21.10.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 320/14 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1820/2004 DER KOMMISSION
vom 20. Oktober 2004
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates über Informationsmaßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates vom 17. April 2000 über Informationsmaßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 9,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 der Kommission (2) sieht einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen als wirksamstes Mittel vor, um zu gewährleisten, dass die durch die Verordnung (EG) Nr. 814/2000 gebotenen Möglichkeiten eines Zuschusses einen möglichst großen Bekanntheitsgrad erreichen und die besten Maßnahmen ausgewählt werden. Dieser Aufruf muss jedes Jahr spätestens bis zum 31. Juli veröffentlicht werden. Aus verwaltungstechnischen Gründen, die insbesondere mit der Erweiterung der in der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 vorgesehenen Regelung auf die neuen Mitgliedstaaten in Zusammenhang stehen, sollte dieses Datum um drei Monate verschoben werden. |
(2) |
Die Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 ist daher entsprechend zu ändern. |
(3) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des EAGFL-Ausschusses — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 wird das Datum „31. Juli“ durch das Datum „31. Oktober“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 20. Oktober 2004
Für die Kommission
Franz FISCHLER
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 100 vom 20.4.2000, S. 7.
(2) ABl. L 337 vom 13.12.2002, S. 21.