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Document 52021SC0705

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

SWD/2021/705 final

Brüssel, den 20.7.2021

SWD(2021) 705 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien

Begleitunterlage zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021


Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

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Zusammenfassung

Zwei wichtige Reformen des tschechischen Justizsystems, das Auswahlverfahren für Richter und die Disziplinarregelungen für Richter, sind vorangekommen, wobei erstere im Mai 2021 verabschiedet wurde. Wie bereits im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgestellt, könnten diese Reformen die Unabhängigkeit der Justiz stärken, indem sie die Transparenz des Auswahlverfahrens für Richter erhöhen und zusätzliche Garantien bei Disziplinarverfahren gegen Richter bieten. Die Bemühungen zur Verbesserung der Digitalisierung der Justiz, einschließlich der Veröffentlichung von Urteilen und der Vorbereitung eines digitalen Aktenverwaltungssystems, werden fortgesetzt. Die Effizienz der Verfahren vor den Zivil-, Handels- und Verwaltungsgerichten hat sich verbessert. Den Gerichten ist es gelungen, ihre Arbeit während der COVID-19-Pandemie ohne wesentliche Störungen fortzusetzen.

Der rechtliche und institutionelle Rahmen zur Korruptionsbekämpfung ist zwar weitgehend vorhanden, aber es mangelt an Fortschritten bei der Umsetzung der Regierungsstrategie zur Korruptionsbekämpfung 2018-2022 und der dazugehörigen Aktionspläne. Insbesondere sind am Ende der Amtszeit der aktuellen Regierung noch einige wichtige Reforminitiativen im Bereich der Korruptionsprävention im tschechischen Parlament anhängig, darunter Gesetzentwürfe zur Lobbyarbeit, zum Schutz von Hinweisgebern und zur Ausweitung des Mandats der Obersten Rechnungskontrollbehörde. In Bezug auf Korruption auf hoher Ebene wurden bei Untersuchungen und Audits betreffend die Verwendung von EU-Mitteln auf nationaler und EU-Ebene kürzlich Beweise für Interessenkonflikte auf der obersten Führungsebene gefunden, woraufhin der Fall von der Europäischen Staatsanwaltschaft angenommen wurde. Darüber hinaus haben die nationalen Ermittler in einem verwandten Fall von EU-Subventionsbetrug kürzlich eine Anklage empfohlen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die meisten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitssektor, die für 2020 geplant waren, verschoben.

Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen gewährleisten die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information und verbieten ausdrücklich Zensur. Im Jahr 2021 wurden Vorschriften zur Verbesserung der Informationen über die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums an Medienunternehmen erlassen. Der tschechische Rundfunk- und Fernsehrat führt seine Aufgaben allem Anschein nach wirksam durch; dennoch haben politische Kontroversen den separaten tschechischen Fernsehaufsichtsrat weiterhin beeinträchtigt. Der Printmediensektor wurde durch die COVID-19-Pandemie stark getroffen. Es wurde kein Medienförderungsprogramm verabschiedet, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken.

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie unterlag fast die Hälfte der verabschiedeten Rechtsakte dem verkürzten Gesetzgebungsverfahren mit eingeschränkter Möglichkeit der Konsultation von Interessenträgern. Die Interessenträger stellen fest, dass die Durchführung des verkürzten Gesetzgebungsverfahrens nicht auf Gesetze beschränkt war, die direkt mit der COVID-19-Pandemie zusammenhängen. Der Ausnahmezustand war für einen großen Teil des Jahres 2020 in Kraft. Seine Verlängerung Anfang 2021, trotz der Ablehnung der Verlängerung durch die Abgeordnetenkammer, wurde kritisiert, auch aus Gründen der Verfassungsmäßigkeit. Gerichte wurden häufig gebeten, Sofortmaßnahmen zu überprüfen und erklärten mehrere von ihnen für nichtig. Ein Gesetzentwurf zur Einrichtung eines neuen Amtes des Kinderbeauftragten wird im Parlament diskutiert. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Organisationen der Zivilgesellschaft waren erheblich und erzwangen eine Einschränkung ihrer Aktivitäten.



I.Justizsystem

Das tschechische Justizsystem besteht aus 86 Kreisgerichten, acht Bezirksgerichten, zwei Obergerichten, dem Obersten Gericht und dem Obersten Verwaltungsgericht. 1 Das Verfassungsgericht steht außerhalb der Struktur der allgemeinen Gerichtsbarkeit, aber es ist Teil des Justizsystems und hat die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung und den Schutz der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten zu gewährleisten. Die zentrale staatliche Verwaltungsstelle für die Gerichte ist das Justizministerium. Das Justizministerium verwaltet im gesetzlich 2 vorgesehenen Umfang die Ober-, Bezirks- und Kreisgerichte entweder direkt oder über die Präsidenten dieser Gerichte. Einige Aufgaben der zentralen staatlichen Verwaltung fallen in den Tätigkeitsbereich der Präsidenten der beiden Obersten Gerichte. Diese verschiedenen Organe berücksichtigen die Stellungnahmen der einschlägigen Richterräte, die am Obersten Gericht, am Obersten Verwaltungsgericht, an den Obergerichten, den Bezirksgerichten und den größeren Kreisgerichten fungieren. Richter werden aus einem von den Präsidenten der Bezirksgerichte ausgewählten und vom Justizminister vorgestellten Anwärterkreis durch den Präsidenten der Republik ernannt. Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutive. 3  Staatsanwälte werden auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts vom Justizminister auf unbegrenzte Zeit in ihr Amt berufen. Der Generalstaatsanwalt wird auf Vorschlag des Justizministers von der Regierung ernannt und abberufen. 4 Tschechien beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Rechtsanwaltskammer ist gesetzlich verankert und unabhängig. In ihren Aufgabenbereich fallen die öffentliche Verwaltung des Berufsstands und die Berufsaufsicht. Die Eigenständigkeit der Rechtsanwaltskammer unterliegt in bestimmten gesetzlich geregelten Bereichen der Weisungsbefugnis des Justizministeriums.

Unabhängigkeit

Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der Bevölkerung und in Unternehmen ist durchschnittlich geblieben. Insgesamt sind 51 % der breiten Öffentlichkeit und der Unternehmen der Auffassung, dass die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter in Tschechien im Jahr 2021 „sehr gut“ oder „eher gut“ ist. 5 Dies zeigt einen anhaltenden positiven Trend der jährlichen Zunahme der positiven Wahrnehmung bei den Unternehmen, während in der breiten Öffentlichkeit das Niveau der wahrgenommenen richterlichen Unabhängigkeit im Vergleich zum letzten Jahr leicht gesunken ist.

Es wurde eine Änderung des Auswahlverfahrens für Richter angenommen. 6  Die am 9. Juni 2021 in Kraft getretene Änderung 7 zielt darauf ab, ein transparentes und einheitliches Einstellungs- und Auswahlsystem für neue Richter und Gerichtspräsidenten auf der Grundlage von genauen, objektiven und einheitlichen Kriterien zu schaffen. Bisher gab es keine gesetzliche Regelung des Verfahrens zur Auswahl von Kandidaten für Richterämter. Die wesentlichen Merkmale der Änderung stehen im Einklang mit europäischen Standards, insbesondere insofern, als die Mehrheit der Ausschussmitglieder, die mit der Auswahl der Kandidaten für die Ernennung beauftragt sind, Richter sein werden. 8

Der Entwurf einer Änderung der Disziplinarordnung für Richter wurde in der Abgeordnetenkammer in erster Lesung angenommen. 9  Die Reform zielt darauf ab, eine gerichtliche Überprüfung 10 der Entscheidungen des Disziplinargerichts 11 in Bezug auf Richter einzuführen, indem ein zweistufiges Disziplinarsystem eingeführt wird, wobei die Obergerichte als Gerichte der ersten Instanz und das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht als Berufungsgerichte fungieren würden. Im Dezember 2020 wurde die Reform in der ersten Lesung in der Abgeordnetenkammer angenommen. Durch die Einführung einer solchen doppelten Ebene der gerichtlichen Überprüfung könnte diese Reform zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit beitragen, was im Einklang mit EU-Recht und europäischen Standards steht. 12

Die geplante Reform der Staatsanwaltschaft wird in dieser Legislaturperiode voraussichtlich nicht mehr weiterverfolgt. 13  Eine Reform der Staatsanwaltschaft ist seit Langem Thema politischer Debatten und Gegenstand von GRECO-Empfehlungen 14 . Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgehalten, zielte der letzte Reformentwurf 15 , der im Juni 2019 veröffentlicht wurde, darauf ab, das Ernennungs- und Abberufungssystem für die Staatsanwaltschaft und die Amtszeit von leitenden Staatsanwälten zu ändern. Der Reformentwurf ist bei Interessenträgern und in der Öffentlichkeit auf Widerstand gestoßen und es ist nicht vorgesehen, dass er vor den Parlamentswahlen im Oktober von der Regierung angenommen wird. 16

Ein Ethik-Kodex für Richter wurde von einer Mehrheit der Gerichte angenommen. Der Ethik-Kodex 17 wurde von einer am Obersten Gericht eingerichteten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Präsidenten des Obersten Gerichts vorbereitet, die sich aus Richtern von Gerichten verschiedener Ebenen zusammensetzte. 18 Nach seiner Fertigstellung wurde der Kodex den an jedem Gericht eingerichteten Richterräten zur Genehmigung vorgelegt. 19 Die überwiegende Mehrheit der Räte nahm den Kodex an. Die Entwicklung einer Berufsordnung für Richter wurde von GRECO empfohlen. 20

Richter und Staatsanwälte unterliegen der Kritik von Vertretern der Regierung. Vertreter der Exekutive haben sich mehrfach kritisch über hochrangige Richter und die Staatsanwaltschaft geäußert und deren Unabhängigkeit infrage gestellt. 21 Als Reaktion darauf haben Vertreter der Justiz Stellungnahmen abgegeben, in denen sie ihre Besorgnis zum Ausdruck brachten und an die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und des öffentlichen Vertrauens in die Justiz erinnerten. 22 Am 14. Mai kündigte der Generalstaatsanwalt seinen Rücktritt an und nannte den wahrgenommenen Druck 23 als einen der Gründe. 24

Qualität

Das Parlament hat dem Vorschlag der Regierung, bestimmte Gerichtsgebühren zu erhöhen, nicht zugestimmt. Eine vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über Gerichtsgebühren 25 wurde von der Abgeordnetenkammer in der ersten Lesung am 29. Januar 2021 aufgrund von Erwägungen über die Zugänglichkeit der Justiz im Hinblick auf die andauernde COVID-19-Pandemie abgelehnt. Die Regierung plant weder weitere Änderungen noch eine erneute Vorlage des Vorschlags in der laufenden Legislaturperiode. 26 Das fortgesetzte System der erweiterten Prozesskostenhilfe, das von der Tschechischen Rechtsanwaltskammer eingeführt wurde 27 , hat ebenfalls dazu beigetragen, den Zugang zur Justiz zu erleichtern, insbesondere für schutzbedürftige Personen, die sich keinen Anwalt leisten können.

Es werden mehrere Projekte durchgeführt, um die Digitalisierung der Justiz zu verbessern. Das Justizministerium hat eine Testversion einer öffentlich zugänglichen zentralen Datenbank mit Gerichtsurteilen 28 gestartet, beginnend mit Zivilprozessen. Die Datenbank wird schrittweise erweitert werden. Eine Verpflichtung für Gerichte, alle Urteile ab dem 1. Juli 2022 zu veröffentlichen, wurde in das Gesetz über Gerichte und Richter eingefügt, nachdem eine Änderung am 9. Juni 2021 in Kraft getreten war. 29 Ein laufendes Projekt des Justizministeriums zur Unterstützung der Anonymisierung wird zu diesen Maßnahmen beitragen. Verfahrensregeln, die den Einsatz digitaler Hilfsmittel in den Gerichten ermöglichen, sowie die entsprechenden digitalen Instrumente und Infrastrukturen sind weitgehend vorhanden 30 , was stark dazu beigetragen hat, dass die Gerichte während der COVID-19-Pandemie weiterarbeiten konnten. Es fehlen jedoch noch Lösungen für den Zugriff auf die elektronische Akte der meisten laufenden Verfahren. 31 Die Arbeit an der Einführung eines vollständigen E-Akte-Systems 32 wurde fortgesetzt, befindet sich aber noch im Ausschreibungsstadium. 33

Ein neuer Gesetzentwurf zur Reform der Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren wird im Parlament diskutiert. Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren sind seit vielen Jahren ein Thema der politischen Diskussion, da eine sogenannte Schuldenfalle eine hohe Anzahl von Menschen betrifft 34 und, wie vom Verfassungsgericht ausgesprochen, deren Grundrechte, wie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, negativ beeinflussen kann. 35 Nach einer im Jahr 2019 verabschiedeten Reform des Insolvenzverfahrens 36 wurden mehrere weitere Gesetzesvorschläge gemacht 37 , um die Auswirkungen von Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren zu regeln, insbesondere zum Schutz der Schuldner, einschließlich minderjähriger Schuldner.

Effizienz

Die Effizienz der Verfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen ist gestiegen. Während in Zivil- und Handelssachen keine besonderen Herausforderungen zu bewältigen waren 38 , nahm die geschätzte Dauer der Gerichtsverfahren weiterhin schrittweise ab. 39 Die Dauer von Verwaltungsverfahren ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken, wobei die geschätzte Zeit für eine Entscheidung in erster Instanz im Jahr 2019 356 Tage betrug. 40 Gleichzeitig stieg die Abschlussquote von Verwaltungsverfahren auf über 107 % 41 , was auf die Fähigkeit der Gerichte hindeutet, auch Rückstände abzubauen. Diese positive Entwicklung kann auf eine Versetzung von Richtern aus anderen Rechtsbereichen an die Verwaltungskammern zurückzuführen sein. Im Jahr 2020 wurden 9 neue Richter für die Bearbeitung von Verwaltungssachen ernannt 42 , was die Effizienz weiter erhöhen könnte. Die Interessenträger äußern sich jedoch besorgt über einen allgemeinen Mangel an Richtern und weisen darauf hin, dass das Justizministerium die Anzahl der neu ernannten Richter nicht in Abhängigkeit von der tatsächlichen Arbeitsbelastung der Gerichte bestimmt. 43

Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft wurden während der COVID-19-Pandemie in unterschiedlichem Maße herausgefordert. Das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht, bei denen die Verfahren überwiegend schriftlich abgewickelt werden, berichteten, dass die COVID-19-Pandemie keine Auswirkungen auf ihre Effizienz hatte. 44 Gerichte der unteren Instanzen waren gezwungen, Anhörungen zu verschieben, was die Verfahren verzögern konnte 45 , aber insgesamt meldeten die Gerichte keine größeren Störungen. 46 Für die Staatsanwaltschaft erwies sich die Fernarbeit aufgrund des geringen Digitalisierungsgrads und der Art ihrer Arbeit als größere Herausforderung. 47

II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung

Ein rechtlicher und institutioneller Rahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Korruption ist in Tschechien weitgehend vorhanden. Die Verantwortung für die Koordinierung und Überwachung der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie 2018-2022, die den strategischen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung auf Regierungsebene in Tschechien darstellt, liegt bei der Abteilung für Interessenkonflikte und Korruptionsbekämpfung des Justizministeriums. Der Korruptionsbekämpfungsrat steht der Regierung beratend zur Seite. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft ist die Nationale Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Polizeieinheit mit landesweiter Zuständigkeit für die Ermittlung von Korruptionsdelikten auf hoher Ebene. 48 Das Amt für Finanzanalysen fungiert als Tschechiens zentrale Meldestelle. Die Oberste Rechnungskontrollbehörde prüft die staatliche Verwaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben, und ihre Erkenntnisse fließen mitunter in die Feststellung von Korruptionsrisiken ein.

Nach Ansicht von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft ist das Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor relativ hoch. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 (Corruption Perceptions Index 2020) von Transparency International belegte die Tschechische Republik mit 54 von 100 Punkten den 14 Platz in der Europäischen Union und weltweit Platz 49. 49 Diese Wahrnehmung ist in den letzten fünf Jahren relativ konstant 50 geblieben. 51

Im Dezember 2020 verabschiedete die tschechische Regierung einen neuen Korruptionsbekämpfungsplan 2021-2022, in dem die bisherigen Prioritäten bekräftigt wurden. Dieser Aktionsplan 52 ist der letzte von vier Plänen im Rahmen der aktuellen Regierungsstrategie zur Korruptionsbekämpfung 2018-2022 53 . Im Vergleich zum vorherigen Plan 54 bleiben die vier Prioritätsbereiche unverändert. 55 Die Regierung wird sich den noch ausstehenden Zielen widmen, einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen zum Schutz von Hinweisgebern und zur Lobbyarbeit sowie zu den Themen Transparenz, Zugang zu Informationen und Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit COVID-19. 56 Eine Ex-post-Bewertung des bisherigen Aktionsplans 2020 wird im Januar 2022 veröffentlicht. Die analytische Vorarbeit für die neue Korruptionsbekämpfungsstrategie über das Jahr 2022 hinaus hat bereits begonnen 57 und wird im Frühjahr 2022 beschleunigt, um die neuen Prioritäten der neuen Regierung und Maßnahmen zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Tschechischen Republik einzubeziehen.

Es wird eine stabile Anzahl von Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen zur Bekämpfung von Korruption durchgeführt. Im Jahr 2020 leiteten die tschechischen Strafverfolgungsbehörden 180 Ermittlungen im Zusammenhang mit Korruption ein (im Vergleich zu 152 im Jahr 2019) 58 , während 180 Personen wegen Korruptionsdelikten oder des Verdachts darauf strafrechtlich verfolgt wurden 59 (im Vergleich zu 190 Personen im Jahr 2019) 60 . Insgesamt wurden 169 Personen vor ein Gericht gestellt (im Vergleich zu 125 im Jahr 2019) 61 , während 111 Personen im Laufe des Jahres 2020 wegen Korruption verurteilt wurden (im Vergleich zu 96 Personen im Jahr 2019). Im vergangenen Jahr gab es 23 Freisprüche wegen Korruption (im Vergleich zu 30 im Vorjahr). In den letzten Jahren betrafen die von der Obersten Staatsanwaltschaft verfolgten prominenten Fälle vor allem Straftaten im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe und dem Wettbewerb (einschließlich Korruption und kriminellen Handlungen von Amtsträgern) sowie groß angelegter Steuerhinterziehung. 62 In Tschechien gibt es keinen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, mit dem die Auslandsbestechung unter Strafe gestellt wird, obwohl dies durch den allgemeinen Korruptionsstraftatbestand abgedeckt ist. 63 Die OECD hat ihre Bedenken hinsichtlich der unzureichenden Durchsetzung von Maßnahmen gegen Auslandsbestechung geäußert, obwohl die tschechische Wirtschaft exportorientiert ist und in Hochrisikosektoren exportiert, die anfällig für Bestechung sind. 64 Die bisher umgesetzten Maßnahmen, darunter die Aufstockung von Fachpersonal und die Verbesserung der Datenanalysefähigkeiten, dienten nicht der Aufdeckung und Untersuchung von Auslandsbestechung. In diesem Zusammenhang müssen Lösungen gefunden werden, um der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Auslandsbestechung Priorität einzuräumen. Zu den möglichen Optionen zur Verbesserung der Durchsetzung könnte die Einführung eines eigenen Straftatbestands der Auslandsbestechung, eine Verordnung oder eine interne Richtlinie gehören, in der der Grad der Priorität der Auslandsbestechung genannt wird. 65

Ermittlungen und Audits haben Bedenken hinsichtlich einiger Fälle von Korruption auf hoher Ebene bei der Verwendung von EU-Mitteln und Interessenkonflikten aufgeworfen. In einem Bericht der Europäischen Kommission vom 23. April 2021, in dem die Auszahlung von 17 EU-Zuschüssen an ein tschechisches Unternehmen geprüft wurde, wurden Unregelmäßigkeiten und ein Interessenkonflikt festgestellt und die Rückforderung von ca. 11 Mio. EUR wegen Nichteinhaltung der EU-Haushaltsordnung 2012 und Verstoßes gegen das tschechische Gesetz über Interessenkonflikte empfohlen. 66 Der Fall wurde kürzlich an die Europäische Staatsanwaltschaft weitergeleitet und von dieser angenommen. Im Allgemeinen sind Zuschüsse für Handelsunternehmen, an denen ein öffentlicher Bediensteter zu mindestens 25 % beteiligt ist, nach dem tschechischen Gesetz über Interessenkonflikte verboten. Es gibt eine Betrugs- und Korruptionsbekämpfungsstrategie für die EU-Fonds 2014-2020 67 , in der der grundlegende Regelungsrahmen festgelegt ist, der von Verfahrensleitlinien für die Verwaltungsbehörden begleitet wird. In einigen Fällen wurden jedoch Bedenken hinsichtlich der Verwaltung und Verteilung von EU-Mitteln geäußert, u. a. bei Untersuchungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Zusammenhang mit Betrug und damit verbundenen nationalen Untersuchungen, bei denen kürzlich eine Empfehlung zur Anklageerhebung in einem hochrangigen Fall ausgesprochen wurde. 68

Die praktische Zusammenarbeit zwischen den relevanten Stellen zur Korruptionsbekämpfung in Tschechien funktioniert gut und eine weitere Spezialisierung und IT-Entwicklung bei der Polizei ist geplant. Die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der zentralen Meldestelle zeigte sich bei groß angelegten Operationen als eng und effektiv. 69 Nach Angaben der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind die Ressourcen 70 und der Spezialisierungsgrad der Ermittler und Staatsanwälte sowie ihr Zugang zu relevanten Informationen ausreichend, um ihre Aufgaben bei der Bekämpfung von Korruption zu erfüllen. Das Polizeipräsidium, das hierarchisch über der Nationalen Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angesiedelt ist, verfügt über eine zentrale Analyseeinheit, um Leitlinien und Hilfe bei der Fallanalyse für die gesamte Polizei bereitzustellen. Um den Anforderungen der Polizei effektiv gerecht zu werden und strategischere Ebenen der Informationsgewinnung aufzubauen, wären noch ein höherer Spezialisierungsgrad des Personals in der Analyse sowie zusätzliche IT-Tools und Funktionen erforderlich. 71 Das Konzeptpapier für Ermittlungsbehörden aus dem Jahr 2019, in dem diese Verbesserungen gefordert werden, wird voraussichtlich umgesetzt und dann 2022 überprüft. 72

Die Annahme einer Regelung zur Lobbyarbeit, die die Transparenz im tschechischen Gesetzgebungsverfahren erhöhen soll, steht seit dem letzten Berichtszeitraum noch aus. Umstrittene Bereiche, die noch diskutiert werden, betreffen die Ausnahmen von der Definition von Lobbyisten. 73 In der Verordnung 74 würde die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Registers von Lobbyisten und lobbyierten Behördenvertretern, die Verpflichtung für Lobbyisten und lobbyierte Behördenvertreter, Lobbykontakte offenzulegen sowie die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“ vorgesehen, um offenzulegen, wer versucht hat, welchen Gesetzesvorschlag zu beeinflussen. 75 Das Register sollte vom Amt für die Aufsicht über die Finanzen der politischen Parteien und Bewegungen geführt werden. Beim Versäumnis der Offenlegung drohen Geldstrafen von ca. 3860 EUR (100 000 CZK). In der Regelung zur Lobbyarbeit 76 würden auch strengere Vorschriften zur Erklärung von Geschenken vorgesehen. Die Schwelle für Geschenke, die im bereits bestehenden zentralen Register für Interessenkonflikte gemeldet werden müssen, würde von ca. 400 EUR (10 000 CZK) auf ca. 200 EUR (5000 CZK) gesenkt werden.

Es wurden erste Schritte unternommen, die Vorschriften zur Einhaltung der Integrität von Mitgliedern der Abgeordnetenkammer zu stärken. Ein spezifischer Ethik-Kodex für Mitglieder der Abgeordnetenkammer, ähnlich wie für Beamte in der zentralen öffentlichen Verwaltung, ist noch nicht vorhanden. 77 Eine vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über die Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, die es der Abgeordnetenkammer ermöglicht, einen Verhaltenskodex zu verabschieden, hat nicht genügend politische Unterstützung erhalten. 78 Einige politische Parteien haben Ethik-Kodizes für ihre eigenen Parteimitglieder festgelegt. 79 Insbesondere im Hinblick auf Geschenke an Abgeordnete bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich des Fehlens eines angemessenen Rahmens, der auch andere Vorteile wie Sachleistungen und Dienstleistungen einschließt, sowie einer praktischen Anleitung für Abgeordnete. 80

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts hat die Regierung im Jahr 2020 beschlossen, das Einkommen von Ehepartnern nicht in die Meldepflicht von Vermögenserklärungen einzubeziehen. Mitglieder des Parlaments müssen in ihren Vermögenserklärungen in gewissem Umfang auch das Vermögen von Ehepartnern offenlegen 81 , z. B. über Vermögenswerte, die im gemeinsamen Eigentum der Parlamentsmitglieder und ihrer Ehepartner stehen. Das Einkommen des Ehepartners bleibt von der Offenlegungspflicht ausgenommen, ebenso wie etwaiges Vermögen von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen. 82 Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts 83 hat die Regierung beschlossen, die Regeln für die Vermögenserklärung in dieser Hinsicht nicht weiter zu ändern. 84

Die Vorschriften für Spenden für die Finanzierung politischer Parteien sind im Allgemeinen angemessen, aber in der Praxis bleiben Herausforderungen bestehen. 85  Im Gesetz über politische Parteien und Bewegungen 86 ist eine Höchstgrenze von ca. 120 000 EUR (3 000 000 CZK) für jeden einzelnen Spender vorgesehen. Alle Spenden über ca. 40 EUR (1000 CZK) müssen dokumentiert werden. Spenden von ausländischen Personen oder öffentlichen Einrichtungen sind nicht erlaubt. Spenden, die während einer Wahlperiode eingehen, müssen mindestens drei Tage vor der Wahl online veröffentlicht werden. 87 Bei Nichteinhaltung können Geldstrafen zwischen ca. 4000-80 000 EUR (100 000-2 000 000 CZK) verhängt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Amt für die Aufsicht über die Finanzen der politischen Parteien und Bewegungen. 88 Strukturelle Schwächen bleiben bestehen, da die gleichen Vorschriften über Höchstgrenzen für Spenden von Einzelspendern nicht für Präsidentschaftswahlen 89 oder für Spenden von gemeinnützigen Organisationen gelten. 90 Auch bei der Überwachung von Spenden aus Unternehmensnetzwerken mit vielen juristischen Personen gibt es Hindernisse. 91 Die Regierung beabsichtigt, eine detailliertere Analyse durchzuführen, um Gesetzeslücken und praktische Herausforderungen weiter zu identifizieren. 92

Änderungen der Verfassung zur Stärkung der Obersten Rechnungskontrollbehörde stehen noch aus. Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Oberste Rechnungskontrollbehörde 93 würde eine Änderung der Verfassung 94 umgesetzt werden. Damit würde das Mandat der Obersten Rechnungskontrollbehörde erweitert, wodurch sie auch die öffentlichen Ausgaben der lokalen Gebietskörperschaften, der Krankenversicherungsgesellschaften und der staatseigenen Unternehmen (d. h. Unternehmen, die sich mehrheitlich im Staatseigentum befinden oder vom Staat oder einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliert werden), prüfen könnte. Die Annahme des Gesetzes verzögert sich 95 , obwohl dies eine Priorität der Regierung war, wie in der Erklärung zum Regierungsprogramm dargelegt.

Vorbereitende Arbeiten zum Schutz von Hinweisgebern wurden dem Parlament vorgelegt. Am 25. Januar 2021 hat die Regierung den Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und ein begleitendes Änderungsgesetz verabschiedet. 96 Beide stehen gegenwärtig zur zweiten Lesung in der Abgeordnetenkammer an 97 und werden derzeit in den entsprechenden Ausschüssen der Abgeordnetenkammer diskutiert 98 . Im Gesetzentwurf ist die Einrichtung von internen Meldesystemen und die Meldung an das Justizministerium vorgesehen, damit Hinweisgeber potenzielles Fehlverhalten melden können.

Die Governance staatseigener Unternehmen ist geregelt, aber in der Praxis bleiben Herausforderungen bestehen. Die Verhinderung von politischen Ernennungen in staatseigenen Unternehmen ist in der Praxis noch nicht systematisch sichergestellt. 99 Im Jahr 2020 verabschiedete die Regierung die Strategie für Staatseigentumspolitik 100 , die auf den OECD-Leitsätzen zur Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen von 2015 basiert. Die Strategie soll sicherstellen, dass der Staat seine Eigentumsrechte an staatseigenen Unternehmen auf transparente und effektive Weise ausübt.

Die COVID-19-Pandemie verlangsamte die Reformen zur Korruptionsbekämpfung in bestimmten Bereichen. Die meisten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die für das Jahr 2020 geplant waren, insbesondere im Gesundheitswesen, wurden verschoben. 101 Im Rahmen des neuen Korruptionsbekämpfungsplans 2021-2022 sind gezielte Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe vorgesehen, einschließlich spezieller Markierungen im Vertragsregister 102 für COVID-19-bezogene öffentliche Aufträge und der Entwicklung einer Methodik für die öffentliche Auftragsvergabe in Ausnahmezuständen oder ähnlichen Krisensituationen. 103 Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich das Register positiv auf die Korruptionsprävention auswirkt, da es die Transparenz und die Möglichkeit der öffentlichen Kontrolle erhöht.

III.Medienpluralismus und Medienfreiheit

Die in der tschechischen Verfassungsordnung enthaltene Charta der grundlegenden Rechte und Freiheiten garantiert Meinungs- und Informationsfreiheit und verbietet ausdrücklich Zensur. Im Rundfunk- und Fernsehgesetz sind die Zuständigkeiten der tschechischen Medienaufsicht klar festgelegt. Das Gesetz über den freien Zugang zu Informationen gewährleistet den Zugang zu in behördlichem Besitz stehenden Informationen. 104

Die Reform zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit des Rundfunk- und Fernsehrats steht noch aus. 105 Mit dem Gesetz über Rundfunk und Fernsehen wird der Rat als „unabhängiges Verwaltungsorgan“, das aus 13 Mitgliedern besteht, eingerichtet, die Aufgaben und Pflichten des Rats festgelegt und die Auswahlkriterien, Ausschlusskriterien und Ernennungsverfahren für die Mitglieder und den Leiter des Rats festgelegt. 106 Verstößt der Rat wiederholt und schwerwiegend gegen die in dem Gesetz festgelegten Pflichten, oder wird sein verpflichtender Jahresbericht aufgrund gravierender Fehler wiederholt nicht gebilligt, kann die Abgeordnetenkammer dem Ministerpräsidenten die Absetzung des gesamten Rats vorschlagen. Durch eine Reform 107 , die im August 2020 108 vorgelegt wurde, würde die Rolle des Premierministers im Ernennungsprozess abgeschafft und gleichzeitig die Befugnis der Abgeordnetenkammer dahin gehend eingeschränkt, dass sie in den oben genannten Fällen nur noch die Abberufung einzelner Mitglieder vorschlagen kann, wodurch die Unabhängigkeit des Rats als Organ gestärkt wird. Die Änderung würde auch das Parlament dazu verpflichten, solche Abberufungen zu begründen. Mit einer solchen Änderung würde versucht, die Ziele der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Bezug auf die Unabhängigkeit zu erfüllen.

Die Zuständigkeiten des Rundfunk- und Fernsehrats sind gesetzlich gut geregelt und kommen in der Praxis wirksam zum Einsatz. Die Regulierungsbehörde geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Rundfunkgesetzes (siehe oben) keine signifikanten Auswirkungen auf die Arbeit des Rats haben werden, wobei nur eine geringfügige Zusammenlegung der personellen Ressourcen zu erwarten ist. In dem tschechischen Gesetz über Rundfunk und Fernsehen ist die Tätigkeit von Selbstregulierungsorganen vorgesehen, die vom Rat anerkannt sind. Solche Organe können in Gerichtsverfahren, die sich auf die von ihnen abgedeckten Bereiche beziehen, Stellungnahmen abgeben. Der oben erwähnte Gesetzentwurf würde weiteren Raum für die Selbstregulierung bieten. Es wurden Bedenken hinsichtlich des Auswahlverfahrens und der Unabhängigkeit der Mitglieder des separaten tschechischen Fernsehaufsichtsrats geäußert. 109

Tschechien hat ein Gesetz zur Regelung der Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums verabschiedet, das auch für den Medienbesitz gilt. Mit dem Gesetz Nr. 37/2021 Slg. vom 5. Januar 2021 zur Umsetzung der 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche wird ein zweistufiges System des Zugangs zu solchen Informationen eingeführt. Dadurch wird der Öffentlichkeit über ein vom Justizministerium geführtes Register der Zugang zu einer begrenzten Anzahl von Angaben zu den Eigentümern garantiert und es werden Mechanismen eingeführt, die es bestimmten Behörden ermöglichen, das Nichtvorliegen der erforderlichen Daten mit Sanktionen zu belegen. Allerdings wird dieser Bereich laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (Media Pluralism Monitor, MPM 2021) als hohes Risiko eingestuft, da das System die Medienunternehmen nicht dazu verpflichtet, ihre vollständigen Eigentumsverhältnisse der Öffentlichkeit offenzulegen. 110 Die Konzentration der Nachrichtenmedien wird in Tschechien als hoch eingestuft, was insbesondere auf die hohe Konzentration in verschiedenen Teilbereichen der Medien zurückzuführen ist. 111

In Tschechien gibt es keine Gesetze bezüglich der Zuweisung staatlicher Werbemittel. Abgesehen von den im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten allgemeinen Werbevorschriften, d. h. dass jeder staatliche Werbeauftrag mit einem Wert von über 2000 EUR (50 000 CZK) im öffentlichen Register veröffentlicht werden muss, gibt es in Tschechien keine spezifischen Regelungen bezüglich der Zuweisung staatlicher Werbemittel. 112 Der Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (MPM 2021) bezieht sich auf Überwachung der Werbeausgaben der tschechischen Ministerien in den Jahren 2010-2018, die vom Tschechischen Zentrum für investigativen Journalismus durchgeführt wurde 113 und die erhebliche Unterschiede in der Art und Weise aufgedeckt hat, wie die einzelnen Ministerien die Werbeausgaben auf verschiedene Medien verteilen. Laut dem MPM 2021 deutet dies auf Günstlingswirtschaft und einen allgemeinen Mangel an Transparenz hin. 114

Der Zugang zu Informationen ist gesetzlich geregelt, doch in der Praxis treten Hindernisse auf. Es gab keine Änderungen des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen, das den Zugang zu in behördlichem Besitz stehenden Informationen gewährleistet. 115 Der Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (MPM 2021) bezieht sich auf mehrere Versuche bestimmter öffentlicher Stellen, die Verbreitung von Informationen während der COVID-19-Pandemie zu behindern. In dem Bericht wird die Weigerung des Instituts für Gesundheitsinformation und Statistik hervorgehoben, detaillierte Daten über die Verbreitung von COVID-19-Infektionen zu veröffentlichen. 116

Journalisten gelten zwar als sicher vor körperlichen Schäden, aber verbale Beleidigungen, Belästigungen und Online-Bedrohungen sind keine Seltenheit. 117 Sowohl im Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 als auch in der Rangliste der Pressefreiheit von Reportern ohne Grenzen wird darauf hingewiesen, dass die Berufsgruppe unter ständigen verbalen Angriffen seitens bestimmter politischer Parteien und hochrangiger Beamter steht. 118 Auf der Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten gingen 2020 keine Warnmeldungen für Tschechien ein. Im Jahr 2021 wurde eine Warnmeldung im Zusammenhang mit der oben genannten Angelegenheit in Bezug auf den tschechischen Fernsehrat registriert. Es wurde kein Medienförderungsprogramm verabschiedet, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken. Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (MPM 2021) ist der Printmediensektor von der COVID-19-Pandemie stark betroffen. 119

IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

Tschechien ist eine parlamentarische Republik mit Zweikammersystem 120 und einem direkt gewählten Staatspräsidenten. Gesetzesvorschläge können von einem Mitglied der Abgeordnetenkammer, einer Gruppe von Mitgliedern der Abgeordnetenkammer, dem Senat, der Regierung oder Vertretungsorganen der höheren selbstverwalteten Gebietseinheiten 121 vorgelegt werden. Das Verfassungsgericht kann nachträgliche Prüfungen der Verfassungsmäßigkeit durchführen. Neben dem Justizsystem spielen die Ombudsstelle und die Zivilgesellschaft eine Rolle in der Gewaltenteilung.

Fast die Hälfte der Gesetze wurde in einem verkürzten Dringlichkeitsverfahren im Jahr 2020 und Anfang 2021 verabschiedet. Zwischen Januar 2020 und Mitte Februar 2021 wurden 60 der insgesamt 128 Gesetze, die vom Parlament verabschiedet und in der Gesetzessammlung verkündet wurden, im Dringlichkeitsverfahren im Wege einer summarischen Prüfung 122 verabschiedet, weitere 12 im Schnellverfahren, wenn ein Rechtsakt in erster Lesung verabschiedet wird. 123  Interessenträger haben Bedenken geäußert, dass diese Verfahren auch für Gesetze genutzt wurden, die nichts mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu tun hatten, und sie haben die hohe Zahl der Ausnahmen von den Regeln für die Konsultation der Interessenträger kritisiert. 124 Darüber hinaus wurden die von der Regierung beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie kritisiert, weil sie keine spezifische, nachvollziehbare und fundierte Begründung enthielten. 125 Beide Kammern des Parlaments haben Maßnahmen 126 ergriffen, um die Ausbreitung des Virus in ihren Räumlichkeiten zu verhindern, einschließlich der Möglichkeit, die Anzahl der anwesenden Parlamentsmitglieder verhältnismäßig zu begrenzen. 127

Der Ausnahmezustand dauerte den größten Teil des Jahres 2020 an und Anfang 2021 wurden Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit erhoben. Gemäß dem Verfassungsgesetz über Sicherheit kann der Ausnahmezustand 128 von der Regierung für bis zu 30 Tage verhängt werden und kann nur mit vorheriger Zustimmung der Abgeordnetenkammer verlängert werden. 129 Nach dem Ausnahmezustand, der vom 12. März 2020 bis zum 17. Mai 2020 andauerte 130 , verhängte die Regierung mit Wirkung vom 5. Oktober 2020 erneut den Ausnahmezustand und verlängerte ihn mit Zustimmung der Abgeordnetenkammer periodisch bis zum 14. Februar 2021. Am 11. Februar 2021 verweigerte die Abgeordnetenkammer ihre vorherige Zustimmung zu einer weiteren Verlängerung des Ausnahmezustands. Die Regierung verhängte daraufhin auf Antrag der Gouverneure der Regionen einen neuen Ausnahmezustand für 14 Tage 131 , eine Entscheidung, die auch als Umgehung der verfassungsrechtlichen Vorschriften kritisiert wurde. 132 Die Abgeordnetenkammer beschloss daraufhin, dass dieser Ausnahmezustand endet, wenn ein neues Pandemiegesetz in Kraft tritt, spätestens jedoch am 27. Februar 2021. 133 Eine Gruppe von Senatoren reichte auch eine Beschwerde beim Verfassungsgericht ein, das die Beschwerde zwar als unzulässig ansah 134 , aber feststellte, dass ein Ausnahmezustand nur mit Zustimmung der Abgeordnetenkammer verlängert werden kann und dass die verfassungsmäßig vorgeschriebene Art der Verlängerung nicht durch die Verhängung eines neuen Ausnahmezustands ersetzt werden kann 135 . Aufgrund der sich verschlimmernden Situation erklärte die Regierung ab dem 27. Februar 2021 für 30 Tage einen neuen Ausnahmezustand, der mit vorheriger Zustimmung der Abgeordnetenkammer bis zum 11. April 2021 verlängert wurde.

Der Einsatz von Sofortmaßnahmen unterlag weiterhin der gerichtlichen Überprüfung. 136 Sofortmaßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie erlassen wurden, wurden häufig von Gerichten, einschließlich des Verfassungsgerichts, überprüft. 137 Interessenträger weisen jedoch darauf hin, dass die geltenden Maßnahmen zu schnell geändert wurden, als dass die Gerichte rechtzeitig reagieren konnten. 138

Projekte zur weiteren Verbesserung der Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens verzögern sich aufgrund der Pandemie. Das Projekt zur Einrichtung eines „eCollection“- und eines „eLegislation“ 139 -Portals, das eine einfachere Kontrolle und Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren ermöglichen würde, hat sich aufgrund des Ausnahmezustands und der Auswirkungen der Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verzögert. Die Erprobung des Systems und die Schulung der Benutzer ist nun ab November 2021 und die Aufnahme des Betriebs am 1. Januar 2023 geplant. 140

Ein Gesetzentwurf über den Kinderrechteverteidiger (Kinderbeauftragte) wird im Parlament diskutiert. In dem im Juni 2020 von einer Gruppe von Abgeordneten der Abgeordnetenkammer vorgelegten Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, eine vom Bürgerbeauftragten, der derzeit auch als Aufsichtsorgan für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes fungiert, getrennte Institution zu schaffen. Ein Gesetzesvorschlag zur Einrichtung der nationalen Menschenrechtsinstitution ist noch nicht vorgelegt worden. In seinem ersten Jahr im Amt wurde der neue Bürgerbeauftragte von Interessenträgern kritisiert, insbesondere wegen Willkür und Aussagen, die angeblich die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Einschränkung individueller Rechte infrage stellen. 141 Seine Äußerungen, in denen er die Existenz von Diskriminierung bestimmter Minderheitengruppen infrage stellte, wurden ebenfalls kritisiert. 142 Während der COVID-19-Pandemie untersuchte der Bürgerbeauftragte zahlreiche mit COVID-19 zusammenhängende Fragen. 143 Mehrere der fraglichen Maßnahmen wurden später von den Behörden geändert. 144

Organisationen der Zivilgesellschaft waren von den Beschränkungen, die während der COVID-19-Pandemie verhängt wurden, erheblich betroffen. Der Raum für die Zivilgesellschaft wird als offen angesehen 145 und die Zivilgesellschaft nimmt weiterhin aktiv an öffentlichen Angelegenheiten teil. 146 Nach Angaben von Interessenträgern hatte die COVID-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Organisationen der Zivilgesellschaft, von denen die meisten gezwungen waren, ihre Aktivitäten aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu begrenzen. 147 Es wurden jedoch auch positive Entwicklungen beobachtet, wobei einige Organisationen der Zivilgesellschaft eine wachsende öffentliche Unterstützung feststellten, ihre Aktivitäten ausweiteten und ihre Effektivität erhöhten. 148


Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*

* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation .

Amtsgericht Prag, Urteil vom 13. November 2020, Nr. 18 A 59/2020

Centre for Media Pluralism and Media Freedom (Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit) (2021), Media Pluralism Monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021)

Česká justice (2021), Ermittler im Fall Storchennest kündigt. Er stellte die Ermittlungen ein und schlug vor, den Fall vor Gericht zu bringen (Vyšetřovatel Čapího hnízda končí u policie. Spis uzavřel a navrhl podat obžalobu) ( https://www.ceska-justice.cz/2021/05/vysetrovatel-capiho-hnizda-konci-u-policie-spis-uzavrel-a-navrhl-podat-obzalobu/ https://www.ceska-justice.cz/2021/05/vysetrovatel-capiho-hnizda-konci-u-policie-spis-uzavrel-a-navrhl-podat-obzalobu/ )

České noviny (2021), Nach Ansicht der meisten Juristen ist der Ausnahmezustand verfassungswidrig (Podle většiny právníků je nový stav nouze protiústavní) ( https://www.ceskenoviny.cz/zpravy/podle-vetsiny-pravniku-je-novy-stav-nouze-protiustavni/1996439 )

CIVICUS, Monitor tracking civic space – Czechia ( https://monitor.civicus.org/country/czech-republic/ )

Civil Liberties Union for Europe (2021), Beitrag der Civil Liberties Union for Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Deník N (2020), Zeman: Nach dem Treffen mit Benešová spürte ich mein Ende kommen, ich war ein leichtes Ziel für sie. Die Politik ist grober geworden (Zeman: Po schůzce s Benešovou jsem vycítil svůj konec, byli jsme pro ni vděčný terč. Politika zhrubla) ( https://denikn.cz/633179/zeman-po-schuzce-s-benesovou-jsem-vycitil-svuj-konec-byli-jsme-pro-ni-vdecny-terc-politika-zhrubla/?ref=list )

Deník N (2021), Babiš warf den Richtern vor, die Wahlen zu beeinflussen. Wir schützen nur die Verfassung, reagierte Rychtský (Babiš obvinil soudce z ovlivňování voleb. Jen chráníme ústavu, reagoval Rychetský) (https://denikn.cz/553944/snazi-se-ovlivnit-vysledek-voleb-babis-zautocil-na-ustavni-soud-i-predsedu-rychetskeho/)

Deník N (2021), Wer hat wem was versprochen? Sie machen ein Chaos vor den Wahlen, kritisiert Benešová die Entscheidung des Verfassungsgerichts (Kdo co komu slíbil? Před volbami udělají tóčo, kritizuje Benešová verdikt Ústavního soudu) (https://denikn.cz/553991/kdo-co-komu-slibil-pred-volbami-udelaji-toco-kritizuje-benesova-verdikt-ustavniho-soudu/)

Europäische Kommission (2019), Abschließender Auditbericht, Nr. REGC414CZ0133, REGIO/C4/AUD ( https://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reports/cz_functioning_report/cz_functioning_report_en.pdf )

Europäische Kommission (2020), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien

Europäische Kommission (2021), EU-Justizbarometer

Europäisches Parlament (2020), Bericht über die Informationsreise des Haushaltskontrollausschusses in die Tschechische Republik ( https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/209082/CONT_CZ_Mission_Report_Final.pdf )

Europarat: Ministerkomitee des Europarates (2010), Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuständigkeiten von Richtern

Europarat: Venedig-Kommission (2010), Bericht über die Unabhängigkeit der Justiz – Teil I: Die Unabhängigkeit der Richter, CDL-AD(2010)004

Europarat: Venedig-Kommission (2016), Verzeichnis der Kriterien zur Bewertung der Rechtsstaatlichkeit (Rule of Law Checklist) CDL-AD(2016)007

Generaldirektion Kommunikation (2019), Flash-Eurobarometer 482: Businesses’ attitudes towards corruption in the EU (Einstellung der Unternehmen zur Korruption in der EU)

Generaldirektion Kommunikation (2020), Spezial-Eurobarometer 502: (Korruption)

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25. Juli 2018‚ LM, C‑216/18 PPU

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20. April 2021‚ Repubblika, C-896/19

Glopolis (2021), Beitrag von Glopolis zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

GRECO (2016), Evaluation Report on Czechia on Corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors (Vierte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht für Tschechien über Korruptionsprävention in Bezug auf Mitglieder des Parlaments, Richter und Staatsanwälte)

GRECO (2020), Fourth Evaluation Round – Interim compliance report on Czechia on Corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors (Vierte Evaluierungsrunde – Vorläufiger Umsetzungsbericht für Tschechien über Korruptionsprävention in Bezug auf Mitglieder des Parlaments, Richter und Staatsanwälte)

Info.cz (2021), Das Verfahren gegen Babiš wird sich bis zur Wahl hinziehen, die Staatsanwälte nutzen es als Schutzschild gegen ihre Entlassung. Es ist die grausamste Zeit, wenn die Regierung morgen enden würde, wäre ich am glücklichsten, sagt Benešová (Stíhání Babiše se povleče do voleb, státní zástupci z něj mají štít proti svému odvolání. Je to nejbrutálnější doba, kdyby vláda zítra skončila, budu nejšťastnější, říká Benešová) (https://www.info.cz/pravo/justice/marie-benesova). Internationales Presseinstitut (2021), Besorgnis über zunehmende Einmischung in die Unabhängigkeit des tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ( https://ipi.media/concerns-over-increasing-meddling-in-independence-of-czech-public-broadcaster/ )

Investigace.cz (2019) Staatliche Werbung: Wer zahlt auch Parlamentní listy (Státní reklama: Kdo také platí Parlamentní listy) ( https://www.investigace.cz/statni-reklama-kdo-take-plati-parlamentni-listy )

Liga für Menschenrechte (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Nadace OSF (2021), Dopady pandemie COVID-19 na neziskové organizace ( https://osf.cz/wp-content/uploads/2021/03/Nadace-OSF_Dopady_pandemie_NNO_2021.pdf )

Oberster Rechnungshof (2020), EU-Bericht 2020 – Bericht über das EU-Finanzmanagement in Tschechien ( https://www.nku.cz/assets/publications-documents/eu-report/eu-report-2020-en.pdf )

OECD (2019), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention, Phase 4 Two-Year Follow-Up Report: Czechia (Zweijähriger Folgebericht zu Phase 4 über die Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung: Tschechien)

Offener Brief des Bürgerbeauftragen, unterzeichnet von mehr als 320 Personen, darunter prominenten Rechtsanwälten ( https://www.petice.com/otevreny_dopis_verejnemu_ochranci_prav )

Präsident des Tschechischen Verbands der Staatsanwälte, Erklärung vom 26. Februar 2021 ( https://www.uniesz.cz/prezident-unie-statnich-zastupcu-jan-lata-ministryne-benesova-sdeluje-nepravdy/ )

Public Media Alliance (2021), Das Tschechische Fernsehen in Gefahr ( https://www.publicmediaalliance.org/the-threat-facing-czech-tv-ceska-televize/ )

Rekonstrukce státu (2021), Die Lobbyarbeit beeinflusst den Wortlaut von Gesetzen stark, denken die Tschechen, sehen es aber hauptsächlich als Werkzeug für „Paten“ (Lobbing má podle poloviny Čechů výrazný vliv na podobu zákonů, vnímají ho ale hlavně jako nástroj pro kmotry) ( https://www.rekonstrukcestatu.cz/archivse-novinek/lobbing-ma-podle-poloviny-cechu-vyrazny-vliv-na-podobu-zakonu-vnimaji-ho-ale-hlavne-jako-nastroj-pro-kmotry )

Reporter ohne Grenzen (2021), Rangliste der Pressefreiheit 2021 – Tschechien ( https://rsf.org/en/czech-republic )

Romea.cz (2021), Bürgerliche Mitglieder des „Roma-Rats“: Křeček kennt seine Kompetenzen nicht, seine Aussagen zur Roma-Strategie sind unwahr, er untergräbt systematisch und absichtlich die Würde der Roma (Občanští členové „romské rady“: Křeček nezná své kompetence, k romské strategii se vyjadřuje nepravdivě, soustavně cíleně podkopává důstojnost Romů) ( http://www.romea.cz/cz/zpravodajstvi/domaci/obcansti-clenove-romske-rady-krecek-nezna-sve-kompetence-k-romske-strategii-se-vyjadruje-nepravdive-soustavne-cilene )

Seznam zprávy (2020), Benešová steps up the fight against the boss of the prosecutors. Babiš backed him up (Benešová zesiluje boj proti šéfovi žalobců. Babiš se ho zastal, https://www.seznamzpravy.cz/clanek/benesova-zesiluje-boj-proti-sefovi-zalobcu-poda-karnou-zalobu-kvuli-vrbeticim-153409)

Síť k ochraně demokracie (2020), Überwachungsbericht Bericht, ( https://ochranademokracie.s3.amazonaws.com/ochranademokracie/production/files/2020/11/18/13/26/42/6db6f97d-7c3e-452d-b27f-44740bbdaa74/zprava-pracovni-skupiny-pro-lidska-socialni-prava-2019_2.pdf )

Staatsanwaltschaft (2021), Pressemitteilung, Generalstaatsanwalt Pavel Zeman kündigte seinen Rücktritt an (Nejvyšší státní zástupce Pavel Zeman oznámil rezignaci) (https://verejnazaloba.cz/nsz/nejvyssi-statni-zastupce-pavel-zeman-oznamil-rezignaci/)

Transparency International (2020), Exporting corruption

Transparency International (2021), Beitrag von Transparency International zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020

Transparency International Tschechische Republik (2021), Beitrag von Transparency International Tschechische Republik zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Tschechische Rechtsanwaltskammer (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Tschechische Rechtsanwaltskammer, Liste mit Gerichtsentscheidungen ( https://advokatnidenik.cz/2021/04/23/za-uplynulych-deset-mesicu-soudy-zrusily-nekolik-protiepidemickych-opatreni/ ) ( https://advokatnidenik.cz/2021/04/09/soudy-jiz-odmitly-desitky-navrhu-na-zruseni-protiepidemickych-narizeni/ )

Tschechische Rechtsanwaltskammer (2021), Stellungnahme der Tschechischen Rechtsanwaltskammer zur Verhängung des Ausnahmezustands durch die Regierungsverordnung vom 14. Februar 2021 (ČAK k vyhlášení nouzového stavu usnesením vlády ze dne 14.2.2021 ( https://advokatnidenik.cz/2021/02/15/cak-k-vyhlaseni-nouzoveho-stavu-usnesenim-vlady-ze-dne-14-2-2021/ )

Tschechische Regierung (2019), Korruptionsrisikoanalyse im Gesundheitssektor ( https://www.mzcr.cz/wp-content/uploads/2020/08/Sektorov%C3%A1-anal%C3%BDza-korupce-ve-zdravotnictv%C3%AD.pdf )

Tschechische Regierung (2021), Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Tschechische Regierung, Betrugs- und Korruptionsbekämpfungsstrategie für die EU-Fonds 2014-2020 ( https://www.dotaceeu.cz/Dotace/media/SF/FONDY%20EU/2014-2020/Dokumenty/Ostatn%c3%ad/MMR_Strategie-proti-podvodum-SSR_FINAL3.pdf )

Tschechische Regierung, Korruptionsbekämpfungsstrategie ( https://korupce.cz/protikorupcni-dokumenty-vlady/na-leta-2018-az-2022/ )

Tschechische Regierung, Projekt zur Einrichtung eines „eCollection“- und “eLegislation“-Portals ( https://www.mvcr.cz/clanek/esbirka-a-elegislativa.aspx )

Tschechischer Ethik-Kodex für Richter (englische Version) ( https://www.nsoud.cz/Judikatura/ns_web.nsf/web/CodeofEthics~Code_of_Ethic~?Open&lng=EN )

Tschechischer Richterverband, Soudcovská unie k vystoupení ministryně spravedlnosti ( https://www.soudci.cz/zpravy-a-stanoviska/pohledy-a-nazory/3173-soudcovska-unie-k-vystoupeni-ministryne-spravedlnosti.html )

Tschechischer Verband der Staatsanwälte, Erklärung vom 4. Februar 2021 ( https://www.uniesz.cz/reakce-unie-statnich-zastupcu-ceske-republiky-na-utoky-politiku-proti-ustavnimu-soudu/ )

Tschechisches Finanzministerium (2020), Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik

Tschechisches Parlament, Website ( https://www.psp.cz/sqw/historie.sqw?o=8&t=1150 )

Tschechisches Verfassungsgericht, Entscheidung Nr. I. ÚS 3271/13

Tschechisches Verfassungsgericht, Urteil vom 25. März 2021, PL. ÚS 12/21

Union der Europäischen Rundfunkorganisationen (2021), Öffentlich-rechtliche Medien in der Tschechischen Republik in Gefahr ( https://www.ebu.ch/news/2021/04/public-service-media-in-the-czech-republic-under-threat )



Anhang II: Länderbesuch in Tschechien

Die Dienststellen der Kommission hielten im März 2021 virtuelle Treffen mit folgenden Stellen ab:

·Amt für Finanzanalysen

·Bürgerbeauftragte

·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (European Centre for Press and Media Freedom, ECPMF)

·Frank Bold/Reconstruction of State (Frank Bold/Wiederaufbau des Staates)

·Generalstaatsanwaltschaft

·Innenministerium

·Internationales Presseinstitut (International Press Institute, IPI)

·Journalistenverband

·Justizministerium

·Liga für Menschenrechte

·Ministerium für Kultur

·Nationale Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

·Oberste Rechnungskontrollbehörde

·Oberster Gerichtshof

·Oberstes Verwaltungsgericht

·Open Government Partnership

·Richterverband

·Rundfunk- und Fernsehrat

·Stiftung für unabhängigen Journalismus

·Transparency International Tschechische Republik

·Tschechische Rechtsanwaltskammer

·Tschechisches Nationalkomitee des Internationalen Presseinstituts

·Verband der Staatsanwälte

* Die Kommission traf auch die folgenden Organisationen in einer Reihe an horizontalen Treffen:

·Amnesty International

·CIVICUS

·Civil Liberties Union for Europe (Union für bürgerrechtliche Freiheiten in für Europa)

·Civil Society Europe

·EuroCommerce

·Europäische Partnerschaft für Demokratie

·Europäischer Journalistenverband

·Europäisches Bürgerforum

·Europäisches Jugendforum

·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (European Centre for Press and Media Freedom, ECPMF)

·European Center for Not-for-Profit Law

·Front Line Defenders

·Human Rights House Foundation

·Human Rights Watch

·ILGA-Europe

·International Planned Parenthood Föderation Europäisches Netzwerk (IPPF EN)

·Internationale Föderation für Menschenrechte

·Internationale Juristenkommission

·Internationales Presseinstitut (International Press Institute, IPI)

·Konferenz Europäischer Kirchen

·Niederländisches Helsinki-Komitee

·Open Society European Policy Institute

·Philanthropy Advocacy

·Protection International

·Reporter ohne Grenzen

·Transparency International EU

·Zentrum für Fortpflanzungsrechte

(1)    Außerdem fungieren spezialisierte Verwaltungskammern innerhalb von Bezirksgerichten als Verwaltungsgerichte der ersten Instanz.
(2)    Gesetz Nr. 6/2002 Slg. über Gerichte und Richter.
(3)    Artikel 80 der Verfassung, der in Teil Drei, der Exekutive, enthalten ist.
(4)    Die Art der Ernennung und Abberufung leitender Staatsanwälte ist Teil einer vom Justizministerium im Juni 2019 vorgeschlagenen Reform und ist derzeit festgefahren.
(5)    Schaubilder 48 und 50, EU-Justizbarometer 2021. Für den Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz wird die folgende Einteilung herangezogen: sehr gering (weniger als 30 % der Befragten empfinden die Unabhängigkeit der Justiz als eher gut und sehr gut); gering (zwischen 30 und 39 %), durchschnittlich (zwischen 40 und 59 %), hoch (zwischen 60 und 75 %), sehr hoch (mehr als 75 %).
(6)    Für weitere Informationen siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 2.
(7)    Änderung des Gesetzes Nr. 6/2002 Slg. über Gerichte und Richter.
(8)    Gesetzentwurf Nr. 630 zur Änderung der §§ 105a und 116 des Gesetzes Nr. 6/2002 Slg. über Gerichte und Richter; Gesetzentwurf Nr. 630, vorgeschlagene Änderung der §§ 105a und 116 des Gesetzes Nr. 6/2002 Slg. über Gerichte und Richter; Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees des Europarats, Rn. 47. Urteil des Gerichtshofs vom 20. April 2021, Repubblika, C-896/19, Rn. 66-69.
(9)    Für weitere Informationen siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 3.
(10)    Es ist derzeit möglich, die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu beantragen, falls bisher unbekannte Erkenntnisse zutage treten, und es ist auch möglich, eine Verfassungsklage einzulegen; jedoch gelten diese Mittel nicht als gerichtliche Standardüberprüfung.
(11)    Der Disziplinarsenat ist ein besonderer Senat des Obersten Verwaltungsgerichts.
(12)    Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees des Europarats, Rn. 69; Stellungnahme der Venedig-Kommission, CDL-AD(2010)004, Rn. 43; Venedig-Kommission, Verzeichnis der Kriterien zur Bewertung der Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law Checklists“), CDL-AD(2016)007, Rn. 78; gemäß dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs (C‑216/18 PPU, LM, 25. Juli 2018, Rn. 67): „Das Unabhängigkeitserfordernis verlangt auch, dass die Disziplinarregelung für diejenigen, die mit der Aufgabe des Richtens betraut sind, die erforderlichen Garantien aufweist, damit jegliche Gefahr verhindert wird, dass eine solche Regelung als System zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird. Insoweit bilden Regeln, die insbesondere festlegen, welche Verhaltensweisen Disziplinarvergehen begründen und welche Sanktionen konkret anwendbar sind, die die Einschaltung einer unabhängigen Instanz gemäß einem Verfahren vorsehen, das die in den Artikeln 47 und 48 der Charta niedergelegten Rechte, namentlich die Verteidigungsrechte, in vollem Umfang sicherstellt, und die die Möglichkeit festschreiben, die Entscheidungen der Disziplinarorgane vor Gericht anzufechten, eine Reihe von Garantien, die wesentlich sind, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.“
(13)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 4.
(14)    GRECO Fourth Evaluation Round – Evaluation Report, recommendation x (Vierte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht, Empfehlung x).
(15)    In der elektronischen Bibliothek des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichte Materialien, verfügbar unter https://apps.odok.cz/veklep-detail?pid=KORNBD9J6ZWU.
(16)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien vom Justizministerium erhaltene Informationen.
(17)    Die tschechische Version des Verhaltenskodexes ist verfügbar unter https://www.nsoud.cz/judikatura/ns_web.nsf/0/480C6A02F818B1DCC12586B00029183B/$file/ETICK%C3%9D%20KODEX%20(2).pdf; die englische Version unter https://www.nsoud.cz/Judikatura/ns_web.nsf/web/CodeofEthics~Code_of_Ethic~?Open&lng=EN.
(18)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 4-5.
(19)    In Tschechien gibt es keinen Gerichtsrat, aber an jedem Gericht sind Richterräte eingerichtet. Die Räte setzen sich aus Richtern des jeweiligen Gerichts zusammen, die von ihren Amtskollegen gewählt werden. Bei Kreisgerichten mit weniger als 11 Richtern wird die Funktion des Rates von einer Versammlung aller Richter des Gerichts wahrgenommen; Abschnitt 46 ff. des Gesetzes über Gerichte und Richter.
(20)    GRECO, Vierte Bewertungsrunde– Bewertungsbericht, Empfehlung vii(i).
(21)    Interview mit der Justizministerin in Deník N (3. Februar 2021), Wer hat wem was versprochen? Sie machen ein Chaos vor den Wahlen, kritisiert Benešová die Entscheidung des Verfassungsgerichts; Deník N (3. Februar 2021), Babiš warf den Richtern vor, die Wahlen zu beeinflussen. Wir schützen nur die Verfassung, reagierte Rychetský; Interview mit der Justizministerin in Info.cz (25. Februar 2021), Das Verfahren gegen Babiš wird sich bis zur Wahl hinziehen, die Staatsanwälte nutzen es als Schutzschild gegen ihre Entlassung. Die Justizministerin stellte auch öffentlich die Rechtmäßigkeit des Vorgehens gegen den Generalstaatsanwalt infrage und kündigte an, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Generalstaatsanwalt wurde jedoch vom Premierminister unterstützt, wie berichtet in Seznam zprávy (9. Mai 2020), Benešová verstärkt den Kampf gegen den Chef der Staatsanwälte.
(22)    Stellungnahme des Richterverbands, Soudcovská unie k vystoupení ministryně spravedlnosti; Stellungnahme des Verbands der Staatsanwälte (4. Februar 2021); Stellungnahme des Präsidenten des Verbands der Staatsanwälte (26. Februar 2021).
(23)    Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (14. Mai 2021), Generalstaatsanwalt Pavel Zeman kündigte seinen Rücktritt an, Aufzeichnung der Pressekonferenz verfügbar unter https://www.dvtv.cz/video/sef-zalobcu-zeman-konci-citil-jsem-silny-tlak-ze-strany-benesove-nechci-dal-jen-odrazet-jeji-utoky; siehe auch Interview mit dem Generalstaatsanwalt in Deník N (25. Mai 2020), Zeman: Po schůzce s Benešovou jsem vycítil svůj konec, byli jsme pro ni vděčný terč. Politika zhrubla.
(24)    Der neue Generalstaatsanwalt wurde am 13. Juli 2021 ernannt.
(25)    Für weitere Informationen siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 5.
(26)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 6; im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(27)    Beitrag der Tschechischen Rechtsanwaltskammer zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 15; Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 5.
(28)    Die Datenbank ist verfügbar unter https://rozhodnuti.justice.cz/soudnirozhodnuti/ .
(29)    Artikel I, Nummer 23 des Gesetzes Nr. 218/2021.
(30)    Schaubilder 40-43, EU-Justizbarometer 2021.
(31)    Schaubild 44, EU-Justizbarometer 2021.
(32)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 5.
(33)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 8.
(34)    Nach Angaben vom November 2020 befinden sich über 700 000 Personen in einem Vollstreckungsverfahren; nach Angaben aus dem Bericht zur Gesetzesfolgenabschätzung zum Gesetz Nr. 31/2019 aus dem Jahr 2019 waren 90 % der Schuldner nicht in der Lage, ihre Schulden jemals zurückzuzahlen.
(35)    Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts Nr. I. ÚS 3271/13, Rn. 31.
(36)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 6.
(37)    Gesetz Nr. 38/2021, verabschiedet im Januar 2021, zur Einführung eines sogenannten Schutzkontos; Gesetzentwurf Nr. 545, der im April 2021 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde und mit dem Änderungen in die Prozessordnung und das Gesetz über Gerichtsvollzieher eingeführt werden; Gesetzentwurf Nr. 1073, eingebracht im November 2020, zur Einführung weiterer Änderungen in das Gesetz über Insolvenzverfahren; Gesetzentwurf Nr. 986, der im April 2021 vom Senat verabschiedet wurde; zur Regelung des Problems der minderjährigen Schuldner.
(38)    Siehe auch Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 6.
(39)    Schaubilder 6 und 7, EU-Justizbarometer 2021.
(40)    Schaubild 9, EU-Justizbarometer 2021.
(41)    Schaubild 13, EU-Justizbarometer 2021.
(42)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien vom Justizministerium bereitgestellte Informationen.
(43)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(44)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(45)    Beitrag der Tschechischen Rechtsanwaltskammer zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.
(46)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(47)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(48)    Andere Korruptionsfälle werden von regionalen Polizeidirektionen bearbeitet, wobei die Nationale Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Fälle jederzeit übernehmen kann.
(49)    Transparency International – Korruptionswahrnehmungsindex 2020 (2021), S. 2-3. Die Wahrnehmung der Korruption wird anhand der folgenden Kategorien bewertet: gering (die von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft wahrgenommene Korruption im öffentlichen Sektor liegt bei über 79 Punkten), relativ gering (Werte zwischen 79 und 60), relativ hoch (Werte zwischen 59 und 50), hoch (Werte unter 50).
(50)    Im Jahr 2015 lag der Wert bei 56, im Jahr 2020 bei 54. Eine erhebliche Verbesserung/Verschlechterung ist eine Veränderung der Bewertung um mehr als 5 Punkte; eine Verbesserung/Verschlechterung ist eine Veränderung um 4 bis 5 Punkte; eine relativ stabile Bewertung ist eine Veränderung um 1 bis 3 Punkte (jeweils über die letzten fünf Jahre).
(51)    Die im Vorjahresbericht verwendeten Eurobarometer-Daten zur wahrgenommenen und erlebten Korruption der Bürger und Unternehmen werden alle zwei Jahre aktualisiert. Die jüngsten Datensätze sind das Eurobarometer Spezial 502 (2020) und das Flash Eurobarometer 482 (2019).
(52)    Entschließung Nr. 1273. Der Plan ist auf dem Korruptionsbekämpfungsportal der Regierung verfügbar und wird vom staatlichen Korruptionsbekämpfungsrat überwacht.
(53)    Die tschechische Korruptionsbekämpfungsstrategie, die auf der Erklärung zum Regierungsprogramm 2018 aufbaut, ist auf dem Korruptionsbekämpfungsportal der Regierung verfügbar .
(54)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 8.
(55)    Zu den Prioritäten gehören: i) eine effektive und unabhängige Regierung, ii) Transparenz und offener Zugang zu Informationen, iii) effiziente Verwaltung des Staatsvermögens und iv) Entwicklung der Zivilgesellschaft.
(56)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien vom Justizministerium erhaltene Informationen.
(57)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien vom Justizministerium erhaltene Informationen.
(58)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 19-20.
(59)    §§ 160 und 179b Absatz 3 der Strafprozessordnung.
(60)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, Anlage I.
(61)    Dazu gehören: Anklagen, Strafanträge und Vereinbarungen über Schuld und Strafe.
(62)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 18, mit Hinweis auf den Einsatz von Tax Cobra.
(63)    Der Straftatbestand der Auslandsbestechung kann als Teil des allgemeinen Korruptionsdelikts geahndet werden, so der Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.
(64)    Zu den Hochrisikosektoren gehören Maschinen und Verteidigungsmaterialien, einschließlich Waffen, die in Hochrisikoländer ausgeführt werden, siehe OECD (2019), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention, Phase 4 Two-Year Follow-Up Report: Czechia (Zweijähriger Folgebericht zu Phase 4 über die Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung: Tschechien), S. 4. Im Zeitraum 2016-2019 eröffnete Tschechien eine Ermittlung, leitete ein Verfahren in einem Fall ein und schloss keinen Fall ab (Transparency International (2020), Exporting corruption, S. 52).
(65)    Vgl. OECD (2019), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention – Phase 4 Two-Year Follow-Up Report: Czech Republic (Zweijähriger Folgebericht zu Phase 4 über die Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung: Tschechien) mit der Feststellung, dass „nichts darauf hindeutet, dass die Auslandsbestechung eine Priorität geworden ist. [...D]ie Tschechische Republik plant, die Abteilung für Analyse in den Jahren 2021-2025 um 15 Stellen zu erweitern, aber ob einige davon für die Untersuchung von Auslandsbestechung vorgesehen sein werden, bleibt abzuwarten.“
(66)    Europäische Kommission, Abschließender Auditbericht, Nr. REGC414CZ0133, REGIO/C4/AUD(2019), https://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/publications/reports/2021/final-report-on-the-audit-of-the-functioning-of-the-management-and-control-systems-in-place-to-avoid-conflict-of-interest-in-czechia. Siehe auch Europäisches Parlament, Bericht über die Informationsreise des Haushaltskontrollausschusses in die Tschechische Republik, 26.-28. Februar 2020. Siehe auch Oberster Rechnungshof (2020), EU-Bericht 2020 – Bericht über das EU-Finanzmanagement in Tschechien, S. 20-21; Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 8.
(67)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 15.
(68)    Im Mai hat die Polizei eine sechsjährige strafrechtliche Ermittlung wegen der illegalen Beschaffung von EU-Subventionen abgeschlossen und eine Anklage empfohlen, siehe: Česká justice, 14. Mai 2021, Ermittler im Fall Storchennest kündigt. Er stellte die Ermittlungen ein und schlug vor, den Fall vor Gericht zu bringen.
(69)    Im Zusammenhang mit dem Länderbesuch von der Polizei und der Staatsanwaltschaft, darunter auch der zentralen Meldestelle sowie den Steuer- und Zollbehörden erhaltene Informationen, insbesondere mit Bezug auf den Einsatz von Tax Cobra. Die Zusammenarbeit der Nationalen Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität der Polizei mit der Finanz- und Zollverwaltung und die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wird durch die Strafprozessordnung Nr. 141/1961 Slg., das Gesetz über die Polizei der Tschechischen Republik Nr. 273/2008 Slg. und das Gesetz über die Staatsanwaltschaft Nr. 283/1993 Slg. geregelt.
(70)    Die für die Verfolgung von Korruption zuständige Staatsanwaltschaft verfügt über 303 auf Korruption spezialisierte Staatsanwälte, darunter 21 Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft, 47 bei den Obersten Staatsanwaltschaften, 65 bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und 170 bei den Kreisstaatsanwaltschaften.
(71)    Informationen, die vom Innenministerium/Finanzministerium (Amt für Finanzanalyse)/der Nationalen Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität der tschechischen Polizei im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhalten wurden.
(72)    Informationen, die vom Innenministerium/Finanzministerium (Amt für Finanzanalyse)/der Nationalen Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität der tschechischen Polizei im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhalten wurden.
(73)    Nach der ersten Lesung in der tschechischen Abgeordnetenkammer im Dezember 2020 fand im Februar 2021 eine Anhörung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten statt, und weitere Debatten waren im Programm der unteren Kammer für Mai und Juni 2021 geplant. Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12. Laut einer öffentlichen Umfrage im Jahr 2021 gaben zwei Drittel der tschechischen Befragten an, dass strengere Vorschriften für die Lobbyarbeit zu ihrer positiveren Wahrnehmung der Politik beitragen würden, siehe Rekonstrukce státu (3. März 2021), Die Lobbyarbeit beeinflusst den Wortlaut von Gesetzen stark, denken die Tschechen, sehen es aber hauptsächlich als Werkzeug für „Paten“.
(74)    Die Regelung zur Lobbyarbeit besteht aus zwei separaten, aber zusammenhängenden Entwürfen: einem Gesetzesentwurf zur Lobbyarbeit (Dokument Nr. 565 der Abgeordnetenkammer) und einem Gesetzesentwurf, der einige Gesetze in Bezug auf die Genehmigung des Gesetzes zur Lobbyarbeit ändert (Dokument Nr. 566 der Abgeordnetenkammer).
(75)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 10.
(76)    Gesetzesentwurf, der einige Gesetze in Bezug auf die Genehmigung des Gesetzes zur Lobbyarbeit ändert (Dokument Nr. 566 der Abgeordnetenkammer).
(77)    Ein Entwurf eines Ethik-Kodexes wurde vom Sprecher der Abgeordnetenkammer vorgelegt (Dokument Nr. 7067 der Abgeordnetenkammer). Die Debatte wurde unterbrochen, da aufgrund der Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nur eine begrenzte Anzahl von Mitgliedern der Abgeordnetenkammer anwesend war. Die Debatte im Plenum sollte weitergehen, wenn die Beschränkung aufgehoben ist.
(78)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien vom Justizministerium erhaltene Informationen. Der Entwurf soll durch eine Entschließung der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden, wobei bisher noch kein Zeitplan vorgegeben ist.
(79)    GRECO Fourth Evaluation Round – Interim Compliance Report (Vierte Evaluierungsrunde– Vorläufiger Umsetzungsbericht) (März 2020), S. 4.
(80)    Siehe Gesetz über Interessenkonflikte. GRECO Fourth Evaluation Round – Interim Compliance Report (Vierte Evaluierungsrunde – Vorläufiger Umsetzungsbericht) (März 2020), S. 4.
(81)    Siehe auch GRECO, Fourth Evaluation Round – Interim Compliance Report (Vierte Evaluierungsrunde – Vorläufiger Umsetzungsbericht), S. 5.
(82)    § 11 Absatz 2 Buchstabe a des Gesetzes über Interessenkonflikte.
(83)    Das Verfassungsgericht entschied, dass das Gesetz Nr. 159/2006 Slg. über Interessenkonflikte mit der Verfassung vereinbar ist (Az. Pl. US 4/17 vom 11. Februar 2020).
(84)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien vom Korruptionsbekämpfungsrat der Regierung erhaltene Informationen.
(85)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien von verschiedenen Interessenträgern erhaltene Informationen.
(86)    Gesetz Nr. 424/1991 Slg. über die Vereinigung in politischen Parteien und politischen Bewegungen.
(87)    Einschließlich des Betrags, des Namens des Spenders, seines Geburtsdatums und seines Wohnorts. Alle Spenden müssen im Bericht über die Wahlkampffinanzierung aufgeführt werden, den die Kandidaten spätestens 90 Tage nach den Wahlen veröffentlichen müssen.
(88)    Das Amt ist beauftragt, die jährlichen Finanzberichte der politischen Parteien zu überprüfen, Kontrollen der Verwaltung der politischen Parteien durchzuführen und die Wahlkampffinanzierung zu überwachen.
(89)    Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Kandidaten keine politischen Parteien oder politischen Bewegungen sind. Siehe Gesetz Nr. 275/2012 Slg. über die Wahl des Präsidenten der Republik.
(90)    Zu den Regeln, die für solche Organisationen gelten, siehe das Gesetz Nr. 247/1995 Slg. über die Wahlen zum Parlament der Tschechischen Republik und über die Änderung und Ergänzung einiger anderer Gesetze sowie das Gesetz Nr. 275/2012 Slg. über die Wahlen des Präsidenten der Republik.
(91)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 zur Finanzierung politischer Parteien, S. 1.
(92)    Ebenda.
(93)    Gesetz Nr. 166/1993 Slg.
(94)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 10.
(95)    Im Jahr 2020 stand der Gesetzesentwurf noch zur dritten Lesung in der Abgeordnetenkammer an und bedurfte der Annahme einer entsprechenden Verfassungsänderung durch den Senat.
(96)    Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern wurde zunächst bis zur Verabschiedung der EU-Richtlinie zum gleichen Thema ausgesetzt, siehe auch Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 10.
(97)    Gemäß dem Gesetzentwurf würden Informationen von Hinweisgebern in Bezug auf Verstöße gegen EU-Recht sowie inländische Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geschützt. Das Gesetzgebungsverfahren kann auf der Website des Parlaments verfolgt werden . Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 14.
(98)    Der Ausschuss für öffentliche Verwaltung und regionale Entwicklung und der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten.
(99)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen. Gesetz über die Wahl von Personen in Verwaltungs- und Aufsichtsgremien von juristischen Personen mit staatlicher Beteiligung (Ernennungsgesetz); Gesetz Nr. 353/2019 Slg., im Januar 2020 in Kraft getreten, um politische Ernennungen zu verhindern. Für weitere Informationen siehe auch Europäisches Semester, Konvergenzprogramm Tschechiens (April 2020), S. 35.
(100)    Regierungsbeschluss Nr. 115/2020.
(101)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 15. Eine 2019 von der Regierung durchgeführte Korruptionsrisikoanalyse im Gesundheitssektor zeigte Korruptionsrisiken in allen Bereichen des Gesundheitswesens auf, die von Korruption durch Patienten und Gesundheitsdienstleister bis hin zu Korruption auf der Ebene der Zentralregierung reichen, abrufbar unter https://www.mzcr.cz/wp-content/uploads/2020/08/Sektorov%C3%A1-anal%C3%BDza-korupce-ve-zdravotnictv%C3%AD.pdf . Im Anschluss an die Analyse hatte das Gesundheitsministerium die Absicht verfolgt, spezifische Minderungsmaßnahmen einzuführen und einen Gesetzesvorschlag zur Optimierung der Funktionsweise von öffentlichen Versicherungsunternehmen vorzulegen.
(102)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 10.
(103)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 16.
(104)    Auf der Rangliste der Pressefreiheit 2021 von Reportern ohne Grenzen liegt Tschechien unverändert auf Platz 40 und damit auf Platz 19 innerhalb der EU.
(105)    Teil der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste in der Tschechischen Republik.
(106)    Für weitere Informationen siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 11.
(107)    Ebenda.
(108)    Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Rundfunk und Fernsehen und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 wurde von der Regierung im August 2020 bekannt gegeben und zur weiteren Diskussion an das Parlament übermittelt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts gab es keine weiteren Entwicklungen in dieser Hinsicht.
(109)    Dies betrifft die jüngsten Aktivitäten des tschechischen Fernsehaufsichtsrats und die Wahl von vier neuen Mitgliedern (von fünfzehn) durch die Abgeordnetenkammer. Union der Europäischen Rundfunkorganisationen, (9. April 2021), Öffentlich-rechtliche Medien in der Tschechischen Republik in Gefahr; Internationales Presseinstitut (1. April 2021), Besorgnis über zunehmende Einmischung in die Unabhängigkeit des tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks; Public Media Alliance (9. April 2021), Das Tschechische Fernsehen in Gefahr; 2021 Media Pluralism Monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021), Tschechische Republik, S. 12.
(110)    2021 Media Pluralism Monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021), Tschechische Republik, S. 10.
(111)    Der tschechische Medienmarkt wird von wenigen Medienhäusern dominiert, die sowohl im Print-, Rundfunk- als auch im Onlinebereich tätig sind. Besonders auffällig ist der Konzentrationsgrad im (wirtschaftlich am stärksten gefährdeten) regionalen Medienmarkt, wobei das Segment der regionalen Tagespresse effektiv monopolisiert ist. Siehe 2021 Media Pluralism Monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021), Tschechische Republik, S. 10.
(112)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 13.
(113)    Investigace.cz (13. Dezember 2019) Staatliche Werbung: Wer zahlt auch Parlamentní listy, genannt im Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (2021 Media Pluralism Monitor), Tschechische Republik.
(114)    2021 Media Pluralism Monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021), Tschechische Republik, S. 13.
(115)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 13.
(116)    2021 Media Pluralism Monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021), Tschechische Republik, S. 8.
(117)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 13.
(118)    2021 Media Pluralism Monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021), Tschechische Republik, S. 9.
(119)    2021 Media Pluralism Monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021), Tschechische Republik, S. 6.
(120)    Bestehend aus der unteren Kammer, der Abgeordnetenkammer (Poslanecká sněmovna) und der oberen Kammer, dem Senat (Senát Parlamentu České republiky).
(121)    Verfassung Tschechiens, Artikel 41.
(122)    Im Rahmen der summarischen Prüfung eines Gesetzentwurfs findet die erste Lesung nicht statt und die Abgeordnetenkammer kann beschließen, die allgemeine Debatte, die während der zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs stattfinden soll, abzusagen sowie die Redezeit einzelner Abgeordneter zu reduzieren. Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, S. 25.
(123)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, S. 25-26.
(124)    Siehe Beitrag der Tschechischen Rechtsanwaltskammer zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 27; Beitrag von Transparency International zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 6.
(125)    Beispielsweise Urteil des Amtsgerichts Prag vom 13. November 2020, Nr. 18 A 59/2020; Beitrag der Tschechischen Rechtsanwaltskammer zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021; Beitrag von Transparency International Tschechische Republik zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021; Beitrag der Civil Liberties Union for Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021; Beitrag von Glopolis zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
(126)    Beitrag von Tschechien zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, S. 30.
(127)    Gemäß der Verfassung beträgt das Quorum ein Drittel der Mitglieder der jeweiligen Kammer. Die vorliegende Maßnahme begrenzt die Anwesenheit der Mitglieder auf die Hälfte, wodurch die Verfassungsbestimmung eingehalten wird.
(128)    Die Verhängung des Ausnahmezustands ermöglicht es der Regierung, bestimmte außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Grundrechte einschränken, wie es in § 5 des Krisengesetzes festgelegt ist, und zwar für einen Zeitraum, der unbedingt erforderlich ist, und in dem Umfang, der unbedingt erforderlich ist.
(129)    Verfassungsgesetz Nr. 110/1998, Artikel 5 und 6.
(130)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 15.
(131)    Gemäß § 3 Absatz 5 des Krisengesetzes kann der Gouverneur einer Region beantragen, dass die Regierung unter bestimmten Bedingungen den Ausnahmezustand verhängt.
(132)    Stellungnahme der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (15. Februar 2021), Tschechische Rechtsanwaltskammer zur Verhängung des Ausnahmezustands durch die Regierungsverordnung vom 14. Februar 2021; Erklärungen von Verfassungsrechtsexperten an die Medien, České noviny (15. Februar 2021), Nach Ansicht der meisten Juristen ist der Ausnahmezustand verfassungswidrig.
(133)    Beschluss der Abgeordnetenkammer Nr. 84 vom 18. 2. 2021.
(134)    Urteil des Verfassungsgerichts vom 25. März 2021, Pl. ÚS 12/21; das Verfassungsgericht hat keine Kompetenz, die Verhängung des Ausnahmezustands als solche zu überprüfen.
(135)    In solchen Fällen wäre die Verhängung eines neuen Ausnahmezustands nur dann möglich, wenn dies durch eine Änderung der Umstände gerechtfertigt ist.
(136)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 15.
(137)    Siehe die von der Tschechischen Rechtsanwaltskammer veröffentlichten Listen mit Gerichtsentscheidungen unter https://advokatnidenik.cz/2021/04/23/za-uplynulych-deset-mesicu-soudy-zrusily-nekolik-protiepidemickych-opatreni/ , https://advokatnidenik.cz/2021/04/09/soudy-jiz-odmitly-desitky-navrhu-na-zruseni-protiepidemickych-narizeni/.
(138)    Beitrag der Liga für Menschenrechte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12, 13; im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(139)    Das Projekt eLegislation bringt neue Entwurfswerkzeuge und Verfahren in den Entwurfs-, Diskussions- und Bekanntmachungsprozess von Primär- und Sekundärrecht ein. Am Ende des Entwurfsprozesses wird mit diesen Werkzeugen die Datenbank der eCollection aktualisiert, in der geprüfte Texte der tschechischen Gesetzgebung und ihre konsolidierten Versionen zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt wird teilweise mit EU-Mitteln finanziert.
(140)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(141)    Offener Brief, unterzeichnet von mehr als 320 Personen, darunter prominenten Rechtsanwälten. Beitrag der Liga für Menschenrechte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 9.
(142)    Bericht von Síť k ochraně demokracie (2020); Romea.cz (18. Januar 2021), Bürgerliche Mitglieder des „Roma-Rates“: Křeček kennt seine Kompetenzen nicht, seine Aussagen zur Roma-Strategie sind unwahr, er untergräbt systematisch und absichtlich die Würde der Roma, Beitrag von Glopolis zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 13.
(143)    Wie die gerichtliche Entscheidung in Fällen von unfreiwilliger Krankenhauseinweisung unter den Umständen der COVID-19-Pandemie, das Verbot oder die Einschränkung von Gefängnisbesuchen, die Isolierung von Menschen in den Einrichtungen der Sozialdienste oder der Zugang zu Bildung für Schüler mit Behinderung.
(144)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien von dem Büro des Bürgerbeauftragten erhaltene Informationen.
(145)    Bewertung durch CIVICUS; die Einstufung basiert auf einer fünfstufigen Skala: offen, beeinträchtigt, beschränkt, unterdrückt und geschlossen.
(146)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien, S. 16.
(147)    Studie von Nadace OSF, Teil des Open Society Foundations-Netzwerks, (17. März 2021), Dopady pandemie COVID-19 na neziskové organizace, S. 2; im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
(148)    Studie von Nadace OSF, Teil des Open Society Foundations-Netzwerks, (17. März 2021), Dopady pandemie COVID-19 na neziskové organizace, S. 3; im Rahmen des Länderbesuchs in Tschechien erhaltene Informationen.
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