30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/14


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen für die Luft- und Raum- fahrt — Reaktion auf den Bericht STAR 21“

(KOM(2003) 600 endg.)

(2004/C 112/04)

Die Kommission beschloss am 13. Oktober 2003 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 10. März 2004 an. Berichterstatter war Herr BUFFETAUT.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 407. Plenartagung am 31. März/1. April 2004 (Sitzung vom 31. März) einstimmig (100 Stimmen) folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Das Kommissionsdokument ist vor allem eine Reaktion auf die Schlussfolgerungen des von der Europäischen Beratungsgruppe für die Luft- und Raumfahrt erstellten Berichts „STAR 21: Strategischer Ausblick - Luft- und Raumfahrt im 21. Jahrhundert“ und greift die Schlussfolgerungen dieses Berichts wieder auf.

1.2

Die Kommission macht ihre Überlegungen an den Schlussfolgerungen der Europäischen Gipfel von Köln, Lissabon, Barcelona und Thessaloniki fest.

1.3

Sie weist darauf hin, dass die Luft- und Raumfahrtindustrie ein Schlüsselsektor für die Verwirklichung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele ist, die sich die Europäische Union gesetzt hat. Diese hochqualifizierte Hochtechnologiebranche ist nämlich im zivilen wie im militärischen Bereich tätig.

1.4

Wie stellt sich vor diesem Hintergrund die Situation dieses Sektors in der Europäischen Union dar?

1.4.1

Die Luft- und Raumfahrtindustrie ist eine Fluktuationen unterliegende zyklische Branche. Im zivilen Bereich hängt der Markt von den Beschaffungsprogrammen der Fluggesellschaften ab, die durch Ereignisse wie etwa Terroranschläge, die den Luftverkehrssektor erheblich stören, beeinflusst werden können.

1.4.1.1

Was den Verteidigungssektor angeht, hängt der Absatzmarkt von den Haushaltsentscheidungen und der Beschaffungspolitik der Mitgliedstaaten ab, in die wiederum geostrategische Faktoren hineinspielen.

1.4.1.2

Der Bau von Großraumflugzeugen ist und bleibt auch in Zukunft dank der Wettbewerbsfähigkeit von Airbus das tragende Element für die Entwicklung der Luft- und Raumfahrtindustrie in Europa.

1.4.1.3

Der Verteidigungssektor ist als Absatzmarkt unsicherer. Die Anzahl neuer Beschaffungsprogramme ist begrenzt. Trotzdem ist die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie auf dem Hubschraubersektor nach wie vor stark vertreten und sehr präsent.

1.4.1.4

Die Ungewissheit des europäischen Marktes, die Schwerfälligkeit und Komplexität des Entscheidungsprozesses im Verteidigungssektor belasten die Luft- und Raumfahrtindustrie und veranlassen die Unternehmen, sich trotz der protektionistischen Bestimmungen der Vereinigten Staaten und ohne hinreichende Garantie einer Umwegrendite im Technologiebereich dem viel größeren und stabileren amerikanischen Verteidigungsgütermarkt zuzuwenden.

1.4.1.5

Die Raumfahrtindustrie macht ihrerseits derzeit eine schwierige Phase durch. Weitgehend auf den zivilen Bereich ausgerichtet hat dieser Sektor sehr stark unter dem Abschwung bei der Nachfrage im Telekommunikationsbereich gelitten und ist inzwischen einer starken Konkurrenz an Raumfahrtunternehmen ausgesetzt, einem Markt, der in den Vereinigten Staaten geschützt ist und auf dem weltweit neue Akteure Einzug gehalten haben. Mit dem Aktualitätsbezug der Pläne der USA und der NASA ergibt sich ein Aufschwung für Europa.

1.4.1.6

Die Luft- und Raumfahrtindustrie ist ein Sektor mit doppeltem Verwendungszweck, dessen Know-how und Technik zu zivilen wie zu militärischen Zwecken verwendet werden kann. Eine der Schwächen dieses Sektors sind die unzureichenden Absatzmöglichkeiten und die Fragmentierung des Verteidigungsgütermarktes.

1.4.2   Die Feststellungen des STAR 21-Berichts

1.4.2.1

Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit:

eines besseren Zugangs zu den Drittlandsmärkten sowie einer lauteren und korrekten Anwendung der Handelsabkommen

einer größeren Mobilität der Beschäftigten dieses Sektors

einer besseren Koordinierung der FuE-Anstrengungen

einer führenden Position der EU in allen Bereichen der Regulierung der Zivilluftfahrt

einer besseren Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Union sowie einer Lancierung des GALILEO-Programms.

1.4.2.2

Und schließlich wird im Bericht hervorgehoben, dass die Bedingungen auf dem Verteidigungsgütermarkt unbedingt überprüft werden müssen.

1.4.3   Der Ansatz und die Vorschläge der Kommission

1.4.3.1

In ihrer Vorlage greift die Kommission Sektor für Sektor die nach ihrer Einschätzung wesentlichen Fragen heraus.

1.4.4   Verteidigungssektor

1.4.4.1

Die Kommission beklagt die Fragmentierung des Verteidigungsgütermarktes, die in der Tatsache, dass der Verteidigungssektor ein zentrales Element der Souveränität der Mitgliedstaaten ist, und in den Wesensmerkmalen dieses Sektors (Vertraulichkeit, Versorgungssicherheit, politische Kriterien bei Beschaffungsentscheidungen usw.) begründet liegt. Sie betont, dass Europa weniger für Verteidigung ausgibt als die USA und außerdem wegen der Fragmentierung des Marktes die getätigten Investitionen nicht optimal genutzt werden können.

1.4.4.2

Für die Zukunft sollte nach Ansicht der Kommission etwas gegen die Zersplitterung der Nachfrage getan werden, da die Beschaffungsprogramme eines einzigen Mitgliedstaats nicht umfangreich genug sind, um zu einer rentablen Verteidigungsgüterproduktion zu gelangen.

Die Kommission plädiert für eine Harmonisierung der Anforderungen im Verteidigungssektor und vertritt die Ansicht, dass die Einrichtung eines „Europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ im Rahmen einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein nützliches Instrument für die Schaffung eines Rüstungsgütermarktes wäre, der groß und kohärent genug ist, um eine Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie zu ermöglichen. Im Übrigen ist dies auch unverzichtbar, um den Dialog mit den Vereinigten Staaten in glaubwürdiger Weise aufrechtzuerhalten.

1.4.4.3

Des Weiteren ist die Kommission der Auffassung, dass die Initiativen der Verteidigungsminister Frankreichs, Deutschlands, Italiens, Schwedens, Spaniens und des Vereinigten Königreichs sinnvollerweise auf die gesamte Europäische Union ausgedehnt werden sollten.

1.4.5   Raumfahrt

1.4.5.1

Die Kommission stellt fest, dass es keine europäische oder multinationale Struktur gibt, die für sicherheits- und verteidigungsbezogene Raumfahrtprogramme zuständig ist, ein Mangel, der dann in aller Härte spürbar wird, wenn der zivile Absatzmarkt dramatisch und dauerhaft zurückgeht. Diese Sachlage ist vor allem eine Konsequenz der Bestimmungen des ESA-Vertrags, der eine strikte Anwendung des Weltraumabkommens beinhaltet, das die Nutzung des Weltraums zu militärischen Zwecken untersagt. Deswegen stellt Europa im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten ihrer zivilen und gewerblichen Raumfahrt auch keine umfangreiche und institutionalisierte und somit den Unwägbarkeiten des Handels nicht ausgesetzte militärische Raumfahrt an die Seite. Dies ist umso bedauerlicher, als die Raumfahrttechnik einen doppelten Verwendungszweck hat und sich somit für zivile wie für militärische Anwendungen eignet.

1.4.5.2

Die Kommission hofft, dass durch ein politisches Gesamtkonzept auf europäischer Ebene und durch eine effizientere Koordinierung in Zukunft dafür gesorgt werden kann, dass die europäische Raumfahrtindustrie ihre derzeitigen Kapazitäten halten kann und ihre technologische Spitzenposition nicht einbüßt.

1.4.6   Forschung

1.4.6.1

Die Notwendigkeit einer besseren Koordination der Luft- und Raumfahrtforschung ist nicht zu verkennen. Im zivilen Bereich wurden interessante Initiativen ergriffen (Beirat für Luftfahrtforschung in Europa), im Verteidigungsbereich ist die diesbezügliche Situation hingegen nicht befriedigend.

1.4.6.2

Für die Zukunft ist es nach Einschätzung der Kommission unverzichtbar, die langfristige Stabilität der Strukturen für die Finanzierung der Forschung zu sichern. Außerdem sollte ein Gesamtplan für Forschung und Entwicklung aufgestellt und eine Forschungsprogrammplanung eingeführt werden.

1.4.7   Europäische Regulierung der Zivilluftfahrt

1.4.7.1

Die Kommission fordert, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit umgehend eingerichtet wird und ihren Betrieb aufnehmen kann und transatlantische Verhandlungen vor allem über die Sicherheitsbescheinigungen aufgenommen werden.

1.4.7.2

Nach ihrer Vorstellung sollten Fragen der Luftsicherheit auf europäischer Ebene behandelt werden und die Europäische Union in den zuständigen internationalen Organisationen aktiv mitwirken.

1.4.7.3

Ferner sollte nach Meinung der Kommission mit Blick auf eine bessere Nutzung des Luftraums auch eine Schnittstelle zwischen Zivil- und Militärluftfahrt geschaffen werden.

1.4.8   Marktzugang

1.4.8.1

Die Kommission geht vor allem auf Fragen im Zusammenhang mit den Handelsschwierigkeiten mit den USA im Bereich der Verteidigungsgüter vor allem wegen der protektionistischen Maßnahmen der Vereinigten Staaten und der amerikanischen Ausfuhrkontrollbestimmungen ein.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1

Der Bericht STAR 21 sowie die Vorlage der Kommission enthalten einige Feststellungen, die durchaus zu unterschreiben sind. Es ist augenscheinlich, dass die Luft- und Raumfahrtindustrie einem Spitzensektor angehört, in dem Spitzenkompetenzen gebündelt sind und der Hochtechnologien hervorbringt, deren Errungenschaften auch für andere Sektoren sehr wertvoll sein können. Von daher kommt ihr eine wichtige Rolle zu, damit die Europäische Union die Zielsetzung von Lissabon erreichen kann, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen — einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“.

2.2

Was Luft- und Raumfahrtindustrie für den militärischen Bereich angeht, ist die Zersplitterung des Marktes auf die besondere Wesenscharakteristik des Verteidigungssektors zurückzuführen, geht es hier doch um einen Bereich, der unter die nationale Souveränität fällt, und zwar die Verteidigung und somit im Eventualfall gar die Kriegführung. Deshalb ist es nur logisch, dass Staaten sichergehen wollten, dass ihre Versorgung mit Verteidigungsgütern und die Geheimhaltung der betreffenden Technologien gewährleistet sind, und deswegen auf nationale Unternehmen vertrauen, die häufig enge Verbindungen zum Staat haben. Derzeit ist die Geheimhaltung der Technologien mit diversen bilateralen und multilateralen Verträgen sichergestellt.

2.3

Diese Einstellung verträgt sich aber nicht mit der Logik eines Bündnisses und der Tatsache, dass die Verteidigungsgüterindustrie ihre enormen Investitionen auf den nationalen Märkten, die ihr wichtigstes Standbein sind, wenn überhaupt, nur mehr schwer wieder hereinholen werden können, vor allem in Zeiten der Sparpolitik. Außerdem hat es die europäische Industrie im internationalen Wettbewerb besonders schwer, gegen die Konkurrenz der amerikanischen Unternehmen zu bestehen, die einen sehr umfangreichen und stabilen heimischen Markt im Rücken haben.

2.4

Die Vorschläge der Kommission, um der Zersplitterung des Marktes abzuhelfen, sind durchaus interessant, aber vielleicht setzt die Kommission dabei doch gar zu sehr auf Strukturen wie etwa das Europäische Amt für Rüstung. Im Verteidigungsbereich — der seinem Wesen nach unter die nationale Souveränität fällt — läuft ohne den entsprechenden politischen Willen gar nichts, und dieser politische Wille kann nur im Rahmen einer klaren und von allen geteilten weltpolitischen Vorstellung Europas zum Tragen gebracht werden, wovon aber gar keine Rede sein kann. In einem spitzentechnologischen Bereich, bei dem Sachkompetenz und Know-how von sehr hohem Niveau gefragt sind, muss außerdem dafür Sorge getragen werden, dass die ins Auge gefassten Kooperationsformen darauf hinauslaufen, dass technologische Mehrwerte hervorgebracht werden, und sich nicht etwa ein Verdünnungseffekt der Sachkompetenzen einstellt.

2.5

Der EWSA weist darauf hin, dass ein kürzlich zwischen Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich unterzeichneter Verteidigungspakt im Jahre 2005 zu Konkretisierungen im operationellen Bereich führen dürfte. Dies könnte im Industriebereich interessante Perspektiven eröffnen, da der deutsche, der französische und der britische Markt zusammengenommen die für die militärische Luftfahrtindustrie Europas kritische Größenordnung erreichen dürften.

2.6

Was die Raumfahrt betrifft, gehen die jüngsten Entwicklungen (Rahmenabkommen mit der Europäischen Raumfahrtbehörde, Bestimmungen des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa, die auch nach dem Scheitern der Regierungskonferenz nicht in Frage gestellt sind) in Richtung der Sichtweisen der Kommission und der Vorstellungen des EWSA. Der entscheidende Punkt ist, dass genügend Haushaltsmittel bereitgestellt werden, damit die Europäische Union und die Mitgliedstaaten ihre Ziele, die sie sich im Raumfahrtbereich gesteckt haben, auch verwirklichen können. Dies ist denn auch der zentrale Aspekt des Weißbuchs, das trotz gewisser auffälliger Schwachstellen bezüglich der Breitband-Telekommunikation, durchaus ein Dokument von Qualität ist.

2.7

Die Vorschläge der Kommission für eine europäische Regulierung der Zivilluftfahrt erscheinen sowohl unter dem praktischen Aspekt als auch im Sinne der Sicherheit und der Kohärenz gerechtfertigt. Außerdem kann dadurch die Position Europas bei den transatlantischen Verhandlungen gestärkt werden.

3.   Besondere Bemerkungen

3.1   Militärische Luft- und Raumfahrtindustrie

3.1.1

Der EWSA stellt fest, dass eine Kluft besteht zwischen dem, was der Zivilluftfahrtindustrie mit dem Airbus gelungen ist, und der relativen Bedeutungslosigkeit der Militärluftfahrtindustrie, die in der starken Fragmentierung des Marktes ihre Ursache hat. Dies liegt nach Meinung des Ausschusses daran, dass der europäischen Verteidigungspolitik ein Gesamtkonzept fehlt. Dieser Umstand vergrößert nur noch die Vormachtstellung der Vereinigten Staaten, die ihre Verteidigungsabkommen mit verschiedenen Ländern in der ganzen Welt zugunsten ihrer Rüstungsindustrie zu nutzen wussten, so dass sie auf dem Weltmarkt quasi eine Monopolstellung innehaben. In der Luft- und Raumfahrtindustrie kommen gebündelt die Technologien mit der größten strategischen Bedeutung zum Einsatz, von denen das künftige Wirtschaftswachstum abhängt. Daher passt sie haargenau in die Lissabon-Strategie, die darauf abzielt, die Union in den nächsten zehn Jahren „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen, der fähig ist, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“. Außerdem ist die technologische Unabhängigkeit der europäischen Rüstungsindustrie eine der Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der Europäischen Union.

3.1.2

Der EWSA weist darauf hin, dass die Vereinigten Staaten im Bereich der militärischen Luftfahrt (genau wie in der Raumfahrt) mit einer ganzen Reihe von Rechtsinstrumenten bzw. -konzepten operieren, die de facto auf protektionistische Praktiken hinauslaufen. Deswegen sollte die Kommission, die für die Handelspolitik der Europäischen Union zuständig ist, etwas unternehmen, um zumal auf WTO Ebene diesen Praktiken zu begegnen und dadurch die Handelsbilanz der EU in diesem Bereich wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

3.1.3

Er nimmt den Verteidigungspakt zwischen Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich zur Kenntnis, der zeigt, dass sich bei dem Konzept für die europäische Verteidigung etwas tut. Wenn einerseits das Entstehen einer Europäischen Union der Alleingänge nicht wünschenswert erscheint, so sollte man andererseits aber auch Initiativen, die einen Übungseffekt haben, keine Steine in den Weg legen.

3.2   Raumfahrt

3.2.1

Die im Weißbuch enthaltenen Vorschläge entsprechen nach Meinung des EWSA den Empfehlungen des STAR 21-Berichts und gehen sogar noch über diese Empfehlungen hinaus. Er unterstreicht erneut die große strategische Bedeutung der Raumfahrt für die Europäische Union und fordert, das politische Konzept der Europäischen Union im Bereich der Zusammenarbeit und der internationalen Beziehungen auf die Basis einer realistischen Vision ihrer Interessen zu stellen.

3.2.2

Er macht darauf aufmerksam, dass dieser Wirtschaftszweig 30 000 hochqualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt und dieses hervorragende menschliche Potenzial unbedingt erhalten und ausgebaut werden muss.

3.2.3

Angesichts der gescheiterten Regierungskonferenz und in Erwartung eines europäischen Vertrags, der der Europäischen Union eine Zuständigkeit im Raumfahrtbereich zuerkennt, sollte die Kommission die Möglichkeiten, die die Rahmenvereinbarung mit der ESA bietet, optimal nutzen.

3.2.4

Und schließlich sollten für die Raumfahrtpolitik Haushaltsmittel mindestens in einer Größenordnung vorgesehen werden, wie sie das Szenario B „Politisches Handeln“ im Anhang zum Weißbuch beinhaltet.

3.3   Europäische Regulierung der Zivilluftfahrt

3.3.1

Der EWSA unterstützt voll und ganz die Forderung nach einer umgehenden Schaffung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sowie das Bestreben, schnellstmöglich zu erreichen, dass die von Regulierungsbehörden beiderseits des Atlantik ausgestellten Bescheinigungen gegenseitig anerkannt werden.

3.3.2

Des Weiteren sollten die europäischen Flugsicherheitsnormen als Element der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie in effizienter Weise gefördert werden, und deswegen sollte die Europäische Union in den entsprechenden internationalen Organisationen aktiv mitwirken.

4.   Schlussfolgerungen

4.1

Die Kommissionsmitteilung zum STAR 21-Bericht macht zu Recht auf die Schwächen der militärischen Raumfahrt in Europa aufmerksam. Der EWSA ist jedoch der Ansicht, dass die Kommission dabei dem institutionellen Aspekt der Problematik eindeutig zu viel Bedeutung beimisst und es vielmehr darauf ankommt, dass sich in Europa ein echter politischer Wille zu eigenständigem gemeinschaftlichem Handeln im Verteidigungsbereich einstellt. Nur so kann eine solide Basis für die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie geschaffen werden.

4.2

Was den Raumfahrtbereich angeht, findet der EWSA, dass das Weißbuch der Kommission den im STAR 21-Bericht vorgetragenen Forderungen voll und ganz gerecht wird. Die Rahmenvereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ESA und die im Weißbuch abgesteckten politischen Aktionslinien müssten es nach Einschätzung des EWSA ermöglichen, die Ambitionen Europas im Raumfahrtbereich neu zu beleben.

4.3

Er weist darauf hin, dass die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie Millionen europäischen Bürgern Brot und Arbeit gibt und hochqualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt, die die modernsten Spitzentechnologien beherrschen. Deswegen ist es ganz klar, dass wenn das Ziel, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“ nicht nur eine Worthülse bleiben soll, die Mitgliedstaaten die entsprechenden Konsequenzen ziehen und echte und ehrgeizige Politiken im Bereich der Rüstung und der Raumfahrt abstecken müssen, die auf europäischer Ebene koordiniert und zusammengeführt werden müssen, damit Europa wieder den Rang einnehmen kann, der ihm im neuen weltweiten Gefüge zukommt.

Brüssel, den 31. März 2004

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger BRIESCH