Daueraufenthalt von EU-Bürger*innen nach 5 Jahren

Daueraufenthalt

Als EU-Bürger*in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen, die Ihnen ohne weitere Bedingungen Ihr Recht bestätigt, in diesem Land dauerhaft zu wohnen.

Die Daueraufenthaltskarte ist nicht vorgeschrieben und ist nicht zu verwechseln mit der Meldebescheinigung, die in vielen Ländern vorgeschrieben ist. Bei Verwaltungsformalitäten kann die Daueraufenthaltskarte dennoch nützlich sein: Sie müssen den Behörden beispielsweise nicht mehr nachweisen, dass Sie über einen Arbeitsplatz verfügen, ihren Lebensunterhalt bestreiten können, krankenversichert sind usw.

Beantragung einer Daueraufenthaltskarte

Um eine Bescheinigung Ihres Daueraufenthaltsrechts zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis vorlegen, dass Sie seit 5 Jahren rechtmäßig im betreffenden Land leben. Je nach Ihrer Situation (angestellt, selbstständig, arbeitssuchend, in Rente, im Studium) müssen Sie mit Ihrem Antrag unterschiedliche Belege einreichen, etwa folgende:

  • eine nach Ihrer Ankunft im betreffenden Land ausgestellte Meldebescheinigung,
  • Nachweise Ihres Aufenthalts im betreffenden Land, z. B. Wasser-, Gas- oder Stromrechnungen und Mietverträge und
  • andere Nachweise wie Gehaltszettel, Kontoauszüge, Steuererklärungen, die belegen, dass Sie arbeiten, studieren, selbstständig beschäftigt sind, ihren Lebensunterhalt bestreiten können oder nach Arbeit suchen.

Die Behörden müssen die Daueraufenthaltskarte so bald wie möglich ausstellen und dürfen Ihnen nicht mehr dafür berechnen als ihren eigenen Staatsangehörigen für einen Personalausweis. Berechnen sie dennoch mehr, können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste wenden. Die Karte ist ohne weitere Formalitäten automatisch erneuerbar. Ihre Gültigkeitsdauer kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Klicken Sie unten auf das entsprechende Land, um weitere Informationen zu erhalten.

Daueraufenthalt vor Ablauf von 5 Jahren

In Sonderfällen können Sie vor Ablauf von 5 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Kommen Sie dafür infrage?

Verlust des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt

Sie können Ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren, wenn Sie länger als zwei aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des Landes leben.

Ständiger Wohnsitz für Familienangehörige aus EU-Ländern

Für Ihre Familienangehörigen aus EU-Ländern gelten die gleichen Rechte. Auch sie haben in dem Land, in dem sie mit Ihnen seit 5 Jahren rechtmäßig ununterbrochen leben, Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Hier erfahren Sie mehr zu den Aufenthaltsrechten für Familien und hier, wie Familienangehörige ohne Unionsbürgerschaft einen ständigen Wohnsitz erhalten.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 06/11/2024
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