EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.7.2021
SWD(2021) 705 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien
Begleitunterlage zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 704 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 710 final} - {SWD(2021) 711 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 716 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 718 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 726 final} - {SWD(2021) 727 final}
Zusammenfassung
Zwei wichtige Reformen des tschechischen Justizsystems, das Auswahlverfahren für Richter und die Disziplinarregelungen für Richter, sind vorangekommen, wobei erstere im Mai 2021 verabschiedet wurde. Wie bereits im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgestellt, könnten diese Reformen die Unabhängigkeit der Justiz stärken, indem sie die Transparenz des Auswahlverfahrens für Richter erhöhen und zusätzliche Garantien bei Disziplinarverfahren gegen Richter bieten. Die Bemühungen zur Verbesserung der Digitalisierung der Justiz, einschließlich der Veröffentlichung von Urteilen und der Vorbereitung eines digitalen Aktenverwaltungssystems, werden fortgesetzt. Die Effizienz der Verfahren vor den Zivil-, Handels- und Verwaltungsgerichten hat sich verbessert. Den Gerichten ist es gelungen, ihre Arbeit während der COVID-19-Pandemie ohne wesentliche Störungen fortzusetzen.
Der rechtliche und institutionelle Rahmen zur Korruptionsbekämpfung ist zwar weitgehend vorhanden, aber es mangelt an Fortschritten bei der Umsetzung der Regierungsstrategie zur Korruptionsbekämpfung 2018-2022 und der dazugehörigen Aktionspläne. Insbesondere sind am Ende der Amtszeit der aktuellen Regierung noch einige wichtige Reforminitiativen im Bereich der Korruptionsprävention im tschechischen Parlament anhängig, darunter Gesetzentwürfe zur Lobbyarbeit, zum Schutz von Hinweisgebern und zur Ausweitung des Mandats der Obersten Rechnungskontrollbehörde. In Bezug auf Korruption auf hoher Ebene wurden bei Untersuchungen und Audits betreffend die Verwendung von EU-Mitteln auf nationaler und EU-Ebene kürzlich Beweise für Interessenkonflikte auf der obersten Führungsebene gefunden, woraufhin der Fall von der Europäischen Staatsanwaltschaft angenommen wurde. Darüber hinaus haben die nationalen Ermittler in einem verwandten Fall von EU-Subventionsbetrug kürzlich eine Anklage empfohlen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die meisten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitssektor, die für 2020 geplant waren, verschoben.
Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen gewährleisten die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information und verbieten ausdrücklich Zensur. Im Jahr 2021 wurden Vorschriften zur Verbesserung der Informationen über die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums an Medienunternehmen erlassen. Der tschechische Rundfunk- und Fernsehrat führt seine Aufgaben allem Anschein nach wirksam durch; dennoch haben politische Kontroversen den separaten tschechischen Fernsehaufsichtsrat weiterhin beeinträchtigt. Der Printmediensektor wurde durch die COVID-19-Pandemie stark getroffen. Es wurde kein Medienförderungsprogramm verabschiedet, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie unterlag fast die Hälfte der verabschiedeten Rechtsakte dem verkürzten Gesetzgebungsverfahren mit eingeschränkter Möglichkeit der Konsultation von Interessenträgern. Die Interessenträger stellen fest, dass die Durchführung des verkürzten Gesetzgebungsverfahrens nicht auf Gesetze beschränkt war, die direkt mit der COVID-19-Pandemie zusammenhängen. Der Ausnahmezustand war für einen großen Teil des Jahres 2020 in Kraft. Seine Verlängerung Anfang 2021, trotz der Ablehnung der Verlängerung durch die Abgeordnetenkammer, wurde kritisiert, auch aus Gründen der Verfassungsmäßigkeit. Gerichte wurden häufig gebeten, Sofortmaßnahmen zu überprüfen und erklärten mehrere von ihnen für nichtig. Ein Gesetzentwurf zur Einrichtung eines neuen Amtes des Kinderbeauftragten wird im Parlament diskutiert. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Organisationen der Zivilgesellschaft waren erheblich und erzwangen eine Einschränkung ihrer Aktivitäten.
I.Justizsystem
Das tschechische Justizsystem besteht aus 86 Kreisgerichten, acht Bezirksgerichten, zwei Obergerichten, dem Obersten Gericht und dem Obersten Verwaltungsgericht.
Das Verfassungsgericht steht außerhalb der Struktur der allgemeinen Gerichtsbarkeit, aber es ist Teil des Justizsystems und hat die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung und den Schutz der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten zu gewährleisten. Die zentrale staatliche Verwaltungsstelle für die Gerichte ist das Justizministerium. Das Justizministerium verwaltet im gesetzlich
vorgesehenen Umfang die Ober-, Bezirks- und Kreisgerichte entweder direkt oder über die Präsidenten dieser Gerichte. Einige Aufgaben der zentralen staatlichen Verwaltung fallen in den Tätigkeitsbereich der Präsidenten der beiden Obersten Gerichte. Diese verschiedenen Organe berücksichtigen die Stellungnahmen der einschlägigen Richterräte, die am Obersten Gericht, am Obersten Verwaltungsgericht, an den Obergerichten, den Bezirksgerichten und den größeren Kreisgerichten fungieren. Richter werden aus einem von den Präsidenten der Bezirksgerichte ausgewählten und vom Justizminister vorgestellten Anwärterkreis durch den Präsidenten der Republik ernannt. Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutive. Staatsanwälte werden auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts vom Justizminister auf unbegrenzte Zeit in ihr Amt berufen. Der Generalstaatsanwalt wird auf Vorschlag des Justizministers von der Regierung ernannt und abberufen.
Tschechien beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Rechtsanwaltskammer ist gesetzlich verankert und unabhängig. In ihren Aufgabenbereich fallen die öffentliche Verwaltung des Berufsstands und die Berufsaufsicht. Die Eigenständigkeit der Rechtsanwaltskammer unterliegt in bestimmten gesetzlich geregelten Bereichen der Weisungsbefugnis des Justizministeriums.
Unabhängigkeit
Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der Bevölkerung und in Unternehmen ist durchschnittlich geblieben. Insgesamt sind 51 % der breiten Öffentlichkeit und der Unternehmen der Auffassung, dass die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter in Tschechien im Jahr 2021 „sehr gut“ oder „eher gut“ ist.
Dies zeigt einen anhaltenden positiven Trend der jährlichen Zunahme der positiven Wahrnehmung bei den Unternehmen, während in der breiten Öffentlichkeit das Niveau der wahrgenommenen richterlichen Unabhängigkeit im Vergleich zum letzten Jahr leicht gesunken ist.
Es wurde eine Änderung des Auswahlverfahrens für Richter angenommen. Die am 9. Juni 2021 in Kraft getretene Änderung
zielt darauf ab, ein transparentes und einheitliches Einstellungs- und Auswahlsystem für neue Richter und Gerichtspräsidenten auf der Grundlage von genauen, objektiven und einheitlichen Kriterien zu schaffen. Bisher gab es keine gesetzliche Regelung des Verfahrens zur Auswahl von Kandidaten für Richterämter. Die wesentlichen Merkmale der Änderung stehen im Einklang mit europäischen Standards, insbesondere insofern, als die Mehrheit der Ausschussmitglieder, die mit der Auswahl der Kandidaten für die Ernennung beauftragt sind, Richter sein werden.
Der Entwurf einer Änderung der Disziplinarordnung für Richter wurde in der Abgeordnetenkammer in erster Lesung angenommen. Die Reform zielt darauf ab, eine gerichtliche Überprüfung
der Entscheidungen des Disziplinargerichts
in Bezug auf Richter einzuführen, indem ein zweistufiges Disziplinarsystem eingeführt wird, wobei die Obergerichte als Gerichte der ersten Instanz und das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht als Berufungsgerichte fungieren würden. Im Dezember 2020 wurde die Reform in der ersten Lesung in der Abgeordnetenkammer angenommen. Durch die Einführung einer solchen doppelten Ebene der gerichtlichen Überprüfung könnte diese Reform zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit beitragen, was im Einklang mit EU-Recht und europäischen Standards steht.
Die geplante Reform der Staatsanwaltschaft wird in dieser Legislaturperiode voraussichtlich nicht mehr weiterverfolgt. Eine Reform der Staatsanwaltschaft ist seit Langem Thema politischer Debatten und Gegenstand von GRECO-Empfehlungen. Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgehalten, zielte der letzte Reformentwurf
, der im Juni 2019 veröffentlicht wurde, darauf ab, das Ernennungs- und Abberufungssystem für die Staatsanwaltschaft und die Amtszeit von leitenden Staatsanwälten zu ändern. Der Reformentwurf ist bei Interessenträgern und in der Öffentlichkeit auf Widerstand gestoßen und es ist nicht vorgesehen, dass er vor den Parlamentswahlen im Oktober von der Regierung angenommen wird.
Ein Ethik-Kodex für Richter wurde von einer Mehrheit der Gerichte angenommen. Der Ethik-Kodex wurde von einer am Obersten Gericht eingerichteten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Präsidenten des Obersten Gerichts vorbereitet, die sich aus Richtern von Gerichten verschiedener Ebenen zusammensetzte. Nach seiner Fertigstellung wurde der Kodex den an jedem Gericht eingerichteten Richterräten zur Genehmigung vorgelegt. Die überwiegende Mehrheit der Räte nahm den Kodex an. Die Entwicklung einer Berufsordnung für Richter wurde von GRECO empfohlen.
Richter und Staatsanwälte unterliegen der Kritik von Vertretern der Regierung. Vertreter der Exekutive haben sich mehrfach kritisch über hochrangige Richter und die Staatsanwaltschaft geäußert und deren Unabhängigkeit infrage gestellt. Als Reaktion darauf haben Vertreter der Justiz Stellungnahmen abgegeben, in denen sie ihre Besorgnis zum Ausdruck brachten und an die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und des öffentlichen Vertrauens in die Justiz erinnerten. Am 14. Mai kündigte der Generalstaatsanwalt seinen Rücktritt an und nannte den wahrgenommenen Druck als einen der Gründe.
Qualität
Das Parlament hat dem Vorschlag der Regierung, bestimmte Gerichtsgebühren zu erhöhen, nicht zugestimmt. Eine vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über Gerichtsgebühren wurde von der Abgeordnetenkammer in der ersten Lesung am 29. Januar 2021 aufgrund von Erwägungen über die Zugänglichkeit der Justiz im Hinblick auf die andauernde COVID-19-Pandemie abgelehnt. Die Regierung plant weder weitere Änderungen noch eine erneute Vorlage des Vorschlags in der laufenden Legislaturperiode. Das fortgesetzte System der erweiterten Prozesskostenhilfe, das von der Tschechischen Rechtsanwaltskammer eingeführt wurde, hat ebenfalls dazu beigetragen, den Zugang zur Justiz zu erleichtern, insbesondere für schutzbedürftige Personen, die sich keinen Anwalt leisten können.
Es werden mehrere Projekte durchgeführt, um die Digitalisierung der Justiz zu verbessern. Das Justizministerium hat eine Testversion einer öffentlich zugänglichen zentralen Datenbank mit Gerichtsurteilen
gestartet, beginnend mit Zivilprozessen. Die Datenbank wird schrittweise erweitert werden. Eine Verpflichtung für Gerichte, alle Urteile ab dem 1. Juli 2022 zu veröffentlichen, wurde in das Gesetz über Gerichte und Richter eingefügt, nachdem eine Änderung am 9. Juni 2021 in Kraft getreten war. Ein laufendes Projekt des Justizministeriums zur Unterstützung der Anonymisierung wird zu diesen Maßnahmen beitragen. Verfahrensregeln, die den Einsatz digitaler Hilfsmittel in den Gerichten ermöglichen, sowie die entsprechenden digitalen Instrumente und Infrastrukturen sind weitgehend vorhanden
, was stark dazu beigetragen hat, dass die Gerichte während der COVID-19-Pandemie weiterarbeiten konnten. Es fehlen jedoch noch Lösungen für den Zugriff auf die elektronische Akte der meisten laufenden Verfahren.
Die Arbeit an der Einführung eines vollständigen E-Akte-Systemswurde fortgesetzt, befindet sich aber noch im Ausschreibungsstadium.
Ein neuer Gesetzentwurf zur Reform der Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren wird im Parlament diskutiert. Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren sind seit vielen Jahren ein Thema der politischen Diskussion, da eine sogenannte Schuldenfalle eine hohe Anzahl von Menschen betrifft und, wie vom Verfassungsgericht ausgesprochen, deren Grundrechte, wie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, negativ beeinflussen kann.
Nach einer im Jahr 2019 verabschiedeten Reform des Insolvenzverfahrens
wurden mehrere weitere Gesetzesvorschläge gemacht, um die Auswirkungen von Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren zu regeln, insbesondere zum Schutz der Schuldner, einschließlich minderjähriger Schuldner.
Effizienz
Die Effizienz der Verfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen ist gestiegen. Während in Zivil- und Handelssachen keine besonderen Herausforderungen zu bewältigen waren, nahm die geschätzte Dauer der Gerichtsverfahren weiterhin schrittweise ab. Die Dauer von Verwaltungsverfahren ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken, wobei die geschätzte Zeit für eine Entscheidung in erster Instanz im Jahr 2019 356 Tage betrug.
Gleichzeitig stieg die Abschlussquote von Verwaltungsverfahren auf über 107 %
, was auf die Fähigkeit der Gerichte hindeutet, auch Rückstände abzubauen. Diese positive Entwicklung kann auf eine Versetzung von Richtern aus anderen Rechtsbereichen an die Verwaltungskammern zurückzuführen sein. Im Jahr 2020 wurden 9 neue Richter für die Bearbeitung von Verwaltungssachen ernannt
, was die Effizienz weiter erhöhen könnte. Die Interessenträger äußern sich jedoch besorgt über einen allgemeinen Mangel an Richtern und weisen darauf hin, dass das Justizministerium die Anzahl der neu ernannten Richter nicht in Abhängigkeit von der tatsächlichen Arbeitsbelastung der Gerichte bestimmt.
Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft wurden während der COVID-19-Pandemie in unterschiedlichem Maße herausgefordert. Das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht, bei denen die Verfahren überwiegend schriftlich abgewickelt werden, berichteten, dass die COVID-19-Pandemie keine Auswirkungen auf ihre Effizienz hatte. Gerichte der unteren Instanzen waren gezwungen, Anhörungen zu verschieben, was die Verfahren verzögern konnte, aber insgesamt meldeten die Gerichte keine größeren Störungen. Für die Staatsanwaltschaft erwies sich die Fernarbeit aufgrund des geringen Digitalisierungsgrads und der Art ihrer Arbeit als größere Herausforderung.
II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Ein rechtlicher und institutioneller Rahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Korruption ist in Tschechien weitgehend vorhanden. Die Verantwortung für die Koordinierung und Überwachung der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie 2018-2022, die den strategischen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung auf Regierungsebene in Tschechien darstellt, liegt bei der Abteilung für Interessenkonflikte und Korruptionsbekämpfung des Justizministeriums. Der Korruptionsbekämpfungsrat steht der Regierung beratend zur Seite. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft ist die Nationale Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Polizeieinheit mit landesweiter Zuständigkeit für die Ermittlung von Korruptionsdelikten auf hoher Ebene.
Das Amt für Finanzanalysen fungiert als Tschechiens zentrale Meldestelle. Die Oberste Rechnungskontrollbehörde prüft die staatliche Verwaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben, und ihre Erkenntnisse fließen mitunter in die Feststellung von Korruptionsrisiken ein.
Nach Ansicht von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft ist das Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor relativ hoch. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 (Corruption Perceptions Index 2020) von Transparency International belegte die Tschechische Republik mit 54 von 100 Punkten den 14 Platz in der Europäischen Union und weltweit Platz 49.
Diese Wahrnehmung ist in den letzten fünf Jahren relativ konstant
geblieben.
Im Dezember 2020 verabschiedete die tschechische Regierung einen neuen Korruptionsbekämpfungsplan 2021-2022, in dem die bisherigen Prioritäten bekräftigt wurden. Dieser Aktionsplan
ist der letzte von vier Plänen im Rahmen der aktuellen Regierungsstrategie zur Korruptionsbekämpfung 2018-2022
. Im Vergleich zum vorherigen Plan bleiben die vier Prioritätsbereiche unverändert.
Die Regierung wird sich den noch ausstehenden Zielen widmen, einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen zum Schutz von Hinweisgebern und zur Lobbyarbeit sowie zu den Themen Transparenz, Zugang zu Informationen und Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit COVID-19.
Eine Ex-post-Bewertung des bisherigen Aktionsplans 2020 wird im Januar 2022 veröffentlicht. Die analytische Vorarbeit für die neue Korruptionsbekämpfungsstrategie über das Jahr 2022 hinaus hat bereits begonnen
und wird im Frühjahr 2022 beschleunigt, um die neuen Prioritäten der neuen Regierung und Maßnahmen zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Tschechischen Republik einzubeziehen.
Es wird eine stabile Anzahl von Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen zur Bekämpfung von Korruption durchgeführt. Im Jahr 2020 leiteten die tschechischen Strafverfolgungsbehörden 180 Ermittlungen im Zusammenhang mit Korruption ein (im Vergleich zu 152 im Jahr 2019)
, während 180 Personen wegen Korruptionsdelikten oder des Verdachts darauf strafrechtlich verfolgt wurden
(im Vergleich zu 190 Personen im Jahr 2019)
. Insgesamt wurden 169 Personen vor ein Gericht gestellt (im Vergleich zu 125 im Jahr 2019)
, während 111 Personen im Laufe des Jahres 2020 wegen Korruption verurteilt wurden (im Vergleich zu 96 Personen im Jahr 2019). Im vergangenen Jahr gab es 23 Freisprüche wegen Korruption (im Vergleich zu 30 im Vorjahr). In den letzten Jahren betrafen die von der Obersten Staatsanwaltschaft verfolgten prominenten Fälle vor allem Straftaten im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe und dem Wettbewerb (einschließlich Korruption und kriminellen Handlungen von Amtsträgern) sowie groß angelegter Steuerhinterziehung.
In Tschechien gibt es keinen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, mit dem die Auslandsbestechung unter Strafe gestellt wird, obwohl dies durch den allgemeinen Korruptionsstraftatbestand abgedeckt ist.
Die OECD hat ihre Bedenken hinsichtlich der unzureichenden Durchsetzung von Maßnahmen gegen Auslandsbestechung geäußert, obwohl die tschechische Wirtschaft exportorientiert ist und in Hochrisikosektoren exportiert, die anfällig für Bestechung sind.
Die bisher umgesetzten Maßnahmen, darunter die Aufstockung von Fachpersonal und die Verbesserung der Datenanalysefähigkeiten, dienten nicht der Aufdeckung und Untersuchung von Auslandsbestechung. In diesem Zusammenhang müssen Lösungen gefunden werden, um der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Auslandsbestechung Priorität einzuräumen. Zu den möglichen Optionen zur Verbesserung der Durchsetzung könnte die Einführung eines eigenen Straftatbestands der Auslandsbestechung, eine Verordnung oder eine interne Richtlinie gehören, in der der Grad der Priorität der Auslandsbestechung genannt wird.
Ermittlungen und Audits haben Bedenken hinsichtlich einiger Fälle von Korruption auf hoher Ebene bei der Verwendung von EU-Mitteln und Interessenkonflikten aufgeworfen. In einem Bericht der Europäischen Kommission vom 23. April 2021, in dem die Auszahlung von 17 EU-Zuschüssen an ein tschechisches Unternehmen geprüft wurde, wurden Unregelmäßigkeiten und ein Interessenkonflikt festgestellt und die Rückforderung von ca. 11 Mio. EUR wegen Nichteinhaltung der EU-Haushaltsordnung 2012 und Verstoßes gegen das tschechische Gesetz über Interessenkonflikte empfohlen.
Der Fall wurde kürzlich an die Europäische Staatsanwaltschaft weitergeleitet und von dieser angenommen. Im Allgemeinen sind Zuschüsse für Handelsunternehmen, an denen ein öffentlicher Bediensteter zu mindestens 25 % beteiligt ist, nach dem tschechischen Gesetz über Interessenkonflikte verboten. Es gibt eine Betrugs- und Korruptionsbekämpfungsstrategie für die EU-Fonds 2014-2020
, in der der grundlegende Regelungsrahmen festgelegt ist, der von Verfahrensleitlinien für die Verwaltungsbehörden begleitet wird. In einigen Fällen wurden jedoch Bedenken hinsichtlich der Verwaltung und Verteilung von EU-Mitteln geäußert, u. a. bei Untersuchungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Zusammenhang mit Betrug und damit verbundenen nationalen Untersuchungen, bei denen kürzlich eine Empfehlung zur Anklageerhebung in einem hochrangigen Fall ausgesprochen wurde.
Die praktische Zusammenarbeit zwischen den relevanten Stellen zur Korruptionsbekämpfung in Tschechien funktioniert gut und eine weitere Spezialisierung und IT-Entwicklung bei der Polizei ist geplant. Die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der zentralen Meldestelle zeigte sich bei groß angelegten Operationen als eng und effektiv.
Nach Angaben der Polizei und der Staatsanwaltschaft sind die Ressourcen
und der Spezialisierungsgrad der Ermittler und Staatsanwälte sowie ihr Zugang zu relevanten Informationen ausreichend, um ihre Aufgaben bei der Bekämpfung von Korruption zu erfüllen. Das Polizeipräsidium, das hierarchisch über der Nationalen Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angesiedelt ist, verfügt über eine zentrale Analyseeinheit, um Leitlinien und Hilfe bei der Fallanalyse für die gesamte Polizei bereitzustellen. Um den Anforderungen der Polizei effektiv gerecht zu werden und strategischere Ebenen der Informationsgewinnung aufzubauen, wären noch ein höherer Spezialisierungsgrad des Personals in der Analyse sowie zusätzliche IT-Tools und Funktionen erforderlich.
Das Konzeptpapier für Ermittlungsbehörden aus dem Jahr 2019, in dem diese Verbesserungen gefordert werden, wird voraussichtlich umgesetzt und dann 2022 überprüft.
Die Annahme einer Regelung zur Lobbyarbeit, die die Transparenz im tschechischen Gesetzgebungsverfahren erhöhen soll, steht seit dem letzten Berichtszeitraum noch aus. Umstrittene Bereiche, die noch diskutiert werden, betreffen die Ausnahmen von der Definition von Lobbyisten.
In der Verordnung würde die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Registers von Lobbyisten und lobbyierten Behördenvertretern, die Verpflichtung für Lobbyisten und lobbyierte Behördenvertreter, Lobbykontakte offenzulegen sowie die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“ vorgesehen, um offenzulegen, wer versucht hat, welchen Gesetzesvorschlag zu beeinflussen. Das Register sollte vom Amt für die Aufsicht über die Finanzen der politischen Parteien und Bewegungen geführt werden. Beim Versäumnis der Offenlegung drohen Geldstrafen von ca. 3860 EUR (100 000 CZK). In der Regelung zur Lobbyarbeit würden auch strengere Vorschriften zur Erklärung von Geschenken vorgesehen. Die Schwelle für Geschenke, die im bereits bestehenden zentralen Register für Interessenkonflikte gemeldet werden müssen, würde von ca. 400 EUR (10 000 CZK) auf ca. 200 EUR (5000 CZK) gesenkt werden.
Es wurden erste Schritte unternommen, die Vorschriften zur Einhaltung der Integrität von Mitgliedern der Abgeordnetenkammer zu stärken. Ein spezifischer Ethik-Kodex für Mitglieder der Abgeordnetenkammer, ähnlich wie für Beamte in der zentralen öffentlichen Verwaltung, ist noch nicht vorhanden. Eine vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über die Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, die es der Abgeordnetenkammer ermöglicht, einen Verhaltenskodex zu verabschieden, hat nicht genügend politische Unterstützung erhalten.
Einige politische Parteien haben Ethik-Kodizes für ihre eigenen Parteimitglieder festgelegt.
Insbesondere im Hinblick auf Geschenke an Abgeordnete bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich des Fehlens eines angemessenen Rahmens, der auch andere Vorteile wie Sachleistungen und Dienstleistungen einschließt, sowie einer praktischen Anleitung für Abgeordnete.
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts hat die Regierung im Jahr 2020 beschlossen, das Einkommen von Ehepartnern nicht in die Meldepflicht von Vermögenserklärungen einzubeziehen. Mitglieder des Parlaments müssen in ihren Vermögenserklärungen in gewissem Umfang auch das Vermögen von Ehepartnern offenlegen
, z. B. über Vermögenswerte, die im gemeinsamen Eigentum der Parlamentsmitglieder und ihrer Ehepartner stehen. Das Einkommen des Ehepartners bleibt von der Offenlegungspflicht ausgenommen, ebenso wie etwaiges Vermögen von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen.
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts
hat die Regierung beschlossen, die Regeln für die Vermögenserklärung in dieser Hinsicht nicht weiter zu ändern.
Die Vorschriften für Spenden für die Finanzierung politischer Parteien sind im Allgemeinen angemessen, aber in der Praxis bleiben Herausforderungen bestehen.
Im Gesetz über politische Parteien und Bewegungen
ist eine Höchstgrenze von ca. 120 000 EUR (3 000 000 CZK) für jeden einzelnen Spender vorgesehen. Alle Spenden über ca. 40 EUR (1000 CZK) müssen dokumentiert werden. Spenden von ausländischen Personen oder öffentlichen Einrichtungen sind nicht erlaubt. Spenden, die während einer Wahlperiode eingehen, müssen mindestens drei Tage vor der Wahl online veröffentlicht werden.
Bei Nichteinhaltung können Geldstrafen zwischen ca. 4000-80 000 EUR (100 000-2 000 000 CZK) verhängt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Amt für die Aufsicht über die Finanzen der politischen Parteien und Bewegungen.
Strukturelle Schwächen bleiben bestehen, da die gleichen Vorschriften über Höchstgrenzen für Spenden von Einzelspendern nicht für Präsidentschaftswahlen
oder für Spenden von gemeinnützigen Organisationen gelten.
Auch bei der Überwachung von Spenden aus Unternehmensnetzwerken mit vielen juristischen Personen gibt es Hindernisse.
Die Regierung beabsichtigt, eine detailliertere Analyse durchzuführen, um Gesetzeslücken und praktische Herausforderungen weiter zu identifizieren.
Änderungen der Verfassung zur Stärkung der Obersten Rechnungskontrollbehörde stehen noch aus. Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Oberste Rechnungskontrollbehörde
würde eine Änderung der Verfassung umgesetzt werden. Damit würde das Mandat der Obersten Rechnungskontrollbehörde erweitert, wodurch sie auch die öffentlichen Ausgaben der lokalen Gebietskörperschaften, der Krankenversicherungsgesellschaften und der staatseigenen Unternehmen (d. h. Unternehmen, die sich mehrheitlich im Staatseigentum befinden oder vom Staat oder einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliert werden), prüfen könnte. Die Annahme des Gesetzes verzögert sich
, obwohl dies eine Priorität der Regierung war, wie in der Erklärung zum Regierungsprogramm dargelegt.
Vorbereitende Arbeiten zum Schutz von Hinweisgebern wurden dem Parlament vorgelegt. Am 25. Januar 2021 hat die Regierung den Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und ein begleitendes Änderungsgesetz verabschiedet.
Beide stehen gegenwärtig zur zweiten Lesung in der Abgeordnetenkammer an
und werden derzeit in den entsprechenden Ausschüssen der Abgeordnetenkammer diskutiert. Im Gesetzentwurf ist die Einrichtung von internen Meldesystemen und die Meldung an das Justizministerium vorgesehen, damit Hinweisgeber potenzielles Fehlverhalten melden können.
Die Governance staatseigener Unternehmen ist geregelt, aber in der Praxis bleiben Herausforderungen bestehen. Die Verhinderung von politischen Ernennungen in staatseigenen Unternehmen ist in der Praxis noch nicht systematisch sichergestellt.
Im Jahr 2020 verabschiedete die Regierung die Strategie für Staatseigentumspolitik
, die auf den OECD-Leitsätzen zur Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen von 2015 basiert. Die Strategie soll sicherstellen, dass der Staat seine Eigentumsrechte an staatseigenen Unternehmen auf transparente und effektive Weise ausübt.
Die COVID-19-Pandemie verlangsamte die Reformen zur Korruptionsbekämpfung in bestimmten Bereichen. Die meisten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die für das Jahr 2020 geplant waren, insbesondere im Gesundheitswesen, wurden verschoben.
Im Rahmen des neuen Korruptionsbekämpfungsplans 2021-2022 sind gezielte Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe vorgesehen, einschließlich spezieller Markierungen im Vertragsregister für COVID-19-bezogene öffentliche Aufträge und der Entwicklung einer Methodik für die öffentliche Auftragsvergabe in Ausnahmezuständen oder ähnlichen Krisensituationen.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich das Register positiv auf die Korruptionsprävention auswirkt, da es die Transparenz und die Möglichkeit der öffentlichen Kontrolle erhöht.
III.Medienpluralismus und Medienfreiheit
Die in der tschechischen Verfassungsordnung enthaltene Charta der grundlegenden Rechte und Freiheiten garantiert Meinungs- und Informationsfreiheit und verbietet ausdrücklich Zensur. Im Rundfunk- und Fernsehgesetz sind die Zuständigkeiten der tschechischen Medienaufsicht klar festgelegt. Das Gesetz über den freien Zugang zu Informationen gewährleistet den Zugang zu in behördlichem Besitz stehenden Informationen.
Die Reform zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit des Rundfunk- und Fernsehrats steht noch aus. Mit dem Gesetz über Rundfunk und Fernsehen wird der Rat als „unabhängiges Verwaltungsorgan“, das aus 13 Mitgliedern besteht, eingerichtet, die Aufgaben und Pflichten des Rats festgelegt und die Auswahlkriterien, Ausschlusskriterien und Ernennungsverfahren für die Mitglieder und den Leiter des Rats festgelegt. Verstößt der Rat wiederholt und schwerwiegend gegen die in dem Gesetz festgelegten Pflichten, oder wird sein verpflichtender Jahresbericht aufgrund gravierender Fehler wiederholt nicht gebilligt, kann die Abgeordnetenkammer dem Ministerpräsidenten die Absetzung des gesamten Rats vorschlagen. Durch eine Reform, die im August 2020 vorgelegt wurde, würde die Rolle des Premierministers im Ernennungsprozess abgeschafft und gleichzeitig die Befugnis der Abgeordnetenkammer dahin gehend eingeschränkt, dass sie in den oben genannten Fällen nur noch die Abberufung einzelner Mitglieder vorschlagen kann, wodurch die Unabhängigkeit des Rats als Organ gestärkt wird. Die Änderung würde auch das Parlament dazu verpflichten, solche Abberufungen zu begründen. Mit einer solchen Änderung würde versucht, die Ziele der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Bezug auf die Unabhängigkeit zu erfüllen.
Die Zuständigkeiten des Rundfunk- und Fernsehrats sind gesetzlich gut geregelt und kommen in der Praxis wirksam zum Einsatz. Die Regulierungsbehörde geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Rundfunkgesetzes (siehe oben) keine signifikanten Auswirkungen auf die Arbeit des Rats haben werden, wobei nur eine geringfügige Zusammenlegung der personellen Ressourcen zu erwarten ist. In dem tschechischen Gesetz über Rundfunk und Fernsehen ist die Tätigkeit von Selbstregulierungsorganen vorgesehen, die vom Rat anerkannt sind. Solche Organe können in Gerichtsverfahren, die sich auf die von ihnen abgedeckten Bereiche beziehen, Stellungnahmen abgeben. Der oben erwähnte Gesetzentwurf würde weiteren Raum für die Selbstregulierung bieten. Es wurden Bedenken hinsichtlich des Auswahlverfahrens und der Unabhängigkeit der Mitglieder des separaten tschechischen Fernsehaufsichtsrats geäußert.
Tschechien hat ein Gesetz zur Regelung der Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums verabschiedet, das auch für den Medienbesitz gilt. Mit dem Gesetz Nr. 37/2021 Slg. vom 5. Januar 2021 zur Umsetzung der 5. EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche wird ein zweistufiges System des Zugangs zu solchen Informationen eingeführt. Dadurch wird der Öffentlichkeit über ein vom Justizministerium geführtes Register der Zugang zu einer begrenzten Anzahl von Angaben zu den Eigentümern garantiert und es werden Mechanismen eingeführt, die es bestimmten Behörden ermöglichen, das Nichtvorliegen der erforderlichen Daten mit Sanktionen zu belegen. Allerdings wird dieser Bereich laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (Media Pluralism Monitor, MPM 2021) als hohes Risiko eingestuft, da das System die Medienunternehmen nicht dazu verpflichtet, ihre vollständigen Eigentumsverhältnisse der Öffentlichkeit offenzulegen. Die Konzentration der Nachrichtenmedien wird in Tschechien als hoch eingestuft, was insbesondere auf die hohe Konzentration in verschiedenen Teilbereichen der Medien zurückzuführen ist.
In Tschechien gibt es keine Gesetze bezüglich der Zuweisung staatlicher Werbemittel. Abgesehen von den im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten allgemeinen Werbevorschriften, d. h. dass jeder staatliche Werbeauftrag mit einem Wert von über 2000 EUR (50 000 CZK) im öffentlichen Register veröffentlicht werden muss, gibt es in Tschechien keine spezifischen Regelungen bezüglich der Zuweisung staatlicher Werbemittel. Der Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (MPM 2021) bezieht sich auf Überwachung der Werbeausgaben der tschechischen Ministerien in den Jahren 2010-2018, die vom Tschechischen Zentrum für investigativen Journalismus durchgeführt wurde und die erhebliche Unterschiede in der Art und Weise aufgedeckt hat, wie die einzelnen Ministerien die Werbeausgaben auf verschiedene Medien verteilen. Laut dem MPM 2021 deutet dies auf Günstlingswirtschaft und einen allgemeinen Mangel an Transparenz hin.
Der Zugang zu Informationen ist gesetzlich geregelt, doch in der Praxis treten Hindernisse auf. Es gab keine Änderungen des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen, das den Zugang zu in behördlichem Besitz stehenden Informationen gewährleistet. Der Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (MPM 2021) bezieht sich auf mehrere Versuche bestimmter öffentlicher Stellen, die Verbreitung von Informationen während der COVID-19-Pandemie zu behindern. In dem Bericht wird die Weigerung des Instituts für Gesundheitsinformation und Statistik hervorgehoben, detaillierte Daten über die Verbreitung von COVID-19-Infektionen zu veröffentlichen.
Journalisten gelten zwar als sicher vor körperlichen Schäden, aber verbale Beleidigungen, Belästigungen und Online-Bedrohungen sind keine Seltenheit. Sowohl im Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 als auch in der Rangliste der Pressefreiheit von Reportern ohne Grenzen wird darauf hingewiesen, dass die Berufsgruppe unter ständigen verbalen Angriffen seitens bestimmter politischer Parteien und hochrangiger Beamter steht. Auf der Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten gingen 2020 keine Warnmeldungen für Tschechien ein. Im Jahr 2021 wurde eine Warnmeldung im Zusammenhang mit der oben genannten Angelegenheit in Bezug auf den tschechischen Fernsehrat registriert. Es wurde kein Medienförderungsprogramm verabschiedet, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken. Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (MPM 2021) ist der Printmediensektor von der COVID-19-Pandemie stark betroffen.
IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Tschechien ist eine parlamentarische Republik mit Zweikammersystem
und einem direkt gewählten Staatspräsidenten. Gesetzesvorschläge können von einem Mitglied der Abgeordnetenkammer, einer Gruppe von Mitgliedern der Abgeordnetenkammer, dem Senat, der Regierung oder Vertretungsorganen der höheren selbstverwalteten Gebietseinheiten
vorgelegt werden. Das Verfassungsgericht kann nachträgliche Prüfungen der Verfassungsmäßigkeit durchführen. Neben dem Justizsystem spielen die Ombudsstelle und die Zivilgesellschaft eine Rolle in der Gewaltenteilung.
Fast die Hälfte der Gesetze wurde in einem verkürzten Dringlichkeitsverfahren im Jahr 2020 und Anfang 2021 verabschiedet. Zwischen Januar 2020 und Mitte Februar 2021 wurden 60 der insgesamt 128 Gesetze, die vom Parlament verabschiedet und in der Gesetzessammlung verkündet wurden, im Dringlichkeitsverfahren im Wege einer summarischen Prüfung verabschiedet, weitere 12 im Schnellverfahren, wenn ein Rechtsakt in erster Lesung verabschiedet wird.
Interessenträger haben Bedenken geäußert, dass diese Verfahren auch für Gesetze genutzt wurden, die nichts mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu tun hatten, und sie haben die hohe Zahl der Ausnahmen von den Regeln für die Konsultation der Interessenträger kritisiert.
Darüber hinaus wurden die von der Regierung beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie kritisiert, weil sie keine spezifische, nachvollziehbare und fundierte Begründung enthielten.
Beide Kammern des Parlaments haben Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus in ihren Räumlichkeiten zu verhindern, einschließlich der Möglichkeit, die Anzahl der anwesenden Parlamentsmitglieder verhältnismäßig zu begrenzen.
Der Ausnahmezustand dauerte den größten Teil des Jahres 2020 an und Anfang 2021 wurden Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit erhoben. Gemäß dem Verfassungsgesetz über Sicherheit kann der Ausnahmezustand von der Regierung für bis zu 30 Tage verhängt werden und kann nur mit vorheriger Zustimmung der Abgeordnetenkammer verlängert werden.
Nach dem Ausnahmezustand, der vom 12. März 2020 bis zum 17. Mai 2020 andauerte
, verhängte die Regierung mit Wirkung vom 5. Oktober 2020 erneut den Ausnahmezustand und verlängerte ihn mit Zustimmung der Abgeordnetenkammer periodisch bis zum 14. Februar 2021. Am 11. Februar 2021 verweigerte die Abgeordnetenkammer ihre vorherige Zustimmung zu einer weiteren Verlängerung des Ausnahmezustands. Die Regierung verhängte daraufhin auf Antrag der Gouverneure der Regionen einen neuen Ausnahmezustand für 14 Tage, eine Entscheidung, die auch als Umgehung der verfassungsrechtlichen Vorschriften kritisiert wurde. Die Abgeordnetenkammer beschloss daraufhin, dass dieser Ausnahmezustand endet, wenn ein neues Pandemiegesetz in Kraft tritt, spätestens jedoch am 27. Februar 2021. Eine Gruppe von Senatoren reichte auch eine Beschwerde beim Verfassungsgericht ein, das die Beschwerde zwar als unzulässig ansah, aber feststellte, dass ein Ausnahmezustand nur mit Zustimmung der Abgeordnetenkammer verlängert werden kann und dass die verfassungsmäßig vorgeschriebene Art der Verlängerung nicht durch die Verhängung eines neuen Ausnahmezustands ersetzt werden kann. Aufgrund der sich verschlimmernden Situation erklärte die Regierung ab dem 27. Februar 2021 für 30 Tage einen neuen Ausnahmezustand, der mit vorheriger Zustimmung der Abgeordnetenkammer bis zum 11. April 2021 verlängert wurde.
Der Einsatz von Sofortmaßnahmen unterlag weiterhin der gerichtlichen Überprüfung. Sofortmaßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie erlassen wurden, wurden häufig von Gerichten, einschließlich des Verfassungsgerichts, überprüft. Interessenträger weisen jedoch darauf hin, dass die geltenden Maßnahmen zu schnell geändert wurden, als dass die Gerichte rechtzeitig reagieren konnten.
Projekte zur weiteren Verbesserung der Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens verzögern sich aufgrund der Pandemie. Das Projekt zur Einrichtung eines „eCollection“- und eines „eLegislation“
-Portals, das eine einfachere Kontrolle und Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren ermöglichen würde, hat sich aufgrund des Ausnahmezustands und der Auswirkungen der Einschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verzögert. Die Erprobung des Systems und die Schulung der Benutzer ist nun ab November 2021 und die Aufnahme des Betriebs am 1. Januar 2023 geplant.
Ein Gesetzentwurf über den Kinderrechteverteidiger (Kinderbeauftragte) wird im Parlament diskutiert. In dem im Juni 2020 von einer Gruppe von Abgeordneten der Abgeordnetenkammer vorgelegten Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, eine vom Bürgerbeauftragten, der derzeit auch als Aufsichtsorgan für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes fungiert, getrennte Institution zu schaffen. Ein Gesetzesvorschlag zur Einrichtung der nationalen Menschenrechtsinstitution ist noch nicht vorgelegt worden. In seinem ersten Jahr im Amt wurde der neue Bürgerbeauftragte von Interessenträgern kritisiert, insbesondere wegen Willkür und Aussagen, die angeblich die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Einschränkung individueller Rechte infrage stellen.
Seine Äußerungen, in denen er die Existenz von Diskriminierung bestimmter Minderheitengruppen infrage stellte, wurden ebenfalls kritisiert.
Während der COVID-19-Pandemie untersuchte der Bürgerbeauftragte zahlreiche mit COVID-19 zusammenhängende Fragen. Mehrere der fraglichen Maßnahmen wurden später von den Behörden geändert.
Organisationen der Zivilgesellschaft waren von den Beschränkungen, die während der COVID-19-Pandemie verhängt wurden, erheblich betroffen. Der Raum für die Zivilgesellschaft wird als offen angesehen
und die Zivilgesellschaft nimmt weiterhin aktiv an öffentlichen Angelegenheiten teil. Nach Angaben von Interessenträgern hatte die COVID-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Organisationen der Zivilgesellschaft, von denen die meisten gezwungen waren, ihre Aktivitäten aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu begrenzen. Es wurden jedoch auch positive Entwicklungen beobachtet, wobei einige Organisationen der Zivilgesellschaft eine wachsende öffentliche Unterstützung feststellten, ihre Aktivitäten ausweiteten und ihre Effektivität erhöhten.
Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*
* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter
https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation
.
Amtsgericht Prag, Urteil vom 13. November 2020, Nr. 18 A 59/2020
Centre for Media Pluralism and Media Freedom (Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit) (2021), Media Pluralism Monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021)
Česká justice (2021), Ermittler im Fall Storchennest kündigt. Er stellte die Ermittlungen ein und schlug vor, den Fall vor Gericht zu bringen (Vyšetřovatel Čapího hnízda končí u policie. Spis uzavřel a navrhl podat obžalobu) (
https://www.ceska-justice.cz/2021/05/vysetrovatel-capiho-hnizda-konci-u-policie-spis-uzavrel-a-navrhl-podat-obzalobu/
https://www.ceska-justice.cz/2021/05/vysetrovatel-capiho-hnizda-konci-u-policie-spis-uzavrel-a-navrhl-podat-obzalobu/
)
České noviny (2021), Nach Ansicht der meisten Juristen ist der Ausnahmezustand verfassungswidrig (Podle většiny právníků je nový stav nouze protiústavní) (
https://www.ceskenoviny.cz/zpravy/podle-vetsiny-pravniku-je-novy-stav-nouze-protiustavni/1996439
)
CIVICUS, Monitor tracking civic space – Czechia (
https://monitor.civicus.org/country/czech-republic/
)
Civil Liberties Union for Europe (2021), Beitrag der Civil Liberties Union for Europe zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Deník N (2020), Zeman: Nach dem Treffen mit Benešová spürte ich mein Ende kommen, ich war ein leichtes Ziel für sie. Die Politik ist grober geworden (Zeman: Po schůzce s Benešovou jsem vycítil svůj konec, byli jsme pro ni vděčný terč. Politika zhrubla) (
https://denikn.cz/633179/zeman-po-schuzce-s-benesovou-jsem-vycitil-svuj-konec-byli-jsme-pro-ni-vdecny-terc-politika-zhrubla/?ref=list
)
Deník N (2021), Babiš warf den Richtern vor, die Wahlen zu beeinflussen. Wir schützen nur die Verfassung, reagierte Rychtský (Babiš obvinil soudce z ovlivňování voleb. Jen chráníme ústavu, reagoval Rychetský) (https://denikn.cz/553944/snazi-se-ovlivnit-vysledek-voleb-babis-zautocil-na-ustavni-soud-i-predsedu-rychetskeho/)
Deník N (2021), Wer hat wem was versprochen? Sie machen ein Chaos vor den Wahlen, kritisiert Benešová die Entscheidung des Verfassungsgerichts (Kdo co komu slíbil? Před volbami udělají tóčo, kritizuje Benešová verdikt Ústavního soudu) (https://denikn.cz/553991/kdo-co-komu-slibil-pred-volbami-udelaji-toco-kritizuje-benesova-verdikt-ustavniho-soudu/)
Europäische Kommission (2019), Abschließender Auditbericht, Nr. REGC414CZ0133, REGIO/C4/AUD (
https://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reports/cz_functioning_report/cz_functioning_report_en.pdf
)
Europäische Kommission (2020), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Tschechien
Europäische Kommission (2021), EU-Justizbarometer
Europäisches Parlament (2020), Bericht über die Informationsreise des Haushaltskontrollausschusses in die Tschechische Republik (
https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/209082/CONT_CZ_Mission_Report_Final.pdf
)
Europarat: Ministerkomitee des Europarates (2010), Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuständigkeiten von Richtern
Europarat: Venedig-Kommission (2010), Bericht über die Unabhängigkeit der Justiz – Teil I: Die Unabhängigkeit der Richter, CDL-AD(2010)004
Europarat: Venedig-Kommission (2016), Verzeichnis der Kriterien zur Bewertung der Rechtsstaatlichkeit (Rule of Law Checklist) CDL-AD(2016)007
Generaldirektion Kommunikation (2019), Flash-Eurobarometer 482: Businesses’ attitudes towards corruption in the EU (Einstellung der Unternehmen zur Korruption in der EU)
Generaldirektion Kommunikation (2020), Spezial-Eurobarometer 502: (Korruption)
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25. Juli 2018‚ LM, C‑216/18 PPU
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20. April 2021‚ Repubblika, C-896/19
Glopolis (2021), Beitrag von Glopolis zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
GRECO (2016), Evaluation Report on Czechia on Corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors (Vierte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht für Tschechien über Korruptionsprävention in Bezug auf Mitglieder des Parlaments, Richter und Staatsanwälte)
GRECO (2020), Fourth Evaluation Round – Interim compliance report on Czechia on Corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors (Vierte Evaluierungsrunde – Vorläufiger Umsetzungsbericht für Tschechien über Korruptionsprävention in Bezug auf Mitglieder des Parlaments, Richter und Staatsanwälte)
Info.cz (2021), Das Verfahren gegen Babiš wird sich bis zur Wahl hinziehen, die Staatsanwälte nutzen es als Schutzschild gegen ihre Entlassung. Es ist die grausamste Zeit, wenn die Regierung morgen enden würde, wäre ich am glücklichsten, sagt Benešová (Stíhání Babiše se povleče do voleb, státní zástupci z něj mají štít proti svému odvolání. Je to nejbrutálnější doba, kdyby vláda zítra skončila, budu nejšťastnější, říká Benešová) (https://www.info.cz/pravo/justice/marie-benesova). Internationales Presseinstitut (2021), Besorgnis über zunehmende Einmischung in die Unabhängigkeit des tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (
https://ipi.media/concerns-over-increasing-meddling-in-independence-of-czech-public-broadcaster/
)
Investigace.cz (2019) Staatliche Werbung: Wer zahlt auch Parlamentní listy (Státní reklama: Kdo také platí Parlamentní listy) (
https://www.investigace.cz/statni-reklama-kdo-take-plati-parlamentni-listy
)
Liga für Menschenrechte (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Nadace OSF (2021), Dopady pandemie COVID-19 na neziskové organizace (
https://osf.cz/wp-content/uploads/2021/03/Nadace-OSF_Dopady_pandemie_NNO_2021.pdf
)
Oberster Rechnungshof (2020), EU-Bericht 2020 – Bericht über das EU-Finanzmanagement in Tschechien (
https://www.nku.cz/assets/publications-documents/eu-report/eu-report-2020-en.pdf
)
OECD (2019), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention, Phase 4 Two-Year Follow-Up Report: Czechia (Zweijähriger Folgebericht zu Phase 4 über die Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung: Tschechien)
Offener Brief des Bürgerbeauftragen, unterzeichnet von mehr als 320 Personen, darunter prominenten Rechtsanwälten (
https://www.petice.com/otevreny_dopis_verejnemu_ochranci_prav
)
Präsident des Tschechischen Verbands der Staatsanwälte, Erklärung vom 26. Februar 2021 (
https://www.uniesz.cz/prezident-unie-statnich-zastupcu-jan-lata-ministryne-benesova-sdeluje-nepravdy/
)
Public Media Alliance (2021), Das Tschechische Fernsehen in Gefahr (
https://www.publicmediaalliance.org/the-threat-facing-czech-tv-ceska-televize/
)
Rekonstrukce státu (2021), Die Lobbyarbeit beeinflusst den Wortlaut von Gesetzen stark, denken die Tschechen, sehen es aber hauptsächlich als Werkzeug für „Paten“ (Lobbing má podle poloviny Čechů výrazný vliv na podobu zákonů, vnímají ho ale hlavně jako nástroj pro kmotry) (
https://www.rekonstrukcestatu.cz/archivse-novinek/lobbing-ma-podle-poloviny-cechu-vyrazny-vliv-na-podobu-zakonu-vnimaji-ho-ale-hlavne-jako-nastroj-pro-kmotry
)
Reporter ohne Grenzen (2021), Rangliste der Pressefreiheit 2021 – Tschechien (
https://rsf.org/en/czech-republic
)
Romea.cz (2021), Bürgerliche Mitglieder des „Roma-Rats“: Křeček kennt seine Kompetenzen nicht, seine Aussagen zur Roma-Strategie sind unwahr, er untergräbt systematisch und absichtlich die Würde der Roma (Občanští členové „romské rady“: Křeček nezná své kompetence, k romské strategii se vyjadřuje nepravdivě, soustavně cíleně podkopává důstojnost Romů) (
http://www.romea.cz/cz/zpravodajstvi/domaci/obcansti-clenove-romske-rady-krecek-nezna-sve-kompetence-k-romske-strategii-se-vyjadruje-nepravdive-soustavne-cilene
)
Seznam zprávy (2020), Benešová steps up the fight against the boss of the prosecutors. Babiš backed him up (Benešová zesiluje boj proti šéfovi žalobců. Babiš se ho zastal, https://www.seznamzpravy.cz/clanek/benesova-zesiluje-boj-proti-sefovi-zalobcu-poda-karnou-zalobu-kvuli-vrbeticim-153409)
Síť k ochraně demokracie (2020), Überwachungsbericht Bericht, (
https://ochranademokracie.s3.amazonaws.com/ochranademokracie/production/files/2020/11/18/13/26/42/6db6f97d-7c3e-452d-b27f-44740bbdaa74/zprava-pracovni-skupiny-pro-lidska-socialni-prava-2019_2.pdf
)
Staatsanwaltschaft (2021), Pressemitteilung, Generalstaatsanwalt Pavel Zeman kündigte seinen Rücktritt an (Nejvyšší státní zástupce Pavel Zeman oznámil rezignaci) (https://verejnazaloba.cz/nsz/nejvyssi-statni-zastupce-pavel-zeman-oznamil-rezignaci/)
Transparency International (2020), Exporting corruption
Transparency International (2021), Beitrag von Transparency International zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020
Transparency International Tschechische Republik (2021), Beitrag von Transparency International Tschechische Republik zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Tschechische Rechtsanwaltskammer (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Tschechische Rechtsanwaltskammer, Liste mit Gerichtsentscheidungen (
https://advokatnidenik.cz/2021/04/23/za-uplynulych-deset-mesicu-soudy-zrusily-nekolik-protiepidemickych-opatreni/
) (
https://advokatnidenik.cz/2021/04/09/soudy-jiz-odmitly-desitky-navrhu-na-zruseni-protiepidemickych-narizeni/
)
Tschechische Rechtsanwaltskammer (2021), Stellungnahme der Tschechischen Rechtsanwaltskammer zur Verhängung des Ausnahmezustands durch die Regierungsverordnung vom 14. Februar 2021 (ČAK k vyhlášení nouzového stavu usnesením vlády ze dne 14.2.2021 (
https://advokatnidenik.cz/2021/02/15/cak-k-vyhlaseni-nouzoveho-stavu-usnesenim-vlady-ze-dne-14-2-2021/
)
Tschechische Regierung (2019), Korruptionsrisikoanalyse im Gesundheitssektor (
https://www.mzcr.cz/wp-content/uploads/2020/08/Sektorov%C3%A1-anal%C3%BDza-korupce-ve-zdravotnictv%C3%AD.pdf
)
Tschechische Regierung, Betrugs- und Korruptionsbekämpfungsstrategie für die EU-Fonds 2014-2020 (
https://www.dotaceeu.cz/Dotace/media/SF/FONDY%20EU/2014-2020/Dokumenty/Ostatn%c3%ad/MMR_Strategie-proti-podvodum-SSR_FINAL3.pdf
)
Tschechische Regierung, Korruptionsbekämpfungsstrategie (
https://korupce.cz/protikorupcni-dokumenty-vlady/na-leta-2018-az-2022/
)
Tschechische Regierung, Projekt zur Einrichtung eines „eCollection“- und “eLegislation“-Portals (
https://www.mvcr.cz/clanek/esbirka-a-elegislativa.aspx
)
Tschechischer Ethik-Kodex für Richter (englische Version) (
https://www.nsoud.cz/Judikatura/ns_web.nsf/web/CodeofEthics~Code_of_Ethic~?Open&lng=EN
)
Tschechischer Richterverband, Soudcovská unie k vystoupení ministryně spravedlnosti (
https://www.soudci.cz/zpravy-a-stanoviska/pohledy-a-nazory/3173-soudcovska-unie-k-vystoupeni-ministryne-spravedlnosti.html
)
Tschechischer Verband der Staatsanwälte, Erklärung vom 4. Februar 2021 (
https://www.uniesz.cz/reakce-unie-statnich-zastupcu-ceske-republiky-na-utoky-politiku-proti-ustavnimu-soudu/
)
Tschechisches Finanzministerium (2020), Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik
Tschechisches Parlament, Website (
https://www.psp.cz/sqw/historie.sqw?o=8&t=1150
)
Tschechisches Verfassungsgericht, Entscheidung Nr. I. ÚS 3271/13
Tschechisches Verfassungsgericht, Urteil vom 25. März 2021, PL. ÚS 12/21
Union der Europäischen Rundfunkorganisationen (2021), Öffentlich-rechtliche Medien in der Tschechischen Republik in Gefahr (
https://www.ebu.ch/news/2021/04/public-service-media-in-the-czech-republic-under-threat
)
Anhang II: Länderbesuch in Tschechien
Die Dienststellen der Kommission hielten im März 2021 virtuelle Treffen mit folgenden Stellen ab:
·Amt für Finanzanalysen
·Bürgerbeauftragte
·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (European Centre for Press and Media Freedom, ECPMF)
·Frank Bold/Reconstruction of State (Frank Bold/Wiederaufbau des Staates)
·Generalstaatsanwaltschaft
·Innenministerium
·Internationales Presseinstitut (International Press Institute, IPI)
·Journalistenverband
·Justizministerium
·Liga für Menschenrechte
·Ministerium für Kultur
·Nationale Behörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
·Oberste Rechnungskontrollbehörde
·Oberster Gerichtshof
·Oberstes Verwaltungsgericht
·Open Government Partnership
·Richterverband
·Rundfunk- und Fernsehrat
·Stiftung für unabhängigen Journalismus
·Transparency International Tschechische Republik
·Tschechische Rechtsanwaltskammer
·Tschechisches Nationalkomitee des Internationalen Presseinstituts
·Verband der Staatsanwälte
* Die Kommission traf auch die folgenden Organisationen in einer Reihe an horizontalen Treffen:
·Amnesty International
·CIVICUS
·Civil Liberties Union for Europe (Union für bürgerrechtliche Freiheiten in für Europa)
·Civil Society Europe
·EuroCommerce
·Europäische Partnerschaft für Demokratie
·Europäischer Journalistenverband
·Europäisches Bürgerforum
·Europäisches Jugendforum
·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (European Centre for Press and Media Freedom, ECPMF)
·European Center for Not-for-Profit Law
·Front Line Defenders
·Human Rights House Foundation
·Human Rights Watch
·ILGA-Europe
·International Planned Parenthood Föderation Europäisches Netzwerk (IPPF EN)
·Internationale Föderation für Menschenrechte
·Internationale Juristenkommission
·Internationales Presseinstitut (International Press Institute, IPI)
·Konferenz Europäischer Kirchen
·Niederländisches Helsinki-Komitee
·Open Society European Policy Institute
·Philanthropy Advocacy
·Protection International
·Reporter ohne Grenzen
·Transparency International EU
·Zentrum für Fortpflanzungsrechte