Fragen und Antworten - Flughafen- und Flugsicherheit
Ich bin mir nicht sicher, welche Kosmetika als Flüssigkeiten gelten. Darf ich überhaupt Kosmetika mit in die Kabine nehmen?
JA – solange es nicht mehr als 100 ml sind. Größere Mengen sind nur im aufgegebenen Gepäck zugelassen. Beachten Sie, dass Cremes und Gels als Flüssigkeiten gelten.
Ich möchte mit meinem fünf Monate alten Sohn aus Kanada nach Amsterdam reisen. Darf ich Babynahrung aus Kanada mitbringen, oder wird sie an der Eingangszollstelle beschlagnahmt?
Sie dürfen eine begrenzte Menge von Babynahrung mitbringen, sofern sie nicht vor dem Öffnen gekühlt werden muss, es sich um ein direkt an den Endverbraucher verkauftes verpacktes Markenerzeugnis handelt und die Packung nicht geöffnet ist, es sei denn, sie ist gerade in Gebrauch.
Ich muss alle vier Stunden flüssige Medikamente zu mir nehmen. Darf ich diese beim Flug von Athen nach Stockholm mit in die Kabine nehmen? Muss ich sie in einem transparenten Beutel verpacken?
Die Antwort auf beide Fragen ist „ja". Unerlässliche Arzneimittel sind in Mengen von mehr als 100 ml zugelassen, aber nur zur Verwendung während der Reise, und Sie müssen eventuell ihre Echtheit nachweisen.
Ich möchte mit meinem sechs Monate alten Baby aus Lissabon nach Brüssel reisen. Er braucht während des Fluges eine Flasche und mehr als 100 ml Milch. Darf ich das mit in die Kabine bringen?
Ja, Babynahrung und Milch sind in Mengen von mehr als 100 ml zugelassen, aber nur zur Verwendung während der Reise, und Sie müssen eventuell ihre Echtheit nachweisen. Die Flasche sollten Sie in einen eigenen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel packen und bei der Fluggastkontrolle getrennt vorzeigen.