Fragen und Antworten - Versand und Lieferung
Vor fünf Wochen habe ich ein vergriffenes Buch online bestellt. Es sollte ein Geburtstagsgeschenk für meinen Mann sein, doch der Geburtstag ist vorüber und das Buch immer noch nicht da. Was kann ich tun?
Kommt Ihr Artikel in dieser Zeit nicht an, sollten Sie sich an den Händler wenden und ihm eine weitere angemessene Frist setzen. Hält der Händler auch diese zusätzliche Frist nicht ein, können Sie Ihre Bestellung stornieren.
Sie brauchen dem Händler jedoch keine weitere Frist zu setzen, wenn Sie ihm vor Vertragsabschluss mitgeteilt hatten, dass das Buch rechtzeitig zum Geburtstag Ihres Mannes geliefert sein müsse. Wenn Sie bereits bezahlt haben, muss der Händler Ihnen Ihr Geld so schnell wie möglich erstatten.
Ich habe eine CD bestellt, die nie angekommen ist. Als ich beim Händler nachfragte, erklärte er, dies läge an der Post und nicht an ihm. Hat er recht?
Ich lebe in Frankreich. Kürzlich habe ich bei einer Firma in Deutschland online einen Mantel bestellt. Die Rechnung enthielt jedoch keine Versandkosten, sodass ich zuzahlen musste, als der Mantel ankam. War das rechtens?
Ich habe online eine Kamera bestellt. Jetzt wurden mir zusätzlich Lieferkosten berechnet. Was kann ich tun?
Waren, die ich im Internet gekauft habe, waren bei der Lieferung beschädigt. Was kann ich tun?
Prüfen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rückgaberichtlinien auf den Internetseiten des Händlers. Kontaktieren Sie den Händler, erklären Sie ihm das Problem und fragen Sie ihn nach einer Lösung. Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten und der Verkäufer in der EU ansässig ist, können Sie sich an das Euroopa tarbijakeskustega in Ihrem Land wenden.
Ich habe eine Gitarre bei einem Online-Shop gekauft, doch sie kam kaputt an. Der Händler will mir weder eine neue Gitarre schicken noch den Kaufpreis erstatten, da er behauptet, der Schaden sei Schuld der Lieferfirma. Hat er recht?
Bei jeder Warenlieferung sollten Sie den Zustand der Ware noch in Gegenwart der Person, die sie ausliefert, überprüfen, sodass der Händler nicht behaupten kann, ein etwaiger Schaden sei erst eingetreten, nachdem Sie die Ware bereits in Besitz hatten.
Wenn Sie vom Händler keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Centro Europeu do Consumidor in Ihrem Land oder in dem Land wenden, in dem Sie die Ware gekauft haben.
Ich möchte auf einer Website einen neuen Mantel kaufen und ihn mir nach Frankreich liefern lassen. Der Händler unterhält Websites für mehrere EU-Länder. Ich habe festgestellt, dass die Preise auf der deutschen Website günstiger sind als auf der französischen Website. Kann ich auf der deutschen Website bestellen und mir den Mantel an meine französische Anschrift liefern lassen?
Das hängt vom Händler ab. Alle Online-Händler sind verpflichtet, ihre Geschäftsbedingungen
auf ihrer Website klar und verständlich zu erläutern. In den Geschäftsbedingungen
müssen die angebotenen Dienstleistungen einschließlich der bestehenden Liefermöglichkeiten
und etwaiger Lieferbeschränkungen erklärt werden. Bei einem Kauf stimmen Sie diesen
Bedingungen in der Regel zu.
Wenn der Händler in den Geschäftsbedingungen auf der deutschen Website angibt, dass
er nur nach Deutschland liefert, ist er nicht verpflichtet, Ihnen Ware nach Frankreich
zu liefern. In diesem Fall sollten Sie auf der Website bestellen, auf der eine Lieferung
nach Frankreich angeboten wird.
Sind die Geschäftsbedingungen auf der deutschen und französischen Website jedoch
identisch und sehen beide eine Lieferung in beide Länder vor, dann sollte es Ihnen
möglich sein, auf beiden Websites zu bestellen und die Ware nach Frankreich liefern
zu lassen.
Ich wohne in Belgien und möchte mir von einem niederländischen Unternehmen ein neues Mobiltelefon kaufen. Dieses Unternehmen bietet „Click & Collect" an, das heißt, ich kann mein Mobiltelefon online bestellen und es in einer Filiale im Umkreis von 80 km von meinem Wohnort abholen. Meine Bestellung wird jedoch nicht angenommen, weil ich keine niederländische Postanschrift habe. Ist das erlaubt?
NEIN. Mit den Geoblocking-Vorschriften der EU wird sichergestellt, dass Händler Ihnen
den Zugang zu dieser Art von Dienstleistung nicht verweigern können, nur weil Sie
in einem anderen Land leben. Es sollte Ihnen genauso wie niederländischen Bürgern
möglich sein, Ihr Mobiltelefon online zu bestellen und es in einer Filiale in den
Niederlanden abzuholen.
Wenn der Händler Ihnen die Inanspruchnahme dieses Dienstes verweigert, können Sie
sich an das örtliche Europäische Verbraucherzentrum wenden und um Unterstützung bitten.