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Document 32013D0633
2013/633/EU: Commission Decision of 30 October 2013 amending Decision 2007/742/EC in order to prolong the validity of the ecological criteria for the award of the EU Ecolabel to electrically driven, gas driven or gas absorption heat pumps (notified under document C(2013) 7154) Text with EEA relevance
2013/633/EU: Beschluss der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154) Text von Bedeutung für den EWR
2013/633/EU: Beschluss der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. L 292 vom 1.11.2013, p. 18–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2014
1.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 292/18 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 30. Oktober 2013
zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2013/633/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,
nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Entscheidung 2007/742/EG der Kommission (2) läuft am 31. Dezember 2013 ab. |
(2) |
Die Relevanz und Angemessenheit der derzeitigen, in der genannten Entscheidung festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen wurden einer Bewertung unterzogen. Angesichts des Stands des Überprüfungsprozesses für diese Entscheidung empfiehlt es sich, die darin vorgesehene Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen zu verlängern. Die Geltungsdauer der in der Entscheidung 2007/742/EG festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte bis 31. Dezember 2014 verlängert werden. |
(3) |
Die Entscheidung 2007/742/EG sollte daher entsprechend geändert werden. |
(4) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 4 der Entscheidung 2007/742/EG erhält folgende Fassung:
„Artikel 4
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis 31. Oktober 2014.“
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 30. Oktober 2013
Für die Kommission
Janez POTOČNIK
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.
(2) Entscheidung 2007/742/EG der Kommission vom 9. November 2007 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (ABl. L 301 vom 20.11.2007, S. 14).