This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Eine Zollunion wird aufgebaut, wenn sich eine Gruppe von Ländern zusammen auf die gleichen Zolltarife bzw. Einfuhrabgaben auf Waren aus dem Rest der Welt einigen. Die Länder dieser Union einigen sich darüber hinaus, untereinander keine Zollgebühren zu erheben. Im Wesentlichen verkehren Waren frei zwischen diesen Ländern, sobald sie den Zoll passiert haben.
Die Zollunion der EU ist ein einzigartiges Beispiel. Innerhalb der EU-Zollunion wenden alle 27 EU-Mitgliedstaaten ein einheitliches System für die Einfuhr, Ausfuhr und den Durchgangsverkehr von Waren sowie ein gemeinsames Zollrecht namens Zollkodex der Union (EU-ZK) an. Der Kodex trat am 1. Mai 2016 in Kraft. Einige Übergangsbestimmungen gelten jedoch noch immer. Ein einheitliches Zollsystem gilt für Einfuhren von außerhalb der EU. An den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten gibt es keine Zölle.
Die EU-Zollunion ist unerlässlich für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes. In der Praxis arbeiten die nationalen Zollbehörden aller 27 Mitgliedstaaten im alltäglichen Geschäft der Zollunion gemeinsam. Die Europäische Kommission schlägt EU-Zollrecht vor und überwacht dessen Umsetzung.
Im September 2020 startete die Kommission einen Aktionsplan im Zollbereich, um die EU-Zollunion weiter auszubauen. Der Aktionsplan sieht Schritte vor, um das EU-Zollwesen intelligenter, innovativer und effizienter zu gestalten. Dazu gehören die bessere Nutzung von Daten, bessere Instrumente und Ausrüstung, mehr Compliance, mehr Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Zollbehörden von Partnerländern sowie bessere Vorbereitung auf zukünftige Krisen.
SIEHE AUCH