Wissenswertes zu grenzüberschreitenden Investitionen in der EU
Besonderheiten von Investitionen in einem anderen EU-Land
Wenn Ihr in der EU niedergelassenes Unternehmen Kapital in einem anderen EU-Land investiert, z. B. im Zuge des Erwerbs von Immobilien oder Unternehmensanteilen, werden Ihre Interessen durch die EU-Investitionsschutzvorschriften geschützt. Solche grenzüberschreitenden Investitionen können folgende finanzielle Transaktionen umfassen:
- Unternehmensgründung und Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen (entweder direkt oder über ein Portfolio)
- Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder zum Verkauf von Immobilien (Büros, Wohnung usw.)
- Rückkauf börsengehandelter und ‑notierter Aktien und Anleihen
- Bezug von Dividenden und Zinsen
- gewerbliche Kreditvergabe (auch Verbraucherkredite)
- Erwerb von Anteilen an Investmentfonds, Hypotheken, Nachlässen, Darlehen usw.
- Erwerb von Patenten, Marken und anderen Rechten des geistigen Eigentums
Ihr Investitionsschutz in der EU
Die EU-Verträge bieten Anlegern ein hohes Schutzniveau. Maßnahmen der EU-Länder, die Investitionen in unangemessener Weise verhindern oder erschweren, sind in bestimmten Fällen en verboten en . Investitionsschutz bedeutet auch, dass Sie die Anerkennung Ihrer Rechte vor einem unabhängigen nationalen Richter einfordern können.
Neben dem durch diese allgemeinen EU-Vorschriften garantierten Schutz genießen Sie als grenzüberschreitend in einem beliebigen Wirtschaftsbereich (Finanzdienstleistungen, Verkehr, Energie, Telekommunikation, öffentliches Beschaffungswesen, Berufsqualifikationen, geistiges Eigentum oder Gesellschaftsrecht) tätiger Anleger auch den durch bereichsspezifische Vorschriften gewährten Schutz.
Die EU-Vorschriften ermöglichen den EU-Ländern allerdings in Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit, soziale Rechte, Verbraucherschutz oder Umweltschutz die Marktregulierung im öffentlichen Interesse. Dies kann Folgen für die Anleger haben. In einigen Fällen können die nationalen Behörden bestimmte Beschränkungen auferlegen. Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs oder der Niederlassungsfreiheit sind unzulässig, soweit sie nicht durch einen der in verschiedenen en EU-Rechtsvorschriften en genannten Gründe gerechtfertigt sind. Beispiele für solche unzulässigen Beschränkungen sind:
- Verbot des Erwerbs von Kapitalbeteiligungen an Unternehmen in einem anderen EU-Land
- Regelungen, die Immobilieninvestitionen, z. B. den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, an vorherige Genehmigungen knüpfen
- Maßnahmen, die geeignet sind, EU-Bürger/innen oder EU-Unternehmen an der Kreditaufnahme zu hindern oder sie davon abzuhalten oder abzuschrecken
Warnhinweis
Je nach Art der Investition und dem Land, in dem Sie investieren, können spezifische nationale Vorschriften gelten. Nationale Behörden können unter bestimmten Umständen und unter bestimmten Bedingungen Beschränkungen auferlegen; dabei müssen sie jedoch stets das EU-Recht einhalten.Lebenszyklus von Investitionen
Die EU-Binnenmarktvorschriften regeln und schützen grenzüberschreitende Investitionen während ihres gesamten Lebenszyklus. Wenn Sie in einem anderen EU-Land investieren, haben Sie das Recht,
- auf Zugang zum Markt, z. B. durch die Gründung neuer Unternehmen oder den Erwerb von Grundbesitz in diesem Land
- zu den gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Landes und mit behördlicher Gleichbehandlung auf dem Markt zu agieren
- sich vom Markt zurückzuziehen, Ihre Investitionen herunterzufahren oder Ihre Investitionstätigkeit ganz zu beenden
Wie können Sie als Investor Ihre Rechte durchsetzen?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte als Anleger nicht gewahrt wurden, können Sie mehrere Rechtsmittel in Anspruch nehmen.
Außergerichtliche Lösungen
Ihre Rechte werden durch mehrere öffentliche Verfahren geschützt, die darauf abzielen, Rechtsverletzungen (Verstöße gegen das EU-Recht) zu verhindern und Probleme von Anlegern im Umgang mit nationalen Behörden zu lösen. Sie können beispielsweise von neutralen außergerichtlichen Stellen angebotene Verfahren zur Beilegung Ihrer Beschwerde nutzen.
Befassung eines Gerichts
Sie können den vom EU-Recht eröffneten Rechtsweg beschreiten, indem Sie Ihren Fall vor die nationalen Gerichte des Landes bringen, in dem die Investition getätigt wurde. Nationale Richter haben eine besondere Rolle und Verantwortung beim Schutz von Investitionen, weil ihnen die Durchsetzung des EU-Rechts in ihrem Land obliegt.
Förmliche Beschwerde
Gegen mutmaßliche Verstöße gegen das Unionsrecht können Sie auch unter Verwendung des entsprechenden Formulars Beschwerde bei der Europäischen Kommission erheben. Die Europäische Kommission kann daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren en einleiten.