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Document 42020Y1204(01)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Januar 2021-30. Juni 2024) 2020/C 419/01

ABl. C 419 vom 4.12.2020, p. 1–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 419/1


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Januar 2021-30. Juni 2024)

(2020/C 419/01)

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

1.

VERWEISEN auf Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Sport zu den Bereichen zählt, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, koordinieren und ergänzen sollten;

2.

VERWEISEN DARAUF, dass die Union zur Förderung der europäischen Dimension des Sports beiträgt und dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion berücksichtigt (1);

3.

VERWEISEN DARAUF, dass die Tätigkeit der Union das Ziel hat, die europäische Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für den Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere der jüngeren Sportlerinnen und Sportler, zu entwickeln (2);

4.

ERKENNEN AN, dass Sport einen Beitrag zur Verwirklichung der allgemeinen politischen Prioritäten der EU leisten könnte, insbesondere zu den Zielen verschiedener anderer Politikbereiche wie Bildung, Gesundheit, Jugend, Soziales, Inklusion, Gleichstellung, Gleichstellung der Geschlechter, Stadtentwicklung und Entwicklung des ländlichen Raums, Verkehr, Umwelt, Tourismus, Beschäftigung, Innovation, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Wirtschaft, und dass diese Politikbereiche die Förderung von Sport durch sektorübergreifende Zusammenarbeit unterstützen könnten;

5.

BETONEN, dass Sport gemäß der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung auch ein wichtiger Ermöglicher nachhaltiger Entwicklung (3) ist und daher zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) beitragen kann;

6.

VERWEISEN auf die Entschließungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Arbeitsplänen der Europäischen Union für den Sport 2011-2014 (4), 2014-2017 (5) und 2017-2020 (6);

7.

BEGRÜßEN die Ergebnisse der Durchführung des Arbeitsplans der EU für den Sport 2017-2020 sowie den Bericht der Kommission über die Durchführung und Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans (7);

8.

STELLEN FEST, dass mit der Sportbewegung und anderen einschlägigen Interessenträgern und mit zuständigen internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen in geeigneter Weise zusammengearbeitet werden muss, unter anderem mit dem Europarat, der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

AUFSTELLUNG EINES ARBEITSPLANS DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DEN SPORT FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR 2021 BIS ZUM 30. JUNI 2024:

9.

Dieser Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (im Folgenden „EU-Arbeitsplan“) ist auf folgende MAßGEBLICHE ZIELE ausgerichtet:

Stärkung eines auf Integrität und Werten basierenden Sports in der EU.

Stärkung der Erholung und Krisenresilienz des Sportsektors während und nach der COVID-19-Pandemie.

Unterstützung einer nachhaltigen und faktenbasierten Sportpolitik.

Steigerung der Teilnahme an Sport und gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, um eine aktive und umweltfreundliche Lebensweise, sozialen Zusammenhalt und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.

Durch sektorübergreifende Zusammenarbeit Sensibilisierung anderer Politikbereiche der EU für den wichtigen Beitrag, den der Sport zu sozial und ökologisch nachhaltigem Wachstum in Europa, zur Digitalisierung sowie zur Erholung nach der COVID-19-Pandemie und künftigen Resilienz und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten kann.

Stärkung der internationalen Dimension der Sportpolitik der EU, insbesondere durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit Regierungen und Interessenträgern außerhalb der EU.

Sicherstellung eines Follow-up zu den drei vorangegangenen EU-Arbeitsplänen für den Sport und zu anderen sportbezogenen EU-Dokumenten wie Schlussfolgerungen und Entschließungen des Rates.

Fortsetzung des Wissens- und Erfahrungsaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission.

Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit auf EU-Ebene mit der Sportbewegung und anderen einschlägigen Interessenträgern und Einrichtungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bereichs des Sports und der körperlichen Aktivität.

Gegebenenfalls Unterstützung der Durchführung des Kapitels „Sport“ des Programms Erasmus+.

10.

In dem EU-Arbeitsplan werden folgende Schwerpunktbereiche behandelt:

Schutz der Integrität und Werte im Sport;

sozioökonomische und ökologische Dimension des Sports;

Förderung der Teilnahme an Sport und gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität.

Die konkreten Schwerpunktthemen, Themenbereiche, Zielvorgaben, Arbeitsformate, möglichen Ergebnisse, Fristen und Zuständigkeiten sind in Anhang I und Anhang II dieses Dokuments dargelegt und erläutert.

11.

Dieser EU-Arbeitsplan ist ein flexibles Instrument. Spätere Änderungen oder Anpassungen können erforderlich werden, um zeitnah auf anstehende oder unerwartete Entwicklungen und dringende Fragen im Bereich des Sports und der körperlichen Aktivität reagieren zu können, wobei den Prioritäten der künftigen Ratsvorsitze Rechnung getragen wird —

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

12.

sich an der Durchführung dieses EU-Arbeitsplans zu beteiligen und sich gegebenenfalls mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung in die verschiedenen Arbeitsformate einzubringen;

13.

in Erwägung zu ziehen, das bei der Durchführung dieses EU-Arbeitsplans erlangte Wissen und die erzielten Ergebnisse — unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und der Unabhängigkeit des Sports — in die Entwicklung sportpolitischer oder anderer einschlägiger Maßnahmen auf nationaler und subnationaler Ebene einzubeziehen;

14.

die nationale Sportbewegung und andere einschlägige Interessenträger über Durchführung dieses EU-Arbeitsplans zu informieren und gegebenenfalls zu konsultieren und das Wissen und Ergebnisse zu verbreiten, um praktische Relevanz und Sichtbarkeit der Aktivitäten zu fördern;

FORDERN DEN JEWEILIGEN VORSITZ DES RATES AUF,

15.

bei der Ausarbeitung seines Programms diesen EU-Arbeitsplan zu berücksichtigen und auf den bereits erzielten Ergebnissen aufzubauen;

16.

in Erwägung zu ziehen, Treffen mit relevanten Vertretern der Sportbewegung und anderen Interessengruppen aus dem Sportbereich auf der Arbeitsebene zu organisieren, um unter anderem Informationen über die Durchführung dieses EU-Arbeitsplans auszutauschen, gemeinsame Zielvorstellungen zu sondieren und über die geplanten Prioritäten der bevorstehenden Ratsvorsitze zu informieren (8);

17.

am Ende des durch diese Entschließung erfassten Zeitraums auf der Grundlage eines von der Kommission erstellten Berichts gegebenenfalls den Entwurf eines neuen EU-Arbeitsplans für den darauffolgenden Zeitraum vorzuschlagen;

ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

18.

bei der Durchführung dieses EU-Arbeitsplans mit den Mitgliedstaaten, der Sportbewegung und anderen einschlägigen Interessenträgern zusammenzuarbeiten und die Mitgliedstaaten gemäß Anhang I und Anhang II dieser Entschließung mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung aus allen einschlägigen Politikbereichen zu unterstützen;

19.

zu einer faktengestützten Politik in der EU und deren Mitgliedstaaten beizutragen, insbesondere durch Studien und Erhebungen;

20.

die Mitgliedstaaten, die Sportbewegung und andere einschlägige Interessenträger weiterhin über laufende und geplante Initiativen und Finanzierungsmöglichkeiten im Sportbereich sowie in anderen sportrelevanten Politikbereichen der EU zu informieren und die Mitgliedstaaten gegebenenfalls im Vorhinein über die einschlägigen Vorbereitungsgremien und Kanäle des Rates (9) zur Durchführung spezifischer Initiativen des EU-Arbeitsplans zu konsultieren;

21.

die systematische Einbeziehung von Sport und körperlicher Aktivität in andere Politikbereiche der EU zu fördern;

22.

das bei der Durchführung dieses EU-Arbeitsplans erlangte Wissen und die erzielten Ergebnisse zu verbreiten, um die praktische Relevanz und Sichtbarkeit der Aktivitäten sicherzustellen;

23.

in Erwägung zu ziehen, eine Online-Plattform für die Speicherung und den Austausch von Berichten, bewährten Vorgehensweisen oder einschlägigen Dokumenten zur Verfügung zu stellen, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern;

24.

im zweiten Halbjahr 2023 einen auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten gestützten Bericht über die Durchführung und die Zweckmäßigkeit dieses Arbeitsplans vorzulegen. Dieser Bericht wird als Grundlage für die Ausarbeitung eines etwaigen nachfolgenden EU-Arbeitsplans im ersten Halbjahr 2024 dienen;

ERSUCHEN DIE SPORTBEWEGUNG UND ANDERE RELEVANTE AKTEURE,

25.

bei der Durchführung dieses EU-Arbeitsplans mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zusammenzuarbeiten und mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zu den verschiedenen Arbeitsformaten beizutragen;

26.

in Erwägung zu ziehen, das bei der Durchführung dieses EU-Arbeitsplans erlangte Wissen und die erzielten Ergebnisse zu verbreiten und sie bei ihren eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

(1)  Siehe Artikel 165 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

(2)  Siehe Artikel 165 Absatz 2 AEUV.

(3)  Link: https://www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf , siehe Nummer 37.

(4)  ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.

(5)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 12.

(6)  ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 5.

(7)  Dok. 9469/20 + ADD 1.

(8)  Dieses Treffen könnte beispielsweise am Rande des jährlichen EU-Sportforums stattfinden. Auf Seiten der EU könnten an diesem Treffen Vertreter des derzeitigen Dreiervorsitzes, des bevorstehenden Dreiervorsitzes und der Kommission teilnehmen.

(9)  Insbesondere die Gruppe „Sport“.


ANHANG I

Schwerpunktbereich: Schutz der Integrität und der Werte im Sport

Schwerpunktthema

Themenbereich

Ziel

Arbeitsformat

(ggf.) Zielvorgabe/Frist

Federführung

Sicheres Umfeld im Sport (1)

Prävention von Belästigung, Missbrauch und Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt und jeglicher Form von Diskriminierung

Sensibilisierung

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Follow-up zu den Empfehlungen der Expertengruppe zu „Good Governance“ zum Schutz junger Athleten und zum Schutz von Kinderrechten im Sport (2016) (2) und Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Schutz des Kindeswohls im Sport (3)

Rat und Vorbereitungsgremien

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates oder Orientierungsaussprache

Zweites Halbjahr 2023

Spanischer Ratsvorsitz

Anti-Doping-Maßnahmen (4)

Gewährleistung der Koordinierung und des Informationsaustauschs, insbesondere im Zusammenhang mit WADA- und CAHAMA-Sitzungen

Vorbereitung der Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten für den Ad-hoc-Ausschuss des Europarats für die Welt-Anti-Doping-Agentur (CAHAMA) und für die Sitzungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im Einklang mit der Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Vertretung der EU-Mitgliedstaaten im Stiftungsrat der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und zur Koordinierung der Standpunkte der Mitgliedstaaten vor den WADA-Sitzungen (5) (oder jeglichem darauf bezogenen Folgedokument)

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Rat und seine Vorbereitungsgremien (erforderlichenfalls mit Unterstützung von Experten)

(ggf.) EU-Koordinierung und -Standpunkt

(2021-2024)

Vorsitze, Kommission

Sport und Bildung

Sport als Rahmen für persönliche, soziale und lernbezogene Kompetenzen und zur Förderung von Toleranz, Solidarität, Inklusion und anderer Werte des Sports und der EU (6)

Sensibilisierung

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der gemeinsamen Werte der EU durch Sport (7)

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten (Peer-Learning-Aktivität)

2021-2022

Deutschland

Konferenz über den Raum für Sport im Leben von Kindern und von dessen Wirkung

Erstes Halbjahr 2022

Französischer Ratsvorsitz

Tagung der Generaldirektoren (mit besonderem Schwerpunkt auf der Vorbildrolle von Profisportlern und Sportbewegungen)

Zweites Halbjahr 2022

Tschechischer Ratsvorsitz

Fähigkeiten und Qualifikationen im Sport: Sportler und Personal, insbesondere Trainer

Konferenz

2021-2023

Kommission

 

Duale Karrieren von Sportlern

Sensibilisierung

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dualen Karrieren von Sportlern (8)

Rat und Vorbereitungsgremien

Orientierungsaussprache

(Zweites Halbjahr 2021)

Slowenischer Ratsvorsitz

Gleichstellung der Geschlechter

Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere unter Trainern und in Führungspositionen in Sportorganisationen und -vereinen

Gleiche Bedingungen (einschließlich Bezahlung) für weibliche und männliche Sportler, Trainer, Funktionäre, Bedienstete usw.

Verstärkte mediale Berichterstattung über Sportwettkämpfe von Frauen, Bekämpfung von Stereotypen usw.

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014 zur Geschlechtergleichstellung im Sport (9) und zu den Empfehlungen der Expertengruppe zu „Good Governance“ zu Geschlechtergleichstellung im Sport (2016) (10)

Konferenz

2022-2023

Kommission

Rat und Vorbereitungsgremien

ggf.) Schlussfolgerungen des Rates (Zweites Halbjahr 2023)

Spanischer Ratsvorsitz

Sportdiplomatie

Sportdiplomatie im Kontext der Außenbeziehungen der EU

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates zur Sportdiplomatie (11)

Konferenz

Erstes Halbjahr 2021

Portugiesischer Ratsvorsitz

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten

Erstes Halbjahr 2023

Kroatien

Europäisches Sportmodell

Auswirkungen von geschlossenen Sportwettkämpfen auf das System des organisierten Sports unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports

Mögliche Herausforderungen für europäische Sportorganisationen und -verbände (Arbeitstitel)

Wissensaufbau

Analyse der Fakten- und der Rechtslage

Sensibilisierung

Rat und Vorbereitungsgremien

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates (Zweites Halbjahr 2021)

Slowenischer Ratsvorsitz

(ggf.) Studie

2022

Kommission

Rechte von Sportlern

Rechte und Arbeitsbedingungen von Sportlern, insbesondere in Bezug auf die Teilnahme an Sportveranstaltungen (unter anderem Vermarktungsrechte, Meinungsfreiheit, Rechtsschutz, Nichtdiskriminierung)

Sensibilisierung

Wissensaufbau

Analyse der Fakten- und der Rechtslage

Seminar

2023

Kommission

(ggf.) Studie

 

Kommission

Entwicklung und Förderung von Good Governance im Sport

Ermittlung der zu bewältigenden Hindernisse im Bereich des Sports in Bezug auf die Governance

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Leistungsvergleich (Benchmarking)

Konferenz

2022-2023

Bulgarien

Schweden

Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen

Übereinkommen des Europarates über die Manipulation von Sportwettkämpfen („Magglinger Konvention“)

Gemeinsam mit der Kommission prüfen, wie die Blockade in Bezug auf das Übereinkommen aufgehoben werden kann, damit die EU und alle ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren abzuschließen und dem Übereinkommen beizutreten

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Korruption im Sport (12)

Rat und Vorbereitungsgremien

2021-2022

Vorsitze

Kommission

Schwerpunktbereich: Sozioökonomische und ökologische Dimension des Sports

Schwerpunktthema

Themenbereich

Ziel

Arbeitsformat

(ggf.) Zielvorgabe/Frist

Federführung

Innovation und Digitalisierung

Innovation im Sport in jeglicher Ausprägung und auf allen Ebenen des Sportsektors (einschließlich lokaler Sportvereine)

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Sport als Triebfeder für Innovation und Wirtschaftswachstum (13)

Rat und Vorbereitungsgremien

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zur Innovation im Sport

(Erstes Halbjahr 2021)

Portugiesischer Ratsvorsitz

Seminar

Erstes Halbjahr 2021

Portugiesischer Ratsvorsitz

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten

Erstes Halbjahr 2021

Bulgarien

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten (mit besonderem Schwerpunkt auf der Nutzung digitaler Instrumente in der Trainerausbildung (14))

2021-2022

Deutschland

Kroatien

Seminar

Zweites Halbjahr 2023

Belgien

Grüner Sport

Bildung für nachhaltigen Sport

Umweltfreundliche Sportaktivitäten, -anlagen und -veranstaltungen

Entwicklung des Sports und dessen Ausübung vor dem Hintergrund des Klimawandels

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Sensibilisierung

Ausarbeitung eines Vorschlags für einen gemeinsamen Rahmen mit gemeinsamen Verpflichtungen unter Berücksichtigung des europäischen Klimapakts

Expertengruppe

2021-2023

Kommission

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten

2021-Erstes Halbjahr 2022

Französischer Ratsvorsitz

 

 

Niederlande

Rat und Vorbereitungsgremien

(ggf.) Entschließung des Rates zu einem Grünen Pakt für den Sport, gegebenenfalls mit einer Erklärung verschiedener Interessenträger

(Erstes Halbjahr 2022)

Französischer Ratsvorsitz

Sportanlagen

Nachhaltige Planung, Errichtung und Instandhaltung

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Sensibilisierung

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten (Peer-Learning-Aktivität)

2021

Deutschland

Konferenz

Zweites Halbjahr 2022

Tschechischer Ratsvorsitz

Rat und Vorbereitungsgremien

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zu nachhaltiger und zugänglicher Sportinfrastruktur (Zweites Halbjahr 2022)

Tschechien

Vorsitz

Sportgroßveranstaltungen

Die Zukunft Europas als Gastgeber für Sportgroßveranstaltungen

Gemeinsame Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen durch mehrere Länder

Nachhaltige Planung und Umsetzung

Positiver bleibender Nutzen für Gastgeberstädte oder -regionen (einschließlich der Einbeziehung junger Menschen)

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance bei Sportgroßveranstaltungen (15) und zu den Empfehlungen der Expertengruppe zur wirtschaftlichen Dimension des Sports — Empfehlungen zu Sportgroßveranstaltungen, insbesondere zu den Aspekten des damit verbundenen bleibenden Nutzens unter besonderer Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit (2016) (16)

Follow-up zur Erklärung, die während des informellen Ministertreffens am 31. Mai 2018 in Paris unterzeichnet wurde (17)

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten oder Konferenz

Zweites Halbjahr 2021

Finnland

 

2022-2023

Niederlande

 

2024

Spanien

Sportperspektive der EU in Bezug auf die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024

Tagung der Generaldirektoren

Erstes Halbjahr 2022

Französischer Ratsvorsitz

Investitionen in Sport und körperliche Aktivität

Beitrag des Sports zur regionalen Entwicklung

Möglichkeiten für die Nutzung von EU-Finanzierungsprogrammen (Aufbau- und Resilienzfazilität, REACT-EU, die Strukturfonds und andere EU-Finanzierungsprogramme)

Analyse der Lage

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur wirtschaftlichen Dimension des Sports und seinen sozioökonomischen Vorteilen (18)

Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor und zur Erholung dieses Sektors nach der Pandemie (19)

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten

2021

Italien

Cluster-Treffen

2022

Kommission

Stärkung der Erholung und Krisenresilienz des Sportsektors während und nach der COVID-19-Pandemie

Mittel- und langfristige Auswirkungen der Pandemie auf den Profi-, Hochleistungs- und Breitensport

Mögliche Notwendigkeit struktureller Veränderungen im Sportsystem

Rolle öffentlicher Stellen

Finanzierungsmöglichkeiten

Situationsanalyse

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Strategieentwicklung

Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sportsektor und zur Erholung dieses Sektors nach der Pandemie (20)

Konferenz

2021

Spanien

Expertengruppe

2021-2023

Kommission

Schwerpunktbereich: Förderung der Teilnahme an Sport und gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität.

Schwerpunktthema

Themenbereich

Ziel

Arbeitsformat

Zielvorgabe/Frist

Federführung

Schaffung angemessener Möglichkeiten für Sport und körperliche Aktivität für alle Generationen

Strategische Entwicklung von Sport und körperlicher Aktivität auf lokaler Ebene

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Wissensaufbau

Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der motorischen Fähigkeiten sowie der körperlichen und sportlichen Aktivitäten von Kindern (21)

Gruppe interessierter Mitgliedstaaten

2021-2022

Deutschland

Entwicklung des Raums für Sport im Leben von Kindern und von dessen Wirkung

Konferenz

Erstes Halbjahr 2022

Französischer Ratsvorsitz

Rat und Vorbereitungsgremien

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates (Erstes Halbjahr 2022)

Französischer Ratsvorsitz

Förderung von körperlicher Aktivität

Überwachung lebenslanger körperlicher Aktivität

Sektorübergreifende Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen (unter anderem mit Schulen)

Rolle der Medien

Sensibilisierung

Wissensaufbau

Austausch bewährter Vorgehensweisen

Konferenz

Zweites Halbjahr 2021

Slowenischer Ratsvorsitz

Rat und Vorbereitungsgremien

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates (Zweites Halbjahr 2021)

Slowenischer Ratsvorsitz


(1)  Artikel 165 Absatz 2 AEUV: „Die Tätigkeit der Union hat folgende Ziele: (...) Entwicklung der europäischen Dimension des Sports (...) durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler, insbesondere der jüngeren Sportler.“

(2)  https://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=25000&no=1

(3)  ABl. C 419 vom 12.12.2019, S. 1.

(4)  Artikel 165 Absatz 2 AEUV: „Die Tätigkeit der Union hat folgende Ziele: (...) Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen (...)“.

(5)  ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 1.

(6)  Artikel 165 Absatz 1 AEUV: „Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei (...) dessen soziale und pädagogische Funktion“.

(7)  ABl. C 196 vom 8.6.2018, S. 23.

(8)  ABl. C 168 vom 14.6.2013, S. 10.

(9)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 39.

(10)  https://ec.europa.eu/assets/eac/sport/library/policy_documents/expert-group-gender-equality_en.pdf

(11)  ABl. C 467 vom 15.12.2016, S. 12.

(12)  ABl. C 416 vom 11.12.2019, S. 3 (siehe Nummer 26).

(13)  ABl. C 436 vom 5.12.2014, S. 2.

(14)  Follow-up zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Rolle der Trainer/Sportlehrer in der Gesellschaft (ABl. C 423 vom 9.12.2017, S. 6) und zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung von Trainerinnen und Trainern durch Verbesserung der Möglichkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen (ABl. C 196 vom 11.6.2020, S. 1)

(15)  ABl. C 212 vom 14.6.2016, S. 14.

(16)  https://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=23271&no=1

(17)  https://www.sports.gouv.fr/IMG/pdf/declarationjop2024_europe_en.pdf

(18)  ABl. C 449 vom 13.12.2018, S. 1.

(19)  ABl. C 214 I vom 29.6.2020, S. 1.

(20)  Siehe Fußnote 28.

(21)  ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 46.


ANHANG II

Arbeitsformate und Berichterstattung: Grundsätze

1.   

Der Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport wird insbesondere durch Expertengruppen, Gruppen interessierter Mitgliedstaaten (z. B. für Peer-Learning-Aktivitäten), Cluster-Treffen, Schlussfolgerungen des Rates, Konferenzen und Studien umgesetzt.

2.   

Die Expertengruppen sind auf eine breitere Beteiligung der Mitgliedstaaten ausgelegt, wobei auch die Sportbewegung und andere einschlägige Interessenträger auf EU-Ebene einbezogen werden. Die Teilnahme steht allen Mitgliedstaaten jederzeit offen. Die Mitgliedstaaten können in geeigneten Fällen (auch) in Erwägung ziehen, Vertreter ihrer nationalen Sportbewegung in eine Expertengruppe zu entsenden.

Der Vorsitz der Expertengruppen wird von der Kommission gemäß den Bestimmungen des Beschlusses C(2016) 3301 (1) geführt. Bei der Auswahl von Vertretern der Sportbewegung und anderer Akteure im Sport ist die Kommission dazu angehalten, nicht zuletzt der Relevanz der betreffenden Einrichtung und dem themenbezogenen Fachwissen der benannten Vertreter Rechnung zu tragen.

3.   

Gruppen interessierter Mitgliedstaaten werden von einem oder mehreren Mitgliedstaaten organisiert, unter anderem um ausführlichere Informationen über bestimmte Themen und Fragen auszutauschen. Die Teilnahme an Gruppen interessierter Mitgliedstaaten steht allen Mitgliedstaaten offen. Auch Vertreter der Sportbewegung oder andere einschlägige Interessenträger können einbezogen werden. Den Mitgliedstaaten steht es auch frei, Gruppen interessierter Mitgliedstaaten zu Themen zu bilden, die nicht in Anhang I aufgeführt sind.

Die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten können ihre Arbeitsverfahren und Strukturen, sofern sie dies als notwendig erachten, je nach ihrem spezifischen Bedarf und den spezifischen Ergebnissen selbst festlegen. Die Kommission wird in die Arbeit dieser Gruppen einbezogen und kann die Arbeit der Gruppen interessierter Mitgliedstaaten (als Peer-Learning-Aktivität) finanziell unterstützen, sofern die Haushaltsvoraussetzungen erfüllt sind.

4.   

Die Kommission organisiert Cluster-Treffen zu einem bestimmten Thema, um die Arbeit und die Ergebnisse einschlägiger Projekte, die über das Kapitel Sport des Programms Erasmus+ oder andere Finanzierungsprogramme der EU finanziert werden, vorzustellen.

5.   

Die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Durchführung des Arbeitsplans ist freiwillig.

6.   

Sitzungen von Expertengruppen oder von Gruppen interessierter Mitgliedstaaten, Konferenzen und Cluster-Treffen können in geeigneten Fällen auch virtuell stattfinden.

7.   

Die Kommission berichtet der Gruppe „Sport“ über den Stand der Beratungen in den Expertengruppen und über Konferenzen bzw. Cluster-Treffen oder Studien und stellt die jeweiligen Ergebnisse vor. Die Ratsvorsitze werden bei den von ihnen ausgerichteten Veranstaltungen dasselbe tun. Die Gruppen interessierter Mitgliedstaaten können Vertreter, die diese Aufgabe übernehmen, ernennen.

8.   

Die Tagesordnungen und Berichte aller Gruppen werden allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, und zwar unabhängig davon, in welchem Maße sie sich in einem bestimmten Bereich beteiligen. Die Ergebnisse der Gruppen werden veröffentlicht und auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten auf geeignetem Wege verbreitet.


(1)  Beschluss der Kommission vom 30. Mai 2016 zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission (C(2016) 3301 final): https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2016/DE/3-2016-3301-DE-F1-1.PDF


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