Schulbesuch in einem anderen EU-Land
Als EU-Bürger haben Ihre Kinder in jedem EU-Land Anspruch auf den Besuch einer Schule unter denselben Bedingungen, wie sie für Bürger dieses Landes gelten.
Sie haben unabhängig von ihren Sprachkenntnissen Anrecht auf einen Platz in einer Klasse, die ihrer Altersgruppe und der Bildungsstufe der zuletzt in ihrem Herkunftsland besuchten Klasse entspricht.
Warnhinweis
Wenn Sie als EU-Bürger in ein anderes EU-Land umziehen, um dort zu arbeiten, haben Ihre Kinder nach EU-Recht dort Anspruch auf kostenlosen Einführungsunterricht, der insbesondere eine erste Unterweisung in die Sprache Ihres neuen Heimatlandes umfasst, um ihnen den Übergang zum neuen Schulsystem zu erleichtern.
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass zwischen den Schulsystemen in Ihrem Heimatland und an Ihrem neuen Wohnort erhebliche Unterschiede bestehen können. In einigen Ländern erfolgt beispielsweise die Aufteilung der Kinder auf die akademischen bzw. beruflichen Bildungszweige schon sehr früh.
Deshalb gibt es keine automatische EU-weite Anerkennung von Schulzeugnissen. In einigen Ländern müssen Sie bei den dortigen Behörden die Anerkennung der Schulzeugnisse Ihrer Kinder beantragen, bevor Sie sie in einer örtlichen Schule anmelden können.