Fragen und Antworten - Verschreibungen im Ausland: Arzneimittelkosten und Rückerstattung

NEIN. Wenn Sie als EU-Bürger/in während eines befristeten Auslandsaufenthalts wegen Urlaub, Geschäftsreise oder Studium unverhofft erkranken, dürfen Sie als EKVK-Inhaber die erforderliche medizinische Behandlung zu denselben Bedingungen erhalten, wie Personen, die in dem Land, in dem Sie sich befinden, versichert sind. Das bedeutet, dass Sie auch in der Apotheke dieselben Preise bezahlen, wie jemand, der in diesem Land versichert ist. In einigen Ländern kann es vorkommen, dass Sie Ihr Arzneimittel kostenlos erhalten, in anderen jedoch müssen Sie bezahlen.
Wenn Sie nicht über eine EKVK verfügen, müssen Sie für ein in einer Apotheke ausgegebenes Arzneimittel den vollen Preis bezahlen. Sobald Sie nach Hause zurückkehren, können Sie bei Ihrer eigenen Versicherung eine Rückerstattung beantragen.
JA. Wenn Sie eine Verschreibung aus einem anderen EU-Land haben und sie während einer Auslandsreise einlösen wollen, müssen Sie voraussichtlich in der Apotheke den vollen Preis für ihr Arzneimittel bezahlen. Sobald Sie nach Hause zurückkehren, können Sie bei Ihrer eigenen Versicherung eine Rückerstattung beantragen. Wenn das betreffende Arzneimittel normalerweise im Rahmen des Krankenversicherungssystems Ihres Landes zurückerstattet wird, werden Sie eine Rückerstattung erhalten.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 04/11/2022
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