Rentenverpflichtungen des Arbeitgebers
Die EU-Vorschriften legen für Arbeitgeber sowohl in Bezug auf gesetzliche Renten (der staatlichen Sozialversicherung) als auch auf betriebliche Zusatzrenten bestimmte rechtliche Verpflichtungen fest.
Gesetzliche Renten
Obwohl jedes EU-Land für sein Rentensystem selbst verantwortlich ist, sorgen die EU-Vorschriften dafür, dass diese Systeme für Arbeitskräfte in grenzüberschreitenden Situationen aufeinander abgestimmt sind.
Als Arbeitgeber müssen Sie Angestellte beim Sozialversicherungssystem des Landes anmelden, in dem diese arbeiten. Falls eine oder einer Ihrer Angestellten in ein anderes EU-Land zieht, um dort für Sie zu arbeiten, müssen Sie dafür sorgen, dass er oder sie beim nationalen Sozialversicherungssystem angemeldet wird, und entsprechend den örtlichen Vorschriften Beiträge zahlen.
Bei der Verrentung errechnet jedes Land, in dem der oder die Angestellte gearbeitet hat, separat den Rentenanspruch auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungszeiten. Der Ruheständler bzw. die Ruheständlerin erhält dann von jedem Land getrennte Zahlungen.
Warnhinweis
Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Ihre Angestellten zeitgleich jeweils nur in einem Land versichert sind, und sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen, um Lücken beim Versicherungsschutz zu vermeiden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihr Unternehmen in jedem Land, in dem Sie Beschäftigte haben, als juristische Person registrieren lassen müssen.
Wird eine Arbeitskraft vorübergehend in ein anderes Land entsandt (bis zu 24 Monate), müssen Sie ein A1-Formular beantragen, damit die Arbeitskraft in dem Land versichert bleibt, aus dem sie entsandt
wurde.
Betriebliche Zusatzrenten
Betriebliche Zusatzrenten sind Altersbezüge aus einem System, das unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung von den Arbeitgebern oder von den Sozialpartnern gemeinsam eingerichtet wird.
Wenn eine Arbeitskraft Ihr Unternehmen verlässt und ins Ausland zieht, müssen Sie sicherstellen, dass die von ihr erworbenen Zusatzrentenansprüche nicht verfallen. So verliert sie nicht die bis dahin erworbenen Rentenleistungen. Darüber hinaus müssen ihre ruhenden Rentenansprüche genauso behandelt werden wie diejenigen von Arbeitskräften, die niemals ins Ausland gegangen sind – und das bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Rente.
Sie müssen Ihre Angestellten über deren Zusatzrentenansprüche klar und ausführlich informieren, insbesondere dann, wenn eine Arbeitskraft kündigen und ins Ausland ziehen will. Dazu gehören Angaben darüber, wie Leistungen berechnet werden, wie sie aufrechterhalten werden und unter welchen Bedingungen die erworbenen Rentenansprüche letztendlich kapitalisiert und transferiert werden können.
Falls eine Arbeitskraft ihre Zusatzrentenansprüche kapitalisieren und auf ein neues Rentensystem im Ausland transferieren möchte, sollten Sie ihr das möglichst leicht machen. Allerdings lassen nicht alle Systeme einen Transfer zu, und es kommt auf die nationalen Vorschriften und die Regelungen des konkreten Rentenversicherungsträgers an.
Sie müssen auch sicherstellen, dass eine Arbeitskraft nicht länger als drei Jahre in einem Rentensystem versichert sein muss, ehe sie Ansprüche erwirbt.
Europaweite Altersversorgungssysteme
Falls Sie in mehreren Ländern gewerblich tätig sind, sollten Sie einen grenzüberschreitenden Rentenversicherungsträger in Erwägung ziehen, auch bekannt als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Damit können Sie Renten grenzüberschreitend problemlos verwalten und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherstellen.
Ihre Hauptaufgabe als Arbeitgeber ist es, eine EbAV auszuwählen, die alle nötigen Standards erfüllt. Sie müssen deren Governance- und Investitionsstrategie einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) überprüfen.
Sie müssen auch bedenken, wie Sie es Ihren Angestellten leicht machen, ihren Rentenanspruch auf Wunsch grenzüberschreitend zu transferieren. Dazu müssen Sie eine EbAV wählen, die sich mit internationalen Rententransfers auskennt, und die Angestellten über ihre Rente und alle damit verbundenen Kosten auf dem Laufenden halten.