1.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 292/18 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 30. Oktober 2013
zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2013/633/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,
nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Entscheidung 2007/742/EG der Kommission (2) läuft am 31. Dezember 2013 ab. |
(2) |
Die Relevanz und Angemessenheit der derzeitigen, in der genannten Entscheidung festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen wurden einer Bewertung unterzogen. Angesichts des Stands des Überprüfungsprozesses für diese Entscheidung empfiehlt es sich, die darin vorgesehene Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen zu verlängern. Die Geltungsdauer der in der Entscheidung 2007/742/EG festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte bis 31. Dezember 2014 verlängert werden. |
(3) |
Die Entscheidung 2007/742/EG sollte daher entsprechend geändert werden. |
(4) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 4 der Entscheidung 2007/742/EG erhält folgende Fassung:
„Artikel 4
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis 31. Oktober 2014.“
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 30. Oktober 2013
Für die Kommission
Janez POTOČNIK
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.
(2) Entscheidung 2007/742/EG der Kommission vom 9. November 2007 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (ABl. L 301 vom 20.11.2007, S. 14).