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Document 62019TN0297

Rechtssache T-297/19: Klage, eingereicht am 6. Mai 2019 — Dragomir/Kommission

ABl. C 270 vom 12.8.2019, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/31


Klage, eingereicht am 6. Mai 2019 — Dragomir/Kommission

(Rechtssache T-297/19)

(2019/C 270/33)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Parteien

Kläger: Daniel Dragomir (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Chiriță)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien der Verpflichtung aus der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr nachkommt;

festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien der Verpflichtung aus der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates nachkommt;

festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien der Verpflichtung aus der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) nachkommt;

festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen ihre Pflicht verstoßen hat, dafür Sorge zu tragen, dass Rumänien die Regeln des Rechtsstaats, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Grundrechte der seiner Rechtshoheit unterliegenden Personen achtet;

die Beklagte zu verurteilen, den verursachten immateriellen Schaden in Höhe von 2 Euro zu ersetzen;

die Beklagte zu verpflichten, den bestehenden Versäumnissen für die Zukunft abzuhelfen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf die folgenden zwei Gründe gestützt:

1.

Unterlassen der Europäischen Kommission, ihren in der Entscheidung über die Schaffung eines Kooperations- und Kontrollverfahrens, in den Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte niedergelegten Verpflichtungen bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz nachzukommen

Die Europäische Kommission habe es vorsätzlich unterlassen, ihren Verpflichtungen zum Schutz des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Justiz Rumäniens in Anbetracht des Angriffs des Serviciului Român de Informații (Rumänischer Nachrichtendienst) gegen ihn sowie seines Rechts auf ein faires Verfahren nachzukommen.

2.

Unterlassen der Europäischen Kommission, ihren Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten nachzukommen

Die Europäische Kommission sei ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der Art und Weise der Einhaltung der europäischen Richtlinien und Verordnungen zum Schutz personenbezogener Daten entweder nicht oder aber in rein formaler Weise nachgekommen.


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