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Document 52011SC1139
COMMISSION STAFF WORKING PAPER EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
/* SEK/2011/1139 endg. */
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEK/2011/1139 endg. */
{COM(2011)611
final} {COM(2011)612
final} Zusammenfassung Dies ist die Folgenabschätzung des
Legislativvorschlags für die Verordnungen, in denen die Bestimmungen für den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF)
und das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ festgelegt werden. Die Folgenabschätzung ist Teil eines Pakets von
Folgenabschätzungen, das auch die Folgenabschätzungen für den Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, den Europäischen
Sozialfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der
Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds
und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
[Allgemeine Verordnung], sowie die Folgenabschätzung zum ESF enthält.
1.
Problemstellung
Die europäische Regionalpolitik spielt eine
wichtige Rolle bei der Mobilisierung lokaler Vorteile und die Konzentration auf
die Erschließung des endogenen Potenzials. Bei der Überprüfung des EU-Haushalts
wurde jedoch hervorgehoben, dass „europäische Kollektivgüter, Maßnahmen, die
die Mitgliedstaaten und die Regionen nicht aus eigener Kraft schultern können,
sowie alle Bereiche, in denen die EU bessere Ergebnisse erzielen kann als die
Mitgliedstaaten allein, Mittel aus dem EU-Haushalt erhalten“ sollten. Die Folgenabschätzung geht nur auf die drei
Bereiche ein, in denen die Erfahrung gezeigt hat, dass Anpassungen erforderlich
sind.
1.1.
Unterstützung für Unternehmen
Die kohäsionspolitische Unterstützung für
Unternehmen hat bislang beachtliche Ergebnisse erzielt. Im Zeitraum 2000-2006
hat die Kohäsionspolitik nachweislich zur Schaffung von mindestens einer
Million Bruttoarbeitsplätzen in den unterstützten Projekten beigetragen. Die
Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend auf KMU und Innovation ausgerichtet. Bei KMU stellt insbesondere der Zugang zu Krediten
auf dem Investitionsmarkt ein Problem dar. Bei der Unterstützung für
Großunternehmen sieht es anders aus: Der Zugang zu Finanzmitteln ist hier in
der Regel kein Problem. Es lässt sich empirisch nachweisen, dass für KMU
direkte Finanzhilfen effizienter sind, während bei Großunternehmen die
Verdrängung privater Investitionen gegenüber den positiven Effekten überwiegen
kann. Bei der Finanzierung produktiver Investitionen von Großunternehmen, die
keine öffentliche Intervention benötigen, wurde kritisiert, dass Unternehmen
Geld erhalten, die es eigentlich gar nicht brauchen, und dass durch die
Finanzierung daher private Investitionen verdrängt werden und kein Mehrwert
erzielt wird. Der Schwerpunkt der Unternehmensunterstützung
variiert von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat: In einigen Mitgliedstaaten
konzentriert sie sich stark auf die Unterstützung von Investitionen, in anderen
stärker auf „weiche“ Maßnahmen wie Innovation. In wieder anderen
Mitgliedstaaten spielt jedoch die Unterstützung für Bereiche, die nichts mit
Innovation zu tun haben, noch eine sehr große Rolle. Der derzeitige
Interventionsbereich des EFRE ist zu breit definiert und erlaubt eine
allgemeine Unternehmensunterstützung zur Förderung des Unternehmergeistes in
allen Wirtschaftsbereichen, unabhängig davon, ob im jeweiligen
Wirtschaftsbereich ein Marktversagen vorliegt oder welchen Beitrag der
Wirtschaftsbereich zu Wachstum und Beschäftigung leistet. Das Hauptproblem des derzeitigen
Interventionsbereichs des EFRE besteht also darin, dass der Bereich der
Unternehmenshilfen zu breit definiert ist und dass die Wirksamkeit und der
Mehrwert der Unternehmenshilfen gesteigert werden müssen.
1.2.
Unterstützung für Infrastrukturinvestitionen
Der Hauptkritikpunkt bei der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung im Rahmen der derzeitigen Kohäsionspolitik
besteht darin, dass nicht gewährleistet werden kann, dass diese ausreichend auf
EU-Prioritäten konzentriert ist. Die kohäsionspolitische Unterstützung
konzentrierte sich zwar auf Prioritäten, die in den TEN-V-Leitlinien definiert
waren, jedoch nicht unbedingt auf diejenigen Bereiche, die zum Zeitpunkt ihrer
Festlegung den höchsten europäischen Mehrwert hatten. Die Herausforderung für
die Kohäsionspolitik wird darin bestehen, bis 2020 einen wirksamen Beitrag zum
Investitionsbedarf in Höhe von 30 Mrd. EUR in die
TEN-V-Kerninfrastruktur in den Kohäsionsländern zu leisten. Darüber hinaus müssen die verschiedenen
EU-Instrumente für die TEN-V-Finanzierung bessert koordiniert werden. Bisher
war das Programm TEN-V auf weiche Maßnahmen wie die Finanzierung von
Machbarkeitsstudien ausgerichtet, der Kohäsionsfonds konzentrierte sich dagegen
auf Infrastrukturinvestitionen. Die Frage der Koordinierung ist inzwischen
besonders wichtig geworden, da der Interventionsbereich des Kohäsionsfonds laut
Vertrag physische Investitionen in TEN-V umfasst, die ebenfalls aus der
vorgeschlagenen neuen Fazilität „Connecting Europe“ finanziert werden.
1.3.
Territoriale Zusammenarbeit
Der Mehrwert der Europäischen territorialen
Zusammenarbeit liegt darin, dass sie Möglichkeiten für gemeinsame Maßnahmen
bietet, die angesichts der zunehmend nationale oder regionale Grenzen
übergreifenden Herausforderungen immer wichtiger werden: ·
grenzübergreifende Probleme; ·
Austausch bewährter Verfahren; ·
Zusammenarbeit, um Größenvorteile und eine
kritische Masse zu erzielen; ·
Zusammenarbeit im Hinblick auf bessere Governance; ·
Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen in Fragen der
Sicherheit und Stabilität, beiderseits nutzbringende Beziehungen. Das Ziel „Europäische territoriale
Zusammenarbeit“ wird aus dem EFRE mit insgesamt 8,7 Mrd. EUR
finanziert, d. h. 2,5 % der gesamten kohäsionspolitischen
Mittelzuweisung für den Zeitraum 2007-2013. Die Programme der Europäischen territorialen
Zusammenarbeit des laufenden Programmplanungszeitraums sind zwar in der Lage,
die vorstehend genannten Bereiche abzudecken, es gibt jedoch noch Spielraum für
Verbesserungen: ·
Es fehlt an strategischer Ausrichtung, was zu
breiten Interventionsstrategien führt, die es erschweren, eine klar erkennbare
Wirkung zu erzielen; ·
Es fehlt an wirksamer Koordinierung, um Kompromisse
zwischen den Anforderungen der EU-Verordnungen und den Rechtsrahmen der
beteiligten Mitgliedstaaten zu finden.
1.4.
Begründung der EU-Massnahmen
Die EU-Massnahmen sind sowohl aus den in
Artikel 174 des Vertrags dargelegten Gründen als auch aufgrund des
Subsidiaritätsprinzips gerechtfertigt. Das Recht, tätig zu werden, ist in
Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verankert, in dem es
heißt, dass „[die Union] den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten [fördert]“, sowie
in Artikel 175 AEUV, in dem die Union explizit aufgefordert wird, die
Politik mit Hilfe der Strukturfonds zu führen, und in Artikel 177, der die
Aufgaben des Kohäsionsfonds definiert.
2.
Ziele
Das allgemeine Ziel des EFRE besteht
laut Artikel 176 AEUV darin, „durch Beteiligung an der Entwicklung und an
der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der
Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten
regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.“ Laut Artikel 177
des Vertrags hat der Kohäsionsfonds die Aufgabe, „zu Vorhaben in den Bereichen
Umwelt und transeuropäische Netze auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur
finanziell bei[zutragen]“. Die besonderen Ziele im Hinblick
auf diese Folgenabschätzung bestehen darin sicherzustellen, dass die Ausgaben
des EFRE und des Kohäsionsfonds folgende Merkmale aufweisen:
Wirksamkeit
Effizienz
hoher europäischer Mehrwert.
Die operativen Ziele betreffen die
jeweils erörterten Themen:
Unternehmensförderung: Es ist sicherzustellen, dass die
Investitionsunterstützung für Unternehmen zu nachhaltigem Wachstum und
nachhaltiger Beschäftigung beiträgt und dass die Innovationsförderung der
Erschließung des lokalen und regionalen Potenzials dient;
Infrastrukturinvestitionen: Es ist sicherzustellen, dass eine
ausreichende Konzentration auf europäische Prioritäten erfolgt;
Territoriale Zusammenarbeit: Es ist sicherzustellen, dass eine
ausreichende Ausrichtung auf europäische Prioritäten erfolgt, wobei die
Mitgliedstaaten und Regionen über Spielraum bei der Auswahl der
thematischen Ziele verfügen.
3.
Optionen
In die Folgenabschätzung wurden verschiedene
Optionen aufgenommen, um die Frage des Interventionsbereichs im Hinblick auf
die definierten Ziele zu beantworten; die Alternativen reichen von moderaten
Anpassungen der derzeitigen Bestimmungen bis hin zu grundlegenderen
Veränderungen.
3.1.1.
Option 1 – Keine Änderung
·
Der Interventionsbereich des EFRE bleibt breit
gefächert und konzentriert sich auf produktive Investitionen und die
Erschließung des endogenen Potenzials. ·
Direkte Finanzhilfen fließen hauptsächlich, aber
nicht ausschließlich an KMU.
3.1.2.
Option 2 – Gezieltere Unterstützung von
Großunternehmen mit Konzentration auf FuE, Innovation und Schlüsseltechnologien
·
Finanzhilfen für allgemeine produktive
Investitionen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sind auf KMU
beschränkt. ·
Die Erschließung des endogenen Potenzials wird bei
Groß- und Kleinunternehmen gefördert durch Unterstützung der regionalen und
lokalen Entwicklung, der Forschung und der Innovation.
3.1.3.
Option 3 – Keine Finanzhilfen für Großunternehmen;
nur Darlehen und Beteiligungskapital für KMU
·
Alle produktiven Investitionen werden durch
innovative Finanzinstrumente (keine Finanzhilfen) unterstützt.
3.2.
Umfang der Infrastrukturunterstützung durch EFRE
und Kohäsionsfonds
3.2.1.
Option 1 – Status quo
·
Der EFRE und der Kohäsionsfonds finanzieren
weiterhin große Infrastrukturvorhaben in allen EU-Regionen, wobei sich die
Finanzierung auf die weniger entwickelten Regionen konzentriert.
Kohäsionsfondsgelder fließen nur in arme Mitgliedstaaten. ·
In weniger entwickelten Regionen liegt der
Schwerpunkt auf vorrangigen Projekten von europäischem Interesse, die im neuen
TEN-V-Rahmen festgelegt wurden, sowie auf der sekundären Infrastruktur. ·
Darüber hinaus werden aus dem TEN-V-Programm
weiterhin Infrastrukturprojekte mit hohem EU-Mehrwert in entwickelten Regionen
finanziert, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf weichen Interventionen
(z. B. Durchführbarkeitsstudien usw.) liegt. ·
Nationale operationelle Programme decken die
Infrastrukturinvestitionen, die Prioritäten werden auf nationaler Ebene
festgelegt.
3.2.2.
Option 2 – Stärkere Konzentration auf europäische
Prioritäten bei großen Infrastrukturinvestitionen in weniger entwickelten
Regionen und der Fazilität „Connecting Europe“ in stärker entwickelten Regionen
Der Kohäsionsfonds finanziert Infrastrukturinvestitionen im
Bereich der strategischen europäischen Prioritäten. Der Fonds steht nur
armen Mitgliedstaaten zur Verfügung.
Der EFRE würde auf Projekte von nationalem und/oder regionalem
Interesse abzielen.
Große Infrastrukturprojekte sind durch nationale Programme
abgedeckt, und die Abstimmung der Investitionen auf die EU-Prioritäten
wird durch eine verbindliche Liste strategischer Investitionsprojekte
gewährleistet, die bis 2020 umzusetzen sind, gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten ausgewählt und verhandelt werden und Teil der
Partnerschaftsvereinbarungen sind. Für diese Projekte werden Mittel
zweckgebunden.
Ex-ante-Konditionalitäten im Bereich der strategischen Planung
ergänzen die Ausrichtung auf strategische Investitionen in nachhaltigen
Verkehr.
Investitionen von nationaler und regionaler Bedeutung würden
entsprechend ihrem Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Netz Vorrang haben.
Die besondere Fazilität „Connecting Europe“ würde die
kohäsionspolitischen Investitionen in die physische Infrastruktur
ergänzen, nicht nur weiche Investitionen. Die Fazilität „Connecting
Europe“ würde Infrastrukturprojekte mit hohem EU-Mehrwert finanzieren.
10 Mrd. EUR würden innerhalb der Mittelausstattung des
Kohäsionsfonds für die Fazilität „Connecting Europe“ zweckgebunden.
3.2.3.
Option 3 – Stärkere Ausrichtung auf die nationale Infrastruktur
durch den Kohäsionsfonds
Der Kohäsionsfonds finanziert Infrastrukturinvestitionen im
Bereich strategischer europäischer Prioritäten in das TEN-Kernnetz und das
Gesamtnetz.
Der EFRE würde auf Projekte von nationalem und/oder regionalem
Interesse abzielen.
Wie in Option 2 sind große Infrastrukturinvestitionen durch
nationale Programme abgedeckt.
Die Fazilität „Connecting Europe“ würde ihre Investitionen
ausschließlich auf die stärker entwickelten Mitgliedstaaten konzentrieren
und Infrastrukturprojekte mit hohem EU-Mehrwert finanzieren.
Der Kohäsionsfonds würde Projekte in den weniger entwickelten
Mitgliedstaaten finanzieren und so geografisch gesehen die Fazilität
„Connecting Europe“ ergänzen. Es gäbe keinen Transfer von
10 Mrd. EUR vom Kohäsionsfonds zur Fazilität „Connecting
Europe“.
3.3.
Territoriale Zusammenarbeit
3.3.1.
Option 1 – Keine Änderung
·
Die Prioritäten für die Kooperationsprogramme wären
auch weiterhin breit gefächert. ·
Es gäbe keine formale Verbindung zwischen den
Kooperationsprogrammen und den Konvergenz-/Wettbewerbsfähigkeitsprogrammen.
3.3.2.
Option 2 – Thematische Konzentration und stärkere
Verbindung mit anderen Programmen
·
Die Zahl der zur Wahl stehenden thematischen Ziele
für die grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit würde eingeschränkt.
·
Kooperationsaspekte wären ein Bestandteil des
allgemeinen strategischen Rahmens.
3.3.3.
Option 3 – Integration der Zusammenarbeit in die
Regionalprogramme
·
Keine separaten Programme mehr für territoriale
Zusammenarbeit ·
Kooperationstätigkeiten würden im Rahmen der
vorhandenen Regionalprogramme durchgeführt, wodurch der Weg für gemeinsame
Maßnahmen frei wäre.
4.
Vergleich der Optionen
Umfang der aus dem EFRE finanzierten
Unternehmensunterstützung Bei der Option „Keine Änderung“ bietet der
relativ große Interventionsbereich den Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum
für die Auswahl der Interventionsbereiche, die ihren Bedürfnissen am meisten
entsprechen, wobei der Großteil der Unterstützung in KMU und FTEI fließt. Die
Investitionsunterstützung für Großunternehmen bleibt jedoch bestehen, was zu
einer Verdrängung privater Investitionen durch öffentliche Mittel führen kann. Bei Option 2 beschränkte sich die
Unterstützung für Großunternehmen auf besondere Investitionen zur Förderung der
Erschließung des endogenen Potenzials der betreffenden Region, insbesondere in
den Bereichen Innovation, neue Technologien und Forschung, Zusammenarbeit und
gemeinsame Initiativen von Großunternehmen, KMU und anderen Einrichtungen. Bei
dieser Option besteht ferner die Möglichkeit, die Rolle der nicht auf
Finanzhilfen basierenden Instrumente auszubauen, insbesondere in Zusammenhang
mit Investitionsunterstützung, die im Allgemeinen geringere Risiken birgt und
größere Wohlfahrtsverluste als Investitionen in Innovation und Tätigkeiten mit
hohem Risiko mit sich bringt. Diese Maßnahmen würden Wohlfahrtsverluste
verringern, allerdings auch den Spielraum der Mitgliedstaaten einschränken. Bei Option 3 würde das Verbot von
Finanzhilfen an Großunternehmen die Wirksamkeit der Finanzierung erhöhen und
eine größere Hebelwirkung erzielen. Allerdings könnten Innovationen und
Forschungsmaßnahmen, die für die Erreichung der Kernziele der EU erforderlich
sind, zurückgehen, da nichtrückzahlbare Unterstützung bei innovativen,
FuE-intensiven marktfernen Projekten wirksamer ist. Ein Wechsel von
nichtrückzahlbaren zu rückzahlbaren Formen der Hilfe für Großunternehmen könnte
außerdem zu einem deutlichen Anstieg der Verwaltungskosten bei den
Verwaltungsbehörden führen. Mit Blick auf die Verbesserung der Wirksamkeit
der Unterstützung und angesichts ihres Beitrags zur Nutzung des lokalen und
regionalen Potenzials und zu Wachstum und Beschäftigung ist daher Option 2
der Vorzug zu geben. Umfang der Infrastrukturunterstützung durch
EFRE und Kohäsionsfonds Bei der Option „Keine Änderung“ blieben die
bisherigen Vorteile der EU-Infrastruktur-Finanzierung bestehen. Die Ausrichtung
auf die Prioritäten der europäischen Netze wäre allerdings weiterhin
suboptimal, und Infrastrukturinvestitionen in reicheren Regionen würden zu
Effizienzverlusten führen. Ohne Koordinierung zwischen der Kohäsionspolitik und
der Fazilität „Connecting Europe“ wären die EU-Infrastrukturmittel weiterhin
zersplittert. Bei Option 2 würde eine stärkere
Ausrichtung auf europäische Prioritäten, die Fazilität „Connecting Europe“ und
die Zweckbindung von 10 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds eine
Konzentration auf EU-Prioritätsprojekte ermöglichen. Diese Option schränkt
allerdings den Spielraum der Mitgliedstaaten und Regionen ein. Option 3 würde ermöglichen, den Schwerpunkt
auf Infrastrukturinvestitionen in Konvergenzregionen zu belassen, wo
grundlegende Infrastrukturen am dringendsten benötigt werden. Der Hauptvorteil dieser Option besteht darin, dass die Kohäsionsländer
vollkommen flexibel auf regionale und nationale Prioritäten in diesen Regionen
eingehen können. Der Hauptnachteil dieser Option ist die nicht ausreichende
Konzentration des Kohäsionsfonds auf Kernprojekte des TEN-V. Mit Blick auf den EU-Mehrwert und die
Koordinierung zwischen Fazilität „Connecting Europe“ und Kohäsionsfonds ist
daher Option 2 der Vorzug zu geben. Territoriale Zusammenarbeit Bei der Option „Keine Änderung“ haben die
Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit einen größeren
Spielraum für die Auswahl der Politikbereiche, in denen sie tätig werden
wollen. Allerdings würde es allgemein an strategischer Ausrichtung mangeln, und
die erwarteten Programmergebnisse wären nicht klar definiert. Diese Option
erschwert zudem die Sicherstellung der Komplementarität mit anderen EU-Programmen.
Bei Option 2 würden die
Kooperationsprogramme deutlicher auf die Strategie Europa 2020 abgestimmt.
Die Interventionslogik innerhalb der Programme würde verbessert, da die
Festlegung der Programmziele mit der Definition der erwarteten Outputs und
Ergebnisse verknüpft wäre. Darüber hinaus würden die Synergien mit den
regionalen operationellen Programmen vergrößert. Diese Option könnte allerdings
den Spielraum bei der Programmkonzeption einschränken. Option 3 würde zu größeren Synergien führen
und durch die EU-Dimension Vorteile für die regionalen Programme mit sich
bringen. Eine Zusammenarbeit wäre allerdings nur bei speziellen Projekten
möglich; die langfristige Entwicklung einer integrierten Strategie für
grenzübergreifende oder transnationale Gebiete würde nicht gefördert. Auch
bestünde die Gefahr, dass die EU-Dimension bei der Programmplanung
vernachlässigt würde. Es wäre schwieriger, ohne eine Unterstützungsstruktur
gemeinsame Projekte zu entwickeln. Mit Blick auf eine bessere Ausrichtung auf
europäische Prioritäten, die Entwicklung einer klaren
Programminterventionslogik und höheren Mehrwert ist Option 2 der Vorzug zu
geben.
5.
Monitoring und Evaluierung
Die Monitorings- und Evaluierungssysteme für die
Kohäsionspolitik werden im Vergleich zur derzeitigen Situation verstärkt, die
Ergebnisorientierung und die Abstimmung auf die Strategie Europa 2020
werden verbessert. Konkret gestaltet sich dies wie folgt: ·
In den Programmen würde klar formuliert, welche
Änderungen angestrebt werden, wie dies zu den Zielen der Strategie
Europa 2020 beitragen würde und wie die Zuweisung von Ressourcen für
bestimmte Interventionen (Outputs) zum Wandel (Ergebnisse) beitragen würde.
Dies würde in Output- und Ergebnisindikatoren ausgedrückt. Gegebenenfalls wird
eine Reihe gemeinsamer Indikatoren verwendet, die auf die Ziele der Strategie
Europa 2020 abgestimmt sind. ·
Jedes Programm würde einen Leistungsrahmen
umfassen, in dem quantifizierte Etappenziele für jede Prioritätsachse
festgelegt wären, die auf der Grundlage einer begrenzten Anzahl von
Programmindikatoren ausgewählt wurden, um Aufschluss über die Fortschritte zu
erhalten, die bei der Verwirklichung der Prioritäten der Strategie
Europa 2020 gemacht werden. ·
Diese Etappenziele des Leistungsrahmens würden von
den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und zwischen Kommission und Mitgliedstaaten
vereinbart. ·
Die Partnerschaftsvereinbarung würde eine
Zusammenfassung der Etappenziele, der Methodik und der Kernprinzipien
enthalten. Die Leistungen der
operationellen Programme würden regelmäßig auf der Grundlage der
Programmindikatoren überwacht. Jährliche Durchführungsberichte würden Berichte
über die erzielten Outputs im Vergleich zu den Zielen enthalten, in denen die
Gründe für ein Nichterreichen oder Übertreffen der Ziele analysiert würden. Die
Monitoringausschüsse würden den Bedarf an etwaigen Änderungen oder sonstigen
Initiativen melden, um sicherzustellen, dass das Programm auf Kurs bleibt. Die
Ergebnisse würden ebenfalls überwacht und gemeldet, sobald Daten vorliegen, und
im Monitoringausschuss und auf den jährlichen Überprüfungssitzungen besprochen.
Vorgesehen wären zwei
formale Überprüfungen, bei denen der Fortschritt im Hinblick auf die im
Leistungsrahmen definierten Etappenziele geprüft würde. Die Kommission würde die
erste Überprüfung der Fortschritte im Hinblick auf die vereinbarten Ziele im
Jahr 2017 auf Grundlage der jährlichen Durchführungsberichte vornehmen und
dabei Absorption und Outputs prüfen. Eine zweite Überprüfung soll im
Jahr 2019 stattfinden.