16.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 286/190


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen im Hinblick auf Maßnahmen der Union im öffentlichen Interesse“

(COM(2021) 181 final — 2021/0097 (CNS))

(2021/C 286/31)

Befassung

Rat der Europäischen Union, 16.4.2021

Rechtsgrundlage

Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Verabschiedung im Plenum

27.4.2021

Plenartagung Nr.

560

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

220/0/7

Da der Ausschuss seine Unterstützung der Steuervorschriften aufgrund der COVID-19-Krise bereits in seinen am 10. Juni 2020 verabschiedeten Stellungnahmen zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen [COM(2020) 197 final — 2020/0081 (CNS)], zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise [COM(2020) 198 final — 2020/0082 (CNS)] und zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise [COM(2020) 201 final — 2020/0084 (CNS)] (1) zum Ausdruck gebracht hat und die Änderung der Richtlinie 2006/112/EG (2) keine weiteren Punkte enthält, zu denen der EWSA eine Stellungnahme abzugeben hat, beschloss er auf seiner 560. Plenartagung am 27./28. April 2021 (Sitzung vom 27. April) mit 220 Stimmen bei 7 Enthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in der vorgenannten Stellungnahme vertreten hat.

Brüssel, den 27. April 2021

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  ABl. C 311 vom 18.9.2020, S. 76.

(2)  ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1.