This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52022IP0141
European Parliament resolution of 4 May 2022 on the follow-up to the conclusions of the Conference on the Future of Europe (2022/2648(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2022 zu den Folgemaßnahmen zu der Konferenz zur Zukunft Europas (2022/2648(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2022 zu den Folgemaßnahmen zu der Konferenz zur Zukunft Europas (2022/2648(RSP))
ABl. C 465 vom 6.12.2022, p. 109–111
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 465 vom 6.12.2022, p. 109–109
(GA)
6.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 465/109 |
P9_TA(2022)0141
Folgemaßnahmen zu der Konferenz zur Zukunft Europas
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Mai 2022 zu den Folgemaßnahmen zu der Konferenz zur Zukunft Europas (2022/2648(RSP))
(2022/C 465/07)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis auf die Geschäftsordnung der Konferenz zur Zukunft Europas (im Folgenden „Konferenz“), die vom Exekutivausschuss gebilligt und auf der mehrsprachigen digitalen Plattform der Konferenz veröffentlicht wurde, |
— |
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der neun thematischen Arbeitsgruppen der Konferenz, die am 30. April 2022 von der Plenarversammlung der Konferenz gebilligt wurden, |
— |
unter Hinweis auf den im Februar 2022 veröffentlichten Tätigkeitsbericht der mehrsprachigen digitalen Plattform der Konferenz zur Zukunft Europas, |
— |
unter Hinweis auf die im Februar 2022 auf der mehrsprachigen digitalen Plattform der Konferenz zur Zukunft Europas veröffentlichten Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten, |
— |
unter Hinweis auf die auf der mehrsprachigen digitalen Plattform der Konferenz veröffentlichten Berichte der nationalen Bürgerforen und der nationalen Veranstaltungen, |
— |
unter Hinweis auf den als Ergebnis des Europäischen Jugendevents vom 8. und 9. Oktober 2021 veröffentlichten Bericht über die Ideen der Jugend für die Konferenz zur Zukunft Europas, |
— |
unter Hinweis auf die Empfehlungen des europäischen Bürgerforums 1 zu dem Thema „Eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung/Bildung, Kultur, Jugend und Sport / digitaler Wandel“, |
— |
unter Hinweis auf die Empfehlungen des europäischen Bürgerforums 2 zu dem Thema „Demokratie in Europa / Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit“, |
— |
unter Hinweis auf die Empfehlungen des europäischen Bürgerforums 3 zu dem Thema „Klimawandel, Umwelt/Gesundheit“, |
— |
unter Hinweis auf die Empfehlungen des europäischen Bürgerforums 4 zu dem Thema „Die EU in der Welt/Migration“, |
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Konferenz über die Zukunft Europas (1), |
— |
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zur Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon (2), seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu möglichen Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union (3), seine Entschließung vom 13. Februar 2019 zum Stand der Debatte über die Zukunft Europas (4) und seine Entschließung vom 26. November 2020 zur Bestandsaufnahme zu den Wahlen zum Europäischen Parlament (5), |
— |
gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass sich die Europäische Union anders als zu dem Zeitpunkt, als die Konferenz in die Wege geleitet wurde, in einer beispiellosen Situation befindet, die neuen Schwung für die europäische Integration und ein noch stärkeres Maß an gemeinsamem Handeln und Solidarität erfordert, nun, da wieder Krieg in einem Teil Europas herrscht; |
B. |
in der Erwägung, dass die EU anhand ihrer Fähigkeit beurteilt wird, die gegenwärtigen Krisen zu überwinden, und dass sie daher bestrebt sein sollte, stärker zu werden; |
C. |
in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament voll und ganz für die Konferenz eingesetzt hat und fest davon überzeugt ist, dass die EU reformiert werden muss, um nicht nur die gegenwärtigen, sondern auch künftige Herausforderungen bewältigen zu können; |
D. |
in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen der Konferenz auch alle Folgen der Invasion Russlands in die Ukraine behandelt werden müssen, die vor dem Hintergrund der infolge der Pandemie bereits schwierigen Bedingungen zu betrachten sind; |
E. |
in der Erwägung, dass es in den Vorschlägen, die sich aus der Bürgerbeteiligung ergeben und die in den endgültigen Schlussfolgerungen der Konferenz zum Ausdruck kommen, darum geht, dass die Europäische Union demokratischer, sicherer, schlagkräftiger, wohlhabender, gerechter, nachhaltiger und handlungsfähiger wird und in der Welt an Einfluss gewinnt; |
F. |
in der Erwägung, dass die EU mit ausreichenden und angemessenen Mitteln ausgestattet werden sollte, um die vorstehend genannten Ziele zu erreichen, was erneut deutlich macht, dass die Arbeitsweise der Organe verbessert werden muss; |
G. |
in der Erwägung, dass die EU daher mit Instrumenten ausgestattet werden sollte, die es ihr ermöglichen, auf wichtige länderübergreifende Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Klimawandel und Umwelt, Migration, Digitalisierung, Verteidigung, Besteuerung, Bekämpfung der Ungleichheit, Wirtschafts- und Sozialpolitik und Geopolitik zu reagieren; |
H. |
in der Erwägung, dass neben Legislativvorschlägen auch die Einleitung eines Prozesses institutioneller Reformen erforderlich ist, um die aus dem Prozess der Bürgerbeteiligung hervorgegangenen Empfehlungen und Erwartungen umzusetzen; |
I. |
in der Erwägung, dass neue politische Maßnahmen und in einigen Fällen Vertragsänderungen nicht als Selbstzweck, sondern im Interesse aller Unionsbürger notwendig sind und in diesem Sinne darauf abzielen sollten, die EU so umzugestalten, dass ihre offene strategische Autonomie, ihre Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte sichergestellt werden; |
J. |
in der Erwägung, dass die Konferenz erneut zeigt, dass jedwede Reform der Union das uneingeschränkte Engagement des Parlaments, der Kommission, des Rates und der einschlägigen Interessenträger sowie die direkte Einbindung und Bürger voraussetzt; |
K. |
in der Erwägung, dass die Erfahrungen aus der Konferenz bestätigen, dass es wichtig ist, alle denkbaren Wege des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten auszubauen; |
1. |
begrüßt die Schlussfolgerungen der Konferenz, die von der Plenarversammlung der Konferenz am 30. April 2022 gebilligt wurden; |
2. |
bringt seine Zufriedenheit mit den ambitionierten und konstruktiven Vorschlägen der Konferenz zum Ausdruck, die auf den Empfehlungen und Ideen der europäischen und nationalen Bürgerforen, des Europäischen Jugendevents und der Online-Plattform beruhen; begrüßt, dass die Schlussfolgerungen der Konferenz in einem von den Bürgern vorangetriebenen Prozess ausgearbeitet wurden, und betont die Bedeutung der Beteiligung der Bürger an der Demokratie in der Union; |
3. |
ist der Ansicht, dass die Konferenz zu einer innovativen und erfolgreichen Beteiligung der Unionsbürger geführt und den Unionsorganen eine zusätzliche Chance geboten hat, indem sie zu einem umfassenden Dialog zwischen den Bürgern, den nationalen Parlamenten, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft über die Zukunft der Union geführt hat; |
4. |
betont die Bedeutung der parlamentarischen Dimension der Konferenz und bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament auszubauen und zu stärken; |
5. |
ist der Ansicht, dass eine stärkere Rolle im Beschlussfassungsverfahren der EU Hand in Hand mit demokratischeren, transparenteren und rechenschaftspflichtigeren Unionsorganen geht; unterstützt darüber hinaus die kontinuierliche Einbeziehung der Beteiligung und Konsultation der Bürger in dieses Verfahren; |
6. |
weist darauf hin, dass die jüngsten Krisen gemeinsame europäische Lösungen erfordern; ist der Ansicht, dass die Konferenz eine einzigartige Gelegenheit war, der EU diesbezüglich zukunftsweisende Vorschläge zu unterbreiten; |
7. |
ist der Ansicht, dass die Aggression Russlands gegen die Ukraine davon zeugt, dass es einer geopolitisch stärkeren EU bedarf, die in der Welt mit einer Stimme spricht und in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Energie und Migration auf der Grundlage gemeinsamen Handelns und uneingeschränkter Solidarität eine gemeinsame Politik verfolgt; |
8. |
weist darauf hin, dass die EU im Rahmen der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, in Bezug auf Gesundheit, Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt zu handeln und innovative und gemeinsame Lösungen voranzutreiben; ist der Ansicht, dass dieses konkrete Vorgehen in einen neuen und dauerhaften institutionellen und politischen Rahmen überführt werden muss; |
9. |
betont, dass die Schlussfolgerungen der Konferenz deutlich machen, dass die EU dringend eine Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels, beim Schutz der biologischen Vielfalt und bei der Förderung der Nachhaltigkeit spielen muss; |
10. |
betont, dass den Schlussfolgerungen der Konferenz und den Erwartungen der Bürger Rechnung getragen werden muss, indem in einigen der wichtigsten Politikbereiche der Union an ambitionierten Veränderungen gearbeitet wird; |
11. |
ist der Ansicht, dass eine vertiefte politische Integration und echte Demokratie — wie in den Schlussfolgerungen der Konferenz hervorgehoben — durch ein Initiativrecht für das Europäische Parlament und die Abschaffung des Grundsatzes der Einstimmigkeit im Rat erreicht werden können; |
12. |
stellt fest, dass die Schlussfolgerungen der Konferenz Vertragsänderungen erfordern, unter anderem was die Vereinfachung der institutionellen Architektur der EU betrifft, sowie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsverfahren und neue Überlegungen zu den Zuständigkeiten der EU; |
13. |
unterstützt — wie in den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppen der Konferenz hervorgehoben — einen Übergang zu einem Modell des nachhaltigen, inklusiven und widerstandsfähigen Wachstums, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft der Union unter besonderer Berücksichtigung der KMU als deren Rückgrat und eine Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit, die vollständige Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte einschließlich der entsprechenden Kernziele für 2030, ein Protokoll über den sozialen Fortschritt und die Förderung zukunftsorientierter Investitionen mit Schwerpunkt auf dem gerechten Übergang sowie dem grünen und dem digitalen Wandel unter Verfolgung einer starken sozialen Ausrichtung, zu der auch die Gleichstellung der Geschlechter gehört, auch unter Berücksichtigung der Beispiele von NextGenerationEU und des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE); |
14. |
hält es für wesentlich, sich auf die Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen der Konferenz zu konzentrieren, um den Forderungen der Bürger nachzukommen; erwartet, dass sich alle Unionsorgane in allen Phasen der Weiterverfolgung zu einer konstruktiven und ambitionierten Herangehensweise im Einklang mit ihren jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten verpflichten, wobei hierzu auch die Unterbreitung von Legislativvorschlägen gehört; |
15. |
ist bereit, seinen Aufgaben gerecht zu werden und für angemessene Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der Konferenz Sorge zu tragen; fordert daher die Einberufung eines Konvents durch Aktivierung des in Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Verfahrens zur Änderung der Verträge und fordert seinen Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf, das erforderliche Verfahren entsprechend einzuleiten; |
16. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 71.
(2) ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 215.
(3) ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 201.