03.01.2024

#Aus der Branche

Einheitliche Finanzierung

Das Schweizer Stimmvolk hat am 24. November 2024 die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen gutgeheissen. Ab 2032 werden die Pflegeleistungen ebenfalls einheitlich finanziert.

Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden heute je nach Bereich (ambulant, stationär, Pflege) unterschiedlich finanziert, was zu diversen Fehlanreizen führt. Mit der Annahme der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes hat das Schweizer Stimmvolk am 24. November 2024 die Weichen für eine einheitliche Finanzierung der Leistungen gestellt.

Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen von Spitälern und Ärzten einheitlich finanziert werden. Ab 2032 werden dann auch die Pflegeleistungen einheitlich finanziert.

Die Pflegebedürftigen leisten weiterhin einen Beitrag an die Kosten der Pflegeleistungen. Dessen Höhe wird wie heute vom Bundesrat festgelegt. Der Bundesrat muss den Beitrag bei der Umstellung der Finanzierung so festlegen, dass er nicht höher ist als zuvor, und darf ihn dann während mindestens vier Jahren nicht erhöhen.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG