Geschmacksmuster

Ihre Rechte

Geschmacksmuster garantieren Ihnen das ausschließliche Recht zur Nutzung eines Designs . Dies umfasst insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Benutzung eines Erzeugnisses, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird. Nur mit Ihrer Zustimmung können Dritte Ihr Design in ihren Produkten verwenden.

Was fällt unter den Geschmacksmusterschutz?

Mit einem Geschmacksmuster können Sie die Erscheinungsform Ihres Produkts oder einzelner Produktbestandteile schützen, die sich aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe ergibt.

Wie schützen Sie Ihr Design?

Erfüllt Ihr neues Design die Voraussetzungen Neuheit und Eigenart, müssten Sie es eventuell als Geschmacksmuster eintragen lassen.

Wenn Sie Ihr Produkt nur in einem EU-Land schützen möchten, melden Sie sich beim Amt für geistiges Eigentum des betreffenden Landes en .

Möchten Sie das Produkt in mehr als einem EU-Land vermarkten, können Sie es mit einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen. Sie zahlen 350 Euro für eine Schutzdauer von fünf Jahren. Die Eintragung Ihres Musters Als externen Link öffnen läuft über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Als externen Link öffnen .

Wenn Sie den Schutz auf EU-Ebene für einen kürzeren Zeitraum, beispielsweise drei Jahre, benötigen, brauchen Sie es nicht unbedingt eintragen zu lassen und können stattdessen den Schutz durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Anspruch nehmen. Hierfür ist keine Eintragung erforderlich, und es fallen keine Gebühren an. Mit einem nicht eingetragenen Geschmacksmuster ist Ihr Produkt ab dem Zeitpunkt, zu dem es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird („Offenbarung"), geschützt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann dieses Geschmacksmuster nicht erneuert werden.

Auf den Seiten zu Geschmacksmustern des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Als externen Link öffnen erfahren Sie mehr darüber, welches Schutzrecht Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Neben dem Geschmacksmusterschutz besteht auch die Möglichkeit, Ihr Produkt urheberrechtlich zu schützen, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: Originalität für Urheberrechte bzw. Neuheit und Eigenart für Geschmacksmusterrechte.

Wenn Sie ein originäres Design entwickeln, greift der Urheberrechtsschutz ab dem Zeitpunkt der Schaffung des Produkts, und zwar ohne Eintragung.

Fallbeispiel

Kristel, eine Schneiderin und Designerin aus Estland mit Kunden in Lettland und Litauen, entwirft ein neues Cocktailkleid. Sie möchte ihre Kreation schützen und verhindern, dass die Konkurrenz das Kleid kopiert. Darum beschließt sie, ein Geschmacksmuster eintragen zu lassen. Kristel weiß, dass sie ihr neues Kleid mit einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmuster kostenlos schützen lassen kann, kennt aber auch dessen Grenzen. Es schützt lediglich gegen die Nachahmung des Designs, nicht aber gegen die unabhängige Entwicklung eines ähnlichen Musters. Da sie das Design des Kleides sehr viel Zeit gekostet hat und sie erwartet, dass es sich (auch in Lettland und Litauen) gut verkaufen wird, entschließt sie sich, ein Gemeinschaftsgeschmackmuster eintragen zu lassen, das 350 Euro kostet, fünf Jahre Schutz bietet und nach Ablauf dieser Frist um weitere 25 Jahre verlängert werden kann.

Wenn Sie Ihr Design außerhalb der EU schützen möchten, lassen Sie ein Geschmacksmuster en es fr bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) en fr eintragen. Ihre Rechte sind dann in 67 Ländern en geschützt.

Länderspezifische Informationen:

Siehe auch

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Der europäische Helpdesk für geistiges Eigentum unterstützt grenzüberschreitende KMU und Forschungstätigkeiten bei der Verwaltung, Verbreitung und Valorisierung von Technologien und anderen Rechten des geistigen Eigentums sowie von Aktiva des geistigen Eigentums auf EU-Ebene.

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Zuletzt überprüft: 02/12/2024
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