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Document 32000Y0731(01)
Council resolution of 26 June 2000 on the improvement of road safety
Entschließung des Rates vom 26. Juni 2000 zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
Entschließung des Rates vom 26. Juni 2000 zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
ABl. C 218 vom 31.7.2000, p. 1–4
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
Entschließung des Rates vom 26. Juni 2000 zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
Amtsblatt Nr. C 218 vom 31/07/2000 S. 0001 - 0004
Entschließung des Rates vom 26. Juni 2000 zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (2000/C 218/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - begrüßt nach einer allgemeinen Aussprache über die von der Kommission am 20. März 2000 vorgelegte Mitteilung mit dem Titel "Prioritäten für die Sicherheit des Straßenverkehrs in der EU: Fortschrittsbericht und Einstufung der Maßnahmen" diese Mitteilung, die sich in den Rahmen des zweiten gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union für den Zeitraum 1997-2001 einfügt, und 1. erinnert daran, daß die Annahme von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ein Ziel der gemeinsamen Verkehrspolitik darstellt, das im Vertrag ausdrücklich verankert ist; 2. vertritt die Auffassung, daß die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Anbetracht der unannehmbaren Zahl von Toten und Verletzten infolge von Straßenverkehrsunfällen in Europa, die schwere physische, seelische und materielle Schäden sowohl für die Opfer und ihre Familienangehörigen als auch für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zur Folge haben, eine der Hauptprioritäten der Verkehrspolitik sein muß; 3. erinnert daran, daß die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in unser aller Verantwortung liegt, d. h. der Europäischen Union, der nationalen, regionalen und lokalen Behörden der Mitgliedstaaten, der Kraftfahrzeugindustrie, der Verkehrsunternehmen, der Verbände und vor allem der Straßenverkehrsteilnehmer selbst; 4. stellt fest, daß es bei den Straßenverkehrsunfällen noch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt und daß dies unter anderem die Verbesserung der Maßnahmen, auch auf Gemeinschaftsebene, rechtfertigt; 5. stellt fest, daß mit dem zweiten Programm, in dem Todesfällen wie auch den durch Verkehrsunfälle verursachten Personen- und Sachschäden ökonomische Kosten zugeordnet werden, eine wirtschaftliche Dimension in das Konzept der Straßenverkehrssicherheit eingeführt wurde; 6. erkennt an, daß die Kosten der Verhinderung von Unfällen im allgemeinen viel niedriger sind als die ökonomischen Kosten von Unfällen und der durch sie verursachten Schäden; 7. stellt fest, daß zwar bei der jährlichen Zahl der Opfer, unter denen sich ein erheblicher Anteil an Kindern und Jugendlichen befindet, ein rückläufiger Trend zu verzeichnen ist, die Lage aber gesellschaftlich dennoch weiterhin unannehmbar ist, weshalb alle Betroffenen aktiv zur Verringerung der Zahl der Opfer beitragen müssen; 8. betont, wie wichtig die Fortsetzung und Vertiefung der Arbeiten im Rahmen der administrativen Vereinbarungen über die Anwendung und Umsetzung gemeinsamer Straßenverkehrskontrollen ist; 9. teilt den Standpunkt des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 11. März 1998 zu dem zweiten Aktionsprogramm(1), daß nach einer neuen Strategie verfahren werden muß, mit der sich schnellere Fortschritte im Bereich der Straßenverkehrssicherheit erzielen lassen, wobei unter anderem eine Rangfolge der Maßnahmen aufzustellen ist, die in Zukunft auf Gemeinschaftsebene zu ergreifen sind; 10. hält Fortschritte bei den nachstehend aufgeführten Maßnahmen für unerläßlich: I. GESETZGEBERISCHE MASSNAHMEN 1. Änderung der Richtlinie 91/671/EWG(2) dahin gehend, daß die Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten auf alle Kraftfahrzeuge, die von der Konstruktion her bereits mit solchen Vorrichtungen ausgestattet sind, ausgedehnt wird und die Benutzung zugelassener Rückhaltesysteme für Kinder zwingend vorgeschrieben wird; 2. Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie 92/6/EWG(3) über Geschwindigkeitsbegrenzer auf Personen- und Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, und zwar unter Berücksichtigung des nächsten Evaluierungsberichts der Kommission über die Erfahrungen im Rahmen der Durchführung der genannten Richtlinie; 3. Annahme einer Richtlinie über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer partnerfreundlichen Fahrzeugfrontkonstruktion, die bei einem Unfall für die am stärksten gefährdeten Straßenverkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, Fußgänger und Fahrradfahrer, weniger Gefahren mit sich bringt; 4. Annahme einer Richtlinie über die Helmpflicht für Benutzer motorisierter Zweiräder; 5. Änderung der Richtlinie 91/439/EWG(4) über den Führerschein in dem Sinne, daß die Führerscheinkategorien entsprechend den verschiedenen Kraftfahrzeugtypen harmonisiert werden und die Anwendung der medizinischen Kriterien in bezug auf die Fahrerlaubnis zielorientierter erfolgt; 6. Änderung der Richtlinie 71/127/EWG(5) mit dem Ziel einer Vergrößerung des Sichtfelds zur Seite und nach hinten, wodurch "tote Winkel" verringert werden; 7. Maßnahmen gegen das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluß: eine Empfehlung betreffend das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluß, mit der die Mitgliedstaaten insbesondere veranlaßt werden sollen, unbeschadet der Festsetzung niedrigerer Grenzwerte in genereller Hinsicht oder für bestimmte Kategorien von Kraftfahrzeugführern die Einführung eines maximal zulässigen Blutalkoholspiegels von 0,5 mg/ml für die Führer von Kraftfahrzeugen zu erwägen. II. FORSCHUNGSMASSNAHMEN 1. Fortsetzung und Vertiefung der Arbeiten im Rahmen des Europäischen Programms zur Bewertung von Neufahrzeugen (EURO-NCAP) mit dem Ziel einer eventuellen Aufnahme weiterer Kriterien insbesondere für die aktive Sicherheit und die Sicherheit von Fußgängern; Bewertung der Ergebnisse des Programms EURO-NCAP unter dem Gesichtspunkt der Straßenverkehrssicherheit; 2. Fortsetzung der Untersuchungen über Probleme der Straßenverkehrssicherheit, die durch das Verhalten von Kraftfahrzeugführern unter dem Einfluß von Drogen sowie bestimmter Medikamente verursacht werden, wobei insbesondere die besten Kontrollmethoden in den Mitgliedstaaten geprüft und Mittel zum Nachweis solcher Stoffe entwickelt werden sollen, die eine wirksamere Kontrolle ermöglichen; 3. Fortsetzung der Untersuchungen zur Festlegung von Normen für den Einsatz telematischer Systeme in Kraftfahrzeugen aufgrund der aktuellen Bedeutung der Entwicklung derartiger Systeme und des Erfordernisses, den Kenntnisstand über deren Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit zu vertiefen; 4. Fortsetzung der Untersuchungen über den Einsatz moderner Fahrhilfesysteme in den Kraftfahrzeugen und im Rahmen der Infrastruktur, da diese in erheblichem Maße zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit beitragen können; 5. Fortsetzung der Bewertung von Technologien, mit denen auf die Vorrichtungen zur Geschwindigkeitsregelung Einfluß genommen wird und Ermittlung etwaiger technischer, organisatorischer, administrativer und rechtlicher Hindernisse für deren Einsatz, wobei eine kohärente Strategie zur Beseitigung dieser Hindernisse festzulegen und die Kommerzialisierung dieser Techniken zu fördern ist; 6. Fortsetzung und Vertiefung der Arbeiten zum Schutz der Fahrzeuginsassen bei Auffahrkollisionen (Schleudertrauma); 7. Prüfung der Möglichkeiten für die Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit einer Wegfahrsperre, die bei Überschreitung des auf nationaler Ebene zulässigen Blutalkoholspiegels des Fahrers aktiviert wird; 8. Fortsetzung der Arbeiten im Hinblick auf die Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit Geräten, die zum Anlegen des Sicherheitsgurtes mahnen, mit dem Ziel der Festlegung der Spezifikationen für diese Geräte; 9. Prüfung, ob die Einführung einer etwaigen Helmpflicht für Fahrradfahrer negative Auswirkungen auf die Benutzung von Fahrrädern haben könnte, und Prüfung der Probleme bei der wirksamen Anwendung dieser Maßnahme; 10. weitere Prüfung der Frage, inwieweit das Fahren mit Abblendlicht oder Sonderlicht bei Tag Vorteile mit sich bringt und welche Auswirkungen dies hat; 11. Prüfung etwaiger Nebenwirkungen der Auslösung des Airbags insbesondere im Falle mehrfacher Stöße; 12. Prüfung der Auswirkungen und Möglichkeiten des eventuell obligatorischen Einbaus von dem Fahrer variabel einstellbaren Vorrichtungen, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen einen Warnton abgeben, in leichte Kraftfahrzeuge. III. AUFKLÄRUNGSMASSNAHMEN 1. Förderung der Verbreitung der Ergebnisse der Testreihen, die im Rahmen des Programms EURO-NCP durchgeführt wurden; 2. Förderung der Verstärkung des Informationsaustausches im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, insbesondere durch Nutzung der gemeinschaftlichen Datenbank CARE über Straßenverkehrsunfälle(6); mit Hilfe verfügbarer Informationen zu qualitativen und quantitativen Aspekten können Prioritäten und Maßnahmen für die Festlegung von Orientierungen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit aufgezeigt werden; 3. Förderung von Sensibilisierungskampagnen über die Folgen des Fahrens unter Einfluß von Alkohol und der Geschwindigkeitsübertretungen; 4. Förderung von Sensibilisierungskampagnen über die Bedeutung des Anlegens des Sicherheitsgurts durch die Fahrzeuginsassen und des Tragens eines Schutzhelmes durch Zweiradfahrer; 5. Schaffung und Verwaltung eines integrierten Informationssystems, in dem statistische Angaben zu allen Aspekten der Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union erfaßt, verglichen, interpretiert und verbreitet werden; 6. Förderung des Austausches von Informationen auf europäischer Ebene über Hilfeleistungen für Unfallopfer, da feststeht, daß die Verbesserung der Wirksamkeit der Hilfeleistungen einer der Faktoren war, die zur Verringerung der Anzahl der Toten im Straßenverkehr beigetragen haben; 7. Festlegung von Leitlinien für die Verbreitung von Informationen über die besten Verfahren zur Konzipierung "toleranter" Infrastrukturen und Ausarbeitung von Leitlinien zur Behandlung von Unfallschwerpunkten sowie zur Unterrichtung der Autofahrer über solche Unfallschwerpunkte; 8. Förderung des Austausches von Informationen über die bewährtesten Strategien im Hinblick auf Sensibilisierungskampagnen. IV. SCHLUSSFOLGERUNGEN Angesichts dessen und in dem Bestreben einer größtmöglichen Verringerung der Zahl der Unfälle verfährt der Rat wie folgt: 1. Er unterstützt die Empfehlung der Kommission, mit der die nationalen, die regionalen und die lokalen Behörden der Mitgliedstaaten ermutigt werden sollen, die Kosten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit rechnerisch zu erfassen und die Wirkung dieser Maßnahmen zu überwachen, so daß ein Vergleich angestellt werden kann zwischen diesen Kosten und dem Nutzen, d. h. den Kosten für Unfälle, die verhindert werden können. 2. Er ersucht die obengenannten Behörden, verstärkt in Projekte im Bereich der Straßenverkehrssicherheit zu investieren und neue Anreize, insbesondere wirtschaftlicher Art, zu schaffen, mit denen die Investitionen auf allen Ebenen beschleunigt werden können. 3. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, das am 17. Juni 1998 unterzeichnete Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis(7) durchzuführen. 4. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, die bereits im Rahmen des Schengener Durchführungsübereinkommens eingeleiteten Arbeiten im Hinblick auf ein Übereinkommen über die Zusammenarbeit in Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften und bei der Vollstreckung von dafür verhängten Geldbußen und Geldstrafen abzuschließen. Darüber hinaus ersucht der Rat die Kommission, 5. so rasch wie möglich die vorstehend genannten Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen zu unterbreiten; 6. die Arbeiten in bezug auf Forschungs- und Aufklärungsmaßnahmen fortzuführen; 7. in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Arbeiten zur Verbesserung der CARE-Datenbank fortzusetzen und die verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen; 8. bei der Ausarbeitung ihres nächsten Aktionsprogramms folgendes zu berücksichtigen: - diese Entschließung; - etwaige Maßnahmen zur Verminderung der negativen Auswirkungen nicht angepaßter Geschwindigkeit auf die Verkehrssicherheit; - die Zweckmäßigkeit, ein in Zahlen festgelegtes Ziel für den Rückgang der Gesamtzahl der Verkehrsopfer auf den Straßen der Gemeinschaft festzulegen. (1) ABl. C 104 vom 6.4.1998, S. 139. (2) Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26). (3) Richtlinie 92/6/EWG vom 10. Februar 1992 über Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Kraftfahrzeugklassen in der Gemeinschaft (ABl. L 57 vom 2.3.1992, S. 27). (4) ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 1. (5) Richtlinie 71/127/EWG des Rates vom 1. März 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückspiegel von Kraftfahrzeugen (ABl. L 68 vom 22.3.1971, S. 1). (6) Entscheidung 93/704/EG des Rates vom 30. November 1993 über die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank über Straßenverkehrsunfälle (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 63). (7) ABl. C 216 vom 10.7.1998, S. 2.