Fragen und Antworten - Zugang zu Online-Inhalten im Ausland

Die EU-Vorschriften über den Zugang zu Online-Inhalten im Ausland sollen vorübergehende Auslandsaufenthalte beispielsweise bei Urlaubs- und Geschäftsreisen abdecken. Wenn jemand also wie Sie täglich zwischen zwei EU-Ländern pendelt, hat er bei der Arbeit in dem einen Land Zugang zu denselben Inhalten wie bei sich zu Hause.

Ihr Zugang zu Ihren Online-Inhalten im Ausland ist in keiner Weise eingeschränkt, solange Sie in einem EU-Land leben. Sollten Sie jedoch planen, für einen längeren Zeitraum in ein anderes EU-Land zu ziehen, sollten Sie sich bei Ihrem Diensteanbieter nach den genauen Bedingungen Ihres Zugangs zu Online-Inhalten erkundigen.
JA. Werden Inhalte kostenlos online bereitgestellt – etwa durch eine kostenlose App – ist der schwedische Sender nicht verpflichtet, sie außerhalb Schwedens zugänglich zu machen.

Zahlen Sie für Online-Inhalte wie Musik- oder Video-Streaming, sollten Sie in anderen EU-Ländern immer Zugang zu den Inhalten haben. Den Anbietern kostenloser Inhalte – wie öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – dagegen steht es frei, Ihnen außerhalb Ihres Heimatlandes Zugang zu gewähren oder nicht.
JA. Die EU-Vorschriften gelten nur für Ihren Zugang zu Inhalten aus Ihrem Heimatland, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen. So könnte im Fall der Live-Fußball-App ein spanischer Abonnent, der in Estland Urlaub macht, über die App Live-Fußballspiele anschauen, da er in seinem Heimatland Spanien für das Abonnement der App bezahlt. Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen als in Estland ansässigem Bürger Zugang zu seinen Inhalten zu gewähren.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 04/11/2024
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