EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.7.2021
SWD(2021) 704 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Zypern
Begleitunterlage zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 705 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 710 final} - {SWD(2021) 711 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 716 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 718 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 726 final} - {SWD(2021) 727 final}
Zusammenfassung
Die strukturelle Reform des zyprischen Justizsystems schreitet voran, wenn auch mit Verzögerungen. Die Gesetzentwürfe über die Aufteilung des derzeitigen Obersten Gerichtshofs in einen Obersten Verfassungsgerichtshof und ein Oberstes Gericht sowie über die Ernennungsverfahren für die Richter und Vorsitzenden dieser beiden neuen Zuständigkeiten liegen dem Parlament vor. Über die Ernennungen entscheidet der Präsident der Republik auf unverbindliche Empfehlung des Justizbeirats. Es ist wichtig, dass mit dieser Reform die Unabhängigkeit der Justiz im Einklang mit dem EU-Recht und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europarats gewährleistet wird. Die Einrichtung eines Berufungsgerichts wird ebenfalls gerade im Parlament debattiert. Die Einrichtung von Fachgerichten und die Umstrukturierung der Gerichte sind im Gange. Die neuen Vorschriften des Zivilprozessrechts, mit denen die Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen, wurden verabschiedet. Der Ausbau der Kapazität des „Law Office“ der Republik schreitet voran, einschließlich der Trennung von Funktionen und Einstellungsverfahren. Weitere Reformen zielen darauf ab, wichtige Herausforderungen in Bezug auf die Effizienz und Qualität des Justizsystems, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung, zu bewältigen. Zivil-, Handels- und Verwaltungsgerichtsverfahren sind nach wie vor sehr langwierig.
Zypern verbessert seinen Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung weiter, auch wenn wichtige Reformen wie die Einrichtung einer Antikorruptionsbehörde, der Schutz von Hinweisgebern, die Regulierung der Lobbyarbeit und die Offenlegung von Vermögenswerten gewählter Amtsträger noch ausstehen. Das Amt für Transparenz und Korruptionsprävention wurde beauftragt, die Umsetzung eines neuen Antikorruptionsplans für den Zeitraum 2021–2026 zu überwachen. Die Untersuchung von Korruptionsfällen wurde fortgesetzt, wobei die Manipulation des Sportwettbewerbs einen besonders risikobehafteten Bereich darstellt und nach wie vor nur wenige Korruptionsfälle abgeurteilt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft wurde mit neuen Ressourcen ausgestattet und durch eine Änderung des Strafgesetzbuches wurden die Strafen für Amtsmissbrauch verschärft und es wurde die Möglichkeit geschaffen, bei der Ermittlung dieser Straftat besondere Ermittlungstechniken einzusetzen. Die Regierung leitete eine Untersuchung betreffend die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren ein, um auf Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit ausländischen Einzelpersonen und hochrangigen Amtsträgern zu reagieren. Mit einem neuen Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung soll die Integrität der Polizei verbessert werden. Während der COVID-19-Pandemie wurden Finanzhilfen mit Maßnahmen zur Minderung des Betrugs- und Korruptionsrisikos flankiert.
Die Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu Informationen werden durch die Verfassung rechtlich und formal geschützt. Die nachgeordnete Gesetzgebung schützt ausdrücklich journalistische Quellen und fördert die Medienvielfalt in Rundfunk und Fernsehen. Im Dezember 2020 wurden durch nachgeordnete Gesetze der Rahmen und die Bedingungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen festgelegt und das Amt des Informationsbeauftragten geschaffen. Mit Gesetzentwürfen, deren Verabschiedung für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen ist, sollen die Unabhängigkeit der zyprischen Rundfunk- und Fernsehbehörde gestärkt, die Garantien für die freie Meinungsäußerung verbessert und die Transparenz der Eigentumsverhältnisse erhöht werden.
Zur Gewaltenteilung gehört auch ein Konsultationsprozess, der Teil eines Projekts zur besseren Rechtsetzung ist. Der Konsultationsprozess zu Gesetzentwürfen beschränkt sich jedoch auf Diskussionen im Repräsentantenhaus und es bestehen Bedenken hinsichtlich des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Entwürfen. Der in der Verfassung verankerte Ausnahmezustand wurde während der Pandemie nicht ausgerufen. Gleichwohl wurden im Rahmen des Quarantänegesetzes, das den Ministerrat zum Erlass von Verfügungen befähigt, Dekrete im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu erlassen, Einschränkungen für Bürger und Unternehmen verhängt. Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit von 2020 festgestellt, stehen einige zivilgesellschaftliche Organisationen immer noch vor gewissen Herausforderungen in Bezug auf den Registrierungsrahmen, auch wenn in den neuen Rechtsvorschriften Verbesserungen festgestellt werden, die eine einfachere Registrierung von Verbänden von NRO ermöglichen.
I.Justizsystem
Das Gerichtssystem besteht aus sechs Bezirksgerichten, sechs Schwurgerichten, dem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgericht für internationalen Schutz und dem Obersten Gerichtshof. Die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs ist im Gange. Darüber hinaus gibt es Familiengerichte, Liegenschaftsgerichte, Arbeitsgerichte und ein Militärgericht. Es gibt 113 Richter an den erstinstanzlichen Gerichten und 13 Richter am Obersten Gerichtshof. Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden vom Präsidenten der Republik aus den Reihen der Justiz und auf Empfehlung des Obersten Gerichtshofs ernannt, wobei der Präsident nicht verpflichtet ist, dieser Empfehlung zu folgen. Nach gängiger Praxis folgt der Präsident der Republik jedoch den Empfehlungen des Obersten Gerichtshofs, der für jede freie Stelle den jeweils dienstältesten Richter vorschlägt. Dieselbe Vorgehensweise gilt bei der Ernennung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, bei dem der Präsident der Republik stets der Empfehlung folgt, den dienstältesten Richter des Gerichts zu ernennen. Die erstinstanzlichen Richter werden vom Obersten Justizrat (Supreme Council of Judicature – SCJ) ernannt, versetzt und befördert, der sich aus allen Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs (dem Präsidenten und 12 Richtern) zusammensetzt. Die Staatsanwaltschaft ist unabhängig und dem Generalstaatsanwalt der Republik unterstellt. Der Generalstaatsanwalt leitet das „Law Office“ der Republik, eine unabhängige Dienststelle, die keinem Ministerium untersteht. Der Generalstaatsanwalt ist befugt, nach eigenem Ermessen und im öffentlichen Interesse Verfahren wegen einer Straftat gegen eine (juristische oder natürliche) Person in der Republik einzuleiten, durchzuführen, zu übernehmen und fortzusetzen oder einzustellen. Darüber hinaus ist der Generalstaatsanwalt der Rechtsberater der Republik, des Präsidenten, des Ministerrats und der einzelnen Minister. Er nimmt alle sonstigen Funktionen und Aufgaben wahr, die ihm durch die Verfassung oder durch ein Gesetz übertragen werden. Zypern beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die unabhängige nationale Rechtsanwaltskammer ist für die regulatorischen und disziplinarischen Angelegenheiten in Bezug auf ihre Mitglieder zuständig.
Unabhängigkeit
Der Grad der wahrgenommenen richterlichen Unabhängigkeit ist durchschnittlich. In der breiten Öffentlichkeit halten 48 % die Unabhängigkeit der Justiz für „eher gut“ oder „sehr gut“, ein Anteil, der im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 um 7 Prozentpunkte gesunken ist. Der entsprechende Anteil bei Unternehmen beträgt 45 % und ist seit 2020 um 3 Prozentpunkte gesunken. Dieses Maß an wahrgenommener Unabhängigkeit der Justiz ist seit 2016 durchschnittlich.
Die Spaltung des derzeitigen Obersten Gerichtshofs in einen Obersten Verfassungsgerichtshof und ein Oberstes Gericht liegt dem Parlament zur Verabschiedung vor. Der Gesetzentwurf wurde dem Parlament Ende 2020 vorgelegt und es wurde ein Ad-hoc-Ausschuss eingerichtet, um den Text fertigzustellen. Der Entwurf sieht derzeit vor, dass die Richter und Präsidenten dieser Gerichte allein vom Präsidenten der Republik ernannt werden dürfen. Darüber hinaus ist ein Justizbeirat vorgesehen, der – getrennt vom Obersten Justizrat – dafür zuständig ist, eine Liste der für die Ernennung geeignetsten Bewerber zu erstellen, an die der Präsident allerdings nicht gebunden ist. Es ist wichtig, dass mit dieser Reform die Unabhängigkeit der Justiz im Einklang mit dem EU-Recht und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europarats gewährleistet wird. Eine Konsultation der Venedig-Kommission zur Gesetzesvorlage würde die in dieser Hinsicht bestehenden Zweifel an der vorgeschlagenen Reform ausräumen. Der Gesetzentwurf sieht auch die Einrichtung eines Berufungsgerichts vor, dessen Richter und Präsident vom Obersten Justizrat ernannt werden sollen. Nach Auflösung des Parlaments am 14. April 2021 im Hinblick auf die Parlamentswahlen am 30. Mai werden die vorliegenden Gesetzentwürfe vom neu gewählten Parlament erörtert.
Der Oberste Justizrat wird derzeit reformiert, damit er die einzelnen Bausteine des Justizsystems besser repräsentiert. In einem 2020 erarbeiteten Gesetzentwurf wurde die Erweiterung des Obersten Justizrats vorgeschlagen. Dieser würde sich aus den Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs, dem Präsidenten und den Richtern des Obersten Gerichts, dem Präsidenten des Berufungsgerichts, dem dienstältesten Präsidenten der Bezirksgerichte, dem Präsidenten der Richtervereinigung, dem Generalstaatsanwalt und dem Präsidenten der zyprischen Rechtsanwaltskammer zusammensetzen. Die Richterschaft gab zu erkennen, dass sie einen überarbeiteten Obersten Justizrat, bestehend ausschließlich aus Mitgliedern der Richterschaft, bevorzugen würde. Dieser Gesetzentwurf liegt seit Ende 2020 vor und wurde nicht verabschiedet, bevor das Parlaments im Frühling aufgelöst wurde. Es ist wichtig, dass den Empfehlungen des Europarats bei dieser Reform Rechnung getragen wird.
Der Aktionsplan für die Stärkung des „Law Office“ der Republik befindet sich in der Umsetzung und es ist ein Gesetz zur Gewährleistung der haushaltsmäßigen Unabhängigkeit des „Law Office“ geplant. Die Reform beinhaltet unter anderem die Umstrukturierung und Einrichtung getrennter, in sich geschlossener Direktionen innerhalb des „Law Office“, um die Trennung der beiden Hauptfunktionen des Generalstaatsanwalts wirksamer zu gestalten, die Schaffung neuer Stellen, die Rationalisierung von Verfahren, die Trennung von Funktionen und Einstellungsverfahren. Ein Gesetzentwurf bezüglich der haushaltsmäßigen Unabhängigkeit des „Law Office“ wird weiterhin zwischen dem Generalstaatsanwalt und dem Finanzministerium erörtert. Um der geplanten Reform vorzugreifen, stellte das „Law Office“ der Republik Ende 2020 zahlreiche neue Juristen ein, die teilweise Strafsachen und auch Korruptionsfälle bearbeiten.
Qualität
Es werden zwar Maßnahmen ergriffen, um die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, der Bereich gibt aber nach wie vor Anlass zu ernster Sorge. Der breiten Öffentlichkeit stehen nur sehr wenige Online-Informationen über das Justizsystem zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es nur sehr wenige digitale Lösungen, um zivil-/handelsrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren anzustrengen und zu verfolgen. Die Einführung eines elektronischen Gerichtsverwaltungssystems ist eines der Hauptziele der laufenden Reformen. Bei der Umsetzung des Systems und den einschlägigen Vergabeverfahren kommt es jedoch seit 2017 zu Verzögerungen. In der Zwischenzeit wurde ein elektronisches Mini-Register zur Einreichung von Klagen erstellt, das 2020 in allen Zivilregistern und beim Obersten Gerichtshof in Betrieb genommen wurde, um eine effizientere Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen, bis das E-Justiz-System vollständig eingeführt ist. Die Umsetzung des Registers wurde durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt.
Die öffentlich zugänglichen Infowebsites über Rechtsprechung und Gesetzgebung wurden weiter ausgebaut. Eine Website, die von der zyprischen Rechtsanwaltskammer verwaltet wird, bietet der Öffentlichkeit einen offenen und kostenlosen Zugang zu verschiedenen Datensätzen wie zum Beispiel Datenbanken zur Rechtsprechung und Gesetzgebung. Konkret ermöglicht die Website den Zugang zur Datenbank der zyprischen Rechtsprechung, zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Zyperns, zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zur zyprischen Gesetzgebung. Der Oberste Gerichtshof ermöglicht zyprischen Richtern auf seine Kosten den Zugang zu nationalen und ausländischen Online-Datenbanken.
Effizienz
Die Effizienz des Justizsystems gibt weiter Anlass zu ernster Sorge. Die Zeit, die benötigt wird, um Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen vor erstinstanzlichen Gerichten abzuschließen (882 Tage im Jahr 2019 im Vergleich zu 737 Tagen im Jahr 2018), ist EU-weit immer noch eine der längsten. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhöhte sich die Verfahrensdauer in erster Instanz (495 Tage im Jahr 2019 gegenüber 487 Tagen im Jahr 2018) und die Fallabschlussquoten (ca. 170 % im Jahr 2019 gegenüber ca. 219 % im Jahr 2018) gingen zurück. Seit September 2020 wird am Bezirksgericht Paphos ein Pilotprojekt durchgeführt, um den Rückstand zu verringern. Mit der Einstellung einer Reihe zusätzlicher Richter wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich hauptsächlich darum kümmert, den Rückstand abzubauen.
Die Umsetzung des Aktionsplans zur Bewältigung von Effizienzproblemen schreitet voran, wenn auch mit einiger Verzögerung. In dem Rahmen wurde vom Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung Ende 2020 ein Gesetzentwurf erarbeitet, in dem in Bezug auf die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten, die Bezirksrichter und hochrangige Bezirksrichter verhandeln und aburteilen dürfen, eine Ausweitung ihrer zivilrechtlichen Zuständigkeit vorgesehen wird, um die Flexibilität des Systems zu erhöhen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2019, die Abwicklung von Finanzstreitigkeiten – Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit notleidenden Krediten (NPL) – sechs bereits amtierenden hochrangigen Bezirksrichtern zu übertragen, wird weiterhin umgesetzt.
Die neue Zivilprozessordnung wurde verabschiedet. Am 19. Mai 2021 verabschiedete der Oberste Gerichtshof die neue Zivilprozessordnung und ersetzte damit den veralteten Rechtsrahmen, der seit 1958 in Kraft war. Mit der Ordnung, die noch nicht umgesetzt wurde, sollen Gerichtsverfahren beschleunigt und die Effizienz von Zivilprozessen insgesamt verbessert werden, einschließlich im Hinblick auf die Vollstreckung von Gerichtsurteilen.
II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Es wurde ein neuer Aktionsplan zur Bekämpfung von Korruption für den Zeitraum 2021–2026 verabschiedet, dessen Umsetzung vom Amt für Transparenz und Korruptionsprävention überwacht werden soll. Dem Generalstaatsanwalt obliegt die Gesamtzuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten, einschließlich Korruption. Die Staatsanwaltschaft berät Strafvollzugsbehörden, die bei Korruptionsdelikten ermitteln, zu rechtlichen Fragen. Es wurde ein neuer Generalstaatsanwalt eingestellt, parallel zur Einstellung neuer Mitarbeiter und zur Umstrukturierung des Amts für die Verfolgung von Finanzkriminalität. Mit einem neuen Gesetzentwurf über den Zugang zu öffentlichen Informationen wird der Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung verbessert.
Nach Ansicht von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft ist das Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor relativ hoch. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International belegt Zypern mit 57 von 100 Punkten in der EU Platz 12 und weltweit Platz 42.
Diese Wahrnehmung hat sich in den letzten fünf Jahren
verschlechtert
.
Der strategische Rahmen für die Korruptionsbekämpfung wurde überarbeitet. Im Januar 2021 verabschiedeten der Präsident der Republik und der Minister für Justiz und öffentliche Ordnung eine neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2021–2026. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen Transparenz-, Rechenschafts- und Korruptionsfragen und dienen dazu, die bestehenden Institutionen zu stärken und neue Garantien zu schaffen.
Die Strategie besteht aus drei Säulen
mit jeweils unterschiedlichen konkreten Maßnahmen
. Das Amt für Transparenz und Korruptionsprävention (dem Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung unterstellt) hat zwei Beamte ernannt, die mit der interinstitutionellen Koordinierung und Umsetzung der Strategie betraut sind. Jede öffentliche Einrichtung verfügt über eine Anlaufstelle für die Strategie zur Korruptionsbekämpfung, die über die Fortschritte bei der Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich berichtet. Das Amt für Transparenz und Korruptionsprävention sammelt und zentralisiert die Informationen über die Umsetzung der Strategie und veröffentlicht die Ergebnisse auf einer Online-Plattform
. Darüber hinaus startete der Ministerrat Ende 2020 ein nationales Integritätsprogramm auf der Grundlage der Norm für Antibestechungsmanagementsysteme der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Für die Überwachung der Umsetzung des Programms ist das Ministerium für Justiz zuständig.
Das Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen wurde erlassen, andere Antikorruptionsgesetze werden jedoch noch im Parlament erörtert. Das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors
, das natürlichen und juristischen Personen das Recht gewährt, auf Informationen öffentlicher Einrichtungen zuzugreifen, trat im Dezember 2020 in Kraft. Der Gesetzentwurf über die Einrichtung einer unabhängigen Behörde gegen Korruption und der Gesetzentwurf über Lobbyarbeit wurden im zuständigen parlamentarischen Ausschuss in erster Lesung angenommen. Dem parlamentarischen Ausschuss für Institutionen, Leistungsorientierung und den Verwaltungskommissar liegen noch eine Reihe von Gesetzentwürfen über Vermögenserklärungen von gewählten und ernannten Amtsträgern vor.
Der Zeitplan für die endgültige Verabschiedung ist jedoch noch nicht bekannt.
Amtsmissbrauch wird jetzt schärfer bestraft. Im März 2021 wurde die Strafe für Amtsmissbrauch durch (gewählte oder ernannte) Amtsträger von drei auf sieben Jahre Freiheitsstrafe verlängert.
Die Generalstaatsanwaltschaft weitet ihre Kapazitäten weiter aus. Ende Juni 2020 wurde ein neuer Generalstaatsanwalt ernannt. Das Amt hat jüngst 24 Anwälte der ersten Ebene eingestellt, die mit der Verfolgung von Korruption und anderen Finanzstraftaten betraut wurden, und drei Beamte wurden von der Personalabteilung in die Generalstaatsanwaltschaft versetzt. Von 2013 bis 2020 wurden 149 Korruptionsfälle untersucht, wovon 20 Fälle abgeurteilt wurden (darunter fünf Fälle, bei denen es um hochrangige Beamte und politisch exponierte Personen ging).
In einem Risikobereich, der vom Gesetz zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen
geregelt wird, wurde zwar in mehreren Fällen wegen Korruption (12 Fälle im Jahr 2020 und drei Fälle im Jahr 2021) und Interessenkonflikten (zwei Fälle im Jahr 2020 und ein Fall im Jahr 2021) ermittelt, bislang kam es jedoch zu keinen Aburteilungen.
Im Jahr 2020 koordinierte der Generalstaatsanwalt mehrere Treffen des Wettverbands und der Polizei im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen.
Die Regierung setzte eine Untersuchungskommission ein, um die zyprische Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren zu untersuchen. Als Reaktion auf Korruptionsvorwürfe, an denen ausländische Personen und hochrangige Beamte beteiligt waren (einschließlich einer möglichen Beteiligung politisch exponierter Personen), setzte der Generalstaatsanwalt auf Ersuchen des Ministerrats am 7. September 2020 eine Untersuchungskommission ein, die damit beauftragt wurde, alle Einbürgerungen gemäß der zyprischen Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren im Zeitraum 2007 bis 2020 zu untersuchen und zu prüfen. Eigenen Angaben zufolge untersuchte die Kommission 6779 Einbürgerungen aufgrund von Investitionen. In ihren vorläufigen Schlussfolgerungen legte die Kommission im April 2021 dar, dass über 53 % der untersuchten Einbürgerungen entgegen dem Gesetz gewährt wurden. Die Europäische Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern wegen seiner Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren ein.
Die Staatsanwaltschaft für Finanzkriminalität wurde umstrukturiert. Die Ermittlungsbehörde für Finanzkriminalität wurde 2020 umstrukturiert und in zwei Abteilungen aufgeteilt: eine Abteilung für die Ermittlung von Finanzdelikten und eine unterstützende Abteilung (die ihre Arbeit im Februar 2021 aufnahm) mit zwei polizeilichen Ermittlungsbeamten und vier forensischen Rechnungsprüfern.
Das unterstützende Referat unterstützt andere Referate durch Finanzanalysen und die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen bei verdächtigen Personen. Die Beschaffung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter stellt die Behörde aber weiterhin vor Herausforderungen.
Teilweise verzögert sich die Ermittlung von Finanzdelikten, weil die Finanzinstitutionen nur langsam auf gerichtliche Offenlegungsanordnungen reagieren oder – bei einigen internationalen Fällen – die ausländischen Behörden vermeintlich nur langsam auf Rechtshilfeersuchen reagieren.
2020 kam es im Zusammenhang mit einem Korruptionsdelikt zu einer Beschlagnahme, die vier Angeklagte betraf, darunter einen Beamten.
Es wurden neue Instrumente zur Stärkung der Integrität innerhalb der Polizei eingeführt, darunter eine Online-Plattform zur Meldung von Missständen. 2020 startete der Dienst für innere Angelegenheiten der Polizei (Police internal affairs service – PIAS), der für die Ermittlung von Korruptionsvorwürfen innerhalb der Polizei verantwortlich ist, eine Online-Plattform zur Meldung von Missständen (Whistleblowing). Seitdem gingen 141 Beschwerden
ein: 36 Beschwerden wurden bereits untersucht (21 davon wurden im Anschluss zurückgewiesen). Es liegen keine Informationen zu abgeurteilten Fällen vor. Anfang 2021 verabschiedete der PIAS einen Verhaltenskodex für die Polizei mit Schwerpunkt auf Korruptionsbekämpfung (der im bestehenden Ethik-Kodex der Polizei verankert wurde)
und erarbeitete ein an die Allgemeinheit gerichtetes Infoblatt zur Erklärung seiner Zuständigkeiten. Steht ein Polizeibeamter unter Korruptionsverdacht, kann der PIAS entscheiden, den Verdächtigten einer „Integritätsprüfung“ zu unterziehen. Während Korruptionsverdachtsfälle dem Generalstaatsanwalt gemeldet werden, werden Hinweise auf Verstöße gegen die Disziplinarbestimmungen dem Leiter der Polizei übermittelt, um mögliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Von 2018 bis 2020 wurden 13 Fälle an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, von denen ein Fall (mit Verurteilung) abgeurteilt wurde. Derzeit gibt es 11 offene Ermittlungsverfahren und ein Ermittlungsverfahren, das bei der Generalstaatsanwaltschaft anhängig ist.
Es wurden neue Bestimmungen in Bezug auf Interessenkonflikte von Parlamentsmitgliedern erlassen. Im Februar 2021 erließ das Repräsentantenhaus einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder, der Bestimmungen in Bezug auf Unvereinbarkeiten, Vermögenserklärungen, Geschenke und Lobbyarbeit enthielt.
Die Einhaltung des Kodex wird von einem spezifischen parlamentarischen Ausschuss überwacht. Was andere Beamte betrifft, sollen im Rahmen eines laufenden Projekts zusätzlich zum bestehenden Verwaltungsgesetz
gemeinsame Grundsätze für Interessenkonflikte von Beamten aller Sektoren festgelegt werden.
Es gibt keine Daten über die Umsetzung des Rahmens für die Offenlegung von Vermögenswerten. Es sind zwar Vorschriften für Vermögenserklärungen vorhanden, hinsichtlich der Richtigkeit und Überprüfung dieser Erklärungen wurden allerdings Fragen aufgeworfen. Darüber hinaus gelten für die Nichteinhaltung der Vorschriften für Vermögenserklärungen zwar bestimmte Vorschriften und Sanktionen, einschließlich für hochrangige Amtsträger und politisch exponierte Personen (wie Mitglieder des Parlaments und den Präsidenten der Republik), da hinsichtlich der Umsetzung des Systems der Vermögenserklärungen aber keine Informationen vorliegen, ist die Wirksamkeit dieser Vorschriften und Sanktionen unklar. Die im letztjährigen Bericht dargelegten Bedenken bleiben somit bestehen.
Ein Gesetzentwurf betreffend die „Meldung von Korruptionsdelikten“ liegt dem Gesetzgeber seit Mai 2017 zur Verabschiedung vor
. Mit dem Gesetz würden neue Bestimmungen in Bezug auf den Schutz von Personen im öffentlichen und privaten Sektor, die Korruptionsdelikte melden, eingeführt.
Während der COVID-19-Pandemie wurden Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen ergriffen. Das Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung richtete einen mit der Datenbank der Sozialversicherungsdienste verknüpften Kontrollmechanismus ein, bei dem die Empfänger von Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 automatisch kontrolliert wurden (auch „Sonderregelung“ genannt). Bei Verstößen gegen die Kriterien für die Inanspruchnahme der „Sonderregelung“ verlangte das Ministerium für Arbeit, Wohlfahrt und Sozialversicherung die Rückzahlung der entsprechenden Leistungen. Im Gesundheitssektor wurden u. a. Preisgrenzen für lebenswichtige Artikel zum Schutz gegen die Krankheit (z. B. Masken, medizinische COVID-19-Tests) eingeführt, um Korruptionsrisiken zu senken.
III.Medienpluralismus und Medienfreiheit
In Zypern genießen die Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu Informationen gemäß Artikel 19 der Verfassung der Republik Zypern rechtlichen und formalen Schutz. Die nachgeordnete Gesetzgebung schützt ausdrücklich journalistische Quellen und fördert die Medienvielfalt in Rundfunk und Fernsehen. Das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors (2017) trat im Dezember 2020 nach mehreren Verzögerungen in Kraft, um dieses Recht in der nachgeordneten Gesetzgebung zu verankern. Das Gesetz legt den Rahmen und die Bedingungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen fest und ermöglicht die Einrichtung des Amts des Informationsbeauftragten. Zwei getrennte Gesetzentwürfe, die zur Verabschiedung in der zweiten Jahreshälfte 2021 geplant sind, sollen die zyprische Gesetzgebung an die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste anpassen bzw. die Pressefreiheit stärken.
Zypern gewährte einen hauptsächlich aus Werbeeinnahmen bestehenden staatlichen Zuschuss, der an Medienunternehmen gezahlt wurde, um die Öffentlichkeit über die COVID-19-Pandemie zu informieren.
Es wurden Änderungen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Mediendienste, der zyprischen Rundfunk- und Fernsehbehörde, vorgelegt. Dem Parlament wurden Änderungen am Gesetz 7(I)/1998 über Rundfunk- und Fernsehanstalten vorgelegt, um die funktionale und effektive Unabhängigkeit der Behörde ausdrücklich festzuschreiben und das Gesetz mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Einklang zu bringen. Darüber hinaus entsprechen die Auswahlkriterien für die Vorstandsmitglieder der zyprischen Rundfunk- und Fernsehbehörde dem zyprischen Verhaltenskodex für die öffentliche Verwaltung entsprechend dem Beschluss 87/869 des Ministerrats, sodass sichergestellt wird, dass die Vorstandsmitglieder beruflich hoch qualifiziert sind.
Der unabhängige Presserat Zyperns, die Medienbeschwerdekommission, besteht aus 13 Mitgliedern und ist für die Selbstkontrolle der Nachrichtenmedien, sowohl der schriftlichen als auch elektronischen, verantwortlich. Mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfs zum Schutz der Pressefreiheit und des Betriebs der Medien würde die Beschwerdekommission gesetzlich verankert werden. Die Beschwerdekommission ist zwar völlig frei von staatlicher Einmischung und richterlicher Aufsicht, im Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus wird jedoch darauf hingewiesen, dass seit Langem bestehende Probleme durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Entlassungen verschärft wurden, sodass sich die Arbeit der Kommission hauptsächlich auf den Schutz von Arbeitsplätzen und Gehältern anstatt auf die redaktionelle Unabhängigkeit konzentriert.
Der Regelungsrahmen in Zypern, der bereits ein gewisses Maß an Transparenz des Medienbesitzes im audiovisuellen Mediensektor ermöglicht, soll voraussichtlich gestärkt werden. Der Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (Media Pluralism Monitor – MPM) 2021 erinnert an die Bedenken und bestätigt die Risikoniveaus, die im MPM 2020 hervorgehoben wurden, was die wirksame Umsetzung der geltenden Bestimmungen und das Fehlen eines Rahmens betrifft, der Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen in der Presse und im Bereich der digitalen Medien gewährleistet, wodurch die Ermittlung und Überprüfung der letztendlichen Eigentümer oder der wechselseitigen Eigentumsverhältnisse in diesen Sektoren erschwert wird. Mit dem derzeit konsultierten Gesetzentwurf sollen diese Lücken geschlossen werden, indem alle Medienunternehmen verpflichtet werden, geprüfte Haushaltsrechnungen zu veröffentlichen, die Auskunft über wirtschaftliche Eigentümer geben.
Mechanismen zur Gewährleistung der politischen Unabhängigkeit der Medien und zur Verhütung von Interessenkonflikten bleiben bestehen. Zwar gibt es nach wie vor keinen Rahmen für staatliche Werbung, doch es wurde ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 700 000 EUR gewährt, der hauptsächlich aus Werbeeinnahmen besteht und an Medienunternehmen gezahlt wurde, um die Öffentlichkeit über die COVID-19-Pandemie zu informieren. Im MPM 2021 werden die ausgezahlten Subventionen als diversifizierter erachtet als bei vergangenen Regelungen und es wird die Auffassung vertreten, dass sie den Risikofaktor im Zusammenhang mit dem Indikator für die staatliche Regulierung von Ressourcen drastisch verringert haben.
Der MPM 2021 gelangte zu dem Schluss, dass sich das Risiko im Bereich der politischen Unabhängigkeit insgesamt verringerte (von 59 % auf 55 %), die redaktionelle Eigenständigkeit jedoch weiterhin gefährdet und mit hohem Risiko behaftet sei, da die Medieneigentümer eine politische Agenda verfolgen, die bei den Redakteuren zu einer gewissen Selbstzensur führen. Ein ausführlicher Mechanismus zur Regulierung der Auszahlung von Werbeeinnahmen für staatliche Werbekampagnen nach der COVID-19-Pandemie wird derzeit erarbeitet.
Auch wenn direkte Drohungen nach wie vor selten sind, wurde ein Fall von Belästigung und Überwachung eines Journalisten im Internet gemeldet. Regulatorische Schutzvorkehrungen zum Schutz journalistischer Quellen sind vorhanden. Tritt der Gesetzentwurf über den Schutz der Pressefreiheit und den Betrieb der Medien in Kraft, soll er die Garantien für die freie Meinungsäußerung sowohl online als auch offline stärken. Beteiligte Akteure äußerten Bedenken hinsichtlich Stalking, einem Cyberangriff und der schweren digitalen Belästigung eines Investigativjournalisten, insbesondere durch Exposition in den sozialen Medien. Die Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten hat seit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 keine Warnmeldungen in Bezug auf die Republik Zypern veröffentlicht.
IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Die Republik Zypern ist eine Präsidialrepublik. Der Präsident Zyperns ist gleichzeitig Staats- und Regierungschef. Das Repräsentantenhaus ist das Parlament und verfügt über die gesetzgebende Gewalt. Sowohl die Abgeordneten als auch die Minister verfügen über das Recht zur Gesetzesinitiative. Der Oberste Gerichtshof ist für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen in Verbindung mit konkreten Fällen zuständig, die ihm vorgelegt werden.
Es gibt eine Reihe von unabhängigen nationalen Behörden, Organisationen und Institutionen, die sich für den Schutz und die Wahrung der Menschenrechte einsetzen.
Trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Einbeziehung der Interessenträger zu verbessern, findet die öffentliche Konsultation nicht immer in einem frühen Stadium der Politikgestaltung und -formulierung statt. Öffentliche Konsultationen zu Gesetzen finden kaum statt, trotz der Selbstverpflichtung im Zusammenhang mit dem Projekt zur besseren Rechtsetzung und entsprechender Rundschreiben des Finanzministeriums und des „Law Office“ der Republik. Stattdessen ist der Konsultationsprozess zu Gesetzentwürfen für die Öffentlichkeit nicht sehr zugänglich und beschränkt sich auf Diskussionen im Repräsentantenhaus. In dieser Phase werden Gesetzentwürfe über eine Standard-Verteilerliste des Justizministeriums an vorab ermittelte Interessengruppen weitergeleitet, damit diese eine Stellungnahme dazu abgeben können und/oder sich an den Diskussionen der jeweiligen ständigen parlamentarischen Ausschüsse beteiligen können. Der Generalstaatsanwalt fährt mit einer Vorabprüfung des Gesetzentwurfs hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit fort.
Die Regierung wurde ermächtigt, Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu ergreifen. Der in der Verfassung verankerte Ausnahmezustand wurde in Zypern nicht ausgerufen. Gleichwohl wurden im Rahmen des Quarantänegesetzes, das den Ministerrat zum Erlass von Verfügungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ermächtigt, Einschränkungen verhängt, die für Bürger wie auch für Behörden und Unternehmen gelten. Das zyprische Parlament überwacht die Umsetzung aller COVID-19-bezogenen Maßnahmen regelmäßig. Laut Angaben der Regierung wurde bislang nur einmal gegen die Einschränkungsmaßnahmen vorgegangen, und zwar 2020 in Form einer Klage, die noch vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist und die Anzahl der Beschäftigten betrifft, bis zu der Büros und andere Arbeitsstätten betrieben werden dürfen.
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat sich der Ombudsmann aktiv für die Unterstützung der Bürger eingesetzt. Seit März 2020 führt der Ombudsmann eine Aufklärungskampagne über die COVID-19-Pandemie und den Schutz von Menschenrechten durch. 2015 wurde der Ombudsmann von der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsorganisationen.(Global Alliance of National Human Rights Institutions – GANHRI) mit dem B-Status akkreditiert
und die Akkreditierung wird im Juni 2021 geprüft.
Trotz einiger Fortschritte bestehen in Bezug auf die Registrierung von Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin Bedenken. Die Menschenrechtskommissarin des Europarats
wies erneut auf diese Bedenken hin, und zwar in Bezug auf die Fähigkeit von NRO, in Zypern tätig zu sein, und die Umsetzung des Gesetzes über Vereinigungen, die jüngst dazu führte, dass sich mehrere Nichtregierungsorganisationen abmeldeten. In Erwiderung auf diese Bedenken
betonte die Regierung, dass im Rahmen der Gesetzgebung von 2017
im Einklang mit den Richtlinien der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force – FATF)
zum Schutz von NRO vor dem Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und im Einklang mit der fünften EU-Richtlinie zur Bekämpfung und Beaufsichtigung von Geldwäsche Transparenz- und Rechenschaftselemente für den Betrieb von NRO eingeführt wurden. Verbände von Organisationen können sich inzwischen direkt registrieren, ohne dass dessen Mitglieder auch einzeln registriert sein müssen.
Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*
* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter
https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation
.
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (2021), Beitrag der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Antwort von Herrn Nicos Nouris, Innenminister Zyperns, an Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin (2021) (
https://rm.coe.int/reply-of-mr-nicos-nouris-minister-of-the-interiorof-cyprus-to-the-lett/1680a1cb15
).
Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (2015), Combating the abuse of non-profit organisations (Recommendation 8) (Bekämpfung des Missbrauchs nicht gewinnorientierter Organisationen (Empfehlung 8)) (
http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/reports/BPP-combating-abuse-non-profit-organisations.pdf
).
Centre for Media Pluralism and Media Freedom (2021), Media pluralism monitor (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus) 2021 – Bericht über Zypern (Link einfügen, sobald verfügbar).
CEPEJ (2020), Study on the function of the justice systems in the EU Member States (Studie zur Funktionsweise der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten).
Europäische Kommission (2020), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union.
Europäische Kommission (2020), Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren: Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta wegen „Verkaufs“ der Unionsbürgerschaft ein, INFR(2020)2300 (
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1925
).
Europäische Kommission (2021), EU-Justizbarometer.
Europarat: Ministerkomitee (2010), Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuständigkeiten von Richtern.
Generaldirektion Kommunikation (2019), Flash Eurobarometer 482: Einstellung der Unternehmen zur Korruption in der EU.
Generaldirektion Kommunikation (2020), Eurobarometer Spezial 502: Korruption.
GRECO (2020), Fourth Evaluation Round - Second Compliance Report on Cyprus on corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors (Vierte Evaluierungsrunde – Zweiter Umsetzungsbericht zu Zypern über Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte) (
https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a06389
)
Kathimerini (2021), Interim report on golden passports delivered (Zwischenbericht über ausgestellte goldene Pässe) (
https://knews.kathimerini.com.cy/en/news/interim-report-on-golden-passports-delivered
).
Oberster Gerichtshof Zyperns (2021), Beitrag des Obersten Gerichtshofs Zyperns zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
OECD (2019), Indicators of Regulatory Policy and Governance (Indikatoren für Ordnungspolitik und Governance) – Zypern.
Organized Crime and Corruption Reporting Project, „Cypriot Journalist Says He is Being Spied on and Fears for His Life“ (Zyprischer Journalist sagt, er werde ausspioniert und fürchte um sein Leben) (
https://www.occrp.org/en/daily/12631-cypriot-journalist-says-he-is-being-spied-on-and-fears-for-his-life
).
Präsidialamt der Republik Zypern, Kommunikations- und Informationswebsite Exandas (
https://exandas.presidency.gov.cy/
)
Presseraum der Europäischen Kommission (2021), Vertragsverletzungsverfahren im Juni: wichtigste Beschlüsse (
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_2743
).
Reporter ohne Grenzen (2021), Beitrag von Reporter ohne Grenzen für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Reporter ohne Grenzen (2021), Rangliste der Pressefreiheit 2021 – Zypern (
https://rsf.org/en/cyprus
).
Schreiben von Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin, an Herrn Nicos Nouris, Innenminister Zyperns (2021) (
https://rm.coe.int/letter-to-mr-nicos-nouris-minister-of-interior-of-cyprus-by-ms-dunja-m/1680a1c09b
).
Sigma Live (2021), Bericht über Staatsangehörigkeit (
https://www.sigmalive.com/news/politics/795517/ekthesi-politografiseonto-53-ektos-nomikou-plaisioupeitharxikes-efthynes
).
Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020
Zyprische Rechtsanwaltskammer (2021), Beitrag der zyprischen Rechtsanwaltskammer für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Zyprische Regierung (2021), Beitrag aus Zypern für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Zyprische Untersuchungskommission (2021), Interim Report on the procedure of granting citizenship to foreign investors and businessmen (Zwischenbericht über das Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft an ausländische Investoren und Geschäftsleute) (
https://www.pio.gov.cy/assets/pdf/newsroom/2021/04/Interim Report 27 04 2021(pdf).pdf
).
Anhang II: Länderbesuch in Zypern
Die Dienststellen der Kommission hielten im April 2021 virtuelle Treffen mit folgenden Stellen ab:
·Amt für Transparenz und Korruptionsprävention
·Informations- und Presseamt
·Innenministerium – Medien
·Justizministerium
·Oberster Gerichtshof
·Polizei – Dienststelle Inneres
·Polizei – Ermittlungsbüro für Finanzkriminalität
·Rundfunk- und Fernsehbehörde
·Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft
·Zyprische Rechtsanwaltskammer
·Zyprisches Integritätsforum
* Darüber hinaus fand eine Reihe horizontaler Treffen der Kommission mit den folgenden Organisationen statt:
·Aktive Zivilgesellschaft in Europa
·Amnesty International
·Center for Reproductive Rights
·CIVICUS
·Civil Liberties Union for Europe
·Conference of European Churches
·EuroCommerce
·Europäischer Journalistenverband
·Europäisches Bürgerforum
·Europäisches Jugendforum
·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
·European Center for Not-for-Profit Law
·European Partnership for Democracy
·Front Line Defenders
·Human Rights House Foundation
·Human Rights Watch
·ILGA-Europe
·International Planned Parenthood Federation European Network (IPPF EN)
·Internationale Juristenkommission
·Internationale Vereinigung für Menschenrechte
·Internationales Presseinstitut (International Press Institute, IPI)
·Netherlands Helsinki Committee
·Open Society European Policy Institute
·Philanthropy Advocacy
·Protection International
·Reporter ohne Grenzen
·Transparency International EU