; |
E. |
in der Erwägung, dass der Gemeinsame Standpunkt 96/697/GASP durch den Beschluss (GASP) 2016/2233 des Rates vom 6. Dezember 2016 aufgehoben wurde; |
F. |
in der Erwägung, dass im Jahr 2008 der hochrangige Dialog zwischen der EU und Kuba sowie die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wiederaufgenommen wurden; in der Erwägung, dass der Rat im Jahr 2010 eine Beratung über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Kuba eingeleitet und im Februar 2014 Verhandlungsrichtlinien verabschiedet hat, woraufhin im April 2014 offizielle Verhandlungen über ein PDCA aufgenommen und am 11. März 2016 abgeschlossen wurden; |
G. |
in der Erwägung, dass im PDCA die allgemeinen Grundsätze und Ziele für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba festgelegt werden, zu denen die drei Hauptkapitel politischer Dialog, Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog sowie Handel und handelspolitische Zusammenarbeit zählen; |
H. |
in der Erwägung, dass die Menschenrechte sowohl im Kapitel politischer Dialog als auch im Kapitel Zusammenarbeit aufgeführt werden; in der Erwägung, dass beide Vertragsparteien mit dem PDCA ihre Achtung der universellen Menschenrechte bekräftigen, wie es auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiteren einschlägigen internationalen Instrumenten zu den Menschenrechten festgelegt ist; in der Erwägung, dass beide Vertragsparteien mit dem PDCA ihre Verpflichtung bekräftigen, die Rolle der Vereinten Nationen sowie alle Grundsätze und Ziele zu stärken, die in der Charta der Vereinten Nationen verankert sind; in der Erwägung, dass das auswärtige Handeln der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union von den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte — einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte — und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, dem Grundsatz der Gleichheit und dem Grundsatz der Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts geleitet werden sollte; in der Erwägung, dass die Einhaltung der Menschenrechte und die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinn eine grundlegende Bestrebung des Abkommens des PDCA sein sollte; |
I. |
in der Erwägung, dass im PDCA eine sogenannte Menschenrechtsklausel enthalten ist, bei der es sich um ein wesentliches Standardelement von internationalen Übereinkommen der EU handelt, wodurch möglich wird, das PDCA bei Verletzungen der Menschenrechtsbestimmungen auszusetzen; |
J. |
in der Erwägung, dass sich beide Vertragsparteien auf die umfassenden Modalitäten und Bereiche für die Zusammenarbeit im Kapitel Zusammenarbeit verständigt haben, wozu auch Themen in den Bereichen Menschenrechte, Governance, Justiz und Zivilgesellschaft gehören; |
K. |
in der Erwägung, dass Kuba bereit ist, mit der EU im Rahmen des Europäischen Instruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zusammenzuarbeiten; in der Erwägung, dass die Schlüsselziele des EIDHR darin bestehen, die Demokratie in Drittstaaten zu fördern, auszubauen und zu konsolidieren sowie die Achtung und die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu verbessern; in der Erwägung, dass mit dem PDCA beide Vertragsparteien anerkennen, dass Demokratie auf dem frei geäußerten Willen der Bevölkerung beruht, ihre eigenen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Systeme zu bestimmen, sowie auf deren uneingeschränkten Teilhabe an allen Aspekten des Lebens; |
L. |
in der Erwägung, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Kuba unter der Leitung des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte im Jahr 2015 aufgenommen wurde; in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechte angespannt bleibt; |
M. |
in der Erwägung, dass zu den Themen, die beim zweiten Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs im Juni 2016 in Kuba unter der Beteiligung von Fachministerien und Fachagenturen erörtert wurden, die Vereinigungsfreiheit und Menschenrechtsthemen in einem multilateralen Kontext gehörten, beispielsweise die Todesstrafe; in der Erwägung, dass das dritte Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs am 22. Mai 2017 in Brüssel stattfand; |
N. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit bei drei unterschiedlichen Anlässen an kubanische Aktivisten vergeben hat, nämlich an Oswaldo Payá im Jahr 2002, an die Damen in Weiß im Jahr 2005 und an Guillermo Fariñas im Jahr 2010; |
O. |
in der Erwägung, dass die EU nunmehr der größte ausländische Investor in Kuba und der wichtigste Export- und Handelspartner des Landes ist, wobei sich der Handel insgesamt und die EU-Exporte nach Kuba zwischen 2009 und 2015 verdoppelt haben; |
P. |
in der Erwägung, dass im PDCA ein Kapitel den Grundsätzen des internationalen Handels gewidmet ist und dass sich das Abkommen mit der Zusammenarbeit im Zollbereich, den Erleichterungen und der Diversifizierung des Handels, Standards und technischen Normen, nachhaltigem Handel sowie der Förderung einer stabilen, transparenten und diskriminierungsfreien Investitionsregelung befasst; in der Erwägung, dass die Insel mit einer Liberalisierung des Handels, wirtschaftlichen und finanziellen Investitionen, technologischer Innovation und allgemeinen Marktfreiheiten ihre Volkswirtschaft modernisieren könnte; |
Q. |
in der Erwägung, dass in den „Grundzügen der Wirtschafts- und Sozialpolitik“ für Kuba, die im Anschluss an eine öffentliche Debatte im Jahr 2011 angenommen wurden, Vorschläge zur Reform, Aktualisierung und Modernisierung enthalten sind; |
R. |
in der Erwägung, dass 2016 in Kuba zwei neue öffentliche Debatten zu den Themen „Konzeptualisierung des Wirtschafts- und Sozialmodells“ und „Nationaler Plan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung bis 2030: Vision der Nation, strategische Achsen und Sektoren“ eröffnet wurden; |
S. |
in der Erwägung, dass sich die EU und Kuba darauf verständigt haben, die geschlechtsspezifische Perspektive in allen Bereichen ihrer Zusammenarbeit aufzunehmen und der Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen; |
T. |
in der Erwägung, dass Kuba elf der achtzehn Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterzeichnet und acht von ihnen ratifiziert hat; in der Erwägung, dass Kuba den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nicht ratifiziert hat; |
U. |
in der Erwägung, dass Kuba alle acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert hat; |
V. |
in der Erwägung, dass die kubanische Nationalversammlung seit 1977 Teil der weltweiten Interparlamentarischen Union ist; |
W. |
in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen 26 aufeinanderfolgende Resolutionen angenommen hat, in denen die Beendigung des US-amerikanischen Embargos gegen Kuba gefordert wurde, und dass die Resolution im Oktober 2016 erstmals einstimmig angenommen wurde; |
X. |
in Erwägung seines seit langer Zeit vertretenen Standpunkts, der bei zahlreichen Anlässen bekundet wurde, in den europäischen Institutionen geteilt wird und sich gegen exterritoriale Gesetze wendet, zumal sich diese unmittelbar nachteilig auf die kubanische Bevölkerung auswirken und die Tätigkeiten der europäischen Unternehmen beeinträchtigen; |
1. |
begrüßt, dass das PDCA zwischen der EU und Kuba am 12. Dezember 2016 in Brüssel unterzeichnet wurde, und erklärt, dass dieses Abkommen ein Instrument darstellt, mit dem ein neuer Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bereitgestellt wird, wobei die Interessen der EU gewahrt werden und der Gemeinsame Standpunkt aus dem Jahr 1996 durch das Abkommen ersetzt wird; betont, dass der Erfolg dieses Abkommens von seiner Umsetzung und Einhaltung abhängt; |
2. |
verweist auf den hohen strategischen Wert der Beziehungen zwischen der EU und Kuba; |
3. |
stellt fest, dass die Struktur, der Inhalt und die Dynamik des Abkommens an die Grundsätze und Werte angepasst sind, die von den EU-Organen für deren Außenbeziehungen festgelegt wurden; |
4. |
betont, dass der Rat der EU zugestimmt hat, dass ein neuer Rahmen für die Beziehungen zu Kuba geschaffen wird, und den Beschluss gefasst hat, die Verhandlungen aufzunehmen und innerhalb einer bemerkenswert kurzen Frist erfolgreich abzuschließen; |
5. |
hebt die Verpflichtung hervor, die Kuba gegenüber der EU eingegangen ist, sowie die Verantwortung beider Vertragsparteien mit Blick auf die Erfüllung der Bestimmungen des Abkommens, auch im Rahmen des politischen Dialogs; |
6. |
weist darauf hin, dass das PDCA als erstes Abkommen zwischen der EU und Kuba einen Wendepunkt in den bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien darstellen wird; begrüßt, dass sich beide Vertragsparteien darauf verständigt haben, diese Beziehung strukturiert weiterzuentwickeln und einer gegenseitigen Agenda sowie gegenseitigen Verpflichtungen zuzustimmen, die für beide Unterzeichner verbindlich sind; |
7. |
betont, wie wichtig die Aufnahme des Kapitels über politischen Dialog und die Einführung eines institutionalisierten Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kuba sind; fordert die EU auf, die Vorstellungen des Parlaments über Demokratie, universelle Menschenrechte und Grundfreiheiten wie der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freiheit der politischen Vereinigung und der Informationsfreiheit in all ihren Ausprägungen sowie seine „weltweite Politik zur Unterstützung der Verteidiger der Menschenrechte“ im Rahmen dieses Dialogs durchweg zu unterstützen; legt beiden Vertragsparteien nahe, in diesem Dialog ohne Einschränkungen Garantien für die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und die aktive Teilhabe aller politischen Akteure der Zivilgesellschaft und der Opposition festzulegen; stellt allerdings fest, dass durch den Menschenrechtsdialog den willkürlichen politisch motivierten Verhaftungen in Kuba bislang kein Ende gesetzt wurde und dass Angaben der Kubanischen Kommission für Menschenrechte und nationale Versöhnung zufolge in den letzten Jahren hingegen immer mehr Fälle von gewaltsamen Vorgehen verzeichnet worden sind; |
8. |
hebt die Bedeutung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kuba hervor und begrüßt, dass er noch vor dem Abschluss der PDCA-Verhandlungen aufgenommen wurde; bekräftigt, dass die Ziele der EU-Politik gegenüber Kuba die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung umfassen, in deren Rahmen der Lebensstandard der kubanischen Bevölkerung verbessert werden soll; |
9. |
nimmt die von Kuba unternommenen Anstrengungen zur Kenntnis, die Grundprinzipien der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte in seine Rechtsordnung einzugliedern, und fordert Kuba mit Nachdruck auf, die noch anhängigen Übereinkommen der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte zu ratifizieren, und zwar konkret den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; nimmt die Arbeit des kubanischen nationalen Zentrums für Sexualaufklärung zur Kenntnis; fordert die kubanische Regierung auf, sich weiterhin darum zu bemühen, jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung der LGBTI-Gemeinschaft zu beenden; |
10. |
fordert die kubanische Regierung mit Nachdruck auf, ihre Menschenrechtspolitik an die internationalen Normen anzugleichen, die in den Chartas, Erklärungen und internationalen Instrumenten, zu deren Unterzeichnern Kuba gehört, festgelegt sind; betont, dass die Verfolgung und Inhaftierung von Menschen wegen ihrer Ideale und ihrer friedlichen politischen Betätigung einen Verstoß gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthaltenen Bestimmungen darstellt, und fordert daher die Freilassung aller unter solchen Umständen inhaftierten Personen; |
11. |
weist darauf hin, dass das PDCA eine Bestimmung zur Aussetzung des Abkommens bei Verletzungen der Menschenrechtsbestimmungen umfasst; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) nachdrücklich auf, die Einführung eines regelmäßigen Austauschs mit dem Parlament über die Umsetzung des PDCA, die Erfüllung der gegenseitigen, im PDCA vorgesehenen Verpflichtungen und insbesondere die Verwirklichung aller in dieser Entschließung erwähnten Bestimmungen im Bereich der Menschenrechte, Umweltrechte und Arbeitnehmerrechte sicherzustellen; fordert den EAD — insbesondere über die EU-Delegation — auf, die Lage der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Kuba bei der Umsetzung des PDCA nach Kräften sorgfältig zu verfolgen und dem Parlament Bericht zu erstatten; |
12. |
betont, dass das PDCA dazu beitragen sollte, die Lebensbedingungen und die sozialen Rechte der kubanischen Bürger zu verbessern, und bekräftigt, dass es wichtig ist, sich systematisch für die Förderung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, einzusetzen; |
13. |
begrüßt, dass im PDCA ausdrücklich auf die Zivilgesellschaft als Akteur der Zusammenarbeit verwiesen wird; bekundet seine tief empfundene Solidarität mit der kubanischen Bevölkerung und seine Unterstützung für die Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und der Achtung und Förderung der Grundfreiheiten; legt beiden Vertragsparteien des Abkommens nahe, eine aktive Rolle der kubanischen Zivilgesellschaft in der Phase der Umsetzung des Abkommens zu fördern; |
14. |
hebt die wichtige Rolle der kubanischen Zivilgesellschaft bei der wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung des Landes hervor; betont, dass der Zivilgesellschaft in allen Bereichen des Abkommens eine maßgebliche Rolle zukommen muss, auch im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe; weist darauf hin, dass das Parlament die kubanische Zivilgesellschaft bei ihrer Aufgabe, die Menschenrechte und die Demokratie in Kuba zu fördern, durch die Verleihung des Sacharow-Preises unterstützt. |
15. |
weist darauf hin, dass die Internetverbindung in Kuba zu den langsamsten weltweit gehört, dass der Internetzugang äußerst kostspielig ist und dass Inhalte nach wie vor eingeschränkt werden; begrüßt, dass mehr Kubaner Zugang zum Internet erhalten, vertritt allerdings die Auffassung, dass die Regierung weitere Schritte ergreifen sollte, um den unzensierten Zugang zu fördern und die digitalen Rechte der Bevölkerung zu verbessern; |
16. |
fordert, dass der EAD das Europäische Parlament in geeigneten Zeitabständen und entsprechend dem im Abkommen vorgesehenen System der Koordinierung über die Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags und dessen Anwendung auf dem Laufenden hält; |
17. |
nimmt den Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten samt der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 zur Kenntnis und fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden; |
18. |
bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Grundsatz, der von den anderen europäischen Institutionen geteilt wird, bei zahlreichen Anlässen verabschiedet wurde und Gesetze und Maßnahmen mit exterritorialer Wirkung ablehnt, zumal sich diese nachteilig auf die kubanische Bevölkerung auswirken und die normale Entwicklung der europäischen Unternehmen beeinträchtigen; |
19. |
erkennt an, dass das PDCA einen Beitrag zu den in Kuba bereits angeregten Prozessen der Reform, Anpassung und Modernisierung leisten kann, insbesondere mit Blick auf die Diversifizierung der internationalen Partner des Landes und die Einrichtung eines allgemeinen Rahmens für die politische und wirtschaftliche Entwicklung; betont, dass engere politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba dazu beitragen könnten, politische Reformen in dem Land entsprechend den Bestrebungen der kubanischen Bevölkerung voranzutreiben; fordert die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den wirtschaftlichen und politischen Übergang in Kuba zu begleiten und die Fortschritte mit Blick auf Demokratie- und Wahlstandards, in deren Rahmen die Grundrechte aller Bürger des Landes geachtet werden, zu fördern; befürwortet den Einsatz der verschiedenen außenpolitischen Instrumente der EU und insbesondere des EIDHR, um den Dialog der EU mit der kubanischen Zivilgesellschaft und denjenigen Personen zu stärken, die einen friedlichen Übergang in Kuba unterstützen; |
20. |
merkt an, dass das PDCA als allererstes Abkommen zwischen der EU und Kuba der neue Rechtsrahmen für diese Beziehungen ist und ein Kapitel über Handel und handelspolitische Zusammenarbeit enthält, mit dem ein berechenbareres und transparenteres Umfeld für die lokalen und europäischen Wirtschaftsteilnehmer geschaffen werden soll; |
21. |
betont, dass die Komponente des PDCA mit Bestimmungen über den Handel und die handelspolitische Zusammenarbeit keine Handelspräferenzen für Kuba vorsieht; weist darauf hin, dass diese Komponente die Zusammenarbeit im Zollbereich, die Erleichterung des Handels, geistiges Eigentum, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Handelshemmnisse, traditionelle und kunsthandwerkliche Güter, Handel und nachhaltige Entwicklung, die Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes des Handels, Ursprungsregeln und Investitionen umfasst; |
22. |
merkt an, dass über das PDCA eine Plattform zur Ausweitung der bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen bereitgestellt wird und vertragliche Grundlagen für die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Kuba geschaffen werden; |
23. |
unterstützt die seit Langem bestehende und auch von Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission, in ihrer Anhörung vom 29. September 2014 bestätigte Praxis, die Bestimmungen über Handel und Investitionen von politisch bedeutenden Abkommen nicht vorläufig anzuwenden, solange das Parlament seine Zustimmung nicht erteilt hat; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, diese Praxis fortzusetzen und auf alle internationalen Abkommen im Bereich des auswärtigen Handelns der EU auszuweiten, wenn wie beim PDCA Handelsaspekte betroffen sind; |
24. |
ist der Ansicht, dass das Abkommen dazu beitragen wird, den Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern, sodass in Zukunft ein berechenbares und transparentes Unternehmensumfeld und die Entwicklung eines stärkeren und stabileren Rahmens ermöglicht werden, in dem sichergestellt wird, dass sich Kubaner gemeinsam mit Unternehmen und Einzelpersonen aus der EU an den Investitionen beteiligen können; |
25. |
fordert ferner die in Kuba tätigen europäischen Unternehmen auf, dieselben Arbeitsstandards und ethischen Standards anzuwenden, die in ihrem Herkunftsland vorgeschrieben sind, insbesondere wenn sie Kredite oder finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand erhalten; |
26. |
begrüßt, dass Kuba alle acht grundlegenden Übereinkommen der IAO ratifiziert hat, und fordert Zusagen im Hinblick auf ihre zügige Umsetzung; fordert Kuba und sämtliche Staaten, mit denen das Land Abkommen unterzeichnet hat oder entsprechende Verhandlungen führt, auf, die Vorschriften der IAO und die Agenda für menschenwürdige Arbeit zu ratifizieren und einzuhalten und jede Form der Ausbeutung von Arbeitskräften zu untersagen; weist darauf hin, dass es Bereiche gibt, in denen die sozialen Rechte und die Arbeitnehmerrechte auf dem Spiel stehen, wobei zum Beispiel die Einstellungsverfahren der staatseigenen Unternehmen Kubas und die Verfahren der Einbehaltung von Löhnen in der Tourismusbranche zu nennen sind; betont in diesem Zusammenhang, dass allen Arbeitnehmern grundlegende Arbeitnehmerrechte und ein angemessener Sozialschutz gemäß den Übereinkommen der IAO gewährt werden müssen, und fordert beide Vertragsparteien auf, im Einklang mit Artikel 38 des PDCA auf dieses Ziel hinzuarbeiten; |
27. |
weist darauf hin, dass die EU der wichtigste Exportpartner und zweitgrößte Handelspartner Kubas sowie der größte ausländische Investor in Kuba ist; weist darauf hin, dass Kuba im Rahmen der Außenhandelspolitik der EU keine Handelspräferenzen gewährt werden und dass die EU-Zollsätze gemäß der einschlägigen Mitteilung der Welthandelsorganisation (WTO) gelten; weist darauf hin, dass Kuba infolge der Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU seit Januar 2014 keine Handelspräferenzen bei Ausfuhren in die EU mehr gewährt werden, da Kuba die Kategorie eines Landes mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie erreicht hat und die Kriterien für die Teilnahme nicht länger erfüllt; betont des Weiteren, dass der Handel — der Wert der Ein- und Ausfuhren beläuft sich auf insgesamt 26,4 % des BIP — nach wie vor nur einen mittelgroßen Anteil an der Volkswirtschaft Kubas ausmacht; |
28. |
schlägt vor, dass künftige Möglichkeiten der Aufnahme Kubas in das WPA EU-CARIFORUM geprüft werden, das zahlreiche besondere und nützliche Kapitel über die handelspolitische Zusammenarbeit umfasst und Kuba die Möglichkeit einer weiteren regionalen Integration bieten würde; |
29. |
weist darauf hin, dass Kuba Mitglied der WTO ist, und betont daher, dass die grundlegenden Prinzipien der WTO eingehalten werden müssen, zum Beispiel die Erleichterung des Handels, Übereinkünfte über Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen und handelspolitische Schutzinstrumente; |
30. |
fordert Kuba auf, das Übereinkommen der WTO über Handelserleichterungen zu ratifizieren, das im Februar 2017 in Kraft getreten ist; begrüßt, dass in dem Land der Ausschuss zur Erleichterung des Handels eingesetzt wurde, und fordert die Kommission und den EAD in diesem Zusammenhang auf, fachliche Unterstützung bereitzustellen; |
31. |
weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Zollbereich von entscheidender Bedeutung ist und ausgebaut werden muss, damit wichtige Herausforderungen, beispielsweise in den Bereichen Grenzsicherheit, Gesundheitswesen, Schutz geografischer Angaben, Bekämpfung von Warenfälschungen und Terrorismusbekämpfung, bewältigt werden können; fordert die Kommission und den EAD auf, fachliche und finanzielle Unterstützung bereitzustellen und einvernehmlich bilaterale Instrumente zu schaffen, um Kuba bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Handelserleichterung und bei der Einführung von Informationsdiensten zu unterstützen; |
32. |
betont, dass die Ausfuhren aus Kuba diversifiziert werden und über die traditionellen Produkte hinausgehen müssen, und fordert die Kommission auf, Ad-hoc-Handelsstellen einzurichten, die dazu dienen, bewährte Verfahren auszutauschen und den kubanischen Ausführern das Wissen bereitzustellen, das erforderlich ist, um den Zugang der Güter zum EU-Markt zu verbessern; |
33. |
begrüßt den Beitrag der Weltzollorganisation (WZO), die im Rahmen des Mercator-Programms strategische Unterstützung für das kubanische Zollamt Aduana General de la República de Cuba (AGR) bereitstellte, um die Bereitschaft für die Umsetzung des Übereinkommens der WTO über Handelserleichterungen zu bewerten; betont, dass die aktive Umsetzung des Übereinkommens über Handelserleichterungen durch das AGR wichtig ist, und fordert die Kommission auf, Kuba bei diesem Prozess zu unterstützen; |
34. |
nimmt die von den staatlichen Stellen Kubas verabschiedeten Maßnahmen zur Kenntnis, deren Ziel es ist, das freie Unternehmertum und die wirtschaftliche Liberalisierung zu fördern; betont, wie wichtig es ist, den Privatsektor schrittweise zu stärken; betont, dass der Ausbau solider ausländischer Investitionen zur Verbesserung der physischen und technologischen Infrastruktur des Landes und zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen kubanischen Produktionssystems weitere wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen samt Regulierungen erfordern wird, die dem Land — auch im Wege von unabhängigen, transparenten und unparteiischen Institutionen — Rechtssicherheit und wirtschaftliche Stabilität verleihen; weist darauf hin, dass Kuba in diesem Zusammenhang auf die Erfahrung von EU-Mitgliedstaaten zurückgreifen kann; |
35. |
fordert, dass Kuba als im Rahmen des EIB-Außenmandats förderfähiges Land aufgenommen wird, sofern es die von der EIB festgelegten Anforderungen erfüllt; |
36. |
begrüßt, dass in das PDCA Bestimmungen mit dem Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung in Kuba aufgenommen worden sind, insbesondere die Verpflichtung, auf die Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und deren Ziele für nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten, wobei der Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung Rechnung zu tragen ist; fordert die Vertragsparteien auf, zügig einen gezielten Dialog über die Umsetzung der Agenda 2030 aufzunehmen, sobald das PDCA ratifiziert worden ist; |
37. |
weist darauf hin, dass die diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Kuba im Jahr 1988 aufgenommen wurden, dass Kuba seit 1984 Entwicklungshilfe bzw. humanitäre Hilfe der EU empfängt und dass das Land derzeit Unionshilfe im Umfang von 50 Mio. EUR im Rahmen der Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) für den Zeitraum 2014–2020 erhält; |
38. |
weist darauf hin, dass durch das PDCA die Beteiligung Kubas an EU-Programmen und die verbesserte Umsetzung des Mehrjahresrichtprogramms (MIP) für den Zeitraum 2014–2020 erleichtert werden, damit die von der kubanischen Regierung verfolgte Strategie zur wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung vorangebracht wird; |
39. |
ist besorgt darüber, dass für Kuba, das vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD als „Land mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie“ eingestuft wird, das Risiko besteht, dass die ihm zugewiesene Entwicklungshilfe im Rahmen der DCI-Verordnung schrittweise ausläuft; ist der Ansicht, dass die Verabschiedung von Maßnahmen, in deren Zuge eine Fortsetzung der Unionshilfe für Kuba möglich wäre, aufgrund des Umstands, dass es sich bei dem Land um einen Inselentwicklungsstaat handelt, und der wirtschaftlichen Lage, die durch die nachteiligen Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen noch verschärft wird, gerechtfertigt ist und dass dieser Sachverhalt im Rahmen der bevorstehenden Halbzeitbewertung der DCI-Verordnung besondere Berücksichtigung finden sollte; |
40. |
befürwortet, dass die Vertragsparteien erneut bekräftigt haben, dass alle Industrieländer 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe beiseitelegen und dass sich aufstrebende Volkswirtschaften und Länder mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie, Ziele setzen müssen, um ihren Beitrag zu den internationalen öffentlichen Finanzmitteln zu erhöhen; |
41. |
begrüßt die Förderung der geschlechtsspezifischen Perspektive in allen einschlägigen Bereichen der Zusammenarbeit, einschließlich der nachhaltigen Entwicklung; |
42. |
würdigt und begrüßt die wichtige Rolle Kubas im Rahmen der Süd-Süd-Kooperation sowie sein Engagement und seine internationale Solidarität, die dadurch zum Ausdruck kommen, dass das Land Beiträge zur humanitären Hilfe leistet, vor allem in den Bereichen Gesundheit und Bildung; |
43. |
merkt an, dass das PDCA für Kuba eine Gelegenheit darstellt, sich stärker an EU-Programmen zu beteiligen und einen besseren Zugang zu ihnen zu erhalten, einschließlich was das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 und das Erasmus+-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport betrifft, sodass wiederum ein engerer wissenschaftlicher Austausch und engere Kontakte zwischen den Menschen gefördert werden; |
44. |
merkt an, dass das PDCA zudem ein Instrument darstellt, um in multilateralen Foren gemeinsame Lösungen bei globalen Herausforderungen wie Migration, Terrorismusbekämpfung und Klimawandel zu fördern; |
45. |
bekräftigt seinen Beschluss, eine offizielle Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments nach Kuba zu entsenden; fordert die staatlichen Stellen Kubas auf, die Einreise von Delegationen des EP und deren Zugang zu den jeweiligen Gesprächspartnern zu gestatten; |
46. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Kubas zu übermitteln. |
(1) ABl. L 322 vom 12.12.1996, S. 1.
(2) ABl. L 337 I vom 13.12.2016, S. 41.
(3) Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2017)0296.
(4) ABl. C 201 E vom 18.8.2005, S. 83.
(5) ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 81.