Um einige der am häufigsten gestellten Fragen zu BEFIT zu beantworten, haben wir ein aufgezeichnetes Webinar vorbereitet. Sehen
Derzeit müssen große grenzüberschreitend tätige Gruppen die Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen Steuersystemen in der EU einhalten. Dadurch wird es ihnen erschwert, in der gesamten Union Geschäfte zu tätigen, und es entstehen ihnen hierdurch zudem hohe Kosten. Diese Komplexität schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen, sie erhöht die Steuerunsicherheit und die Befolgungskosten für Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, und hemmt grenzüberschreitende Investitionen. Sie bringt auch Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmen, die mit Unternehmen, die auf Märkten vergleichbarer Größe in anderen Teilen der Welt tätig sind, konkurrieren müssen.
Nun wird ein neues Regelwerk mit Steuervorschriften vorgeschlagen, das allen Unternehmen einer Gruppe bei der Bestimmung ihrer Steuerbemessungsgrundlage helfen soll. Mittels einer zentralen Anlaufstelle kann eine Gruppe eine Erklärung mit den Steuerbemessungsgrundlagen aller Gruppenmitglieder bei der Steuerverwaltung eines einzigen Mitgliedstaats einreichen. Diese Steuerbemessungsgrundlagen werden dann auf EU-Gruppenebene aggregiert und jedem Unternehmen der Gruppe anteilig zugerechnet. In einem letzten Schritt wenden die Mitgliedstaaten eigene Anpassungen und den Körperschaftsteuersatz auf die zugerechnete Steuerbemessungsgrundlage des in diesem Land niedergelassenen Unternehmens an.
Die neuen Vorschriften werden für Gruppen, die in der EU tätig sind und einen jährlichen Gesamtumsatzerlös von mindestens 750 Mio. EUR erzielen, verbindlich sein. Für Unternehmensgruppen mit Hauptsitz in einem Drittland gilt, dass die in der EU gelegenen Unternehmensgruppen in zwei der letzten vier Geschäftsjahre einen jährlichen Gesamtumsatzerlös von mindestens 50 Mio. EUR oder mindestens 5 % des Gesamtumsatzerlöses der Gruppe erwirtschaftet haben müssen. Damit wird gewährleistet, dass die Anforderungen des Vorschlags in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Nutzen stehen.
Darüber hinaus können auch kleinere Gruppen das Regelwerk optional anwenden, sofern sie einen Konzernabschluss erstellen. Dies könnte vor allem für grenzüberschreitend tätige KMU-Gruppen von Interesse sein, da sie über weniger Ressourcen verfügen, um die Einhaltung der Vorschriften mehrerer nationaler Körperschaftsteuersysteme zu gewährleisten.
BEFIT wird dazu führen, dass große Unternehmen – insbesondere solche, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind – geringere Compliance-Kosten stemmen müssen. Gleichzeitig sollen die nationalen Behörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können.
Wie funktioniert das neue System?
Alle Mitglieder derselben Gruppe (der „BEFIT-Gruppe“) berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach einem gemeinsamen Regelwerk, das auf ihre bereits erstellten Abschlüsse angewandt wird.
Die Steuerbemessungsgrundlagen aller Gruppenmitglieder werden zu einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst, wobei Verluste automatisch mit grenzüberschreitenden Gewinnen verrechnet werden.
Ein Team aus Vertretern der Behörden der Mitgliedstaaten (das „BEFIT-Team“) bewertet den Inhalt der BEFIT-Erklärung und einigt sich auf dessen Einstufung.
Jedem Mitgliedstaat, in dem die multinationale Gruppe eine Präsenz hat, wird ein auf der Grundlage des Durchschnitts der steuerpflichtigen Ergebnisse in den vorangegangenen drei Geschäftsjahren berechneter Anteil der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage zugerechnet.
Jeder Mitgliedstaat kann dann seine zugerechnete Steuerbemessungsgrundlage entsprechend seinen eigenen nationalen Vorschriften anpassen, die Gewinne berechnen und zu seinem nationalen Körperschaftsteuersatz besteuern.
Der BEFIT-Vorschlag stützt sich auf das internationale Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und auf die EU-Richtlinie über eine effektive Mindestbesteuerung („Säule 2“), die am 31. Dezember 2023 in Kraft tritt.
Nächste Schritte
Bevor der Vorschlag der Kommission in Kraft treten kann, muss er von allen EU-Mitgliedstaaten im Rat einstimmig angenommen werden.
Rechtstexte
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zu BEFIT und zur Verrechnungspreisgestaltung