Das Carnet ATA kann auch für Zwecke des Zollversands verwendet werden. Somit können Waren vom Eingangsort in das Zollgebiet der Union zu dem Ort befördert werden, an dem sie vorübergehend verwendet werden sollen und von dort auch zum Ausgangsort aus dem Zollgebiet der Union.
Die rechtliche Grundlage für die Verwendung des Carnet ATA als Versanddokument sind im Zollkodex der Union in den Artikeln 226(3)c and 227(2)c und in der Durchführungsverordnung der Kommission in den Artikeln 283 und 284 festgelegt.
Weitere Informationen zur Nutzung des Carnets ATA:
a) als Versanddokument finden Sie in unseren Handbuch über das Versandverfahren und
b) für die vorübergehender Verwendung finden Sie auf unserer Seite 'Verwendung'.