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Document 62019TN0297
Case T-297/19: Action brought on 6 May 2019 — Dragomir v Commission
Rechtssache T-297/19: Klage, eingereicht am 6. Mai 2019 — Dragomir/Kommission
Rechtssache T-297/19: Klage, eingereicht am 6. Mai 2019 — Dragomir/Kommission
ABl. C 270 vom 12.8.2019, p. 31–31
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.8.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 270/31 |
Klage, eingereicht am 6. Mai 2019 — Dragomir/Kommission
(Rechtssache T-297/19)
(2019/C 270/33)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Kläger: Daniel Dragomir (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Chiriță)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien der Verpflichtung aus der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr nachkommt; |
— |
festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien der Verpflichtung aus der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates nachkommt; |
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festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien der Verpflichtung aus der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) nachkommt; |
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festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien die Regeln des Rechtsstaats, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Grundrechte der seiner Rechtshoheit unterliegenden Personen achtet; |
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die Beklagte zu verurteilen, den verursachten immateriellen Schaden in Höhe von 2 Euro zu ersetzen; |
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die Beklagte zu verpflichten, den bestehenden Versäumnissen für die Zukunft abzuhelfen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf die folgenden zwei Gründe gestützt:
1. |
Unterlassen der Europäischen Kommission, ihren in der Entscheidung über die Schaffung eines Kooperations- und Kontrollverfahrens, in den Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte niedergelegten Verpflichtungen bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz nachzukommen
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2. |
Unterlassen der Europäischen Kommission, ihren Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nachzukommen
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