7.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/157 |
Artikel 250
(ex-Artikel 219 EGV)
Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst.
Die Beschlussfähigkeit wird in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.