23.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 108/22


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2016/C 108/09)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

„HUILE D’OLIVE DE HAUTE-PROVENCE“

EU-Nr.: FR-PDO-0105-01340 — 27.5.2015

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Syndicat AOP Huile d’olive de Haute-Provence

Chambre d’Agriculture

Avenue Charoles Richard

04700 Oraison

FRANCE

Tel.: +33 492305787

Fax +33 492787000

E-Mail: contact@aochuiledolive-hauteprovence.com

Das Syndicat AOP Huile d’olive de Haute-Provence, ein unter das Gesetz vom 21. März 1884 mit späteren Änderungen fallender Fachverband, setzt sich aus Olivenerzeugern und Verarbeitungsbetrieben zusammen (rund 400 Betriebe) und hat ein berechtigtes Interesse daran, den Antrag einzureichen.

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Name des Erzeugnisses

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Kennzeichnung

Sonstiges [Kontrollen, Kontaktdaten der zuständigen Behörden und der Kontrollstellen, Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet]

4.   Art der Änderung(en)

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

5.   Änderungen

Beschreibung des Erzeugnisses

Die Beschreibung des Erzeugnisses wurde überarbeitet und ergänzt, um die Besonderheit des Erzeugnisses und seine analytischen und sensorischen Merkmale genauer zu fassen:

die Farbe des Öls wird genauer beschrieben (gelb mit grünem Schimmer, der im Laufe der Zeit abnimmt), um darauf hinzuweisen, dass die grünliche Färbung des Öls mit der Zeit verblassen kann, insbesondere durch den Zerfall des im Öl enthaltenen Farbpigments Chlorophyll;

mit dem Ziel einer optimalen Erhaltung der Qualität des Olivenöls wurde der Höchstgehalt an freien Fettsäuren von 1 g/100 g auf 0,8 g/100 g gesenkt. Die im Rahmen der Kontrolle der Ursprungsbezeichnung durchgeführten chemisch-physikalischen Analysen haben gezeigt, dass dieser Gehalt von den Ölen nicht überschritten wird;

die aromatischen Merkmale werden anhand der von der antragstellenden Vereinigung und vom Centre Technique de l’Olivier (CTO) durchgeführten sensorischen Tests genauer gefasst. Im Hinblick auf den Duft wird festgelegt, dass die dominierenden Aromen allein oder in Kombination vorkommen können. Die Aromen von Banane, frisch gemähtem Gras und frischer Mandel werden hinzugefügt, die von Birne gestrichen. Im Hinblick auf den Geschmack wird angegeben, dass das Aroma von roher Artischocke dominiert, und es werden Nebenaromen von Banane, Gras, Apfel und frischer Mandel, die allein oder in Kombination vorkommen können, hinzugefügt;

die Bitternote (≥ 1 auf der Skala des Internationalen Olivenölrats — IOC) und der Schärfegrad (≥ 2 auf der Skala des IOC) werden festgelegt und in die Produktspezifikation aufgenommen. Sie gelten vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und präzisieren somit die ursprünglichen Angaben zur Schärfe, aber auch die „Weichheit“ und „leichte Bitterkeit“.

Im Übrigen wurde mit dem Ziel der Erhaltung der Qualität für den Verbraucher die Peroxidzahl von ursprünglich 20 Milliäquivalenten auf 15 Milliäquivalente Peroxidsauerstoff je Kilogramm Olivenöl begrenzt.

Der Grenzwert für den Indikator K270 wurde gestrichen, denn dieser Parameter ist eng mit dem Säuregehalt und der Peroxidzahl korreliert. Diese Streichung wirkt sich nicht auf die Qualität und die besonderen Merkmale des Öls aus, da zulässige Höchstwerte für den Säuregehalt und die Peroxidzahl festgelegt sind.

Die Angabe „nativ“ für das Öl entfällt, da sich dieses Merkmal nur auf die analytischen Eigenschaften des Öls bezieht und das Öl in die Kategorie „nativ“ oder „nativ extra“ fallen kann.

Geografisches Gebiet

Die Grenzen des geografischen Gebiets der Ursprungsbezeichnung wurden nicht geändert, aber genauer beschrieben. Diese Präzisierungen bestehen in der Aufnahme der vollständigen Liste der im geografischen Gebiet enthaltenen Gemeinden (die, wenn dies möglich war, im Einzigen Dokument zu Kantonen zusammengefasst wurden).

Im Übrigen wurden die Modalitäten zur Kennzeichnung der Parzellen in der Produktspezifikation entsprechend den neuen einzelstaatlichen Verfahren genauer gefasst.

Darüber hinaus wurden die Erzeugungsschritte, die im geografischen Gebiet erfolgen müssen, verdeutlicht: „Alle Tätigkeiten von der Erzeugung der Oliven bis zur Verarbeitung des Olivenöls müssen im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.“

Ursprungsnachweis

Angesichts der geänderten einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften wurde die Rubrik „Ursprungsnachweis“ geändert und enthält nun nur noch die Meldepflichten und die Vorschriften für das Führen von Verzeichnissen zur Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses und zur Überwachung der Erzeugungsbedingungen. Zudem wurde ein Verweis auf die Kontrollmodalitäten aufgenommen. Alle Angaben zur Geschichte und zum Ansehen des Erzeugnisses, die ursprünglich in dieser Rubrik der Produktspezifikation enthalten waren, wurden gestrichen.

Erzeugungsverfahren

Der einleitende Satz „Die Oliven müssen in gekennzeichneten Olivenhainen im abgegrenzten Anbaugebiet geerntet worden sein. Die Kriterien für die Kennzeichnung der Parzellen gewährleisten den Ausschluss von für hochwertige Produkte ungeeigneten Flächen“, wurde aus dieser Rubrik der Produktspezifikation gestrichen, da das Verfahren zur Kennzeichnung der Parzellen in der Rubrik „Geografisches Gebiet“ dieser Produktspezifikation beschrieben wird.

zulässige Sorten: Die Begriffe „Hauptsorte“ und „Nebensorten“ wurden gestrichen, da die prozentualen Mindest- und Höchstwerte der einzelnen Sorten fest vorgegeben sind.

Der höchstzulässige Prozentsatz (5 %) von sogenannten „Bestäubersorten“ sowie die Art und Weise ihrer Pflanzung (über die betreffende Parzelle verstreut) werden im Übrigen genauer gefasst, was dazu beiträgt, die gewünschte Sortenzusammensetzung des Olivenöls zu garantieren.

Um jede Interpretation bei der Kontrolle zu vermeiden, wird auch festgelegt, wie die Übereinstimmung der gepflanzten Sorten mit den festgelegten Prozentsätzen bewertet wird: „Die Übereinstimmung der gepflanzten Sorten wird für die Gesamtheit der Parzellen bewertet, aus denen Öl mit dieser Ursprungsbezeichnung erzeugt wird; eine Ausnahme davon bilden die Bestäubersorten, deren Anteil für jede betrachtete Parzelle bewertet wird“.

Zudem wird festgelegt, dass unter den ursprünglich genannten Sorten die Sorten Colombale, Estoublaisse, Filaïre, Grappier und Rosée-du-Mont-d’Or zu den so genannten „alten heimischen“ Sorten gehören, da sie vor dem Frost von 1956 gepflanzt wurden, aber im Erzeugungsgebiet einen erheblichen Anteil der Bäume ausmachen.

Sorte Aglandau: Die Fristangabe 2014, die ursprünglich in der Zusammenfassung und in der Produktspezifikation angegeben wurde, um den prozentualen Mindestanteil der Hauptsorte von 80 % zu erreichen, wird gestrichen, da diese Frist abgelaufen ist.

Bestandsdichte: Die ursprüngliche Bestimmung „Die für jeden Stamm verfügbare Bodenfläche muss mindestens 24 m2 betragen“ wurde verdeutlicht und ergänzt, um Missverständnisse zu vermeiden und die Kontrollen zu erleichtern. So wird der Begriff „Stamm“ durch den treffenderen Begriff „Baum“ ersetzt und werden die Bestimmungen zur Berechnung der Dichte genauer gefasst („die Fläche wird durch Multiplikation des Reihenabstands mit dem Abstand in der Reihe erhalten“). Für den Fall der „terrassierten“ Haine (beim Mindestabstand zwischen den Bäumen wird das Maß der Höhe der Terrasse berücksichtigt) wird ein Mindestabstand zwischen den Bäumen aufgenommen (4 m).

Unterpflanzungen: Neu aufgenommen wird das Verbot der Unterpflanzung für Olivenhaine, die unter die g.U. fallen, um Konkurrenz mit den Ölbäumen, insbesondere in jungen Jahren, zu vermeiden. Entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten sind jedoch vereinzelte Obstbäume im Olivenhain zulässig, da ihr Vorkommen als für die Endqualität des Erzeugnisses folgenlos betrachtet wird, sofern sie nicht mehr als 5 % des Baumbestands der betreffenden Parzelle ausmachen.

Schnitt: Zur Darlegung der bewährten Verfahren beim Schnitt der Bäume wird festgelegt, dass das Schnittgut vor der nächsten Ernte aus den Olivenhainen zu entfernen ist, und es wird die Möglichkeit hinzugefügt, das Schnittgut vor Ort zu häckseln.

Bewässerung: Zur Vereinfachung der Durchführung und Kontrolle wird der Stichtag für die Bewässerung, der ursprünglich durch den Zeitpunkt der Reife jeder Sorte vorgegeben war, durch einen festen Termin, den 30. September, ersetzt.

Ertragsfähigkeit der Bäume: Der Klarheit halber wird festgelegt, dass das auf fünf Jahre festgesetzte Alter, ab dem der Ertrag der Bäume zur Erzeugung von Olivenöl mit Ursprungsbezeichnung verwendet werden darf, „ab dem Zeitpunkt der Pflanzung des Baums auf der Parzelle“ (der mit der Ursprungsbezeichnung gekennzeichneten Parzelle) gilt.

Ertrag: Die Berechnungsweise des Ertrags wurde genauer gefasst, um jedwede Interpretation zu vermeiden. So wird angegeben, dass dieser Ertrag im Verhältnis zur „geernteten Erzeugung“ (und nicht im Verhältnis zur Gesamterzeugung des Baums, die auch die nicht aufgesammelten abgefallen Oliven umfasst, die nicht unter die g.U. fallen), „unabhängig vom Verwendungszweck der Oliven“ und „im Durchschnitt“ für den Betrieb berechnet wird.

Ernte: Verschiedene die Ernte betreffende Bestimmungen wurden aufgenommen: Modalitäten für den Erntebeginn und das Ernteende, die gewährleisten, dass die Oliven in dem gewünschten ausreichend gut ausgereiften Zustand geerntet werden (zulässige mechanische Ernteverfahren, Verbot der Verwendung von dauerhaft aufgestellten Auffangnetzen) und so den Fortbestand der ortstypischen Gepflogenheiten ermöglichen, die die Erzeugung eines hochwertigen Olivenöls aus einwandfreien und unversehrten Oliven begünstigen.

Reifegrad und hygienische Qualität der verarbeiteten Oliven und Fristen für die Anlieferung: Um die Besonderheit des Erzeugnisses zu garantieren, die unter anderem mit dem Reifezustand der geernteten Oliven zusammenhängt, wird der Reifegrad der verarbeiteten Oliven in Abhängigkeit vom traditionellen Olivenerntezeitraum in der Haute-Provence genauer gefasst: Die Partien enthalten nicht mehr als 30 % schwarze Oliven.

Die Bestimmung zur Unversehrtheit der verarbeiteten Oliven wird um die Festlegung des maximalen Anteils der Mängel aufweisenden Oliven ergänzt: „Der Gesamtanteil der Oliven, die Wurmstiche, Insektenstiche, Frostschäden oder Bräunung aufweisen, beträgt weniger als 10 % der Oliven jeder verarbeiteten Partie.“ Schimmelige oder vergorene Oliven dürfen nicht zu Öl mit geschützter Ursprungsbezeichnung verarbeitet werden. Mit dieser Bestimmung soll der Begriff „unversehrte Oliven“ verdeutlicht werden, um die Endqualität des Erzeugnisses besser zu gewährleisten.

Die Fristen zwischen der Ernte und der Anlieferung und zwischen der Ernte und dem Vermahlen wurden von 4 bzw. 7 Tage auf höchstens 3 Tage und 6 Tage verkürzt, um den aktuellen Verfahren, die die Erzeugung eines hochwertigen Öls begünstigen, Rechnung zu tragen.

Herstellung des Öls: Die maximale Temperatur des Olivenbreis wird von 30 °C auf 27 °C (in allen Verarbeitungsstufen) gesenkt, um den geänderten Rechtsvorschriften für die Angabe „Kaltpressung“ Rechnung zu tragen.

Die zulässigen Verfahren und Behandlungen werden aufgelistet („außer dem Waschen und Entkernen ist keine Behandlung vor der Extraktion und außer dem Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren keine Behandlung nach der Extraktion zulässig“), womit auch klargestellt wird, dass die Oliven vor dem Extrahieren des Öls entkernt werden können.

Es wird festgelegt, dass das „Huile d’olive de Haute-Provence“ ein Verschnitt aus mehreren Sorten in den gleichen Anteilen wie auf den Olivenhainen ist. Die Erzeugung von sortenreinem Öl aus der Sorte Aglandau ist zulässig.

Kennzeichnung

Die spezifischen Kennzeichnungsangaben wurden an die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 angeglichen. Die Verwendung des EU-Logos „AOP“ (g.U.) sowie des Vermerks „Appellation d’origine protégée“ gehören zu den Pflichtangaben der Kennzeichnung des Erzeugnisses mit der Ursprungsbezeichnung „Huile d’olive de Haute-Provence“.

Sonstiges: Kontrollen, Aktualisierung der Kontaktdaten der Kontrollstellen und der Vereinigung und Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Angesichts der geänderten einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird die Rubrik „Einzelstaatliche Vorschriften“ in Form einer Tabelle mit den wichtigsten zu kontrollierenden Punkten, den Referenzwerten und der Bewertungsmethode dargestellt.

Rubriken „Kontaktdaten der Kontrollstellen“ und „Zuständige Dienststelle des Mitgliedstaats“: Der Name und die Kontaktdaten der amtlichen Kontrollstellen und der Vereinigung wurden aktualisiert.

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Die Angaben zur Geschichte der Ursprungsbezeichnung, die aus der Rubrik „Ursprungsnachweis“ gestrichen wurden, wurden teilweise in die Rubrik „Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet“ übernommen, das im Übrigen neu gegliedert wurde, um die besonderen Merkmale des geografischen Gebiets und des Erzeugnisses und den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Besonderheiten des geografischen Gebiets und denen des Erzeugnisses zu verdeutlichen.

EINZIGES DOKUMENT

„HUILE D’OLIVE DE HAUTE-PROVENCE“

EU-Nr.: FR-PDO-0105-01340 — 27.5.2015

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

1.   Name

„Huile d’olive de Haute-Provence“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.5 Fette (Butter, Margarine, Öle usw.)

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Das Olivenöl „Huile d’olive de Haute-Provence“ ist gekennzeichnet durch:

eine gelbe Farbe mit grünem Schimmer, der im Laufe der Zeit abnimmt;

einen intensiven Duft, der durch Aromen von roher Artischocke, Apfel, Banane, frisch gemähtem Gras und frischer Mandel, allein oder in Kombination, dominiert wird;

die Feinheit seines Geschmacks, der von roher Artischocke dominiert wird, aber auch Nebenaromen von Banane, Gras, Apfel und frischer Mandel, allein oder in Kombination, aufweist.

Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen muss auf der organoleptischen Skala des Internationalen Olivenölrates (IOC) die Schärfe bei 2 oder mehr und die Bitterkeit bei 1 oder mehr liegen.

Der Gehalt an freier Fettsäure, ausgedrückt in Ölsäure, beträgt höchstens 0,8 g je 100 g Olivenöl. Die Peroxidzahl ist in der Phase des erstmaligen Inverkehrbringens auf 15 Milliäquivalente Peroxidsauerstoff je Kilogramm Olivenöl begrenzt.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Das „Huile d’olive de Haute-Provence“ wird aus Oliven oder Ölen der folgenden Sorten gewonnen:

Aglandau (80 bis 100 %),

Picholine, Bouteillan, Tanche und alte heimische Sorten (vor dem Frost von 1956 gepflanzte Sorten, die im Erzeugungsgebiet einen erheblichen Anteil der Bäume ausmachen) (0 bis 20 %).

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Tätigkeiten von der Erzeugung der Oliven bis zur Herstellung des Olivenöls müssen im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Die Kennzeichnung der Öle mit der Ursprungsbezeichnung „Huile d’olive de Haute-Provence“ umfasst:

den Namen der Ursprungsbezeichnung „Huile d’olive de Haute-Provence“ und die Angabe „Appellation d’origine protégée“.

Diese Angaben sind auf einem Etikett in einem Blickfeld zusammenzufassen. Sie sind sichtbar in lesbaren, dauerhaften und ausreichend großen Buchstaben anzubringen, damit sie sich deutlich von dem Umfeld, auf das sie gedruckt sind, abheben und deutlich von allen anderen geschriebenen Angaben und Zeichnungen unterscheiden;

das EU-Logo „AOP“.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet erstreckt sich auf das Gebiet der folgenden Gemeinden:

Departement Alpes-de-Haute-Provence:

die Gemeinden Digne-les-Bains, Entrepierres, Revest-des-Brousses, Simiane-la-Rotonde, Sisteron;

die Gemeinden der Kantone Digne-les-Bains-Ouest mit Ausnahme der Gemeinden Le Castellard-Mélan, Hautes-Duyes und Thoard, Forcalquier, Manosque-Sud-Est, Manosque-Nord, Manosque-Sud-Ouest, Les Mées, Mézel mit Ausnahme der Gemeinde Majastres, Moustiers-Sainte-Marie mit Ausnahme der Gemeinde La Palud-sur-Verdon, Peyruis, Reillanne, Riez, Saint-Étienne-les-Orgues mit Ausnahme der Gemeinden Lardiers und Saint-Étienne-les-Orgues, Valensole, Volonne;

Departement Bouches-du-Rhône: Jouques, Saint-Paul-lès-Durance;

Departement Var: Ginasservis, Rians, Saint-Julien, Vinon-sur-Verdon;

Departement Vaucluse: La Bastide-des-Jourdans, Beaumont-de-Pertuis, Grambois, Mirabeau, Peypin-d’Aigues, Vitrolles-en-Lubéron.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Besonderheit des geografischen Gebiets

Die prägenden Merkmale des geografischen Gebiets der Ursprungsbezeichnung sind zum einen die geografische Geschlossenheit des Durance-Tals und zum anderen die Höhenlage (400 bis 750 m).

Gemeinsame Merkmale des geografischen Gebiets sind die stark kieshaltigen Böden (Puddingstein aus dem Oligozän, Rundkies, kantige und flache Steine, die meistens durch Frostsprengung entstanden sind) und ihr Kalkgehalt (alle Böden sind kohlenstoffreich).

Das in der Haute-Provence herrschende mediterran-provenzalische Klima mit kontinentalem Einfluss ist durch heiße und trockene Sommer mit häufig niedrigen Temperaturen während der Nächte und im Winter, sehr große Temperaturamplituden im Jahresgang (im Mittel zwischen 17 °C und 18 °C) und im Tagesgang sowie Inversionswetterlagen gekennzeichnet.

Der Olivenanbau in Alpes-de-Haute-Provence wird bereits im Mittelalter erwähnt. Er erfährt seine größte Ausdehnung zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert. Zu dieser Zeit hielten die Olivenbäume harten Frösten hier besser als in anderen Regionen stand.

Im Laufe der Jahrhunderte wussten die Olivenbauern die für das heimische Klima am besten angepassten Sorten auszuwählen, insbesondere die heute am weitesten verbreitete Sorte Aglandau. Der Ölbaum wird auf angelegten Terrassen angebaut (eine Abfolge von nahezu horizontalen Parzellen, die durch unvermörtelte Trockenmauern zur Abstützung getrennt sind, um das natürliche Gefälle des Geländes abzufangen). Die Oliven werden traditionell relativ grün im November geerntet. Der Erntezeitraum ist mit maximal 55 Tagen im gesamten geografischen Gebiet relativ kurz.

Das „Huile d’olive de Haute-Provence“ wird vom Verbraucher aufgrund seines Ansehens und seiner Eigenschaften sehr geschätzt. Die Qualität des „Huile d’olive de Haute-Provence“ ist seit langem anerkannt, und es wird auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene regelmäßig ausgezeichnet.

Besonderheit des Erzeugnisses

Die Besonderheit des „Huile d’olive de Haute-Provence“ gründet sich insbesondere auf die überwiegende Verwendung der Sorte Aglandau, die 80 % bis 100 % der im Öl vorkommenden Sorten ausmacht. Das so gewonnene Öl ist körperreich und fein und hat ein intensives Aroma, das durch rohe Artischocke, Apfel, Banane, frisch gemähtes Gras und frische Mandel gekennzeichnet ist. Die im Allgemeinen ausgeprägte Schärfe überwiegt die Bitterkeit, und die gelbe Farbe mit grünem Schimmer ist insbesondere zu Beginn des Wirtschaftsjahres charakteristisch.

Ursächlicher Zusammenhang

Die durch die Höhenlage des geografischen Gebiets bedingte Geländeform sowie die Merkmale des dort herrschenden mediterranen Klimas mit kontinentalem Einfluss bedingen den „terrassierten“ Anbau des Ölbaums. Die Trockenmauern zur Abstützung der Terrassen ermöglichen es, den Boden in niederschlagsreichen Zeiten zu entwässern und ihm in Trockenperioden Wasser zuzuführen (durch Kondensation der Luftfeuchtigkeit in der Nacht). Durch ihr Vermögen, Sonnenwärme zu speichern, regulieren sie die Temperatur, schützen an den ersten kühlen Tagen die Ernte und während der größten Kälte, die im geografischen Gebiet im Allgemeinen im Februar herrscht, die Ölbäume vor Frostschäden. Die kieshaltigen und kohlenstoffreichen Böden mit ihrer für das geografische Gebiet typischen feinen sandig-schluffigen oder schluffig-sandigen Matrix sind für den Anbau des Ölbaums, der durchlüftete und dränierende Böden mag, besonders günstig. Das Zusammenwirken von Böden und Klima hat im Laufe der Jahrhunderte zu einer Sortenselektion geführt, bei der sich insbesondere die Sorte Aglandau durchgesetzt hat. Obwohl sie sehr spät reifen, weisen die im November geernteten Aglandau-Oliven eine gute Beständigkeit gegen die während der Ernte einziehenden Fröste auf. Extrem starke Fröste, die in jedem Jahrhundert zwei- oder dreimal vorkommen, haben der Sorte Aglandau nach und nach zum Erfolg verholfen. Diese Sorte kommt zwar überall in der Provence vor, jedoch nur in der Haute-Provence mehrheitlich.

Die Aglandau-Olive, die mindestens 80 % der Sorten auf den Olivenhainen und im Öl ausmacht, hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Eigenschaften des Öls, das sich deutlich von anderen Ölen unterscheidet. Die Früchte dieser Sorte weisen bei der Ernte trotz der späten Reife eine niedrigen Wassergehalt und eine Ölkonzentration auf, die ihnen eine gute Beständigkeit gegen die ersten Herbstfröste verleihen, die der Qualität des Öls nicht schaden. Die Oliven werden jedoch vor den starken Frösten geerntet, die in der Regel in den letzten beiden Dezemberwochen einziehen. Der Anteil der noch grünen Oliven ist daher bei der Ernte häufig hoch. Das fettlösliche Chlorophyll, das sie mitbringen, verleiht dem Öl in den ersten Wochen nach seiner Herstellung den typischen grünen Schimmer. Das Öl verliert diesen grünen Schimmer im Laufe der Zeit, ohne dass die organoleptischen Eigenschaften dadurch beeinträchtigt werden, da das Farbpigment Chlorophyll durch Lichteinwirkung zerfällt, und schimmert anschließend golden. Die Öle weisen einen hohen Gehalt an Polyphenolen auf, die für Bitterkeit und Schärfe und im Übrigen für eine gute Haltbarkeit des Öls sorgen.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

(Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014)

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-5703c586-9a23-41bb-8b07-0b449c7ecead


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.