Suche nach öffentlichen Ausschreibungen und Einreichung von Angeboten

Das Verfahren bei einer öffentlichen Ausschreibung hängt von der Art des Vertrages und dem Auftragswert ab. Normalerweise werden öffentliche Aufträge im Wege wettbewerblicher Vergabeverfahren vergeben. Dabei gibt es verschiedene Arten der Auftragsvergabe .

Suche nach einer Ausschreibung

Wo die Ausschreibung veröffentlicht wird, ist vom Wert des Auftrags, und für Ausschreibungen unter bestimmten Schwellenwerten von dem Ort abhängig, an dem der Beschaffer ansässig ist.

Ausschreibungen nach EU-Vorschriften

Aufträge mit hohem Wert müssen auf dem TED-Portal ( Tenders Electronic Daily) ausgeschrieben werden. Die wichtigsten Informationen werden in den 24 EU-Amtssprachen veröffentlicht, die vollständige Ausschreibungsbekanntmachung erfolgt jedoch lediglich in einer EU-Amtssprache.

Nicht unter EU-Vorschriften fallende Ausschreibungen

Aufträge mit geringem Wert werden von der auftraggebenden Behörde normalerweise nur auf ihrem nationalen Vergabeportal ausgeschrieben. Wenn Sie an diesen Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen Sie die Portale der Länder im Auge behalten, die für Sie von Interesse sind. Sie können sich dort auch für automatische Benachrichtigungen anmelden, sofern diese Möglichkeit besteht.

Ausschreibungen von EU-Institutionen

Aufträge von mittlerem oder hohem Wert der Institutionen, Agenturen oder sonstigen Einrichtungen der EU werden auf dem TED-Portal ( Tenders Electronic Daily) ausgeschrieben. Alle Bekanntmachungen der EU-Institutionen werden im vollständigen Wortlaut in den EU-Amtssprachen veröffentlicht.

TED-Portal

Das TED-Portal (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der EU, in dem alle EU-Aufträge mit hohem Wert ausgeschrieben werden. Sie können die Ausschreibungsbekanntmachungen nach Thema, Land, Auftraggeber und anderen Kriterien durchsuchen und sortieren. Wenn Sie sich im Portal registrieren, können Sie Ihre Suchergebnisse speichern und persönliche E-Mail-Benachrichtigungen abonnieren.

Öffentliche Auftraggeber müssen bei ihren Veröffentlichungen im TED das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) verwenden. Die dabei zugeteilte Klassifikationsnummer erleichtert es Ihnen, Mitteilungen zu finden, die für Sie interessant sind.

Angebote einreichen

Wenn Sie im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot einreichen, geschieht dies in den meisten Fällen elektronisch.

Während des anschließenden Verfahrens können die Auftraggeber Sie dazu auffordern, bestimmte Dokumente zum Nachweis Ihres Status oder Ihrer Erfahrung vorzulegen. Das e-Certis-Informationsportal en hilft Ihnen dabei zu ermitteln, welche Nachweise von den auftraggebenden Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaates angefordert werden. Das e-Certis-Portal steht in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung, doch die Dokumente selbst liegen nur in der Sprache vor, in der sie ursprünglich ausgestellt wurden.

Belege über die berufliche Situation

Wenn Sie im Rahmen einer im TED veröffentlichten Ausschreibung ein Angebot vorlegen, müssen Sie belegen, dass Ihr Unternehmen fachlich und finanziell in der Lage ist, den betreffenden Auftrag zu erfüllen. Dazu müssen Sie ein spezielles Online-Formular ausfüllen: die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Als externen Link öffnen .

Wenn Sie Ihr Angebot einreichen, müssen Sie noch keine Belege über Ihre berufliche Situation vorlegen, doch Sie sollten wissen, dass Sie die entsprechenden Dokumente vorweisen müssen, wenn Sie den Zuschlag erhalten.

Ressourcen bündeln

Wenn Ihr Unternehmen nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt, um im Rahmen einer bestimmten Ausschreibung ein Angebot einzureichen, können Sie dies zusammen mit Ihren Geschäftspartnern tun.

Fehler bei der Einreichung von Angeboten

Achten Sie bei der Vorbereitung Ihres Angebots darauf, dass Sie alle in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Voraussetzungen erfüllen, denn Fehler oder Auslassungen können dazu führen, dass Ihr Angebot abgewiesen wird. Nach Ablauf der Frist eingereichte Angebote werden nicht entgegengenommen.

Angebotsfristen

Die von den Käufern vorgegebene Einreichungsfrist sollte Ihnen eine angemessene Vorbereitungszeit für Ihr Angebot einräumen. Die Mindestangebotsfrist hängt von der Art des Vergabeverfahrens ab.

Offenes Verfahren

Wurde keine Vorinformation veröffentlicht, haben Sie nach der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens 30 Tage Zeit, um Ihr Angebot einzureichen. Wurde eine Vorinformation veröffentlicht, sollte die Frist mindestens 15 Tage betragen.

Nichtoffenes Verfahren

Sie haben ab der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens 30 Tage Zeit, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen.

Wenn keine Vorinformation veröffentlicht wurde, haben die Kandidaten auf der Auswahlliste ab der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens 25 Tage Zeit, um ihre Angebote einzureichen. Wurde eine Vorinformation veröffentlicht, sollte die Frist mindestens 10 Tage betragen.

Wettbewerbliches Verhandlungsverfahren

Sie haben nach der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens 30 Tage Zeit, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen. Die Kandidaten auf der Auswahlliste haben danach mindestens 30 Tage Zeit, ihre Erstangebote einzureichen.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 14/10/2024
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