23.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 108/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7904 — Bekaert/OTPP/Bridon Bekaert Ropes JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 108/06)

1.

Am 16. März 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen NV Bekaert SA („Bekaert“, Belgien) und Ontario Teachers’ Pension Plan Board („OTPP“, Kanada) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Bridon Bekaert Ropes.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bekaert: Stahldrahtumformung und Beschichtungen;

OTPP: Verwaltung von Pensionsleistungen und Investitionen in Pensionskassenkapital im Namen aktiver und pensionierter Lehrer in der kanadischen Provinz Ontario. OTPP verfügt über Beteiligungen an einer Vielzahl von Unternehmen weltweit, unter anderem an Bridon International Ltd. („Bridon“, Vereinigtes Königreich), einem weltweit tätigen Hersteller von Drahtseilen und Chemiefaserseilen.

Bridon Bekaert Ropes wird die Drahtseilsparten von Bekaert und OTPP (und bestimmte damit verbundene Geschäftsbereiche) übernehmen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7904 — Bekaert/OTPP/Bridon Bekaert Ropes JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).