Fragen und Antworten - Ungeplante Gesundheitsversorgung – Bezahlung und Kostenerstattung
Kann es sein, dass ich für nicht geplante ärztliche Behandlungen im Ausland zahlen muss, selbst wenn ich meine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgelegt habe?
MÖGLICHERWEISE. Wenn Kassenpatient(inn)en in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, für die medizinische
Versorgung zahlen müssen, wird Ihnen derselbe Betrag wie Einheimischen berechnet.
Ist die medizinische Versorgung jedoch für die ortsansässige Bevölkerung kostenlos,
sollten auch Sie nicht zahlen müssen.
Während meines Besuchs eines anderen EU-Landes erkrankte ich und wurde zur notärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen. Ich zeigte meine Europäische Krankenversicherungskarte, doch einen Monat später erhielt ich zu Hause eine Rechnung. Für die Einwohner/innen des betreffenden Landes sind die Behandlungen kostenlos – muss ich wirklich zahlen?
NEIN. Das Krankenhaus sollte Sie zu denselben Bedingungen und denselben Kosten behandeln
wie Staatsangehörige des Landes, das Sie besuchten. Die Rechnung sollte von dem Land
beglichen werden, in dem Sie versichert sind. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr eine Rechnung
erhalten und diese bezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Erstattung
beantragen.
Zuletzt überprüft: 06/11/2023