16.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/61


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in Bezug auf zeitlich befristete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer für COVID-19-Impfstoffe und -In-vitro-Diagnostika als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie“

(COM(2020) 688 final — 2020/0311 (CNS))

(2021/C 56/09)

Befassung

Rat der Europäischen Union, 6.11.2020

Rechtsgrundlage

Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Verabschiedung auf der Plenartagung

2.12.2020

Plenartagung Nr.

556

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

195/0/3

Da der Ausschuss seine Unterstützung der Steuervorschriften aufgrund der COVID-19-Krise bereits in seinen am 10. Juni 2020 verabschiedeten Stellungnahmen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen [COM(2020) 197 final — 2020/0081 (CNS)], zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise [COM(2020) 198 final — 2020/0082 (CNS)] und zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise [COM(2020) 201 final — 2020/0084 (CNS)] (1) zum Ausdruck gebracht hat und die Änderung der Richtlinie 2006/112/EG keine weiteren Punkte enthält, zu denen der EWSA eine Stellungnahme abzugeben hat, beschloss er auf seiner 556. Plenartagung am 2./3. Dezember 2020 (Sitzung vom 2. Dezember) mit 195 Stimmen bei 3 Enthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in den vorgenannten Stellungnahmen vertreten hat.

Brüssel, den 2. Dezember 2020.

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  ABl. C 311 vom 18.9.2020, S. 76.